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KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

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SpieLama
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KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon SpieLama » 26. Januar 2016, 09:49

Hier eine Meldung der Spiele-Autoren-Zunft (SAZ).

Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hat geschrieben:Die Künstlersozialkasse (KSK) hatte einen Spieleverlag zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Honorare an Spieleautoren verklagt. Der Verlag weigerte sich u.a. mit der interessanten Begründung, dass er eigentlich gar kein Verlag sei, obwohl er sich selbst auf seiner Website so bezeichnet und Verlagsverträge mit Spieleautoren abschließt.

[...] Das für die Berufung zuständige Landessozialgericht NRW hat unter dem Aktenzeichen L 5 KR 91/12 der Klage der KSK stattgegeben und den Verlag zur Zahlung verpflichtet. Das Urteil, das damit das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts Köln von 2011 bestätigt, ist mittlerweile rechtskräftig.

Wer sich für den Fall interessiert findet unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 91_12.html das komplette Urteil. Die Original-Meldung der SAZ gibt es unter http://www.spieleautorenzunft.de/newsre ... eftig.html.

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Ralf Arnemann
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Ralf Arnemann » 26. Januar 2016, 11:48

Das klingt bedenklich.

Die Einrede "kein Verlag sein" bezieht sich natürlich darauf, daß vom Gesetz eigentlich nur Buchverlage gemeint waren und ein Spiele-Verlag trotz des gleichen Begriffs kein Verlag in diesem Sinne sei.

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, war das eine Art Musterprozeß. D.h. erstmalig hat die Künstlersozialkasse versucht auch die Spielebranche anzuzapfen, und hat sich dabei durchgesetzt.
Was wohl dazu führen wird, daß auch alle übrigen Spieleverlage künftig diese Abgabe zahlen müssen. Oder anders gesagt: Wir alle werden künftig mehr zahlen müssen.

Umgekehrt scheint es dagegen sehr fraglich zu sein, ob Spieleautoren dann auch "Künstlerrente" bekommen werden. Wahrscheinlich gibt es in ganz Deutschland nur ein kleine Handvoll Leute, die hauptberuflich Spiele erfinden, und dann noch die Kriterien der KSK erfüllen.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 26. Januar 2016, 19:32

Die KSK-Abgabe beträgt m.W. 4% auf das Honorar, liegt also bezogen auf den Händlerpreis im Promillebereich, i.d.R. ein einstelliger Cent-Betrag pro Spiel.

Dieser Betrag kommt den Künstlern generell zugute, egal, ob sie als Spieleautor, Musiker oder was auch immer tätig sind.
Generell leben viele Künstler am Rande des Existenzminimums oder darunter. Sie bekommen durch die KSK-Abgabe die Möglichkeit einer bezahlbaren Sozialversicherung. Was sonst notfalls vom Staat getragen würde, wird nun hälftig vom Künstler und dessen Auftraggeber gezahlt.

Dass vom Gesetz nur Buchverlage gemeint seien, lässt sich aus der Argumentation nicht schließen, denn es geht generell um die Honorierung künstlerischer Tätigkeiten. Verlag zu sein ist ein starkes Indiz dafür, dass die Firma mit künstlerischen Tätigkeiten sein Geld verdient. Kein Verlag zu sein, belegt aber noch lange nicht das Gegenteil.
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Ralf Arnemann
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Ralf Arnemann » 28. Januar 2016, 12:35

Günter Cornett hat geschrieben:Die KSK-Abgabe beträgt m.W. 4% auf das Honorar, ...

Das halte ich für nebensächlich, alleine schon die Verwaltung einer solchen zusätzlichen Abgabe ist unsinniger Mehraufwand.

Dieser Betrag kommt den Künstlern generell zugute ...

Das ist nett, kann aber keine Begründung sein. Wer die Kunst generell fördern möchte, soll Kunstwerke kaufen. Eine Sonderabgabe auf Spiele finde ich falsch, egal ob damit Künstler oder Tierbabies oder das Rote Kreuz finanziert werden sollen. Für Wohltätigkeit gibt es andere Finanzierungsquellen.

Generell leben viele Künstler am Rande des Existenzminimums oder darunter.

Das kann man jetzt schlimm finden oder nicht - hat aber nichts mit dem Kauf einer Dominion-Erweiterung zu tun.

Dass vom Gesetz nur Buchverlage gemeint seien,

war die Argumentation des Verlags. Die ich juristisch nicht bewerten kann oder will. Ich wollte nur erklären, warum die "Verlag ist nicht Verlag"-Argumentation nicht von vorneherein falsch sein muß, wie das die SAZ wohl mißverstanden hat.

Nur zur Klarstellung: Den Spieleautoren mißgönne ich gar nichts.
Aber hier wird im Namen der Spieleautoren kassiert, obwohl diese fast nie eine Gegenleistung bekommen werden.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 28. Januar 2016, 14:27

Es handelt sich bei der KSK-Abgabe nicht um eine Sonderabgabe auf Spiele, sondern um ein Finanzierungsmodell, das selbständigen Künstlern und Publizisten ermöglicht, zu ähnlichen Bedingungen wie Arbeitnehmern in den Genuss der Sozialversicherung zu kommen. Vor der Einführung war es so, dass Künstler aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation oftmals gar nicht versichert waren, weil sie sich die Sozialversicherung schlicht nicht leisten konnten. Daher wurde eine Versicherungspflicht eingeführt, deren Kosten - analog zu Arbeitnehmern - zur Hälfte von den Künstlern und zur anderen Hälfte von der KSK übernommen werden, die sich das teilweise von den Auftraggebern zurückholt, teilweise wird es durch den Staat finanziert.

Ohne diese Abgabe wären viele Künstler nicht sozialversichert. Im Krankheitsfall müsste dann der Staat einspringen, also auch die Allgemeinheit.

Es wurde mit dem Gerichtsurteil also keine Sonderabgabe für Spiele eingeführt, sondern nur bestätigt, dass auch Spieleautoren zu der Gruppe der Künstler und Publizisten gehören. Ich bin schon seit Jahren bei der KSK pflichtversichert; zumindest ich erhalte also eine Gegenleistung (hoffe, die SAZ ändert jetzt nicht ihre Meinung dazu ;) ).

Ich hatte übrigens auch mal nachgefragt, ob ich auf die Autoren- und Grafikerhonorare des Bambus Spieleverlages eine Abgabe zahlen soll. Der Umfang der von mir vergebenen Aufträge war allerdings zu gering, um eine Abgabepflicht zu begründen.

Wie also soll deiner Meinung nach die Sozialversicherung für Künstler erfolgen:
- Sollen Künstler mehr Geld vom Auftraggeber verlangen , um sich komplett allein zu versichern? Das müsste dann mehr sein als die jetztige Abgabe, weil dann auch der Bundeszuschuss wegfiele.
- Soll der Staat das alles übernehmen? Dann zahlen auch die, die die Kunst nicht konsumieren.
- Sollen die Künstler gar nicht sozialversichert sein, sondern sozialerweise ihre Krankheiten verschleppen, bis der Krankenhausaufenthalt oder die Beerdigung vom Staat bezahlt wird?

Bezahlt werden muss das, entweder von der Allgemeinheit oder von den Kunstkonsumenten. Die gegenwärtige Regelung stellt eine Mischung aus beiden dar. Sie bewirkt, dass auch schlecht verdienende Künstler pflichtversichert sind und dabei nicht schlechter gestellt sind als Arbeitnehmer.

Wer die Kunst fördern will, kauft Kunstwerke - wie z.B. Spiele. Darin enthalten ist logischerweise ein Anteil an der Sozialversicherung für Künstler, wie auch der Arbeitnehmer - soweit die Spiele nicht von unversicherten (Kinder-?)Arbeitern in der Dritten Welt hergestellt wurden.
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Ralf Arnemann
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Ralf Arnemann » 29. Januar 2016, 10:11

Günter Cornett hat geschrieben:Es handelt sich bei der KSK-Abgabe nicht um eine Sonderabgabe auf Spiele

De facto schon. Bei vielen anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung fällt die Abgabe nicht an - die Abgrenzung ist ziemlich willkürlich.

Vor der Einführung war es so, dass Künstler aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation oftmals gar nicht versichert waren...

Dann wäre es wohl besser gewesen, die prekäre finanzielle Situation zu verändern. Entweder durch bessere Bezahlung oder aber durch Berufswechsel.

Ich bin schon seit Jahren bei der KSK pflichtversichert; zumindest ich erhalte also eine Gegenleistung

Das ist schön für Dich, aber damit bist Du eine exotische Ausnahme.
Die Regeln der KSK sind so, daß zwar für alle Spieleautoren Abgaben kassiert werden, daß aber die meisten Autoren keine Gegenleistung bekommen. De facto soll also der Spielemarkt völlig andere Bereiche subventionieren.

Wie also soll deiner Meinung nach die Sozialversicherung für Künstler erfolgen

Wie bei "Nicht-Künstlern" auch. Ich sehe keinen Grund für eine privilegierte Behandlung. Wenn jemand als Kiosk-Betreiber oder Landwirtschaftsgehilfe "prekär" verdient, bekommt er ja auch keine gesonderten Finanzzuwendungen. Da gelten die normalen Regeln des Sozialstaats.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 29. Januar 2016, 11:32

Ralf Arnemann hat geschrieben:
Günter Cornett hat geschrieben:Es handelt sich bei der KSK-Abgabe nicht um eine Sonderabgabe auf Spiele

De facto schon. Bei vielen anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung fällt die Abgabe nicht an - die Abgrenzung ist ziemlich willkürlich.

Nein, das Kriterium ist nicht Freizeitgestaltung sondern künstlerische Tätigkeit. Das ist so allgemein im Gesetz formuliert und konkret vom Gericht interpretiert.

Insofern ist es keine Willkür; es erscheint dir nur so, weil du es nicht versteh(en möchte)st.

Ralf Arnemann hat geschrieben:
Vor der Einführung war es so, dass Künstler aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation oftmals gar nicht versichert waren...

Dann wäre es wohl besser gewesen, die prekäre finanzielle Situation zu verändern. Entweder durch bessere Bezahlung oder aber durch Berufswechsel.

Gerade den Berufswechsel will der Gesetzgeber verhindern, um künstlerische Tätigkeit insgesamt zu fördern.
"Bessere Bezahlung" ist im Einzelfall nicht immer durchzusetzen; vor allem aber braucht ein Künstler oftmals längere - völlig einkommenslose - Zeit, um überhaupt Einnahmen durch seine Kunst zu generieren.

Ralf Arnemann hat geschrieben:
Ich bin schon seit Jahren bei der KSK pflichtversichert; zumindest ich erhalte also eine Gegenleistung

Das ist schön für Dich, aber damit bist Du eine exotische Ausnahme.

Nö, in dieser Beziehung bin ich der absolute Normalfall für über die KSK versicherte Künstler.
Ralf Arnemann hat geschrieben:Die Regeln der KSK sind so, daß zwar für alle Spieleautoren Abgaben kassiert werden, daß aber die meisten Autoren keine Gegenleistung bekommen. De facto soll also der Spielemarkt völlig andere Bereiche subventionieren.

Nö.
1. ist es zunächst einmal nur eine bloße Behauptung, dass das wenigen Autoren zugute kommt.
2. Die Abgaben, die auf mein Honorar gezahlt werden (müss(t)en), reichen nicht aus, um meine Sozialversicherung zu finanzieren. Dazu sind die Abgaben auf die Honorare mehrerer Autoren nötig.
3. Geht es bei der KSK-Abgabe nicht um einen Ausgleich zwischen verschiedenen Branchen, sondern darum Kunst generell zu fördern, indem Künstlern eine preiswerte Sozialversicherung ermöglicht wird. Die Trennung von Spieleautoren, Schriftstellern, Musikern und damit verbunden die getrennte Einziehung und Auszahlung von Versicherungsbeiträgen wäre willkürlich. Bei Arbeitnehmern werden die Sozialversicherungsbeiträge auch in einen Topf geworfen und nach Bedarf ausgezahlt, unabhängig davon, ob Metaller mehr oder weniger einzahlen als Arzthelfer. Das nennt sich SOZIALversicherung und KünstlerSOZIALabgabe.

Ralf Arnemann hat geschrieben:
Wie also soll deiner Meinung nach die Sozialversicherung für Künstler erfolgen

Wie bei "Nicht-Künstlern" auch. Ich sehe keinen Grund für eine privilegierte Behandlung. Wenn jemand als Kiosk-Betreiber oder Landwirtschaftsgehilfe "prekär" verdient, bekommt er ja auch keine gesonderten Finanzzuwendungen. Da gelten die normalen Regeln des Sozialstaats.

Für den Landwirtschaftsgehilfen gibt es Mindestlohn. Der selbständige Kiosk-Betreiber kann Einnahmen und Ausgaben planen. Ein Künstler kann das i.d.R. nicht. Im Künstlerberuf sind oftmals Unsicherheit des Selbständigen (und das bei geringerer Planbarkeit), und arbeitnehmerähnliche einseitige Abhängigkeit von einem oder mehreren Auftraggebern vereint, Diesen besonderen Bedingungen trägt die KSK-Abgabe Rechnung.

Wer generell weniger Kunst in der Gesellschaft will bzw. mehr von Mäzenen abhängige Kunst, der jammert über Cent-Beiträge zur Künstlersozialversicherung. Nun denn, das steht dir frei ...
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peer
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon peer » 29. Januar 2016, 12:12

So wie ich Arne verstehe, ist er grundsätzlich dagegen dass Buchautoren, Spieleautoren, Maler, Musiker, Drehbuchautoren etc. von ihren Werken leben können. Anders kann ich den Hinweis auf die Berufswahl nicht verstehen...

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Foucault
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Foucault » 30. Januar 2016, 20:52

Grundsätzlich kann ich der Argumentationslinie von Arne sehr gut folgen, bis auf das Ding mit der Berufswahl.
Es scheint so, daß Günther für die KSK argumentiert, weil er davon profitiert, Arne Partei für diejenigen ergreift, die nicht Teil des "edlen" Clubs sind. Ich selbst hatte dort um Aufnahme gebeten und wurde entgegen meiner eindeutigen Vita, die für eine Aufnahme gesprochen hätte, arrogant abgebügelt. Ich kam zu dem Schluß: das ist ein Sauhaufen.
Wer so dermassen leichtfertig mit Anträgen und den Menschen, die dahinter stehen umgeht, verdient kein anderes Urteil.
@Günther: Die Solidarität, die Du über die KSK von der übrigen Gesellschaft einforderst, ist schön und gut.
Daß die KSK selbst diese Solidarität vielen anderen Künstlern vorenthält, ist ein wunder Punkt in Deiner Argumentation.
Solange dies so ist, tendiere ich für eine Abschaffung der KSK. Denn ich beliefere nach wie vor verschiedene Verlage mit meinen Ideen. Und ich sähe überhaupt nicht ein, daß die Verlage eine Autorenabgabe an die KSK abdrücken müssten, wenn ich bei diesen Spiele veröffentliche, obwohl ich von diesem Club gar nicht unterstützt werde.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 30. Januar 2016, 22:00

Foucault hat geschrieben:Es scheint so, daß Günther für die KSK argumentiert, weil er davon profitiert, Arne Partei für diejenigen ergreift, die nicht Teil des "edlen" Clubs sind.

Das ist eine billige 'Argumentation', die auf dich selbst zurückfällt:

1. ist die KSK kein '"edler" Club' sondern eine Künstlersozialkasse mit klaren Regeln, wer da PFLICHTversichert ist und wer nicht. Man muss im Regelfall einen Mindestbetrag (3900,- /Jahr) durch künstlerische/publizistische Tätigkeiten verdienen (sonst zählt man sozialversicherungsrechtlich nicht als Künstler/Publizist). Zudem darf man nicht mehr als einen bestimmten Höchstbeitrag (5400,-/Jahr) mit anderen Tätigkeiten verdienen; weil man sich sonst darüber versichern muss. Das ist klar und gilt für alle gleichermaßen.

2. ist deine Behauptung, dass ich aus Eigennutz für die KSK zu argumentieren scheine, nicht nur aus der Luft gegriffen, sondern fällt auf dich zurück. Ich habe inhaltlich argumentiert - worauf DU gar nicht eingehst. Stattdessen 'argumentierst' DU ausschließlich damit, dass die KSK Leuten wie dir die Aufnahme verweigert hat. Sorry, das ist armselig. Insbesondere dein Verweis auf deine 'eindeutige Vita' ist arrogant. Worauf konkret gründest du dein 'Recht' auf eine Sonderbehandlung?

Es geht eben nur dir, aber nicht dem Gesetzgeber darum, dass man als toller Typ in einen tollen Club aufgenommen wird.
Für die Versicherungspflicht gibt es klare Regeln, für die das gegenwärtige Leben zählt, nicht dein Lebenslauf als Diva.

Nebenbei bemerkt: Ich bin auch für die Aufnahme von Flüchtlingen, inklusive Gewährung von Sozialunterstützung und Sozialversicherung - ohne selber Flüchtling zu sein.


Foucault hat geschrieben:Ich selbst hatte dort um Aufnahme gebeten und wurde entgegen meiner eindeutigen Vita, die für eine Aufnahme gesprochen hätte, arrogant abgebügelt. Ich kam zu dem Schluß: das ist ein Sauhaufen. .

Was ist denn da so eindeutig ... an deiner Vita, das die Aushebelung der gesetzlichen Regelung rechtfertigen soll?

Foucault hat geschrieben:Wer so dermassen leichtfertig mit Anträgen und den Menschen, die dahinter stehen umgeht, verdient kein anderes Urteil.

Du nennst Menschen leichtfertig einen Sauhaufen, weil sie dich nicht privilegieren.
Erzähl uns doch mal, wer du bist, damit wir dich verehren können.

Foucault hat geschrieben:@Günther: Die Solidarität, die Du über die KSK von der übrigen Gesellschaft einforderst, ist schön und gut.

Ich fordere nicht Solidarität ein, sondern freue mich, dass die Gesellschaft sich dafür entschieden hat, eine Künstlersozialkasse einzurichten. Ich habe einen Antrag gestellt und halte mich an die Regeln. Als Spieleautor solltest du wissen, dass man sich Kenntnis der Regeln und deren Sinn verschafft und nicht Sonderregeln für die eigene Person verlangt.

Ich habe - wie oben geschrieben - zudem aus freien Stücken angeboten, selbst eine Abgabe zu zahlen, was aber abgelehnt wurde, weil ich damit unter der Geringfügigkeitsgrenze liege.

Foucault hat geschrieben:Daß die KSK selbst diese Solidarität vielen anderen Künstlern vorenthält, ist ein wunder Punkt in Deiner Argumentation.

Um als Künstler pflichtversichert zu sein, muss man einen wesentlichen Teil seines Lebensunterhaltes mit Kunst verdienen, aber eben nicht mit anderen versicherungspflichtigen Tätigkeiten.

Foucault hat geschrieben:Solange dies so ist, tendiere ich für eine Abschaffung der KSK. Denn ich beliefere nach wie vor verschiedene Verlage mit meinen Ideen.

Von mir bekommen Verlage nicht Ideen, sondern Werke. Denn ich bin Urheber. ;)
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Mixo

Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Mixo » 30. Januar 2016, 22:33

Gute Güte, das ist ja wirklich interessant, was ihr hier so berichtet - könnt ihr aber bitte was Diven und Sauhaufen angeht ein bisschen auf die sprachliche Bremse treten? Obwohl es interessant über die KSK zu hören (ich wusste garnicht, dass es eine gibt), macht es nicht so richtig Spaß das gegenseitige Abwatschen hier zu lesen.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 1. Februar 2016, 12:49

Na, ich denke, man kann solch ein Verhalten, wie 'Focault' hier im Forum zeigt, schon als divenhaft bezeichnen, ohne gegen irgendwelche Etikette zu verstoßen. Wie würdest du sonst die Haltung bezeichnen: "Ich bin aufgrund meiner Vita Künstler, deswegen habe ich Recht auf KSK-Mitgliedschaft"?

Es schwebt ja auch immer etwas nebulös die Frage 'Was versteht man unter Spiel als Kulturgut' im Raum. Ich verstehe die Diva-Diskussion auch als inhaltlichen Beitrag hierzu. :)
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Foucault
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Foucault » 1. Februar 2016, 13:02

Ich habe einen Antrag gestellt und halte mich an die Regeln. Als Spieleautor solltest du wissen, dass man sich Kenntnis der Regeln und deren Sinn verschafft und nicht Sonderregeln für die eigene Person verlangt.


Ich weiß noch viel mehr. ;-)
Wo verlange ich Sonderregeln für meine eigene Person?hier ab. Es fehlt halt doch ein gewisser Respekt ("Diva" ), gelle?

Ich sehe nur, daß Autoren in der KSK aufgenommen werden und andere nicht.
Es gibt eine Mindestgrenze, sicher. Was machst Du , wenn Du in einem Jahr kein Spiel bei einem Verlag unterbringst und Deine Verkäufe bzw. Lizenzen unter die Grenze sinken? Trittst Du dann aus?

Ich kenne eine Reihe Leute aus anderen Bereichen, die bei der KSK sind und weiß, daß deren Aufnahme ohne große Einkünfte erfolgt ist, es gab sogar eine Karenzzeit von 5 Jahren (ob heute noch praktiziert, weiß ich nicht), in der ein Unterschreiten der Mindestgrenze toleriert wurde.

Meine drastische Wortwahl ändert nichts am de facto Misstand.
Daß Du mir Argumentation absprichst in dem Du diese in 'Anführungszeichen' setzt und den Inhalt meines Posts im Grunde als "billig" und "armselig" bezeichnest lässt tief blicken, widerlegt mich inhaltlich aber überhaupt nicht.

Hauptthema des Posts ist die "KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig".
Dein Pro in der Sache ist interessengeleitet. Es sind Deine Interessen. Deine Reaktion beweist das.

Ich bin als Nicht-KSKler, Autor und Verleger aber dennoch betroffen, analysiere das System, sehe Missstände und ziehe meine Schlüsse daraus.

Die Diskussion wird sich verzetteln (wenn man will findet man immer was zum Kontern). Ich will diese auch nicht am Nebenthema weiter hochkochen und breche deshalb mangels Respekt (Zitat Günter: "divenhaft") hier für mich ab.

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 1. Februar 2016, 13:33

Foucault hat geschrieben:Wo verlange ich Sonderregeln für meine eigene Person?hier ab.

Du begründest dein vermeintliches Recht auf Aufnahme in die KSK ausschließlich(!) mit deiner - nicht näher erläuterten - "eindeutigen Vita".

Wenn du mit den Regeln der KSK nicht zufrieden bist, hättest du ja andere Regeln vorschlagen können, aber du jammerst nur rum, setzt dich nicht mit den Regeln auseinander.

Foucault hat geschrieben:Ich sehe nur, daß Autoren in der KSK aufgenommen werden und andere nicht.

Wenn du dich mit dem Regelwerk auseinandersetzen würdest, würdest auch sehen, warum das so ist.
Foucault hat geschrieben:Es gibt eine Mindestgrenze, sicher. Was machst Du , wenn Du in einem Jahr kein Spiel bei einem Verlag unterbringst und Deine Verkäufe bzw. Lizenzen unter die Grenze sinken? Trittst Du dann aus?

Man darf einmal in vier Jahren die Grenze unterschreiten. Ich weiß nicht, ob es da auch noch großzügigere Regeln gibt.
Wenn ich die Grenze häufiger unterschreite, muss ich meine Sozialversicherung anders bestreiten.
Da ich ja von irgendwas lebe, Miete und Essen zahle, habe ich dann auch anderes Einkommen, sei es aus anderer Arbeit oder die Sozialunterstützung kommt aus anderen Quellen. Wenn ich anderes Einkommen aus selbständiger Arbeit habe, zahle ich in diesen Jahren die Versicherungsbeiträge komplett selbst.

Die Künstlersozialversicherung ist für diejenigen Künstler/Publizisten da, die nicht auf andere Einkommensarten zurückgreifen können. Um das klar zu definieren, wurden Regeln geschaffen; um Härtefälle zu vermeiden gibt es Ausnahmetatbestände.

Offensichtlich hast du dich mit diesen Regularien nicht beschäftigt, sondern siehst nur, dass Künstler wie du nicht aufgenommen werden. Ich bin mir aber sicher, dass der "Sauhaufen" dich darüber informiert hat. Denn auch mir wurden meine Fragen immer freundlich beantwortet.

Foucault hat geschrieben:Meine drastische Wortwahl ändert nichts am de facto Misstand.
Daß Du mir Argumentation absprichst in dem Du diese in 'Anführungszeichen' setzt und den Inhalt meines Posts im Grunde als "billig" und "armselig" bezeichnest lässt tief blicken, widerlegt mich inhaltlich aber überhaupt nicht.

Was, bitteschön, soll denn an deiner 'Argumentation' widerlegt werden?
Du argumentierst doch gar nicht. Als einzigen Grund nennst du deine "eindeutige Vita".
Du beziehst dich nicht auf das Regularium, sondern jammerst, dass man Leute wie dich nicht aufnimmt, nennst aber weder Ablehnungsgründe, noch teilst du etwas über dich mit, aus dem das hervorgeht.

Foucault hat geschrieben:Hauptthema des Posts ist die "KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig".
Dein Pro in der Sache ist interessengeleitet. Es sind Deine Interessen. Deine Reaktion beweist das.

Ich argumentiere inhaltlich, DU argumentierst ausschließlich mit deiner persönlichen Betroffenheit.


Foucault hat geschrieben:Ich bin als Nicht-KSKler, Autor und Verleger aber dennoch betroffen, analysiere das System, sehe Missstände und ziehe meine Schlüsse daraus.

Wo "analysierst" du denn "das System"?

Benenne doch mal klar den "Missstand", vielleicht durch Erläutern mit welcher Begründung du bei welcher "eindeutigen VIta" abgelehnt wurdest!

Foucault hat geschrieben: und breche deshalb mangels Respekt (Zitat Günter: "divenhaft") hier für mich ab.

Du verlangst "Respekt", mutest uns aber eine "drastische Wortwahl" (Zitat: Du über deinen Text) zu.

Du hättest dich wohl lieber 'Kinski' statt 'Foucoult' nennen sollen. Passt besser.
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon FoH » 1. Februar 2016, 13:41

Weiß jemand , um welchen Verlag es sich eigentlich handelt?
"...1988 unter der Firma R Spielwaren GmbH gegründet(e) und 2007 umfirmiert..."
Ganz klein kann er nicht sein, wenn er jährlich zwischen 80.000 und 100.000€ (künstlersozialversicherungspflichtiges) Honorar ausschüttet.

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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon peer » 1. Februar 2016, 14:40

"Meine drastische Wortwahl ändert nichts am de facto Misstand. "
Es gibt keinen Missstand. Offensichtlich vermutest du, wer sich als Künstler bezeichnet, muss automatisch aufgenommen werden. Dem ist nicht so. Es gibt klare Regeln, die hat Günter erläutert. Die Teilnahem an der KSK ist ja keine Auszeichnung, sondern eben eine Sozialleistung, die einen ganz speziellen Zweck erfüllt und die Regeln sind dazu da, um sicherzustellen, dass der Zweck nicht missbraucht wird, aber dennoch das macht was er soll.
Wo genau siehst du einen Misstand? Ist die Mindestgrenze zu niedrig oder zu hoch?

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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Michael Weber » 1. Februar 2016, 17:58

Du meine Güte, was wird hier ein Unsinn verbreitet bzw. welch schrägen Vorurteile sind hier vorhanden.

Sonderabgabe: NEIN! Was vielleicht einige nicht wissen, aber Schauspieler, Journalisten, Webdesigner (wobei es hier eine umstrittene und schwer zu setzende Grenzlinie zwischen - ich nenne es mal - Kunst und Produktion gibt), Musiker - alle werden (sofern gewünscht und die Regeln eingehalten sind) in der Künstzlersozialkasse versichert. Das bedeutet auch, dass für JEDE Auftragsarbeit/Verpflichtung usw. auch eine KSK-Abgabe fällig ist.

Das implizirt NATÜRLICH, dass auch Kino, Konzerte, Bücher usw. indirekt durch das Künstler- oder Autorenhonorar von dieser Versicherungsform betroffen sind. Es ist also keine Sonderabgabe, sondern nur eine gerichtliche Bestätigung des Status Quo, den jemand aushebeln wollte. Ich bin mir übrigens sicher, dass die meisten Verlage eine KSK-Abgabe zahlen. Denn die Rentenversicherungen prüfen das in den letzten Jahren sehr intensiv.

Wenn Spiele "Kunst/Kultur" sein sollen und kein normaler Gebrauchsgegenstand (und dafür kämpfen ja Jury SdJ, SAZ und Co), dann sind Spieleautoren selbstverständlich künstlerisch tätig und ebenso selbstverständlich MUSS dann eine KSK-Abgabe gezahlt werden. Ebenso für Spiele-Illustratoren übrigens.

Das wiederum ist völlig unabhängig von einer Mitgliedschaft und liegt an der politisch gewollten Förderung (kann man ja doof finden, ist aber so) von künstlerisch- und publizistisch tätigen Menschen. Günter hat dazu sehr viel Richtiges gesagt, seine Argumentation sollte sich jeder mal unvoreingenommen vergegenwärtigen. Wenn einzelen Spieleautoren oder Künstler nicht aufgenommen werden, liegt das meiner Erfahrung nach durch die Bank an fehlenden Voraussetzungen. Schließlich ist die KSK genau für diese Leute da.

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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Andreas.Pelikan » 1. Februar 2016, 18:27

[quote="zuspieler"] ... http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 91_12.html ... [/quote]
"An der Herstellung eines von der Klägerin vertriebenen Gesellschaftsspiels sind Spieleautoren (fortan: Spielkonstrukteure), Spielrealisatoren, Illustratoren, Grafiker und Drucker beteiligt"

Spielkonstrukteure?! Es gibt ja doch einen Grund, dieses Urteil kritisch zu sehen. Autoren als Industriearbeiter, was haltet ihr davon?

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Günter Cornett
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Re: KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig

Beitragvon Günter Cornett » 1. Februar 2016, 19:11

Wenn man das Urteil liest, dann ist klar, dass vom Begriff Spieleautor zu Spielekonstrukteur nicht deshalb gewechselt wird, weil Autoren als industriearbeiter angesehen werden, sondern um ihn von Schriftstellern und Journalisten abzugrenzen.

Das Gericht sagt, Spielekonstrukteure seien weder Künstler noch Schriftsteller, noch Journalisten, sondern " in anderer Weise publizistisch tätig", wobei sie "eigenschöpferische Leistungen" "von einer Gestaltungshöhe" erbringen, "die zumindest der einer einfachen journalistischen oder schriftstellerischen Tätigkeit entspricht".

Also aus Spieleerfindermesse kann dann Spielekonstrukteursmesse oder Spielepublizistenmesse werden.

Kann man drüber nachdenken, wobei ich persönlich die Bezeichnung Spieleautor weiterhin vorziehe.
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