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Memory: Ravensburger klagt gegen Apple

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Weltherrscher
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Memory: Ravensburger klagt gegen Apple

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 12:07

Hallo,

ich finde es mal wieder erstaunlich auf was für Ideen kommen um ihre "Rechte" durchzusetzen.

http://www.golem.de/1111/87782.html

Wobei hier fraglich ist, ob überhaupt deutsches Recht angewandt werden kann. Und ob die Wortmarke von Ravensburger überhaupt hier gilt.

Na mal gespannt wer hier den längeren Atmen hat. :)

Thygra
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Thygra » 16. November 2011, 12:26

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Ravensburger vor einiger Zeit einen Rechtsstreit verloren, als es darum ging, ob der Name "Memory" nach europäischem Recht geschützt werden könne. Somit vermute ich, dass der Name nur in Deutschland geschützt ist und es hier "nur" um den deutschen AppStore geht. Und für den deutschen AppStore dürfte deutsches Recht gelten. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, basierend auf unfachlichem Halbwissen.

Ich finde es übrigens nicht erstaunlich, sondern konsequent von Ravensburger. Würde Ravensburger nicht dagegen vorgehen, obwohl es ihnen bekannt ist, dann könnten sie das Namensrecht verlieren. (Auch das ist nur Halbwissen.)
André Zottmann (geb. Bronswijk)
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 13:40

Thygra schrieb:
>
> Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Ravensburger vor
> einiger Zeit einen Rechtsstreit verloren, als es darum ging,
> ob der Name "Memory" nach europäischem Recht geschützt werden
> könne. Somit vermute ich, dass der Name nur in Deutschland
> geschützt ist und es hier "nur" um den deutschen AppStore
> geht. Und für den deutschen AppStore dürfte deutsches Recht
> gelten. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung,
> basierend auf unfachlichem Halbwissen.
>

http://de.wikipedia.org/wiki/Memory_(Spiel)#Die_Marke_Memory

International ist das Namensrecht wohl noch eingegrenzter, als in Deutschland, was die Marke Memory betrifft. Schon weil das Wort Memory ein völlig normales Wort ist.

Ob das deutsche Recht hier wirklich konsequent durchgreift, bin ich mir unsicher. Der Shop bietet zwar die Apps speziell für Deutschland an, gehostet werden sie aber vermutlich weltweit. Es kann also eigentlich nur darum gehen den Namen im deutschen Shop zu ändern, nicht die App völlig aus dem Shop rauszunehmen. Vielen Entwicklern wird auch nicht bewußt sein, das es die Marke Memory überhaupt gibt, weil im englischsprachigen Raum ist das Wort eben ein Allerweltswort.


> Ich finde es übrigens nicht erstaunlich, sondern konsequent
> von Ravensburger. Würde Ravensburger nicht dagegen vorgehen,
> obwohl es ihnen bekannt ist, dann könnten sie das Namensrecht
> verlieren. (Auch das ist nur Halbwissen.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)#Grunds.C3.A4tze_und_Beispiele

Hier geht es vermutlich um das Beispiel mit dem Gattungsbegriff. Bei Gattungsbegriffen muss man seine Marke konsequent durchsetzen, was nicht unbedingt bedeutet das man auch klagen muss. Für mich jedenfalls nicht, vielleicht sieht die Rechtssprechung das anders.

Allgemein muss man nicht klagen, um sein Namensrecht zu erhalten. Man muss den Namen nur aktiv nutzen. Steht auch genauer im Wikipediaartikel was nötig ist, um seine Markenrechte zu erhalten.

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Michael Weber
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Michael Weber » 16. November 2011, 16:17

Ich finde das überhaupt nicht erstaunlich. Ich finde eher erstaunlich, dass du das so siehst.

Wer eine Marke führt, muss diese auch schützen und verteidigen. Das geht selbstverständlich nicht, wenn ähnliche Produkte im gleichen Segment den gleichen Namen tragen und dagegen nicht vorgegangen wird.

Im konkreten Fall ist es gleichgültig, ob Memory ein generischer Begriff ist, solange der Begriff in Deutschland für die entsprechende Klasse eingetragen ist. Dann hat Ravensburger ein berechtigtes Interesse daran, die entsprechenden Produkte löschen zu lassen. Ob eine europaische Marke vorliegt, ist dabei für Deutschland völlig unbedeutend (und mir aktuell nicht klar, hab nicht geprüft, aber da gab es meines Wissens ein relavantes Urteil). Liegt eine solche vor, muss die Marke natürlich auch außerhalb Deutschlands verteidigt werden. Und noch einmal: Das geht nicht, wenn man ähnliche Produkte unter gleichem Namen zulässt.

Wer meint, dass die Marke zu Unrecht eingetragen ist, kann versuchen, die Marke löschen zu lassen. Solange das nicht geschieht, bestehen Marke und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Das sage ich ohne Rechtsgrundlage und Expertenwissen, nur aus eigener Erfahrung mit meiner eigenen Marke.

Ich wäre auch vorsichtig mit möglicherweise aufkommenden Anfeindungen, dass "gleich" geklagt wird. In der Regel ist das nur das Ende einer Auseinandersetzung.

Also: Bevor hier Irritationen oder gar Beschimpfungen aufkommen, sollte man erst einmal überlegen, ob das Vorgehen aus Sicht des Betroffenen nicht nur richtig, sondern zwangsläufig ist. Eher finde ich es irritierend, solche Memo-Spiele ohne Absprache mit Ravensburger Memory zu nennen.

Michael
(Inhaber der Marke Reich der Spiele)

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Thomas
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Thomas » 16. November 2011, 16:34

Michael Weber schrieb:
> Ich wäre auch vorsichtig mit möglicherweise aufkommenden
> Anfeindungen, dass "gleich" geklagt wird. In der Regel
> ist das nur das Ende einer Auseinandersetzung.

Das war es in diesem Fall wohl auch: Wenn man dem Link zur Quelle des Golem-Artikels folgt, erfährt man, dass eine aussergerichtliche Einigung angestrebt und beinahe auch passiert wäre. Ach ja, Golem verlinkt als Quelle auf http://www.sueddeutsche.de/digital/abma ... -1.1190331

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 17:32

Michael Weber schrieb:
>
> Ich finde das überhaupt nicht erstaunlich. Ich finde eher
> erstaunlich, dass du das so siehst.
>

Man darf sich ja einfach mal fragen, wie sinnvoll das Markenrecht überhaupt ist, und ob es seine Funktion erfüllt, oder ob es in vielen Fällen einfach völlig absurd ist, und der Gesellschaft mehr schadet als nutzt.

> Wer eine Marke führt, muss diese auch schützen und
> verteidigen.

Muss er nicht, das Markenrecht macht das nur aktiv im Fall, den ich weiter oben im Thread genannt habe nötig. Sonst reicht eine aktive Nutzung der Marke. Zufälligerweise trifft der oben genannte Fall auf die Wortmarke Memory zu. Aber soweit ich sehen kann, ich lasse mich gern durch entsprechenden Paragraphen eines Besseren belehren, ist niemand gezwungen zu klagen um seine Rechte durchzusetzen. Eine Pressemeldung in der man sich entsprechend positioniert würde durchaus ausreichen. Es ist außerdem zu bezweifeln, das irgendjemand die Apps die ein memory im Namen tragen mit dem Memory von Ravensburger in Verbindung bringen.

> Das geht selbstverständlich nicht, wenn ähnliche
> Produkte im gleichen Segment den gleichen Namen tragen und
> dagegen nicht vorgegangen wird.

Gleiches Segment? Ravensburger beruft sich wahrscheinlich auf

Darüber hinaus ist sie seit 1999 auch im Besitz der Wortmarke „Memory“ in der Leitklasse 09 für „auf Datenträgern aller Art aufgezeichnete Spiele“

Ob diese Leitklasse zutrifft, sei mal dahingestellt, ich bin sicher man könnte argumentieren, das in diesem Fall kein konkreter Datenträger im Spiel ist. Mal davon abgesehen,das die Spiele die den Namen Memory im Namen haben, vermutlich zum großen Teil aus dem Ausland kommen, wo Ravensburger die Marke nur für Spiele und Spielzeug eingetragen hat.

> Im konkreten Fall ist es gleichgültig, ob Memory ein
> generischer Begriff ist, solange der Begriff in Deutschland
> für die entsprechende Klasse eingetragen ist. Dann hat
> Ravensburger ein berechtigtes Interesse daran, die
> entsprechenden Produkte löschen zu lassen. Ob eine
> europaische Marke vorliegt, ist dabei für Deutschland völlig
> unbedeutend (und mir aktuell nicht klar, hab nicht geprüft,
> aber da gab es meines Wissens ein relavantes Urteil). Liegt
> eine solche vor, muss die Marke natürlich auch außerhalb
> Deutschlands verteidigt werden. Und noch einmal: Das geht
> nicht, wenn man ähnliche Produkte unter gleichem Namen zulässt.
>

Liest man den Artikel der Süddeutschen Zeitung, wird klar das Apple unter anderem damit argumentiert, das hier eben nicht unbedingt nur deutsches Recht greift. Da kann man sicher noch einige andere lustige Paragraphen aus dem Hut zaubern, die Apples Position bestätigen. Hierbei anzuführen, das Apple bei anderen Sperrungen nicht so zimperlich ist, ist eine reine Nebelkerze. Würde hier ausnahmslos deutsches Recht gelten, wären auch viele dieser Sperrungen schon kassiert worden.

> Wer meint, dass die Marke zu Unrecht eingetragen ist, kann
> versuchen, die Marke löschen zu lassen. Solange das nicht
> geschieht, bestehen Marke und alle daraus resultierenden
> Rechte und Pflichten. Das sage ich ohne Rechtsgrundlage und
> Expertenwissen, nur aus eigener Erfahrung mit meiner eigenen
> Marke.
>

Die Marke ist höchst umstritten, und vor allem im englischsprachigen Raum meiner Meinung nach als höchst absurd zu betrachten. Das gilt auch für viele andere Marken.

> Ich wäre auch vorsichtig mit möglicherweise aufkommenden
> Anfeindungen, dass "gleich" geklagt wird. In der Regel ist
> das nur das Ende einer Auseinandersetzung.
>

Wenn Ravensburger das für sinnvoll hält, dann dürfen sie es gern tun. Es ist ja ihr gutes Recht, man darf aber nicht erwarten das jeder solche Klagen mit Begeisterung aufnimmt.

> Also: Bevor hier Irritationen oder gar Beschimpfungen
> aufkommen, sollte man erst einmal überlegen, ob das Vorgehen
> aus Sicht des Betroffenen nicht nur richtig, sondern
> zwangsläufig ist. Eher finde ich es irritierend, solche
> Memo-Spiele ohne Absprache mit Ravensburger Memory zu nennen.

Es geht ja hier überhaupt nicht um Memo Spiele, die den Namen Memory in der Bezeichnung tragen. Es geht allgemein um Apps, die das Wort Memory im Titel haben. Ravensburger müsste eigentlich für jede einzelne feststellen lassen, ob das gerechtfertigt ist, oder nicht. Ist die Firma international, ist die Firma aus Deutschland, was für ein Konstrukt ist der Appstore überhaupt, ist in dem Bereich den die App abdeckt, das Wort Memory völlig gängig als Bezeichnung usw, usf... Ist die App überhaupt ein Spiel, denn dafür ist die Wortmarke überhaupt nur eingetragen.

>
> Michael
> (Inhaber der Marke Reich der Spiele)

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Michael Weber
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Michael Weber » 16. November 2011, 18:47

Oha, da treffen aber Welten aufeinander.

Weltherrscher schrieb:
> Man darf sich ja einfach mal fragen, wie sinnvoll das
> Markenrecht überhaupt ist, und ob es seine Funktion erfüllt,
> oder ob es in vielen Fällen einfach völlig absurd ist, und
> der Gesellschaft mehr schadet als nutzt.

Wenn also ein anders Unternehmen als die Markeninhaberin eine Seife mit Namen Persil auf den Markt bringt, ist das deiner Meinung nach okay? Oder wenn ein Rasenmäher mit Namen BMW verkauift wird, aber nicht von BMW stammt? Ist es dann also deiner Meinung nach in JKonsequenz auch richtig, dass chinesische Plagiate den Markt überströmen, die Geschmacksmuster, Patente oder Wort-Bildmarken verletzen?

Eine Marke zu haben ist eine Sache, umgekehrt ist es aber so, dass andere versuchen, von dieser Marke zu profitieren, sie auszunutzen.


> > Wer eine Marke führt, muss diese auch schützen und
> > verteidigen.
>
> Muss er nicht, das Markenrecht macht das nur aktiv im Fall,
> den ich weiter oben im Thread genannt habe nötig. Sonst
> reicht eine aktive Nutzung der Marke.


Noch einmal: Das heißt, ich nutze meine Marke, aber mein Nachbar darf unter dem gleichen Namen etwas ähnliches machen? Entschuldige mal, das kann nicht dein Ernst sein? Und wenn nicht, was bitte bleibt dem Markeninhaber denn übrig, als gegen Missbrauch vorzugehen?


> ist
> niemand gezwungen zu klagen um seine Rechte durchzusetzen.

Um sie zu schützen nicht, aber in letzter Konsequenz steht eben zur Durchsetzung auch die Klage. Wie gesagt, gibt es eine Vorgeschichte. Es ist also nicht so, dass vor eine Klage nichts anderes passiert.


> Es ist außerdem zu bezweifeln, das
> irgendjemand die Apps die ein memory im Namen tragen mit dem
> Memory von Ravensburger in Verbindung bringen.

Das sehe ich völlig anders. Ich sehe nur, dass hier eine Marke gaz offensichtlich verletzt wird und jemand bewusst oder unbewusst davon profitiert. Wer die Marke nicht anerkennen will, kann die Löschung beantragen.


> sicher man könnte argumentieren, das in diesem Fall kein
> konkreter Datenträger im Spiel ist. Mal davon

Datenträger oder App ist rechtlich vermutlich sehr ähnlich zu bewerten. Da müsste man mal genauer in die Klassendefinition schauen. Kann gut sein, dass die Beschreibung das sogar so beinhaltet.

> Liest man den Artikel der Süddeutschen Zeitung, wird klar das
> Apple unter anderem damit argumentiert, das hier eben nicht
> unbedingt nur deutsches Recht greift.

Das mag stimmen. Ändert aber nichts an der Markenschutzverletzung von Memory in Deutschland. Nur weil etwas international angeboten wird, verhindert das ja nicht eine unberechtigte Markenverletzung in einzelnen Ländern! Ich habe zudem dunkel in Ernnerung, dass Ravensburger die Marke europaweit führt, wenn es auch einmal einen gerichtlichen Dämpfer gab.



> Die Marke ist höchst umstritten, und vor allem im
> englischsprachigen Raum meiner Meinung nach als höchst absurd
> zu betrachten. Das gilt auch für viele andere Marken.

Deutschland und Europa/Welt sind hierbei mindestens zwei verschiedene Sachen.


> Wenn Ravensburger das für sinnvoll hält, dann dürfen sie es
> gern tun. Es ist ja ihr gutes Recht, man darf aber nicht
> erwarten das jeder solche Klagen mit Begeisterung aufnimmt.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum du in dem Sinne dich moralisch auf Seite von Apple stellst. Dass Ravensburger überhaupt klagen muss, sollte eigentlich dazu führen, dass du Apple kritisiert. Nicht anders herum.

Ich bin generell bei solchen Diskussionen immer wieder überrascht, welche Meinung bezüglich "(geistigem) Eigentum" generell herrscht. Ob eine Marke oder ein Bild oder ein Song oder oder oder. Der Urheber/Merkaneinhaber hat alles Recht der Welt, seine Rechte zu wahren. Wenn dazu eine Klage notwendig ist, sollte das nicht für Irritationen sorgen, sondern für Unterstützung oder zumindest für irritationen gegenüber den Gegner. Wobei ich mal voraussetze, dass es vorab andere Bemühungen gab.

Merke: Freiheit hört spätestens bei der Gartenpforte des Mitbürgers auf. Und Apple scheint hier schon mächtig im Blumenbeet herumzutrampeln. Würdest du das in deinem garten zulassen?

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peer

Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon peer » 16. November 2011, 19:26

Hi,
Michael Weber schrieb:

>
> > > Wer eine Marke führt, muss diese auch schützen und
> > > verteidigen.
> >
> > Muss er nicht, das Markenrecht macht das nur aktiv im Fall,
> > den ich weiter oben im Thread genannt habe nötig. Sonst
> > reicht eine aktive Nutzung der Marke.
>
>
> Noch einmal: Das heißt, ich nutze meine Marke, aber mein
> Nachbar darf unter dem gleichen Namen etwas ähnliches machen?
> Entschuldige mal, das kann nicht dein Ernst sein? Und wenn
> nicht, was bitte bleibt dem Markeninhaber denn übrig, als
> gegen Missbrauch vorzugehen?

Mal ganz abgesehen davon, dass man seine Marke durchaus verlieren kann, wenn ,an sie nicht schützt - siehe Sonys Walkman.


> > Es ist außerdem zu bezweifeln, das
> > irgendjemand die Apps die ein memory im Namen tragen mit dem
> > Memory von Ravensburger in Verbindung bringen.

Fein, dann stelle ich mal ein "Mercedes""-App ein, denn das dürfte ja auch kaum mit einem Auto verwechselt werden und ist ja auch ein Frauenname.

> Ich kann nicht nachvollziehen, warum du in dem Sinne dich
> moralisch auf Seite von Apple stellst. Dass Ravensburger
> überhaupt klagen muss, sollte eigentlich dazu führen, dass du
> Apple kritisiert. Nicht anders herum.

Zumal Apple ja auch fleissig klagt - siehe Flachbildrechner von Samsung oder das Restaurant, dass mit einem Apfel wirbt.

Ich gebe Michael recht: Das Gesetz istfür alle da - der eine oder andere mag nicht mögen, dass "Memory" in Deutschland geschützt ist. Aber dasselbe Gesetz hilft uns zu erkennen, wann eine Marke echt ist und dass sich hinter Markennamen auch Markenprodukte befinden.

(Geistiges Eigentum ist noch was ganz anderes - ohne Geld für sein geschaffenes gäbe es deutlich weniger Bücher, Musik, Spiele, Kultur, Erfindungen, Fortschritt...)

ciao
peer

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Weltherrscher
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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 20:19

Michael Weber schrieb:
>
> Oha, da treffen aber Welten aufeinander.
>
> Weltherrscher schrieb:
> > Man darf sich ja einfach mal fragen, wie sinnvoll das
> > Markenrecht überhaupt ist, und ob es seine Funktion erfüllt,
> > oder ob es in vielen Fällen einfach völlig absurd ist, und
> > der Gesellschaft mehr schadet als nutzt.
>
> Wenn also ein anders Unternehmen als die Markeninhaberin eine
> Seife mit Namen Persil auf den Markt bringt, ist das deiner
> Meinung nach okay? Oder wenn ein Rasenmäher mit Namen BMW
> verkauift wird, aber nicht von BMW stammt? Ist es dann also
> deiner Meinung nach in JKonsequenz auch richtig, dass
> chinesische Plagiate den Markt überströmen, die
> Geschmacksmuster, Patente oder Wort-Bildmarken verletzen?
>

Du hast meine Sätze gelesen, und auch verstanden? :) Ich stelle für mich fest, dass das Markenrecht in seiner jetzigen Form seinem eigentlichen Ziel nicht gerecht wird. Es ist eine Version des "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" die oft damit verbunden ist.

Die oben genannten Fälle wären ziemlich eindeutig ein Versuch von den Markennamen zu profitieren. Diese Marken sind aber auch keine Gattungsbegriffe,oder allgemein benutzte Wörter, und die Produkte bewegen sich eindeutig in dem Bereich wo die Markennamen bekannt sind.

Persil ist übrigens das französische Wort für Petersilie, und für Frankreich, und den englischprachigen Teil der Welt hat Unilever die Rechte für den Markennamen, nicht Henkel. :)

> Eine Marke zu haben ist eine Sache, umgekehrt ist es aber so,
> dass andere versuchen, von dieser Marke zu profitieren, sie
> auszunutzen.
>

Das scheint ja in diesem Fall nicht so zu sein, das irgendwer die Marke ausnutzen oder davon profitieren will. Es sind unterschiedliche Programme, wovon vermutlich die wenigsten,wenn überhaupt welche mit dem eigentlich Memory etwas zu tun haben.

>
> > > Wer eine Marke führt, muss diese auch schützen und
> > > verteidigen.
> >
> > Muss er nicht, das Markenrecht macht das nur aktiv im Fall,
> > den ich weiter oben im Thread genannt habe nötig. Sonst
> > reicht eine aktive Nutzung der Marke.
>
>
> Noch einmal: Das heißt, ich nutze meine Marke, aber mein
> Nachbar darf unter dem gleichen Namen etwas ähnliches machen?
> Entschuldige mal, das kann nicht dein Ernst sein? Und wenn
> nicht, was bitte bleibt dem Markeninhaber denn übrig, als
> gegen Missbrauch vorzugehen?
>

Der Punkt ist, er muss überhaupt nichts tun,wenn eindeutig klar ist das ihm daraus kein Schaden entsteht. Sein Markenrecht geht ihm dadurch nicht verloren.
>

> > ist
> > niemand gezwungen zu klagen um seine Rechte durchzusetzen.
>
> Um sie zu schützen nicht, aber in letzter Konsequenz steht
> eben zur Durchsetzung auch die Klage. Wie gesagt, gibt es
> eine Vorgeschichte. Es ist also nicht so, dass vor eine Klage
> nichts anderes passiert.
>
>

Das habe ich auch nicht gesagt, in dem Fall ist für mich aber klar, das eine Klage relativ witzlos ist. Weil Ravensburger wenn man das mal objektiv betrachtet, kein Schaden entsteht. Ich kann jedenfalls in diesem Fall keinen Schaden erkennen.

> > Es ist außerdem zu bezweifeln, das
> > irgendjemand die Apps die ein memory im Namen tragen mit dem
> > Memory von Ravensburger in Verbindung bringen.
>
> Das sehe ich völlig anders. Ich sehe nur, dass hier eine
> Marke gaz offensichtlich verletzt wird und jemand bewusst
> oder unbewusst davon profitiert. Wer die Marke nicht
> anerkennen will, kann die Löschung beantragen.
>

Das ist eben so,weil die Markenrechtsverletzung allein schon an einem Wort festgemacht wird, nicht an den konkreten Auswirkungen der Benutzung. Hier wird einfach mal auf alles geballert was sich bewegt, in der Hoffnung man wird schon den richtigen erwischen.

>
> > sicher man könnte argumentieren, das in diesem Fall kein
> > konkreter Datenträger im Spiel ist. Mal davon
>
> Datenträger oder App ist rechtlich vermutlich sehr ähnlich zu
> bewerten. Da müsste man mal genauer in die Klassendefinition
> schauen. Kann gut sein, dass die Beschreibung das sogar so
> beinhaltet.
>

Ich habe schon den ein oder anderen Gesetzestext der sich mit IT befasst gelesen, und meine Erfahrung sagt mir, das hier oft noch Definitionslücken sind. Im Urheberrecht wird zum Beispiel oft angeführt das ein Stream keine Kopie darstellt. Das führt zu lustigen rechtlichen Fragen. Was hier als Datenträger zu sehen ist, und ob und wann die App auf einem Datenträger vorliegt, ist also nicht klar.

> > Liest man den Artikel der Süddeutschen Zeitung, wird klar das
> > Apple unter anderem damit argumentiert, das hier eben nicht
> > unbedingt nur deutsches Recht greift.
>
> Das mag stimmen. Ändert aber nichts an der
> Markenschutzverletzung von Memory in Deutschland. Nur weil
> etwas international angeboten wird, verhindert das ja nicht
> eine unberechtigte Markenverletzung in einzelnen Ländern! Ich
> habe zudem dunkel in Ernnerung, dass Ravensburger die Marke
> europaweit führt, wenn es auch einmal einen gerichtlichen
> Dämpfer gab.
>

Dann formuliere ich es anders, die Frage ist, ob hier überhaupt deutsches Recht greift, was den Markenschutz angeht. Andere Rechtsgrundsätze sind hiervon nicht unbedingt berührt. Also Verbraucherschutzrechte usw... Hier ist jeder Rechtsbereich gesondert zu betrachten.
>
>
> > Die Marke ist höchst umstritten, und vor allem im
> > englischsprachigen Raum meiner Meinung nach als höchst absurd
> > zu betrachten. Das gilt auch für viele andere Marken.
>
> Deutschland und Europa/Welt sind hierbei mindestens zwei
> verschiedene Sachen.
>
>
> > Wenn Ravensburger das für sinnvoll hält, dann dürfen sie es
> > gern tun. Es ist ja ihr gutes Recht, man darf aber nicht
> > erwarten das jeder solche Klagen mit Begeisterung aufnimmt.
>
> Ich kann nicht nachvollziehen, warum du in dem Sinne dich
> moralisch auf Seite von Apple stellst. Dass Ravensburger
> überhaupt klagen muss, sollte eigentlich dazu führen, dass du
> Apple kritisiert. Nicht anders herum.
>

Ich stelle mich nicht moralisch auf die Seite von Apple, moralisch oder nicht, solche Klagen sind absurd. Apple hat nun mal die Luft dagegen vorzugehen, und die Frage ist ja auch warum sie das tun? Es könnte ihnen ja im Prinzip egal sein, der Schaden für Apple selbst dürfte erstmal gering sein. Nur wenn die Tore mal offen sind, dann wird es wahrscheinlich schwierig. Dann wird wegen allen möglichen Sachen geklagt, wo ein Wort irgendwo auf der Welt als Marke geschützt ist.

Moralisch gesehen kann man auf der Seite der App Entwickler sein, die in ihrem Land nun mal Englisch sprechen, vermutlich von Memory als Markenbegriff noch nie etwas gehört haben, und zudem ein völlig Spielfremde App entwickelt haben, oder auch ein Spiel was mit Memory überhaupt nichts zu tun hat.


> Ich bin generell bei solchen Diskussionen immer wieder
> überrascht, welche Meinung bezüglich "(geistigem) Eigentum"
> generell herrscht. Ob eine Marke oder ein Bild oder ein Song
> oder oder oder. Der Urheber/Merkaneinhaber hat alles Recht
> der Welt, seine Rechte zu wahren. Wenn dazu eine Klage
> notwendig ist, sollte das nicht für Irritationen sorgen,
> sondern für Unterstützung oder zumindest für irritationen
> gegenüber den Gegner. Wobei ich mal voraussetze, dass es
> vorab andere Bemühungen gab.
>

Sein Recht kann er am Besten wahren,wenn er das Ganze einfach für sich behält. Dann bekommt keiner was davon mit, und gut ist.

Diese Rechte werden so überdehnt, das wenn wir mal überlegen was passiert wäre, hätte es diese Rechte schon in der Steinzeit gegeben, wir zu dem Schluß kommen müssen, das wir vermutlich noch dort wären.

Niemand soll verhungern müssen, nur weil seine Urheberrechte oder Markenrechte missachtet wurden, man sollte aber auch die Frage stellen, wann hat jemand genug verdient, und ist darauf überhaupt nicht mehr angewiesen. Wann wird eine Sache zum Allgemeingut und wie viele Menschen hatten wirklich Anteil an der Schöpfung des Werkes. Keiner ist vom Himmel gefallen, jedenfalls dementieren das die USA zur Zeit heftig, und hat völlig isoliert irgendwas in die Welt gesetzt.

Es ist doch auffällig wie die Schere auseinander geht, Verluste werden vergemeinschaftet, und Gewinne monopolisiert. Wenn durch mich was Gutes passiert ist, war ich das allein,wenn ich was Schlechtes getan habe, dann war ich Opfer der Umstände, und die anderen sollen doch bitte dafür aufkommen.

Der Begriff geistiges Eigentum ist kulturgeschichtlich an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. :)

> Merke: Freiheit hört spätestens bei der Gartenpforte des
> Mitbürgers auf. Und Apple scheint hier schon mächtig im
> Blumenbeet herumzutrampeln. Würdest du das in deinem garten
> zulassen?


Freiheit hört aber sich nicht da auf, wo es primär darum geht Schäden einzufordern, die gar nicht entstanden sind.

Hier ist überhaupt kein Schaden entstanden, das ist doch der Punkt. Hier wird etwas eingeklagt, was vom Gesetz her möglich ist, auch wenn kein Schaden irgendeiner Art entstanden ist. Nenne mir ein weiteres Gesetz, wo ich klagen kann, obwohl mir kein Schaden entstanden ist. Mir fällt gerade keins ein, wenn es noch eins gibt, dann sollte man sich vielleicht auch da Gedanken machen, ob es sinnvoll ist. Urheberrecht lass ich mal außen vor, das ist das selbe in Grün.

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 20:34

peer schrieb:
>
> Hi,
> Michael Weber schrieb:
>
>
> Mal ganz abgesehen davon, dass man seine Marke durchaus
> verlieren kann, wenn ,an sie nicht schützt - siehe Sonys
> Walkman.

Die Marke war geschützt, Sony hat das Markenrecht verloren weil das Wort Walkman mittlerweile zum Allgemeingut geworden ist, und der Begriff Walkman auch im Duden steht, als Bezeichnung für ein tragbares Kassettenabspielgerät.

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Michael Weber » 16. November 2011, 21:21

Weltherrscher schrieb:
> Freiheit hört aber sich nicht da auf, wo es primär darum geht
> Schäden einzufordern, die gar nicht entstanden sind.
>
> Hier ist überhaupt kein Schaden entstanden, das ist doch der
> Punkt.

Und genau das dürfte Ravensburger - meiner Meinung nach zurecht - völlig anders sehen. Ebenso eine ganze Menge von anderen Menschen und Anwälte.

Noch einmal: Wenn jemand eine Marke im gleichen Segment benutzt, schadet er damit immer dem Markeninahber. Ohne wenn und aber. Es reicht dann natürlich NICHT aus, das einfach zu dulden und die eigene Marke zu führen. Denn dann könnten ja alle auf eine Marke verzichten. Stellst du dir das so vor?

Also muss man natürlich gegen Missbrauch vorgehen (s. u.). Und Ravensburger sieht sich hier entsprechend betroffen. Also ist es das gute Recht, das zur Not per Klage klären zu lassen. Eine Irritation kann ich da nicht im Geringsten verstehen. Ich zweifel dann eher am Rechtsverständnis der Irritierten ...

Was Deutschland angeht: Ja, welches Recht denn sonst? Nur weil einer international agiert, gilt dann für ihn in Deutschland kein deutsches Recht?

Schaden bei diesem Beispiel könnte u. a. sein: Entweder jemand hat ein Memo-Memory vom falschen Hersteller in der Hand oder auf dem Handy oder sonstwo. Dann profitiert der Markeninhaber schlicht nicht. Es ist ein monetärer Schaden entstanden. Oder jemand baut ein Non-Memo-Memory und verwässert einmal die Kontur der Marke und zieht dann auch noch zusätzlich bei einer möglichen schlechten Umsetzung die Marke mit in ein negatives Urteil hinein. Ebenfalls ein Schaden des Markeninahbers. Ich hoffe, das leuchtet auch ohne Erklärung ein.

Und das Prinzip gilt generell für alle Marken. Und ganz ehrlich: Gott sei Dank fragt niemand danach, wie viel ein Markeninhaber schon damit verdient hat! Deine Aussagen zu Allgemeingut, Gewinn- und Verlustverteilung, Verhungern der Markeninhaber usw. lassen wir mal außen vor. Zum Teil bin ich da ganz nah bei dir, zum Teil ist das einfach nur grotesk. Es hat aber wenig mit der eigentlichen Frage zu tun. Es ist nämlich keine moralische Frage, sondern eine rechtliche.

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Schutzlandprinzip

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 21:45

Michael Weber schrieb:

>
> Was Deutschland angeht: Ja, welches Recht denn sonst? Nur
> weil einer international agiert, gilt dann für ihn in
> Deutschland kein deutsches Recht?
>

Da gibt es den Begriff des Schutzlandprinzips

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzland ... d_Internet

Für den vorliegenden Fall ist Insbesondere dieses Urteil interessant:

http://de.wikisource.org/wiki/Bundesger ... el_Maritim

Folgt man diesem Urteil, ist es gut möglich, das die Gerichte in Deutschland nicht dafür zuständig sind, und das Markenrecht eben nicht greift.

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Recht und Moral

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 21:52


>
> Und das Prinzip gilt generell für alle Marken. Und ganz
> ehrlich: Gott sei Dank fragt niemand danach, wie viel ein
> Markeninhaber schon damit verdient hat! Deine Aussagen zu
> Allgemeingut, Gewinn- und Verlustverteilung, Verhungern der
> Markeninhaber usw. lassen wir mal außen vor. Zum Teil bin ich
> da ganz nah bei dir, zum Teil ist das einfach nur grotesk. Es
> hat aber wenig mit der eigentlichen Frage zu tun. Es ist
> nämlich keine moralische Frage, sondern eine rechtliche.

Natürlich fragen das viele, und natürlich gibt es auch hier im rechtlichen Bereich viele Diskussionen was eine angemessen Vergütung ist, und vor allem wer daran verdienen darf. Es ist doch so, das heute Künstler an ihren eigenen Liedern kaum verdienen, sondern eher die großen Musiklabels. Der Trend geht natürlich zu anderen Vermarktungsformen, und viele Künstler produzieren mittlerweile ihre Sachen selbst, aber noch ist es so, das diese ganzen Urheberrechte, weniger dem eigentlich Urheber dienen, sondern denen die sich mit angehängt haben.

Und natürlich schließen sich Recht und Moral nicht aus. In dem Fall geht es mir aber überhaupt nicht um die moralische Seite, sondern um die gesellschaftlichen Konsequenzen die solche Auswüchse von Urheberrecht und Markenrecht haben. Die Gerichte hätten wirklich besseres zu tun, als sich in großem Umfang damit zu beschäftigen.

Es weigern sich nicht umsonst viele Staatsanwaltschaften in Deutschland, die Erfüllungsgehilfen der Musikindustrie zu spielen.

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon Weltherrscher » 16. November 2011, 22:16

Michael Weber schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
> > Freiheit hört aber sich nicht da auf, wo es primär darum geht
> > Schäden einzufordern, die gar nicht entstanden sind.
> >
> > Hier ist überhaupt kein Schaden entstanden, das ist doch der
> > Punkt.
>
> Noch einmal: Wenn jemand eine Marke im gleichen Segment
> benutzt, schadet er damit immer dem Markeninahber. Ohne wenn
> und aber. Es reicht dann natürlich NICHT aus, das einfach zu
> dulden und die eigene Marke zu führen. Denn dann könnten ja
> alle auf eine Marke verzichten. Stellst du dir das so vor?
>

Die Marke wird überhaupt nicht im gleichen Segment benutzt, das wird hier ja nicht mal gefordert. Die Klage bezieht sich auf alle Apps wo irgendwo Memory im Namen vorkommt.

Von Dulden war überhaupt nicht die Rede, aber die Gerichte mit unnötigen Klagen zu verschonen. Vielleicht bekommt Ravensburger sogar Recht, weil das Recht einfach so formuliert ist, sinnvoller macht das die Klage aus meiner Sicht trotzdem nicht.

> Also muss man natürlich gegen Missbrauch vorgehen (s. u.).
> Und Ravensburger sieht sich hier entsprechend betroffen. Also
> ist es das gute Recht, das zur Not per Klage klären zu
> lassen. Eine Irritation kann ich da nicht im Geringsten
> verstehen. Ich zweifel dann eher am Rechtsverständnis der
> Irritierten ...
>

Recht ist ein Moderator der Gesellschaft, es soll dem Interessenausgleich dienen, und ab und zu fällt sogar ein wenig Gerechtigkeit dabei ab. Eine solche Klage ist für mich schon nahe am Rechtsmissbrauch, wenn sie natürlich auch legitim,wenn auch überflüssig ist. Mit legitim meine ich, dem Recht entsprechend.


> Schaden bei diesem Beispiel könnte u. a. sein: Entweder
> jemand hat ein Memo-Memory vom falschen Hersteller in der
> Hand oder auf dem Handy oder sonstwo. Dann profitiert der
> Markeninhaber schlicht nicht. Es ist ein monetärer Schaden
> entstanden. Oder jemand baut ein Non-Memo-Memory und
> verwässert einmal die Kontur der Marke und zieht dann auch
> noch zusätzlich bei einer möglichen schlechten Umsetzung die
> Marke mit in ein negatives Urteil hinein. Ebenfalls ein
> Schaden des Markeninahbers. Ich hoffe, das leuchtet auch ohne
> Erklärung ein.
>

Das wären ja schon mal konkrete Fälle, die in diesem Fall überhaupt nicht vorliegen. Die Klage ist relativ allgemein gehalten. Wenn jemand nicht profitiert ist ein finanzieller Schaden entstanden? Dann hätte ich täglich tausende Gründe um eine Klage anzustrengen. :)

Ich glaube auch nicht, das irgendein Verbraucher so dumm ist, ein schlecht umgesetztes Memory, auch wenn es den selben Namen hätte, Ravensburger anzulasten. Ich gehe mal davon aus, das die Leute noch bisschen Verstand im Kopf haben. :) Aber in dem Fall wäre eine Klage wegen Geschäftsschädigung, auch ohne ausuferndes Markenrecht möglich,wenn vielleicht auch nicht erfolgreich. Und distanzieren kann man sich von einem Produkt auch, ohne das man klagt.

Ravensburger hätte eigentlich jeden einzelnen der Appentwickler auf seine Markenrechte hinweisen müssen, Apple stellt ja nur den Shop zur Verfügung, und wenn man mal die Rechtssprechung zu Ebay und Markenrecht anschaut, dann sieht man das eine ständige Überprüfung nicht gefordert werden kann.

http://www.netzwelt.de/news/87524-marke ... chmal.html

http://www.rae-valentin.de/index.php?id ... 196065a4ed

Und in dem Fall von Apple gegen Ravensburger ist ja, aus von mir schon aufgeführten Gründen, überhaupt nicht klar ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nur in diesem Fall müsste Apple umgehend reagieren.

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Michael Weber
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Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon Michael Weber » 16. November 2011, 22:19

Ähm? Ich habe ja auch allenfalls Halbwissen, aber mit deinem Halbwissen schiebst du dir die Dinge zurecht. Ich lese das Urteil genau gegenteilig ...

Aber ich bin dann mal raus, da wir uns im Kreis drehen.

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Weltherrscher
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Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon Weltherrscher » 17. November 2011, 00:15

Michael Weber schrieb:
>
> Ähm? Ich habe ja auch allenfalls Halbwissen, aber mit deinem
> Halbwissen schiebst du dir die Dinge zurecht. Ich lese das
> Urteil genau gegenteilig ...
>
> Aber ich bin dann mal raus, da wir uns im Kreis drehen.

Nur weil Du das Urteil anders liest, schieb ich mir die Dinge zurecht?

a) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.

So begründet das Gericht seine Zuständigkeit, es ist also erstmal nicht relevant ob eine Markenrechtsverletzung stattgefunden hat. Hierbei beruft sich das Gericht auf EU Recht, für die USA, wo Apple seine Server hat gilt das nicht.

Weiterhin wird das Schutzlandprinzip für das Internet in Deutschland momentan so ausgelegt, das zusätzlich ein wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug bestehen muss. Ist dieser nicht gegeben, gibt es keine Rechtsverletzung nach dem Markenrecht.

Dies beiden Punkte sind erstmal vom Gericht zu klären, und so klar ist dann eben nicht, ob am Ende wirklich festgestellt wird, das ein deutsches Gericht zuständig ist. Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Abkommen die USA mit der EU hat, was solche Angelegenheiten angeht.

Würde nach EU Recht verhandelt, wäre die Sache für Ravensburger sowieso gegessen, sie hier :

http://www.123recht.net/Kein-Markenschutz-fuer-Spiele-Klassiker-Memory-__a66443.html

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon peer » 17. November 2011, 08:19

Hi,
Weltherrscher schrieb:
>
> peer schrieb:
> >
> > Hi,
> > Michael Weber schrieb:
> >
> >
> > Mal ganz abgesehen davon, dass man seine Marke durchaus
> > verlieren kann, wenn ,an sie nicht schützt - siehe Sonys
> > Walkman.
>
> Die Marke war geschützt, Sony hat das Markenrecht verloren
> weil das Wort Walkman mittlerweile zum Allgemeingut geworden
> ist, und der Begriff Walkman auch im Duden steht, als
> Bezeichnung für ein tragbares Kassettenabspielgerät.

Richtig. Und es ist deswegen Alllgemeingut geworden, weil alle Firmen etc. ihr Gerät als "Walkman" oder "Walkmänähnlich" bezeichnet haben.
Pech gehabt... ;-)

ciao
peer

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Re: [OT] Memory or what? Ravensburger im Klagewahn

Beitragvon peer » 17. November 2011, 08:24

Hi,
Weltherrscher schrieb:
>
> Von Dulden war überhaupt nicht die Rede, aber die Gerichte
> mit unnötigen Klagen zu verschonen. Vielleicht bekommt
> Ravensburger sogar Recht, weil das Recht einfach so
> formuliert ist, sinnvoller macht das die Klage aus meiner
> Sicht trotzdem nicht.

Das heisst Ravensburger braucht Markenrechtsverletzung nicht zu dulden, klagen sollen die aber auch nicht? Was sollen die denn sonst machen, wenn der andere sich weigert? Sagen, na dann eben nicht?
Das wird ja gut klappen mit der Marke... :-)

ciao
peer

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Tempo vs Memory

Beitragvon Weltherrscher » 17. November 2011, 11:33

peer schrieb:
>
> Hi,
> Weltherrscher schrieb:
> >
> > Von Dulden war überhaupt nicht die Rede, aber die Gerichte
> > mit unnötigen Klagen zu verschonen. Vielleicht bekommt
> > Ravensburger sogar Recht, weil das Recht einfach so
> > formuliert ist, sinnvoller macht das die Klage aus meiner
> > Sicht trotzdem nicht.
>
> Das heisst Ravensburger braucht Markenrechtsverletzung nicht
> zu dulden, klagen sollen die aber auch nicht? Was sollen die
> denn sonst machen, wenn der andere sich weigert? Sagen, na
> dann eben nicht?
> Das wird ja gut klappen mit der Marke... :-)
>
> ciao
> peer

Man kann sich mit Pressemeldungen wehren, man kann den Markenrechtsverletzer direkt darauf aufmerksam machen. Man muss nur etwas tun, was dazu dient die Marke zu schützen, das muss nicht unbedingt eine Klage sein. Bei Tempo wird zum Beispiel die Marke massiv beworben, so das der markenrechtliche Schutz bestehen bleibt. Obwohl der Begriff Tempo allgemein benutzt wird. Warum sollte was hier geht, nicht auch bei Memory funktionieren?

Was anderes ist es, wenn der Marke durch die Fremdnutzung der Marke offensichtlich ein Schaden entsteht, das sehe ich hier nicht so.

Man kann übrigens auch klagen, wenn eine Marke nicht eingetragen ist, sondern nur intensiv von einem selbst genutzt wird. Denn auch dann ist schon ein Markenschutz entstanden

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Ein analoges Beispiel Import von Brettspielen

Beitragvon Weltherrscher » 17. November 2011, 12:07

Mir ist da ein Beispiel eingefallen, was wohl ähnlich dem des Kaufes von ausländischen Apps, im deutschen Appstore ist.

Und zwar der Import von Brettspielen. Nimmt man diesen zum Eigengebrauch vor, kann keine Markenrechtsverletzung entstehen. Importiert man hingegen gewerblich, so kann der Import markenrechtliche Konsequenzen haben.

Der Hersteller der Ware kann zum Beispiel verhindern, das ein noch nicht in der EU eingeführtes Produkt, in die EU importiert wird. Sobald ein Produkt in einem EU Land eingeführt wurde, gilt hingegen der Erschöpfungsgrundsatz.

Der Punkt beim Appstore ist, ist die Ware schon im Land oder wird sie erst vom Benutzer importiert?

Der Kaufprozess funktioniert in 2 Schritten, man kauft erst die App, und lädt sie dann herunter. Liegt sie auf einem ausländischen Server,erfolgt der Import der Ware ja erst, wenn man sie lädt. Vorher ist die Ware quasi noch im Ausland. Jetzt ist die Frage, wer importiert in dem Moment die Ware, Apple oder Du?

Jetzt kann man natürlich sagen, Apple bewirbt die Ware in Deutschland unter dem Namen, aber bietet hier Apple nicht nur eine Vermittlerleistung an? Bzw. die Zahlungabwicklung?

Theoretisch könntest Du Dir die App ja auch außerhalb des Shops downloaden, und auf deinem iPhone installieren, was Apple natürlich verhindert, aber das ist wieder eine ganz andere traurige Geschichte. :)

Das alleinige bewerben eine Ware aus dem Ausland ist nicht unbedingt markenrechtlich relevant. Nicht mal wenn die Seite auf Deutsch verfasst ist.

Was hier eher greifen könnte, ist das Urheberrecht, weil dort der private Import nicht ausgeklammert ist. Hier sehe ich aber bei Spielen ein generelles Problem ;)

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Christian Hildenbrand

Re: Tempo vs Memory

Beitragvon Christian Hildenbrand » 17. November 2011, 12:08

> Bei Tempo wird zum Beispiel die Marke massiv beworben, so das der markenrechtliche Schutz bestehen bleibt. Obwohl der Begriff Tempo allgemein benutzt wird. Warum sollte was hier geht, nicht auch bei Memory funktionieren?

"Benutzen" und "Benutzen" sind manchmal zwei verschiedene Dinge - und die wirfst Du hier ziemlich durcheinander.

Selbstverständlich werden Begriffe wie "Tempo" (Taschentücher), "Tesafilm" (Klebestreifen), "Uhu" (Kleber) und auch "Memory" (Gedächtnisspiele) im Sprachgebrauch verwendet, weil jeder gleich weiß, was damit gemeint ist. Und das ist auch nicht der kritische Punkt, das ist eher ärgerlich für all die anderen Firmen, die Klebestreifen, Taschentücher oder sonst was in der Art nicht so präsent im Sprachgebrauch der potentiellen Kundschaft hat.

Das Markenrecht - und damit vor allem der Markenschutz - greift in dem Moment, in dem eine Marke "Tempo", "Uhu", "Tesa" oder eben auch "Memory" von jemand anderem als dem Markeninhaber benutzt wird, um das eigene Produkt damit zu unterstützen, um mit dem eigenen Produkt einen kommerziellen Hintergedanken zu verfolgen. Die Inhaber der Marken haben ebenjene meist durch viel Geld (landläufig auch Marketing genannt) aufgebaut und damit auch das Recht erworben, sie zu nutzen. Trittbrettfahrer, die hier bestellten Acker ernten wollen, machen dieses schlicht und einfach zu Unrecht. Und dem Unrecht darf nachgegangen werden - vollkommen zu Recht. Ich frage mich, warum das überhaupt diskutiert werden muss, da die Sachlage eigentlich klar ist.

Rechtlich abgesicherte Grüße

Christian

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Dirk Piesker
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Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon Dirk Piesker » 17. November 2011, 12:34

Hallo Weltenherrscher,


ich glaube Michael bezog sein "Halbwissen" darauf, dass Du für eine juristische Argumentation ausschlisslich Wikipedia zitierst. Ich tendiere dazu, ihm zuzustimmen.

Aber villeicht habe ich auch Unrecht, Michael schätzt Deine Kompetenz falsch ein und Du hast Recht. Kann alles sein.


Gruß,
Dirk

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peer

Re: Tempo vs Memory

Beitragvon peer » 17. November 2011, 13:03

Hi,
weil Tempo verhindert dass es von der Konkurrenz benutzt wird.
Was du privat zu Taschentüchern sagst ist dein Bier - aber deine Taschentücher darfst du nicht als "Tempo" verkaufen oder du wirst verklagt.
Dasselbe gilt für Memory. Beim Walkman hat eben die Konkurrenz ihr Produkt als Walkman beschrieben, ohne dass Sony was dagegen gemacht hat - deswegen haben sie die Marke verloren.

Soweit zu deinem Wissen über Marken... und der Diskussion hier.

ciao
peer (darf Happy Birthday singen ohne Tantiemen zahlen zu müssen, es aber nicht kommerziell nutzen)

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peer

Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon peer » 17. November 2011, 13:16

Hi,
Weltherrscher schrieb:
>
> Michael Weber schrieb:
>
> >
> > Was Deutschland angeht: Ja, welches Recht denn sonst? Nur
> > weil einer international agiert, gilt dann für ihn in
> > Deutschland kein deutsches Recht?
> >
>
> Da gibt es den Begriff des Schutzlandprinzips
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzland ... d_Internet

Ja, von alleine verliert man die Marke nicht. Aber: Wenn jemand anderes die Marke verwendet und sich dann darauf beruft, dass sie entweder fälschlich eingetragen ist oder nicht mehr verwendet wird, dann kann sich Ravensburger damit verteidigen, dass sie die Marke tatsächlich aktiv geschützt und verwendet hat. Wenn dagegen der Kläger zeigen kann, dass sowieso jeder die Marke verwendet, kann Ravensburger dem spezifischen Kläger die Verwendung gerade nicht verbieten. Und so wird die Marke verwässert, denn andere Memospiel-Hersteller können nachziehen. Und genauso war es beim Walkman.
Es geht -wie so oft - auch um die Beweisbarkeit der Marke und (irgendwo ironisch, wenn man deine Haltung bedenkt) um Vermeidung von Willkür.

ciao
peer

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Weltherrscher
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Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon Weltherrscher » 17. November 2011, 13:35

Dirk Piesker schrieb:
>
> Hallo Weltenherrscher,
>
>
> ich glaube Michael bezog sein "Halbwissen" darauf, dass Du
> für eine juristische Argumentation ausschlisslich Wikipedia
> zitierst. Ich tendiere dazu, ihm zuzustimmen.
>
> Aber villeicht habe ich auch Unrecht, Michael schätzt Deine
> Kompetenz falsch ein und Du hast Recht. Kann alles sein.
>
>
> Gruß,
> Dirk

Ich habe ja nicht auf das Halbwissen abgezielt, sondern allein auf das Zurechtschieben.

Das ich hauptsächlich, aber nicht nur ,Wikipedia Links aufgeführt habe, in welchen übrigens auch immer auf diesen Hinweis verwiesen wird :

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia: ... chtsthemen

liegt daran, das die Themen dort allgemein tauglich aufbereitet sind. Die Urteile die ich dann verlinkt habe, sind deutlich weniger verständlich formuliert.

Ich reklamiere für mich keinen besonderen Kompetenzen in Rechtsthemen, ich habe aber meine Meinung immerhin mit Quellen unterfüttert, und diese zeigen glaub ich doch recht deutlich, das hier nicht alles so klar ist, wie es auf den ersten Blick scheint.

Und unabhängig von der rechtlichen Seite, halte ich wie ich schon sagte, den Versuch von Ravensburger seine Markenrechte zu sichern, für überflüssig,wenn nicht sogar untauglich.

Außerdem werde ich noch bei kompetenter Stelle nachfragen, wie dort die Situation gesehen wird.


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