KSK-Abgabe auf Spieleautoren-Honorare: Urteil rechtskräftig
Verfasst: 26. Januar 2016, 09:49
Hier eine Meldung der Spiele-Autoren-Zunft (SAZ).
Wer sich für den Fall interessiert findet unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 91_12.html das komplette Urteil. Die Original-Meldung der SAZ gibt es unter http://www.spieleautorenzunft.de/newsre ... eftig.html.
Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hat geschrieben:Die Künstlersozialkasse (KSK) hatte einen Spieleverlag zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Honorare an Spieleautoren verklagt. Der Verlag weigerte sich u.a. mit der interessanten Begründung, dass er eigentlich gar kein Verlag sei, obwohl er sich selbst auf seiner Website so bezeichnet und Verlagsverträge mit Spieleautoren abschließt.
[...] Das für die Berufung zuständige Landessozialgericht NRW hat unter dem Aktenzeichen L 5 KR 91/12 der Klage der KSK stattgegeben und den Verlag zur Zahlung verpflichtet. Das Urteil, das damit das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts Köln von 2011 bestätigt, ist mittlerweile rechtskräftig.
Wer sich für den Fall interessiert findet unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 91_12.html das komplette Urteil. Die Original-Meldung der SAZ gibt es unter http://www.spieleautorenzunft.de/newsre ... eftig.html.