Beitragvon Friedemann Vorländer » 20. Mai 2008, 09:22
Startspielerschrieb:
" Werner Bär schrieb:
>
> > In Rheinland-Pfalz werde das Spiel künftig oberhalb einer
> > Bagatellgrenze von 15 Euro Spieleinsatz und 40 Euro Gewinn
> > als Straftatbestand verfolgt - bei Veranstaltern genauso wie
> > bei Spielern.
>
> Da sind die Turniere mit 5-10 Euro Startgebühr und
> Kleingewinnen ausdrücklich ausgenommen.
Das kommt einem generellen Verbot aber fast gleich.
Da bei diesen Turnieren oftmals ein Tisch zu spielen
5 oder 10 Euro Einsatz bedeutet. Will ein Spieler aber 2 oder 3 mal spielen, überschreitet er schnell diese Grenze, denn dies wird aufaddiert."
Dass man bei einem Turnier pro Tisch bezahlt, ist mir neu. Man zahlt in aller Regel seinen "Buy-in" und spielt dann das Turnier. Und so ein Turnier dauert, wenn es einigermaßen seriös veranstaltet wird und eine ansprechende Anzahl Mitspieler mitmachen, mehrere Stunden. Die Möglichkeit, an mehreren Turnieren teilzunehmen, besteht also nur, bei kleinen Turnieren oder sehr schnell steigenden Blinds. Und wenn Turniere, bei denen die Blinds schnell steigen durch die Regelung betroffen sind, kann ich das aus folgenden Gründen nur Begrüßen:
1. Durch schnell steigende Blinds erhöht sich der Glücksanteil extrem, strategisches Spiel(abwarten auf die passenden Hände und Spielsituationen) wird erschwert bzw. die Entscheidungsmöglichkeiten für die Spieler werden minimiert.
2. Damit einhergehend sinkt der Spielspaß.
3. Von den kürzeren Laufzeiten des Turniers profitieren nur die Veranstalter, die daran interessiert sind, möglichst häufig das Startgeld zu kassieren.
4. Anfällig Spieler werden durch kürzere Turnierdauern dazu ermuntert, mehrere Turniere zu spielen, so dass eine Suchtgefahr wohl größer ist.
Davon unabhängig stellt sich die Frage, ob die Bagatellgrenzen bereits als überschritten gelten, wenn sie sich erst aus der Summe mehrerer Startgelder ergibt.
Was an der Regelung - die die Rechte der Spieler und Veranstalter wie bereits dargestellt ohnehin nur erweitert!!! - dagegen unverständlich ist, ist die Relation von maximalem erlaubtem Einsatz (15 ¤) und Gewinn (40 ¤). Eine sinnvolle Preisstruktur ist damit nur bei Turnieren mit sehr wenig Teilnehmern oder sehr geringem Startgeld möglich.