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Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

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SpieLama
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Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon SpieLama » 28. Juni 2017, 23:47

Der Hans im Glück Verlag versucht, Meeple als Marke anzumelden. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wurde eine Unionsmarkenanmeldung eingereicht, die sich momentan in der Prüfung befindet. Darauf hat Daniel Theuerkaufer von Meeple Circus auf Facebook hingewiesen.

Meeple ist eine Kombination aus den Wörtern "My" und "People" und steht für Carcassonne-Figuren, die in vielen Spielen zum Einsatz kommen, die man aber auch auf Tassen, Schlüsselanhängern und zahlreichen anderen Produkten findet.

Der Hans im Glück möchte die Marke für mehrere Nizza-Klassen anmelden. Die Nizza-Klassifikation (NCL) ist ein internationales Klassifikationssystem für Markenanmeldungen. Waren und Dienstleistungen sind in insgesamt 45 Klassen eingruppiert.

Der Hans im Glück Verlag möchte Meeple für folgende Klassen anmelden:

  • Klasse(n) Nizza 09: Software; Spielsoftware; Schutzhüllen für Mobiltelefone, Smartphones, Tablet-Computer und E-Book-Reader; USB-Sticks; Magnete; Brillen.

  • Klasse(n) Nizza 14: Juwelier- und Schmuckwaren; Zeitmessgeräte; Uhren, Armbanduhren und Taschenuhren; Uhrenarmbänder; Schmuck- und Uhrenbehältnisse; Schlüsselanhänger; Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür.

  • Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Bücher, Zeitungen und Zeitschriften; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Verpackungsmaterial aus Kunststoff; Drucklettern; Druckstöcke; Aufkleber, Stickers; Kalender; Hüllen für Bücher, Terminkalender und Wochenplaner; Verpackungsbeutel,- hüllen, -taschen aus Papier oder Kunststoff.

  • Klasse(n) Nizza 21: Geschirr, Kochgeschirr und Behälter; Gläser, Trinkgefäße und Barzubehör; Tassen und Becher.

  • Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Schuhwaren.

  • Klasse(n) Nizza 28: Stoffspielzeug; Spiele, Spielzeug und Spielwaren; Sportartikel.
Den Anmeldung kann man unter https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... =016791741 einsehen. Im CundCo-Shop findet man diverse Meeple-Artikel, die der Hans im Glück Verlag verkauft, https://cundco.de/fanartikel/?p=1.

meeple.jpg
Ein Meeple. Foto: Sebastian Wenzel
meeple.jpg (16.87 KiB) 19501 mal betrachtet

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon widow_s_cruse » 28. Juni 2017, 23:55

Hallo,

war der Begriff MEEPLE ihre eigene Kreation?
Ich dachte, der wäre in den Staaten entstanden.
Liebe Grüße
Nils
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon SpieLama » 29. Juni 2017, 00:10

Ich weiß nicht, wann und wo der Begriff das erst Mal auftauchte. Auf https://en.wiktionary.org/wiki/meeple steht:

Blend of my +‎ people. Coined in November of 2000 by Alison Hansel during a game of Carcassonne when she fused "my" and "people" to describe the wooden figures used by each player in that game.

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon widow_s_cruse » 29. Juni 2017, 11:04

Hallo,

ich meine, das auch so im Hinterstübchen gehabt zu haben.

Ich will ja nicht hänseln, doch tät´ es mir schon etwas stinken, wenn jemand anderes aus meiner Wort-Kreation Kapital schlagen möchte. Ich bin gespannt, wie das Patentrecht das sieht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es ja nicht nur um die Figurform sondern auch um die Bezeichnung. Und vermutlich ist Urheber der Bezeichnung nicht HiG.
Liebe Grüße
Nils
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larse
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon larse » 29. Juni 2017, 12:13

Hi, da ich mit dem Amt einige Erfahrungen habe mal einige Anmerkungen:

1. mit "patentieren" hat das ganze nichts zu tun, es handelt sich um eine Anmeldung eines Wortes oder Begriffes zur Marke, auch dies nur für die angeführten Waren.

2.Über die Anmeldung entscheidet das EU-Markenamt EUIPO; eine Eintragung gewährt daher nicht nur in Deutschland Schutz, sondern auch in anderen Eu Staaten.

3. Wer den Begriff erfunden hat ist rechtlich weniger relevant (sofern diese Person nicht vorher eine Marke in Europa angemeldet hat). Es geht vielmehr darum, ob der Begriff für die beanspruchten Waren einen beschreibende Eigenschaft hat. Sprich: Für die Ware "Spielfiguren" wäre der Begriff möglicherweise nicht eintragungsfähig.

4. Es spricht andererseits wohl nichts dagegen diese Marke für andere Waren wie "Pinsel" oder "Schreibmaschinen" zur Eintragung gelangen zu lassen. Hierfür ist die Marke wohl nicht beschreibend und diese Waren sind ja auch beansprucht.

5. Interessant ist die Ware "Spiele, Spielzeug und Spielwaren" des Warenverzeichnisses. Da diese Waren wohl auch die Spielfiguren selber umfassen, hätte ich mir nicht vorstellen können, dass das Amt die Eintragung bei dieser Formulierung zulässt... Gleiches gilt auch für "Schmuck" den es evtl. schon in Meeple-Form gibt und für den der Begriff dann lediglich die Form beschreiben würde...

6. Spannend ist aber die Frage, wen das Amt als die angesprochenen Verkehrskreise ansieht: Geht man von weitestmöglichen Käuferkreisen aus, ist eigentlich nicht davon auszugehen, dass den angesprochenen Verkehrskreisen der Begriff "meeple" geläufig ist, was wiederum für eine Eintragung selbst für Spiele und Spielzeug sprechen könnte.

7 .Zur Klarstellung: selbst bei erfolgreicher Eintragung der Wortmarke könnte der Markeninhaber niemandem verbieten, meepleförmige Figuren herzustellen oder zu verkaufen oder in seinen Spielen zu nutzen. Er dürfte gegebenenfalls nur den Begriff "meeple" nicht markenmäßig in der Eu benutzen.

8. edit: Das Amt hatte wohl keine Beanstandungen, sonst wäre die Veröffentlichung nicht erfolgt. Momentan läuft wohl die Widerspruchsfrist für Dritte....
Zuletzt geändert von larse am 30. Juni 2017, 12:57, insgesamt 3-mal geändert.

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Squidy
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Squidy » 29. Juni 2017, 13:26

Ich finde es moralisch sehr beunruhigend. Meine Ansicht hat keine rechtliche Grundlage, aber ich möchte Sie gerne trotzdem zur Diskussion stellen:

Ich mag den Verlag Hans im Glück sehr. Ob sie das Wort oder die Form des Meeple tatsächlich geprägt haben, ist für mich sogar nahezu irrelevant.
Es ist ein Begriff und eine Forn die seit 17 Jahren zunehmend den Weg in den normalen Sprachgebrauch und das Verständnis gefunden hat. Der "Wert" des Begriffs entstand nahezu ausschließlich durch die Community. Hans im Glück hat keinerlei (bemerkenswerte) Promotion bezüglich des Begriffs oder der Form betrieben. Jetzt, da aber der Begriff durch uns, die wir ihn in Anbetracht der Freiheit unter einer stillschweigenden "public domain" erst zu dieser Bekanntheit verholfen haben, einen Wert besitzt, kommt HiG nach 17 Jahren (!!) und möchte gerne einen monetären Vorteil daraus ziehen. Denn einen anderen Grund gibt es tatsächlich für mich nicht, sich das Patent eintragen zu lassen.

Ich habe mich schon damals bei der Patentierung des "Itemeeples" bei dieser "Tiny Epic" Reihe sehr geärgert. Und nun erneut. Neulich habe ich von dem kickstarter "omiga" ("= one minute game"), einem kleinen deutschen Legespiele, erfahren, dass der Uhren-Hersteller Omega aufgrund der Verwechslungsgefahr eine Unterlassung erwirkt. Als ob jemand das kleine Brettspiel mit dem süßen Namen mit den Luxusuhren verwechseln würde. Ich kann nur hoffen, dass die Anträge in all diesen Fällen und auch dem von HiG vollumfänglich zurückgewiesen werden. Diese Juristerei rund um die Namen und Patente ist ein modernes Geschwür unserer Gesellschaft, dass ein Schlachtfeld erschafft, auf dem sich teure Anwälte und Unternehmen teils auf unsere Kosten profilieren.

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Weltherrscher
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Weltherrscher » 29. Juni 2017, 14:23

https://www.boardgamegeek.com/thread/10 ... ion-report

Hier kann man eine Quelle, die über die Entstehung des Begriffes berichtet nachlesen.

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon widow_s_cruse » 29. Juni 2017, 15:22

Hallo,

vielleicht ist es ja gar nicht angemessen, den Vorgang HiG anzulasten. Auf mich macht es den Eindruck, die Idee ist auf Schmidts Mist (Vertriebler) gewachsen. Es wäre nicht der erste Vorgang in diese Richtung.

Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Zuletzt geändert von widow_s_cruse am 30. Juni 2017, 11:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Günter Cornett
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Günter Cornett » 29. Juni 2017, 16:32

widow_s_cruse hat geschrieben:Hallo,

war der Begriff MEEPLE ihre eigene Kreation?
Ich dachte, der wäre in den Staaten entstanden.

Darauf kommt es nicht an. Denn es handelt sich bei Meeple weder um eine patentfähige Erfindung noch um ein urheberrechtsfähiges Werk.
Siehe auch: https://www.markenservice.net/blog/das- ... berschutz/

Ob das Marken- und Patentamt Meeple als beschreibend für Spielfiguren (an)erkennt, halte ich für offen.
Möglicherweise wird die Marke eingetragen. Diese Eintragung kann dann möglicherweise durch einen Konkurrenten angegriffen werden.

Was dahinter stehen mag: Ich vermute, dass es schwer ist, die Meeples per Designschutz dauerhaft zu schützen und dass das deshalb über die Wortmarke versucht wird.
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SpieLama
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon SpieLama » 29. Juni 2017, 22:29

Der Hans im Glück Verlag hat auch eine Bildmarke angemeldet, siehe https://www.tmdn.org/tmview/get-detail? ... 016791725#.

meeple.jpg
Foto: .tmdn.org
meeple.jpg (254.23 KiB) 19240 mal betrachtet

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-G-
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon -G- » 29. Juni 2017, 23:51

D.h. der Verkauf von solchen Figuren und Verwendung der Bezeichnung Meeple ist ohne Einverständnis von HiG ab jetzt ein Markenverstoß?
https://www.spielematerial.de/de/spielm ... eeple.html

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Michael Weber
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Michael Weber » 30. Juni 2017, 02:18

larse hat geschrieben:Es geht vielmehr darum, ob der Begriff für die beanspruchten Waren einen beschreibende Eigenschaft hat. Sprich: Für die Ware "Spielfiguren" wäre der Begriff möglicherweise nicht eintragungsfähig.
[...]
Interessant ist die Ware "Spiele, Spielzeug und Spielwaren" des Warenverzeichnisses. Da diese Waren wohl auch die Spielfiguren selber umfassen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Amt die Eintragung bei dieser Formulierung zulässt... [...]
Geht man von weitestmöglichen Käuferkreisen aus, ist eigentlich nicht davon auszugehen, dass den angesprochenen Verkehrskreisen der Begriff "meeple" geläufig ist, was wiederum für eine Eintragung selbst für Spiele und Spielzeug sprechen könnte.
[...]
Der Prüfer wird im Internet recherchieren, daraufhin eine beschreibende Eigenschaft des Begriffes "meeple" unterstellen und die Eintragung für die wesentlichen Waren nicht zulassen (wogegen dann Rechtsmittel möglich sind).


Ich denke, der Begriff ist nicht sooo bekannt, das er nicht doch für Spielwaren (=Spielfiguren) schützenwert wäre. Die Szene überschätzt sich hier meiner Meinung nach deutlich. Meeple ist kein eingeführter Begriff im Sinne einer Marke. Meeple kennt außerhalb der Szene auch niemand. Und abgesehen davon tragen die fast alles ein, was nicht offensichtlich falsch ist bzw. gegen die Grundprinzipien verstößt (generische Begriffe für die dazu passende Klasse bspw.). Da müsste schon jemand Widerspruch einlegen.

Zum Vorfall selbst: Ich bin von der Wortmarke überrascht, sehe aber kein riesiges Problem. Der eigentliche Klopfer ist jedoch die Bildmarke. Da dürften von Verlagen über Backwaren- und Lampenhersteller bis sonstwas einige betroffen sein. Trotz allem steht es jedem zu, seine Produkte zu schützen. Gerade in der Spielebranche ist das bisher jedoch bis auf Ausnahmen eher unüblich. Hans im Glück ist jedoch durchaus als wehrhafter Verlag bekannt.

Weiß zufällig jemand, ob die Firgur überhaupt eine HiG-Erfindung ist?


-G- hat geschrieben:D.h. der Verkauf von solchen Figuren und Verwendung der Bezeichnung Meeple ist ohne Einverständnis von HiG ab jetzt ein Markenverstoß?
https://www.spielematerial.de/de/spielm ... eeple.html


Streng genommen ja. Und vermutlich wird es darum und um Backformen und Co. gehen.

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Günter Cornett
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Günter Cornett » 30. Juni 2017, 02:53

Michael Weber hat geschrieben:
larse hat geschrieben:Es geht vielmehr darum, ob der Begriff für die beanspruchten Waren einen beschreibende Eigenschaft hat. Sprich: Für die Ware "Spielfiguren" wäre der Begriff möglicherweise nicht eintragungsfähig..


Ich denke, der Begriff ist nicht sooo bekannt, das er nicht doch für Spielwaren (=Spielfiguren) schützenwert wäre. Die Szene überschätzt sich hier meiner Meinung nach deutlich. Meeple ist kein eingeführter Begriff im Sinne einer Marke. Meeple kennt außerhalb der Szene auch niemand.


M.W. kann ein Begriff auch bei mangelnder Bekanntheit beschreibend sein. Es geht dabei nur darum, was er inhaltlich beschreibt. Das kann man auf der Seite von Hans im Glück nachlesen:
http://www.hans-im-glueck.de/news/newsd ... le_engl_m/

Die Frage ist: Ist Meeple nur die Bezeichnung für Carcassonne-Männchen oder generell für Spielfigur bzw. generell für Spielfigur in Männchenform?
Im ersteren Fall ist die Bezeichnung Meeple nur beschreibend für diese Spielfigurenart aus dem Hause Hans im Glück. Das sollte kein Eintragungshindernis sein. Bei einer Ausweitung des Begriffs auf weitere Spielfiguren liegt dann aber sicherlich ein Eintragungshindernis vor. Eine Markenanmeldung kann eine solche Ausweitung verhindern.


Michael Weber hat geschrieben:Und abgesehen davon tragen die fast alles ein, was nicht offensichtlich falsch ist bzw. gegen die Grundprinzipien verstößt (generische Begriffe für die dazu passende Klasse bspw.). Da müsste schon jemand Widerspruch einlegen.

Seh ich auch so.

Michael Weber hat geschrieben:Zum Vorfall selbst: Ich bin von der Wortmarke überrascht, sehe aber kein riesiges Problem. Der eigentliche Klopfer ist jedoch die Bildmarke. Da dürften von Verlagen über Backwaren- und Lampenhersteller bis sonstwas einige betroffen sein. Trotz allem steht es jedem zu, seine Produkte zu schützen. Gerade in der Spielebranche ist das bisher jedoch bis auf Ausnahmen eher unüblich. Hans im Glück ist jedoch durchaus als wehrhafter Verlag bekannt.

Das dürfte ähnlich sein wie beim Ampelmännchen. Bei Backformen ist die Meeple-Form möglicherweise zu allgemein. Backwaren sind aber nicht betroffen, da die Marke nicht für Lebensmittel eingetragen ist (aber für "Geschirr, Kochgeschirr und Behälter")
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon larse » 30. Juni 2017, 10:33

D.h. der Verkauf von solchen Figuren und Verwendung der Bezeichnung Meeple ist ohne Einverständnis von HiG ab jetzt ein Markenverstoß?
https://www.spielematerial.de/de/spielm ... eeple.html
Zuletzt geändert von larse am 30. Juni 2017, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon larse » 30. Juni 2017, 12:44

larse hat geschrieben:
D.h. der Verkauf von solchen Figuren und Verwendung der Bezeichnung Meeple ist ohne Einverständnis von HiG ab jetzt ein Markenverstoß?
https://www.spielematerial.de/de/spielm ... eeple.html



Nein, die Marken sind noch nicht eingetragen. Allerdings hat der Prüfer wohl keine Einwände erhoben (?) (sonst wäre die Marke beim EU-Amt nämlich noch nicht veröffentlicht) und es wäre jetzt tatsächlich an Dritten einen Widerspruch einzulegen....

Sollte eingetragen werden, so ist (nur) eine markenmäßige Nutzung nicht erlaubt. Spielfiguren in verkauften Spielen zu verwenden halte ich persönlich wohl für unproblematisch. Man bedenke: HiG hat eben keinen Designschutz beantragt, sondern einen Markenschutz. Jedenfalls die Bezeichnung "Meeple" in dem genannten Link wäre in der Form (also ausserhalb des Fließtextes) kritisch.

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon SpieLama » 3. September 2017, 18:55

Ich habe Moritz Brunnhofer vom Hans im Glück Verlag einige Fragen zur Markenanmeldung gestellt. Hier seine Antworten.

Warum hat sich der Hans im Glück Verlag ganz allgemein dazu entschieden, die Marke Meeple anzumelden?
Seit geraumer Zeit, wurde der Begriff Meeple, in Zusammenhang mit der Figur aus Carcassonne immer häufiger verwendet. Neben unzähligen Fan-Aktivitäten, auch immer mehr zu kommerziellen zwecken. Leider gerät die Schöpfung der Figur immer mehr in Vergessenheit. Neben einem Hebel, den wir dann besitzen, ist diese Initiative auch als „zuvorkommende“ Aktion gedacht. Auch wenn wir wohl einen Gebrauchsschutz der Figur genießen, haben wir wenig Interesse an Problem die entstehen könnten, wenn jemand anderes den Namen registriert.

Carcassonne ist seit 2000 auf dem Markt. Warum hat sich der Hans im Glück Verlag erst jetzt dazu entschieden, die Marke Meeple anzumelden?
Vor einigen Jahren war unsere Szene noch klein und vertraut. Die meisten haben gefragt, wenn sie etwas von anderen nutzen wollten. Dies wird leider immer öfters „vergessen“. Bzw. berufen sich viele gerne auf Unwissenheit. Wir wir wissen, ist diese natürlich auch eine sehr bequeme Entschuldigung. Wenn ich etwas nicht weiß, muss ich mich auch nicht darum kümmern…
Dazu kommt noch, dass wir nach wie vor ein sehr kleines Unternehmen sind und Kapazitäten immer freischaufeln müssen.

Wer hat den Begriff Meeple wann "erfunden", Alison Hansel, siehe https://en.wiktionary.org/wiki/meeple?
Unseres Wissens nach, wurde der Begriff von Usern der Plattform „Boardgamegeek.com“ geschaffen. Entweder als eine Mischung aus „My-people“ oder aber als Anlehnung an „maple-people“, da die Form der eines Eichenblatts sehr nahe kommt. Die Schöpfung ist in jedem Falle aber der Figur aus dem Spiel Carcassonne zuzuordnen. Wer dies nun zum ersten mal verwendet hat, können wir nicht sagen.

Wer hat die bekannte Meeple-Figur wann gestaltet?
Bernd Brunnhofer, der Gründer des Hans im Glück Verlags, hat im Jahre 2000, die Figur skizziert und zusammen mit unserem Holz-Produzenten verfeinert. Als Mitarbeiter des Verlags, geht damit die Schöpfung auf das Unternehmen über.

Welche Überlegungen haben bei der Gestaltung der Figur eine Rolle gespielt?
Folgende primären Überlegung spielten eine Rolle:
  • Die Figur soll einen soliden Stand haben. Nichts ist ärgerlicher, als eine umfallende, wegrollende Figur bei einem Spiel, bei dem man die Übersicht behalten will.
  • Die Figur muss unterschiedliche Zustände einnehmen können. Stehend bedeutet sie etwas anderes als liegend.
  • Die Figur soll nicht einen speziellen Character (Bauer; Ritter; Mönch; Räuber; Händler, etc.) darstellen, sondern symbolhaft für einen Menschen stehen, der je nach Positionierung einen bestimmten Zustand einnimmt. Es musste sich also um ein klar Menschliches, aber trotzdem neutrales Figürchen handeln.
  • Die Figur sollte „nett“ aber auch gut greifbar sein. Daher wurde die Form eher rundlich, da dies dem Spieler erlaubt sie ständig zu bewegen. Außerdem sieht der Meeple dadurch „knuffig/süß“ aus.
Wieso habt ihr Meeple nicht nur als Wortmarke, sondern auch als Bildmarke angemeldet?
Der Meeple wurde als Bildmarke angemeldet, jedoch in einer 2ten Anmeldung nur im Bereich Merchandising und nur genau in einer Abbildung.
Die allgemeine Anmeldung ist nicht möglich, da die Form zu sehr einem Stern, Blatt oder Menschen ähnelt, also nicht Schätzbar ist.

Warum habt ihr Meeple nicht nur für die Nizza-Klasse 28 (Spiele), sondern auch für andere Klassen wie 21 (Kochgeschirr), 25 (Kleidung) und 14 (Schmuck) angemeldet?
Weil nicht nur wir auf die Idee gekommen sind, damit Merchandising zu betreiben. Viele versuchen über Produkte mit unserer Schöpfung Geld zu verdienen… Scheint leider selbstverständlich zu sein...

Wie ist der aktuelle Stand bei der Markenanmeldung?
Die Anmeldung ist durchgegangen und vom Register bestätigt. Nun kann noch Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss jedoch begründet werden (bspw. durch eine eigene, laufende Anmeldung oder aber eine bestehende Eintragung für eine sehr ähnliche Form/Namen.

Wenn die Anmeldung erfolgreich ist, erstreckt sich der Markenschutz dann auf die ganze Welt?
Nein, nur auf die EU. Die Registerämter arbeiten nur „regional“.

Angenommen, die Markeneintragung ist erfolgreich: Welche Auswirkungen hat das auf Webseiten wie happymeeple.com, auf Verlage wie Meeple Circus und auf Händler, die Meeple-Produkte verkaufen?
Natürlich werden wir eine Heerschar von Anwälten beauftragen, um diese Akteure auf ihren letzten Cent zu verklagen, schliesslich sind wir ein hyper-kapitalistisches Unternehmen!

Mit den Meisten Akteuren stehen wir im Kontakt und ebenso haben die Meisten vorher bei uns angefragt, bevor sie den Begriff, bzw. die Figur nutzten. Grundsätzlich haben wir überhaupt nichts gegen eine Nutzung. Im Gegenteil, wir befürworten diese sogar.

Erst einmal geschieht nicht viel. Viele der Akteure arbeiten auch schon direkt mit uns zusammen und dementsprechend haben wir überhaupt wenig Interesse daran, dass dies endet…

Mit der Registrierung haben wir dann jedoch einen Hebel für den Fall, dass entweder jemand uns Probleme machen will, oder aber sehr dreiste, direkte Kopien unserer Produkte anbieten will. Wir sind in der Branche gut vernetzt und mit 99% aller, kann man gut reden. Für den Fall, dass wir auf die 1% treffen, haben wir dann mehr in der Hand.
Wer uns kennt, sollte wissen, dass man gut mit uns reden kann. Wer dies nicht will, wird auch feststellen, dass wir am längeren Hebel sitzen ;). Schliesslich sind wir Strategiespieler!

Angenommen, die Markeintragung ist erfolgreich: Welche Auswirkung hat das auf Verlage, die momentan oder zukünftig in Spielen Meeple-Figuren verwenden?
Siehe Antwort Nr. 9.

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tonyroma
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon tonyroma » 4. September 2017, 14:05

Was hat denn ein Unternehmensname/Verlagsname wie Meeple Circus mit der Markenanmeldung zu tun? Die Anmeldung gilt doch nicht für Unternehmensnamen, oder?

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Günter Cornett
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Günter Cornett » 4. September 2017, 14:42

tonyroma hat geschrieben:Was hat denn ein Unternehmensname/Verlagsname wie Meeple Circus mit der Markenanmeldung zu tun? Die Anmeldung gilt doch nicht für Unternehmensnamen, oder?

Unternehmensnamen müssen nicht angemeldet werden, weil sie ihren Kennzeichenschutz durch Verwendung im geschäftlichen Verkehr erhalten. Eine Anmeldung kann aber sinnvoll sein, wenn man die Tätigkeit des Unternehmens schrittweise in andere (thematische oder geographische) Bereiche ausdehen will.

Unternehmensnamen dürfen aber nicht so gewählt werden, dass sie Produktmnarken verletzen, weil dadurch eine Verwechslungsgefahr entstünde. Ein neuer Autohersteller könnte sich bspw. nicht Smart oder Polo nennen, auch wenn seine Autos ganz anders heißen.

zuspieler hat geschrieben:Wer hat die bekannte Meeple-Figur wann gestaltet?
Bernd Brunnhofer, der Gründer des Hans im Glück Verlags, hat im Jahre 2000, die Figur skizziert und zusammen mit unserem Holz-Produzenten verfeinert. Als Mitarbeiter des Verlags, geht damit die Schöpfung auf das Unternehmen über.

Hier irrt Moritz Brunnhofer. Die Urheberrechte bleiben beim Schöpfer. Das Unternehmen erhält die Nutzungsrechte. Das Unternehmen kann die Urheberrechte nur durch Vererbung übertragen bekommen (anders verhält es sich bei Markenrechten).
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Ralf1979
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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Ralf1979 » 14. Februar 2020, 23:49

Hallo

Ich bin neu hier und auf dieses hier gestoßen ´,

Meine Frage ist , möchte ein Spiel Entwickeln doch dürfte ich den Namen und Bilder ( Schreibe einfach mal ein Beispiel)
von Mercedes Fahrzeuge übernehmen ohne irgendwelch Rechte und Marken zu verletzen ?
Oder sollte ich davon abwägen da es nur Ärger gibt.

Es soll ein DTM Spiel werden ,denke ohne Liezens werde ich nicht das Original raus bringen können.
Kann mir jemand da Tipps und Radschläge geben was ich darf und was ich nicht darf . Wie weit darf ich Bilder dieser Fahrzeuge im Buch übernehmen . ( Personen Namen lass ich natürlich weg , und entwickle das man seinen Persönlichen Namen nutzt. ) .
Oder hab ich da gewisse Freiheiten solange ich eine Marke nicht verletze .

Möchte ungern ein Anwalt extra deswegen aufsuchen müssen , und hoffe auf Antworten die mir klar sagen ob ich das darf oder ob ich das nicht darf .

Denke bräuchte eine Zustimmung von Mercedes und Co ? Oder gibt es gewisse Grenzen die ich nicht überschreiten darf . Bezüglich da es ja vermarktet werden soll.

Vlg Ralf

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Mitspieler » 15. Februar 2020, 08:56

Hallo Ralf,
willkommen hier im Forum! :)

Zu Deinen interessanten Fragen kann ich Dir leider nicht im Detail weiterhelfen, da ich mich damit viel zu wenig auskenne.

Ich würde aber vermuten, dass Du - je nach dem, inwiefern Du die Markennamen in dem Spiel benutzen würdest - durchaus die Einwilligung der Firmen benötigst. Andererseits weiß ich nicht, ob ein Spielehersteller, der z.B. ein Autoquartett veröffentlichen will, dafür von allen zig Herstellern die Einwilligung braucht?

Aber auf jeden Fall bräuchtest Du die Einwilligung der Menschen, die die Rechte an den von Dir verwendeten Bildern/Fotos haben!
D.h., Du bräuchtest für jedes Foto die Lizenz zur kommerziellen Nutzung und Veröffentlichung, denke ich.
Um dies zu vereinfachen, gibt es ja extra Websites/Datenbanken/"stock"-Anbieter, die massenhaft Fotos/Bilder/Grafiken diverser Fotografen/Zeichner/Grafiker im Angebot haben, die Du - je nach Stock-Art - entweder kostenlos herunterladen oder aber kaufen kannst.
Beispiele wären Shutterstock, 123rf, Depostitphotos, Dreamstime, Pixabay,.. welche davon besonders gut/fair/empfehlenswert sind, weiß ich grad auch nicht so genau.
Ach ja, und auf Wikimedia Commons findest Du schonmal viele Fotos, die Du unter gewissen Bedingungen kostenlos nutzen dürftest.
Allgemein gilt aber: Es gibt lizenzfreie, frei lizensierte, lizensierte und zur Wiederverwendung gesperrte Fotos. Und es ist ein wichtiger Unterschied, ob man die Fotos privat oder kommerziell nutzen möchte (manche frei lizensierten Fotos sind nur für privaten Gebrauch freigegeben, und beim Kauf von Fotos auf o.g. Plattformen muss man oft angeben, ob man sie nichtkommerziell oder kommerziell weiterverwenden möchte).


Ich hoffe, es werden sich hier User melden, die Dir mehr weiterhelfen können.

Falls Du aber wirklich ein eigenes Spiel veröffentlichen möchtest, ist das ein sehr komplexes Thema (sowohl juristisch, als auch vorgehenstechnisch, als auch wirtschaftlich), da würde ich auf jeden Fall Profis zu Rate ziehen
und nichts "arglos" auf eigene Faust machen, sonst besteht die Gefahr, dass Du Dein Projekt ganz schnell in den Sand setzt, dann entmutigt bist und vielleicht noch mega viele Schulden gemacht hast.

Ich finde es aber toll, dass Du kreativ und mutig bist und Dir ein tolles Spiel ausgedacht hast!
Vielleicht gelingt es Dir ja wirklich, ein paar Profis für die fachliche Beratung und Hilfe zu finden und dann einen netten Verlag, der Dein Spiel mit Dir weiterentwickelt.
Und falls es nicht so laufen sollte, dann lass Dich in Deinem Selbstwert nicht entmutigen, sondern bleibe kreativ und gestalte Dinge weiter (egal, ob es ein Spiel ist oder etwas anderes Schönes, und es muss ja nicht kommerziell oder gar beruflich sein, sondern kann ja auch hobbymäßig sein, ohne viel Geld zu inverstieren, denn die Vermarktung und der Konkurrenzdruck in der Wirtschaft sind oft mega schwer).
Ich wünsch Dir jedenfalls Personen, die Deine Gaben und Deine "Werke" wertschätzen und Dir diese Wertschätzung auch vermitteln.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Dir!
Daniel
Zuletzt geändert von Mitspieler am 15. Februar 2020, 10:19, insgesamt 2-mal geändert.
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2021:
Canopy / Carcassonne´21 / Creature Comforts / Honey Buzz / Monasterium / Praga C.R. /
Remember Our Trip / Santa Monica (dt.) / Seven Bridges / Zimmer frei (Tiefen Thal-Erw.)

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Re: Marke Meeple: Unionsmarkenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Beitragvon Mitspieler » 15. Februar 2020, 09:55

Zum Thema "Hans im Glücks Unionsmarkenanmeldung" :



Mich als Laie würde im Zusammenhang mit HiGs Markenanmeldung interessieren,
ob dann auch der Name "Meeple" nicht mehr als allgemeines Synonym für "Spielfigur" benutzt werden darf?


Das hieße (EU-weit) :
Wenn irgendein Verlag in seiner Spielanleitung schreiben würde "der rote Spieler stellt sein(en) Meeple auf das Aktionsfeld 'Bauen'", oder
wenn ein Blogger (der mit seinem Blog ja auch etwas Geld verdient) oder ein Spielerezensent die Figuren irgendeines Nicht-HiG-Spiels öffentlich als "Meeples" bezeichnet, oder
wenn ich ein Buch veröffentlichen würde über meinen Brettspielalltag und darin verallgemeinernd von "Meeples" sprechen würde,
-> dann würden wir alle (Verlag, Blogger, ich) uns strafbar machen??

Das fände ich total ungerecht, da die Bezeichnung ja von der Community und nicht von HiG oder Brunnhofer ausgedacht und inzwischen weiterverbreitet wurde
und seit Jahrzehnten allgemeiner Sprachgebrauch in der Szene ist, von allen Brettspielern, und inzwischen schon längst für alle Spielfigurenformen gilt, d.h. für alle Spielmännchen und -frauchen.


Da wirkt es auf mich fast wie ein "Raub" (sorry HiG, ich meine das nicht persönlich, sondern mag Euch!), wenn ein Verlag (also HiG) "plötzlich zum Amt rennt" und sich den längst im allgemeinen Spielergebrauch angekommenen Begriff "Meeple" nun schützen lassen will, und man dann (juristisch gesehen) diesen Begriff nur noch für die speziellen Artikel jenes Verlages benutzten darf, obwohl der Begriff bisher für alle Spielfiguren gebräuchlich war (gibt es da nicht auch ein Gewohnheitsrecht oder so?).
Zumal das Wort "Meeple" leichter (und unverfänglicher) auszusprechen und zu schreiben ist, als "Personenspielfigur" oder "Männchen" (da würden ja auch die Gender-Rechtler wieder klagen..).


Klar, HiG sagt (und ich glaube es ihnen auch, dass sie das so "nett" meinen), dass sie nicht gegen "normale Fremdnutzung" des Namens vorgehen werden
(also dass sie in meinen o.g.Fällen "Verlag, Blogger, ich" keinen Anwalt einschalten würden),
aber das ist nicht unbedingt beruhigend, denn wer weiß denn, was HiG für eine Geschäftsführung in 5 oder 10 Jahren haben wird? Vielleicht ja eine Geschäftsleitung, die rücksichtslos-geldgierig ("hyperkapitalistisch", wie Brunnhofer es nannte) sein wird und dann gegen jeden, der das Wort "Meeple" falsch benutzt hat, gerichtlich vorgehen wird? Oder HiG wird an Asmodee o.Ä. verkauft und ein global playing Milliardär, der gar nichts mit Spielen am Hut hat, sondern nur Investor und Geschäftsmann ist, hat dann die HiG-Rechte und verklagt rücksichtslos alle Verlage und Privatpersonen, die den Begriff für ihre (HiGfremden) Spielfiguren benutzt haben!?!





Wie gesagt, mir geht es hier nur um den Namen, also die allgemeine Bezeichnung "Meeple".

Dass HiG bzw der Grafiker sich das Bild bzw die spezielle Form des Carcassonne-Meeples schützen lassen möchte, die er ja tatsächlich selber erfunden hat, finde ich dagegen ja rechtens!
Also: Wenn ein Hersteller ohne HiG zu fragen eine Spielfigur oder eine Backform o.Ä. herstellen würde, die die Form des HiG-Meeples hätte, wäre das m.E. dann nicht in Ordnung und HiG könnte durch die Markenanmeldung erfolgreich gegen diesen Hersteller vorgehen.

Aber der Begriff "Meeple" an sich sollte nicht nur für HiG und dessen spezielle Meeple-Form erlaubt nutzbar sein, sondern wie bisher für alle Spielfiguren (alle Männchen-Formen aller Verlage).
A propos "alle Spielfiguren-Formen": Was ist eigentlich mit der Bezeichnung "Animeeple"?? :D
Da steckt ja auch das Wort "Meeple" drin, aber es geht definitiv nicht um die HiG-Figurenform, sondern um Tierfiguren.




Ich betrachte diese Dinge natürlich aus einer (subjektiv(?)-) "ethischen" Perspektive, nicht aus der "bürokratisch-juristischen"..
Oder übersehe ich da einen wichtigen Aspekt, der HiGs Vorgehen doch rechtfertigt?
Was denkt Ihr?
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2021:
Canopy / Carcassonne´21 / Creature Comforts / Honey Buzz / Monasterium / Praga C.R. /
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