Michael Weber schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
> > Freiheit hört aber sich nicht da auf, wo es primär darum geht
> > Schäden einzufordern, die gar nicht entstanden sind.
> >
> > Hier ist überhaupt kein Schaden entstanden, das ist doch der
> > Punkt.
>
> Noch einmal: Wenn jemand eine Marke im gleichen Segment
> benutzt, schadet er damit immer dem Markeninahber. Ohne wenn
> und aber. Es reicht dann natürlich NICHT aus, das einfach zu
> dulden und die eigene Marke zu führen. Denn dann könnten ja
> alle auf eine Marke verzichten. Stellst du dir das so vor?
>
Die Marke wird überhaupt nicht im gleichen Segment benutzt, das wird hier ja nicht mal gefordert. Die Klage bezieht sich auf alle Apps wo irgendwo Memory im Namen vorkommt.
Von Dulden war überhaupt nicht die Rede, aber die Gerichte mit unnötigen Klagen zu verschonen. Vielleicht bekommt Ravensburger sogar Recht, weil das Recht einfach so formuliert ist, sinnvoller macht das die Klage aus meiner Sicht trotzdem nicht.
> Also muss man natürlich gegen Missbrauch vorgehen (s. u.).
> Und Ravensburger sieht sich hier entsprechend betroffen. Also
> ist es das gute Recht, das zur Not per Klage klären zu
> lassen. Eine Irritation kann ich da nicht im Geringsten
> verstehen. Ich zweifel dann eher am Rechtsverständnis der
> Irritierten ...
>
Recht ist ein Moderator der Gesellschaft, es soll dem Interessenausgleich dienen, und ab und zu fällt sogar ein wenig Gerechtigkeit dabei ab. Eine solche Klage ist für mich schon nahe am Rechtsmissbrauch, wenn sie natürlich auch legitim,wenn auch überflüssig ist. Mit legitim meine ich, dem Recht entsprechend.
> Schaden bei diesem Beispiel könnte u. a. sein: Entweder
> jemand hat ein Memo-Memory vom falschen Hersteller in der
> Hand oder auf dem Handy oder sonstwo. Dann profitiert der
> Markeninhaber schlicht nicht. Es ist ein monetärer Schaden
> entstanden. Oder jemand baut ein Non-Memo-Memory und
> verwässert einmal die Kontur der Marke und zieht dann auch
> noch zusätzlich bei einer möglichen schlechten Umsetzung die
> Marke mit in ein negatives Urteil hinein. Ebenfalls ein
> Schaden des Markeninahbers. Ich hoffe, das leuchtet auch ohne
> Erklärung ein.
>
Das wären ja schon mal konkrete Fälle, die in diesem Fall überhaupt nicht vorliegen. Die Klage ist relativ allgemein gehalten. Wenn jemand nicht profitiert ist ein finanzieller Schaden entstanden? Dann hätte ich täglich tausende Gründe um eine Klage anzustrengen.
Ich glaube auch nicht, das irgendein Verbraucher so dumm ist, ein schlecht umgesetztes Memory, auch wenn es den selben Namen hätte, Ravensburger anzulasten. Ich gehe mal davon aus, das die Leute noch bisschen Verstand im Kopf haben.
Aber in dem Fall wäre eine Klage wegen Geschäftsschädigung, auch ohne ausuferndes Markenrecht möglich,wenn vielleicht auch nicht erfolgreich. Und distanzieren kann man sich von einem Produkt auch, ohne das man klagt.
Ravensburger hätte eigentlich jeden einzelnen der Appentwickler auf seine Markenrechte hinweisen müssen, Apple stellt ja nur den Shop zur Verfügung, und wenn man mal die Rechtssprechung zu Ebay und Markenrecht anschaut, dann sieht man das eine ständige Überprüfung nicht gefordert werden kann.
http://www.netzwelt.de/news/87524-marke ... chmal.htmlhttp://www.rae-valentin.de/index.php?id ... 196065a4edUnd in dem Fall von Apple gegen Ravensburger ist ja, aus von mir schon aufgeführten Gründen, überhaupt nicht klar ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nur in diesem Fall müsste Apple umgehend reagieren.