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Urheberrecht

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Peterlerock
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Urheberrecht

Beitragvon Peterlerock » 8. Januar 2016, 13:25

Ich bastle gerade an einem Spiel, das sich thematisch an den Barbarenfilmen der 80er orientiert.

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Spielregel
Illustrationen

Wie sieht das mit dem Copyright aus?
Darf ich eine Karikatur von Conan malen?
Darf ich ihn Conan/Bonan/Konan nennen?
Darf ich ein Abenteuer "der dreizehnte Krieger" nennen?
Darf ich die Handlung von "der dreizehnte Krieger" übernehmen, wenn es "der vierzehnte Krieger" heißt?
Oder von "Conan der Barbar", wenn es "der Kult der Schlangen" heißt?

Ich meine mich zu erinnern, dass Parodien sich am Urheberrecht vorbeischummeln.
So konnten die zB "Star Whores XXX", "Scary Movie" oder "Helden in Strumpfhosen" drehen, ohne in irgendeiner Form eine Erlaubnis oder Lizenz zu haben. Stimmt das?

Weiss da jemand genaueres?
Wie dünn ist das Eis, auf dem ich mich bewege, falls ich das tatsächlich verkaufen will?
Momentan ist ja eh egal, weil privat und rein aus Spaß. Aber es würde mich dann doch interessieren.
Zuletzt geändert von Peterlerock am 11. Januar 2016, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.

Thygra
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Re: Urheberrecht

Beitragvon Thygra » 8. Januar 2016, 13:40

Privat nur für dich kannst du das alles machen, wie du möchtest. Aber ich rate davon ab, sich juristischen Rat in einem Spieleforum zu holen.
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Peterlerock
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Re: Urheberrecht

Beitragvon Peterlerock » 8. Januar 2016, 13:47

Die Frage an sich wird man ja wohl noch stellen dürfen. Ich will ja keinen rechtlichen Beistand, sondern finde das Thema interessant...

Ich lese mich da gerade ein bisschen ein, weiterhin mehr aus Interesse... Einen Rechtsanwalt möchte ich jetzt wegen einer theoretischen Überlegung nicht beauftragen.


http://www.erlangerliste.de/vorlesung/parodieII4.html

Zwar braucht das parodierte Werk nicht gänzlich zu „verblassen”, ja es muß sogar erkennbar bleiben, damit die Bezugnahme sichtbar wird. Aber das in der Parodie selbständig Geschaffene, so die Richter, „muß von solcher Eigenart sein, daß ihm die eigentliche Bedeutung zukommt und der entlehnte Teil nur als Anknüpfungspunkt für den parodistischen Gedanken in Erscheinung tritt”, wenn also im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs „das Vorbild, der Anklang, die Anknüpfung für die Parodie nur ein ‚notwendiges Mittel’ sein dürfen.”


http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/urheberrecht-zur-zulaessigkeit-einer-parodie/17996/
Die Parodie ist im deutschen Urheberrecht ein Unterfall der freien Benutzung (§24 UrhG). Der BGH (I ZR 77/69) entwickelte hier schon früh eine entsprechende Rechtsprechung:

Bildet den Gegenstand einer Parodie ein unter Urheberschutz stehendes Werk, so darf die Parodie nur dann ohne Genehmigung des Urhebers des parodierten Werkes vervielfältigt und verbreitet werden, wenn sie ein selbständiges Werk darstellt, das in freier Benutzung des parodierten Werkes geschaffen worden ist. Ob und inwieweit urheberrechtlich geschützte Teile des parodierten Werkes unverändert oder mit unwesentlichen Änderungen in die Parodie übernommen werden dürfen, hängt u. a. davon ab, inwieweit die Entlehnung erforderlich ist, um die parodistische Wirkung zu erreichen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung
Die amtliche Begründung des Urheberrechtsgesetzes sah eine Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen aus § 13 LUG und § 16 KUG vor:



„In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht (§ 13 LUG, § 16 KUG) sieht der Entwurf vor, daß abweichend von der Regelung in § 23 ein in Anlehnung an ein anderes Werk geschaffenes Werk dann ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden darf, wenn es sich von der Vorlage so weit gelöst hat, daß es als eine völlig selbständige Neuschöpfung anzusehen ist (freie Benutzung).“[sup][2][/sup]



Die Regulierung erfolgt in § 24 UrhG:

§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. [sup][3][/sup]

Hmmm...
Eigentlich liest sich das, als wäre das alles völlig unproblematisch.
Mein Spiel sollte doch wohl als "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist" durchgehen. Immerhin ist es mein selbständiges Spiel, und das fremde geistige Eigentum (etwa Xena) läuft dort nur als namentlich nicht erwähnte Karikatur herum.
Hmmm...

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Dee

Re: Urheberrecht

Beitragvon Dee » 8. Januar 2016, 22:45

Einfaches Beispiel: Niemand kann Dir untersagen, ein Detektivspiel mit Herlock Sholmes zu erstellen, der in der Bäckerstraße 6 wohnt. Du solltest eben nur von echten Namen, die ggf. geschützt sind, die Hand lassen. Und natürlich darf man sich an bestehenden Geschichten inspirieren lassen, aber Du solltest sie aus Respekt vor der eigentlichen kreativen Köpfen nicht eins zu eins abkupfern.

Gruß Dee

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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Peterlerock » 9. Januar 2016, 10:50

Ganz so einfach ist es wohl nicht, wenn man auf den ersten Link klickt, erhält man zB:
Februar 1989 bringt der Münchner Saga-Verlag die Asterix-Parodie „Falsches Spiel mit Alcolix” heraus – eine dreißigseitige Parodie. Sie zeigt den amerikanischen Regisseur Steven Spielbein, der auf dem Gelände von „Comicitta” einen Film mit „action und special effects” drehen will. In seinem Drehbuch gelingt den Amerikanern, was Julius Caesar dreißig Jahre vergeblich versuchte: die Eroberung eines nordfranzösischen Dorfes. Auch die GIs versuchen es zunächst mit Gewalt. Doch die Bewohner trinken einen Beaujolais Primeur, der sie unbesiegbar macht. Ein Lazarettarzt, dessen verwegene Züge entfernt an eine bekannte Maus erinnern, zeigt schließlich, daß die Eroberung mit ‚fast food’ und Marketing effizienter ist. Aus dem Dorf wird ein Vergnügungspark. – Spielbeins Arbeit wird immer wieder durch den Schlendrian der französischen Darsteller behindert. Besondere Schwierigkeiten macht die männliche Hauptrolle: Der alternde Mime hängt lallend am Tresen und lamentiert darüber, daß er nie etwas anderes spielen darf als den properen Gallier, dem auch nicht das kleinste Laster gegönnt wird. – Zwischen den Kulissen taucht ein Urheberrechtsanwalt auf, dem übel mitgespielt wird. Mal explodiert etwas in seiner Hand, mal springt ein Marsupilami auf den Kopf. Überhaupt geben sich Dutzende von bekannten Comic-Figuren die Ehre: Charlie Brown, Garfield, Lucky Luke, das HB-Männchen, aber auch Schauspieler wie Lee Marvin, Jack Lemmon oder Woody Allen.

(...)
Die gerichtliche Auseinandersetzung um ALCOLIX (...) endete mit einer Verurteilung des Parodisten im Münchner Urteil.


Wobei es gut möglich ist, dass dein Beispiel richtig ist, weil Sherlock Holmes eigentlich alt genug ist, um "gemeinfrei" zu sein.
Oder auch nicht: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91203442.html ;)

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Günter Cornett
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Re: Urheberrecht

Beitragvon Günter Cornett » 11. Januar 2016, 14:24

Dee hat geschrieben:Einfaches Beispiel: Niemand kann Dir untersagen, ein Detektivspiel mit Herlock Sholmes zu erstellen, der in der Bäckerstraße 6 wohnt. Du solltest eben nur von echten Namen, die ggf. geschützt sind, die Hand lassen.

Die Stichworte hierzu sind 'Verwechslungsgefahr' und 'Markenrecht'. Und da liegst du mit deiner Aussage meiner Ansicht nach weit daneben: http://hoesmann.eu/die-verwechslungsgef ... rkenrecht/
Soweit man 'Sherlock Holmes' als Marke eintragen kann, dürfte 'Herlock Sholmes' diese Marke verletzen. Ob man die Hauptfigur einer allgemeinfreien Detektivgeschichte als Marke eintragen lassen kann, um Bezüge auf dieses Werk zu monopolisieren, halte ich aber für sehr fraglich. Gegen 'Sherlock Holmes'-Waschmaschinen spricht dagegen juristisch sicherlich nichts.

M.W. soll Parker seinerzeit das Spiel 'Logo' in 'Ordo' umbenannt haben, weil 'Lego' eine Verwechslungsgefahr sah. Siehe auch: http://luding.org/Skripte/GameData.py/DEgameid/12733 (ob sie damit auch vor Gericht durchgekommen wären, ist eine andere Frage).

Dee hat geschrieben:Und natürlich darf man sich an bestehenden Geschichten inspirieren lassen, aber Du solltest sie aus Respekt vor der eigentlichen kreativen Köpfen nicht eins zu eins abkupfern.

Soweit der Autor 70 Jahre tot ist, wenn du ganz sicher gehen willst 80Jahre (im Fall, dass das Werk knapp 70 Jahre nach Ableben des Autors erstmalig veröffentlicht wurde), darfst du hierzulande auch das Original 1:1 verwenden.
Mitunter ist es respektvoller gegenüber dem Autor, das Werk im Originalzustand zu belassen, statt es zu fleddern - wenn man es denn für richtig und sinnvoll hält, respektvoll zu sein.

Ist der Autor noch nicht lange genug tot oder lebt noch, dann reicht es nicht aus, dass man beim Abkupfern etwas variiert, damit es unter 'freie Benutzung' fällt.

(BBCode ist eingeschaltet, aber Formatierung funktioniert trotzdem nicht)
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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Peterlerock » 11. Januar 2016, 15:19

Eine Geschichte stumpf "abkupfern" ist natürlich hier nicht Sinn der Übung, sondern in irgendeiner Form "nacherleben lassen".
Ich kann auch völlig generische Abenteuer basteln, für einen 08/15 Barbarenplot krieg ich noch genug Kreativität versammelt, aber ein bisschen besteht der Spaß nun mal darin, genau diese Geschichten dabei zu haben.

Das hier wäre zB eine Version von "der dreizehnte Krieger":
Bild

Ist das zu nah dran?

---

Die Karikaturen an sich sollten eigentlich kein Problem sein, siehe zB Asterix:
Liste aller Karaikaturen in Asterix
Ich nehme an, dass ein Kirk Douglas, Julian Assange oder Sean Connery in keiner Form um Erlaubnis gefragt wurden, eine Lizenz erteilt, eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet oder Geld dafür bekommen haben. Oder den dringenden Wunsch verspürt haben, dagegen zu klagen.

In "Agricola" laufen auch Leute wie Günther Netzer und Magneto (X-Men) auf den Karten herum, und ich bezweifle, dass der Lookout Games Verlag das zB mit Marvel absprechen musste.
Preisausschreiben auf lookoutgames.de, da sind halbwegs eindeutig Ian Mc Kellen (Magneto), Obiwan Kenobi (Star Wars) und Severus Snape (Harry Potter) vertreten, und ziemlich eindeutig "Gaston" aus "die schöne und das Biest" und Obelix... und hinter den meisten dieser Figuren stecken klagewütige Großkonzerne, mit denen man sich eigentlich nicht anlegen will. ;)

Also folgere ich, dass ich diese Gestalten hier prinzipiell auch in einer kommerziellen Version auftauchen lassen dürfte (privat darf ich ja eh, was ich will):
Bild
Dateianhänge
5barbaren.jpg
5barbaren.jpg (126.49 KiB) 8208 mal betrachtet
dreizehn.jpg
dreizehn.jpg (449.22 KiB) 8210 mal betrachtet
Zuletzt geändert von Peterlerock am 11. Januar 2016, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Günter Cornett » 11. Januar 2016, 15:43

Das wäre jetzt konkrete Rechtsberatung. Aber selbst wenn ich es wollte, könnte ich das nicht annähernd sicher beurteilen.
Dass mögliche Urheber- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht verfolgt werden, heißt nicht automatisch, dass auf dem Markt erhältliche Versionen legal sind. Wenn Günter Netzer nichts dagegen hat oder nichts unternimmt, kann Franz Beckenbauer das ganz anders sehen.
Und selbst wenn man im Recht ist, kann es teuer werden, das durchzusetzen.

In Russland war die von Alvydas und mir nicht autorisierte Version von HTMF mehrere Jahre - unter Nennung eines anderen als Autor - auf dem Markt, bevor wir es schafften, das zu beenden (ohne Einschaltung eines Gerichts, aber im Wesentlichen durch Öffentlichkeitsarbeit, Hilfe von Autoren, Spielern, Shops und nicht zuletzt der Vermittlung von Verlagen wie Kosmos und Amigo).

Auch Alcolix ist trotz des oben zitierten Urteils ziemlich problemlos erhältlich.
Andererseits gib mal 'Laras Tochter' in eine Suchmaschine deiner Wahl ein. Das zeigt Grenzen des Erlaubten auf.

Letztlich sind die Fälle zu individuell, ist das Thema 'Parodie' zu schwierig, um auch nur ungefähre Hausnummern zu nennen.
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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Peterlerock » 11. Januar 2016, 15:50

Ok, dann ziehe ich die Frage zurück und nehme mit, dass es kompliziert ist... ;)

Günter Cornett hat geschrieben:In Russland war die von Alvydas und mir nicht autorisierte Version von HTMF mehrere Jahre - unter Nennung eines anderen als Autor - auf dem Markt, bevor wir es schafften, das zu beenden (ohne Einschaltung eines Gerichts, aber im Wesentlichen durch Öffentlichkeitsarbeit, Hilfe von Autoren, Spielern, Shops und nicht zuletzt der Vermittlung von Verlagen wie Kosmos und Amigo).

Das ist ja ne ganz andere Hausnummer.
Das ist so, als würde ich "Conan der Barbar" nicht karikieren, sondern den alten Film auf DVDs brennen und damit handeln wollen.

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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Günter Cornett » 11. Januar 2016, 16:05

Ja, das ist ne andere Hausnummer, soweit es sich um Urheberrecht handelt. Aber es geht hier konkret um die Argumentation, dass du Versionen für legal hältst, weil sie erhältlich sind: "Also folgere ich, dass ich diese Gestalten hier prinzipiell auch in einer kommerziellen Version auftauchen lassen dürfte". Du kannst daraus, dass bestimmte Werke über Jahre erhältlich sind, nicht zwingend folgern, dass sie legal in Umlauf sind. Es kann sein, dass sie per Gesetz legal sind, dass es eine vertragliche Regelung oder zumindest Erlaubnis gibt, dass sie stillschweigend geduldet werden oder vom Rechteinhaber noch gar nicht wahr genommen wurden.

Sollte die Veröffentlichung nicht legal sein, ist es vermutlich auch die Veröffentlichung hier im Forum oder auf deiner Webseite nicht. Vielleicht fragst du mal den Admin, was er davon hält ... ;) Ich vermute, dass es ihm gar nicht so recht ist, gefragt zu werden, weil er damit offiziell Kenntnis von etwas hat, das er bisher übersehen konnte (Das vorletzte Wort lasse ich mal in seiner Mehrdeutigkeit so stehen).
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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Peterlerock » 11. Januar 2016, 17:24

Ich hoffe, der letzte Absatz ist zu 100% Ironie.

So lange alle Illustrationen von mir selbst angefertigt wurden und keine verwerflichen Inhalte haben, kann ich damit machen, was ich will. Das ist in dem Fall mein Urheberrecht. In dem Fall habe ich mir sogar tatsächlich sowas wie "Rechtshilfe" geholt.

(auch wenn du solche Vergleiche nicht magst, aber man könnte das halbe Internet schließen, wenn auch "nichtkommerzielle Fanart" dem Urheberrecht unterliegen würde)

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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Thygra » 11. Januar 2016, 17:40

Peterlerock hat geschrieben:Ich hoffe, der letzte Absatz ist zu 100% Ironie.

So lange alle Illustrationen von mir selbst angefertigt wurden und keine verwerflichen Inhalte haben, kann ich damit machen, was ich will. Das ist in dem Fall mein Urheberrecht.

Nein, das dürfte keine Ironie gewesen sein. Die Illustrationen selbst kannst du natürlich veröffentlichen, wenn sie von dir sind. Aber wenn du die Illustrationen mit dem Zusatz versiehst, dass es sich um Wonder Woman, Xena und Wickie handelt, bin ich nicht mehr ganz so sicher, ob das noch okay ist. Ich würde solche Vergleiche in der Öffentlichkeit lieber vermeiden.
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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Günter Cornett » 11. Januar 2016, 17:46

Es ist ein Wenn-Dann-Satz (eingeschränkt durch 'vermutlich', da der Umfang der Veröffentlichung wohl nicht der selbe ist, aber es ist erkennbar, wer gemeint ist):

"Sollte die Veröffentlichung nicht legal sein, ist es vermutlich auch die Veröffentlichung hier im Forum oder auf deiner Webseite nicht."

Wenn alles von dir selbst ist, musst du auch nicht die Frage nach der Parodie stellen.
Da du aber die an bekannte Figuren angelehnten Figuren hier veröffentlichst und zudem die Bezüge nennst, sehe ich da keinen fundamentalen Unterschied zwischen der Veröffentlichung im Forum und als Spiel. Dabei kann es aber schon sein, dass erst der komplette Zusammenhang rechtlich problematisch ist. In diesem Fall aber lässt sich die Frage wohl kaum hier beantworten, weil dann die Kenntnis des Zusammenhangs nötig ist.

Es ist auch möglich, dass es rechtlich unproblematisch ist (Wer viel fragt, geht viel irre?). Eine sichere Antwort wirst du hier nicht bekommen, allenfalls ein paar Hinweise auf Fragestellungen, die bei der Beantwortung hilfreich sein können. Mehr ist auch nicht erlaubt, insbesondere keine konkrete Antwort, ob du das darfst, was du tun möchtest (Stichwort: verbotene Rechtsberatung).

Aber etwas zu tun und dabei zu fragen, ist es erlaubt was ich tue, entbehrt auch nicht einer gewissen Komik. Daher meine ironische Bemerkung. Unterm Strich soll es hilfreich sein. Es geht nicht darum, dich anzugreifen; aber helfen darf auch Spaß machen. ;)

EDIT:
Selbstverständlich unterliegt auch nichtkommerzielle Fanart dem Urheberrecht.
Solche Verstöße werden häufiger geduldet, weil man es sich mit den Fans nicht verderben will oder weil man das sogar gut findet.
Aber dennoch unterliegt prinzipiell jede Veröffentlichung dem Urheberrecht.
Kommerzialität kommt ggf. erschwerend dazu, Nicht kommerzielle Veröffentlichungen sind aber deswegen noch nicht erlaubt.

@Thygra: Es ist schon eine ironische Bemerkung, aber dennoch so gemeint, wie geschrieben.
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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Peterlerock » 11. Januar 2016, 18:44

Wenn ich den Juristen richtig verstanden habe, geht es immer darum, dass ein gewisser Abstand zur verwendeten Originalquelle vorhanden ist. Du darfst kopieren, aber das Originalwerk muss darin "verblassen" bzw muss dein eigener "Schöpfwert" (oder so ein ähnliches Juristenwort) erkennbar sein.
Im Klartext: ein Spiel zu kopieren und unter seinem Namen zu veröffentlichen, das geht eindeutig nicht.
Ein Bild von einem Foto abzumalen, das ist kein Problem.
Außer du verdienst Geld damit oder entwürdigst die betroffene Person, dann hat sie eine gewisse Handhabe.

"Aber etwas zu tun und dabei zu fragen, ist es erlaubt was ich tue, entbehrt auch nicht einer gewissen Komik. Daher meine ironische Bemerkung."
Ich bewege mich - und das war mir vorher klar - erstmal auf der sicheren Seite. Ich mache mir keine Sorgen, dass Xenas Privatanwalt mir Abmahnungen sendet, weil ich ein Bildchen von ihr auf meinem Blog stehen habe.

---

Ich finde das Thema an sich sehr interessant, nicht unbedingt, weil ich meinen Quatsch da verkaufen will, sondern weil mich das wirklich interessiert. Von mir aus können wir auch gerne nur noch über "Agricola" und die dort verwendeten Karikaturen reden.

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Re: Urheberrecht bei Spieleparodien

Beitragvon Günter Cornett » 11. Januar 2016, 20:14

Peterlerock hat geschrieben:Wenn ich den Juristen richtig verstanden habe, geht es immer darum, dass ein gewisser Abstand zur verwendeten Originalquelle vorhanden ist. Du darfst kopieren, aber das Originalwerk muss darin "verblassen" bzw muss dein eigener "Schöpfwert" (oder so ein ähnliches Juristenwort) erkennbar sein.

Das ist dann aber keine Kopie mehr. Du darfst dich inspirieren lassen.

Peterlerock hat geschrieben:Im Klartext: ein Spiel zu kopieren und unter seinem Namen zu veröffentlichen, das geht eindeutig nicht.
Ein Bild von einem Foto abzumalen, das ist kein Problem.

Im Normalfall ist es kein Problem. Aber wenn du es fotorealistisch abmalst und/oder das Motiv schon so individuell arrangiert oder ausgewählt ist, dass das bereits geschützt ist, kann auch das Veröffentlichen eines abgemalten Fotos problematisch sein.

Peterlerock hat geschrieben:Außer du verdienst Geld damit oder entwürdigst die betroffene Person, dann hat sie eine gewisse Handhabe.

Die Frage, ob du damit Geld verdienst, spielt grundsätzlich keine Rolle. Es kommt auf die Veröffentlichung an. Außer ein Werk ist für nicht kommerziellen Gebrauch freigegeben. Es ist ein grundlegendes Recht eines Urhebers zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird (Ausnahme: Zitatrecht).

Peterlerock hat geschrieben:"Aber etwas zu tun und dabei zu fragen, ist es erlaubt was ich tue, entbehrt auch nicht einer gewissen Komik. Daher meine ironische Bemerkung."
Ich bewege mich - und das war mir vorher klar - erstmal auf der sicheren Seite. Ich mache mir keine Sorgen, dass Xenas Privatanwalt mir Abmahnungen sendet, weil ich ein Bildchen von ihr auf meinem Blog stehen habe.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du dadurch Probleme bekommst, halte ich persönlich auch für sehr gering. Aber es geht hier ja mehr um die formaljurstische Seite.

Peterlerock hat geschrieben:Ich finde das Thema an sich sehr interessant, nicht unbedingt, weil ich meinen Quatsch da verkaufen will, sondern weil mich das wirklich interessiert. Von mir aus können wir auch gerne nur noch über "Agricola" und die dort verwendeten Karikaturen reden.
Interesse am Thema ist auch mein wesentliches Motiv. Was Karikaturen bei Agricola betrifft, so würde ich da an deiner Stelle einfach mal bei Lookout nachfragen, und, wenn du die Erlaubnis dazu bekommst, die Antworten hier posten.
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Terax
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Re: Urheberrecht

Beitragvon Terax » 12. Januar 2016, 10:12

Danke für die Unterhaltung,vieles wusste ich nicht!

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Re: Urheberrecht

Beitragvon Peterlerock » 15. Januar 2016, 11:28

Ich habe beim betreffenden Illustrator angefragt, wie die das damals gehandhabt haben, und er meinte (natürlich auch nicht als juristischer Rat), wenn es "weit genug weg ist", ist das kein Problem.

Aber auch er sagte, dass ich unter Umständen vorsichtig damit sein sollte, Namen unter Bilder zu schreiben (was ja eh nicht vorgesehen war, aber ich habe das entsprechende Bild inzwischen rausgenommen), und dass ein paar meiner Bilder gefährlich nahe an den Originalen sind.

Also erneut an den Zeichenstift. Macht mir aber zum Glück auch Spaß! ;)

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Dee

Re: Urheberrecht

Beitragvon Dee » 16. Januar 2016, 12:08

Wie man merkt, ist Urheberrecht und alles, was dazu gehört, nichts, womit man sich kurz beschäftigen kann. Hab auch einige interessante Dinge gelernt, danke. Ich gebe aber zu, dass man selbst mit Rechtsbeistand nicht auf der sicheren Seite sein kann. Denn je nachdem, ob Du vor einem Gericht in Hamburg, Köln oder München landest, fällt die Entscheidung unterschiedlich aus. Im Endeffekt sind Gesetze Auslegungssache und von den Menschen, die sie auslegen, abhängig. Das merkt man immer wieder, wenn man die Gerichtsurteile zu Urheberrechtsfällen liest, die von einem Gericht zu einer höheren Instanz wandern und komplett anders eingestuft werden. Insofern ... Tu einfach nichts, was Dir offensichtlich falsch vorkommt! :)


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