Beitragvon Michael Weber » 2. Dezember 2010, 14:24
Ich muss dir an mehreren Punkten widersprechen. So leicht ist es eben nicht.
Gead schrieb:
> Doch im Ernst, dass was das Internet - neben allem Nutzen und
> weltzugewandter Öffnung - so an abstoßenden Inhalten zu
> bieten hat, dem darf von mir aus gerne die Schließung drohen.
Es geht nicht um Gewalt und Pornografie, sondern um den sehr schwammigen Begriff möglicherweise entwicklunsgbeeinträchtiger inhalte. Und das kann für einen Sechsjährigen (oder Zehnjährigen!) auch sein, dass bestimme Wörter oder Themen unpassend sind. Oder Kommentare zu Texten.
Ich sehe hier die Spielewebseiten auf einer recht guten Basis. Aber dort, wo eine Rezension zu den von mir genanten Spielebeispielen verfasst wird, wird ggf. auch die Sprache etwas derber. Und das KANN dazu führen, dass gelabelt werden muss. Ebenso animierende banner für Klingeltöne usw. Und dann ...
> Und ohne ein übermäßiger Freund des deutschen
> Regulierungswahns zu sein, es ist bestimmt kein Fehler, wenn
> man sich selbst, als privater (oder semi-professioneller)
> Website-Betreiber, einer - freiwilligen - Revision unterzieht
... kommt es dazu, dass SENDEZEITEN einzuhalten sind. Ab 12 heißt eben auch, dass eine Seite nur in den Abend- und Nachtsunden online sein darf oder alternativ eine Altersverifikation vorzuhalten ist, die es nicht einmal rechtlich anerkannt gibt. grund: Unter 12järhige müssen abgehalten werden können! Es ist also keine Frage, dass jeder für sich selbst ausmisten sollte, sondern sogar eine Art Zensur. Zumal Politikmagazine ALLES zeigen dürfen. So einfach ist es also nicht. Dazu kommt noch das Thema Jugendschutzbeauftragter dazu, der bei PC-Spiele-Seiten schon fast verpflichtend ist. So etwas kostet Geld.
> das m. E., dass eine Rezension zu einem "Spiel ab 16 Jahren"
> nicht automatisch gleichlautend gekennzeichnet werden muss.
s. o.
> Eine Altersbeschränkung, oder besser -empfehlung kann ja
> mehrere Gründe haben: Ist ein Spiel ab 16 Jahren, weil es
> inhaltlich anspruchsvoll ist (also ein gewisses
> Bildungsniveau voraussetzt) oder ist es ab 16 Jahren, weil es
> in Wort und Bild (!) freizügige Darstellungen enthält (also
> einen gewissen Reifegrad voraussetzt). Und greift die
> Rezension das unmittelbar auf?!
Ein freizügiges Bild oder ein "aggressiver" Text zwingt zum Labeln mit allen Konsequenzen (Sendezeiten, Zugangsbeschränkung, Jugendschutzbeauftrageter)!
> Und gegen die Dreistigkeit von Abmahnanwälten hilft meist ein
> kühler Kopf, oder Verbraucherzentralen, oder offene Briefe ;-)!
Das kommt darauf an. In der aktuellen Form drohen durch den Staatsvertrag Klagen, die vor Gericht erfolg haben werden oder auch nicht. Da konkrete Inhalte fehlen, kann jeder den Staatsvertrag auslegen, wie er will. Nur die Strafen im Fall eines Vergehens scheinen überschaubar sicher zu sein.
Michael