Ragnar hat geschrieben:Wenn du das Spiel beim Einzelhändler gekauft hast und es beim Auspacken unvollständig ist, kannst du es dort zurückgeben und das Geld zurückverlangen. Kann dir doch egal sein, ob der Verlag das Einpacken verbockt hat, du hattest das Spiel ja nicht direkt bei ihm gekauft.
ErichZann hat geschrieben: Ist so glaube ich nicht ganz richtig, der Einzelhändler hat das Recht auf Nachbesserung, d.h. das fehlende Teil zu ersetzen, einfach zurückgeben und Geld zurück geht nicht so leicht wenn es bereits ausgepackt ist.
openMfly hat geschrieben:Mage Knight (enlische Version) letzte Woche bekommen. Einige Plättchen haben gefehlt. Online Händler angeschrieben, heute schon Ersatz zugeschickt bekommen. Großes Lob an Spieltraum (hoffe ich darf die hier nennen).
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