Beitragvon Braz » 17. Januar 2005, 00:48
Dieter Grell-v. Pressentin schrieb:
> ist das ganz sicher?
Nunja...will mal sagen: Was ist schon sicher ?! ;)
Wenn du 1000000 % sicher gehen willst hilft nur die Antwort des Autors :))
Prinzipiell ist es jedoch so, daß [b] alle [/b] Gebäude als inaktiv gelten, sollten sich dort Gräber drauf befinden.
Also im Fall der Kirche: Kirche inaktiv -> Leute können demnach nicht mehr beten und somit die Gunst des Schutzheiligen in Anspruch nehmen.
Beim Lager ist das mE ähnlich, denn Lager sind ebenfalls dann inaktiv und können demnach nichts mehr lagern.
Dein Argument verstehe ich zwar, denn du unterscheides hierbei zwischen lagern und einlagern und sagst sinngemäß "ohne Arbeiter können zwar Waren nicht mehr eingelagert werden, die bestehenden gefüllten Lager sind jedoch von dem Tod des Lageristen nicht betroffen, da es sich ja um bereits eingelagerte Warewn handelt"....habe ich das so in etwa richtig verstanden ?!
Dem würde ich entgegnen, daß es sich bei den Waren um Lebensmittel handelt und wenn dann niemand mehr da ist, der sich um die verderblichen Waren kümmert, diese dann kaputt gehen.
Wie auch immer: Ich [b] denke [/b] (100 % wissen tut es aber nur der Autor ;) ) , daß jedes Gebäude - sollten sich Gräber drauf befinden - seine spezif. Fähigkeit verliert -> also auch die Waren auf Warenlagern, denn um das "Lagern" geht es ja schließlich bei diesen Gebäudeeinheiten.
> bei uns eine große Streitfrage! Steht so nirgends in der
> Regel (habe jedenfalls nichts gefunden), "zum lagern braucht
> es Arbeiter, aber nicht um sie dort liegen zu lassen." Ich
> bin für liegenlassen, die Hungersnot ist eh schon hart genug.
In der Regel steht :"S12: Sobald das Grab auf einem Gebäude liegt, kann das Gebäude nicht mehr genutzt werden."
weiterhin steht S11 bei Lager "Wenn ein Spieler ein oder mehrer besetzte Lager hat, kann er hier Waren lagern" [b]und nicht einlagern [/b] (=Wichtiger Unterschied)
demzufolge gilt: Hat er kein besteztes Lager, darf er dort nichts lagern.
Ein Grab auf einem Lager macht dieses inaktiv und darf folglich im Lager nicht lagern -> was drin war muß demnach raus, denn ansonsten würde es ja dort lagern ! ;)
>
> In der Regel steht:"..., kann er einen Landstrich reinigen
> (S11,2.Kap.,3.Z)"
> und Landstrich schliesst, meiner Meinung nach, die Meerfelder
> aus.
Da liegst du mE falsch: Regeldefinition Seite 3: "Land: Als Land wird das eigentliche Spielfeld bezeichnet.........es beinhaltet 4 unterschiedliche Landschaftstypen: Wald, Meer, Gebirge und Grasland...."
Demzufolge wird als ein "Land"-strich mE ein beliebiges Spielplanthexfeld bezeichnet.
> > hmmm Cannes,,,? kenne ich gar nicht *grübel...und
> > interessiert schauend
>
> Na ja, es ist dieses Filmmacherspiel, welches zu zeit billig
> zu kaufen ist, das auch als "R&B light" bezeichnet wird.
Gut zu wissen - danke für den Tip !
Besten Gruß
Braz