Zwar braucht das parodierte Werk nicht gänzlich zu „verblassen”, ja es muß sogar erkennbar bleiben, damit die Bezugnahme sichtbar wird. Aber das in der Parodie selbständig Geschaffene, so die Richter, „muß von solcher Eigenart sein, daß ihm die eigentliche Bedeutung zukommt und der entlehnte Teil nur als Anknüpfungspunkt für den parodistischen Gedanken in Erscheinung tritt”, wenn also im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs „das Vorbild, der Anklang, die Anknüpfung für die Parodie nur ein ‚notwendiges Mittel’ sein dürfen.”
Die Parodie ist im deutschen Urheberrecht ein Unterfall der freien Benutzung (§24 UrhG). Der BGH (I ZR 77/69) entwickelte hier schon früh eine entsprechende Rechtsprechung:
Bildet den Gegenstand einer Parodie ein unter Urheberschutz stehendes Werk, so darf die Parodie nur dann ohne Genehmigung des Urhebers des parodierten Werkes vervielfältigt und verbreitet werden, wenn sie ein selbständiges Werk darstellt, das in freier Benutzung des parodierten Werkes geschaffen worden ist. Ob und inwieweit urheberrechtlich geschützte Teile des parodierten Werkes unverändert oder mit unwesentlichen Änderungen in die Parodie übernommen werden dürfen, hängt u. a. davon ab, inwieweit die Entlehnung erforderlich ist, um die parodistische Wirkung zu erreichen.
Die amtliche Begründung des Urheberrechtsgesetzes sah eine Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen aus § 13 LUG und § 16 KUG vor:
„In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht (§ 13 LUG, § 16 KUG) sieht der Entwurf vor, daß abweichend von der Regelung in § 23 ein in Anlehnung an ein anderes Werk geschaffenes Werk dann ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden darf, wenn es sich von der Vorlage so weit gelöst hat, daß es als eine völlig selbständige Neuschöpfung anzusehen ist (freie Benutzung).“[sup][2][/sup]
Die Regulierung erfolgt in § 24 UrhG:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. [sup][3][/sup]
Februar 1989 bringt der Münchner Saga-Verlag die Asterix-Parodie „Falsches Spiel mit Alcolix” heraus – eine dreißigseitige Parodie. Sie zeigt den amerikanischen Regisseur Steven Spielbein, der auf dem Gelände von „Comicitta” einen Film mit „action und special effects” drehen will. In seinem Drehbuch gelingt den Amerikanern, was Julius Caesar dreißig Jahre vergeblich versuchte: die Eroberung eines nordfranzösischen Dorfes. Auch die GIs versuchen es zunächst mit Gewalt. Doch die Bewohner trinken einen Beaujolais Primeur, der sie unbesiegbar macht. Ein Lazarettarzt, dessen verwegene Züge entfernt an eine bekannte Maus erinnern, zeigt schließlich, daß die Eroberung mit ‚fast food’ und Marketing effizienter ist. Aus dem Dorf wird ein Vergnügungspark. – Spielbeins Arbeit wird immer wieder durch den Schlendrian der französischen Darsteller behindert. Besondere Schwierigkeiten macht die männliche Hauptrolle: Der alternde Mime hängt lallend am Tresen und lamentiert darüber, daß er nie etwas anderes spielen darf als den properen Gallier, dem auch nicht das kleinste Laster gegönnt wird. – Zwischen den Kulissen taucht ein Urheberrechtsanwalt auf, dem übel mitgespielt wird. Mal explodiert etwas in seiner Hand, mal springt ein Marsupilami auf den Kopf. Überhaupt geben sich Dutzende von bekannten Comic-Figuren die Ehre: Charlie Brown, Garfield, Lucky Luke, das HB-Männchen, aber auch Schauspieler wie Lee Marvin, Jack Lemmon oder Woody Allen.
(...)
Die gerichtliche Auseinandersetzung um ALCOLIX (...) endete mit einer Verurteilung des Parodisten im Münchner Urteil.
Dee hat geschrieben:Einfaches Beispiel: Niemand kann Dir untersagen, ein Detektivspiel mit Herlock Sholmes zu erstellen, der in der Bäckerstraße 6 wohnt. Du solltest eben nur von echten Namen, die ggf. geschützt sind, die Hand lassen.
Dee hat geschrieben:Und natürlich darf man sich an bestehenden Geschichten inspirieren lassen, aber Du solltest sie aus Respekt vor der eigentlichen kreativen Köpfen nicht eins zu eins abkupfern.
Günter Cornett hat geschrieben:In Russland war die von Alvydas und mir nicht autorisierte Version von HTMF mehrere Jahre - unter Nennung eines anderen als Autor - auf dem Markt, bevor wir es schafften, das zu beenden (ohne Einschaltung eines Gerichts, aber im Wesentlichen durch Öffentlichkeitsarbeit, Hilfe von Autoren, Spielern, Shops und nicht zuletzt der Vermittlung von Verlagen wie Kosmos und Amigo).
Peterlerock hat geschrieben:Ich hoffe, der letzte Absatz ist zu 100% Ironie.
So lange alle Illustrationen von mir selbst angefertigt wurden und keine verwerflichen Inhalte haben, kann ich damit machen, was ich will. Das ist in dem Fall mein Urheberrecht.
Peterlerock hat geschrieben:Wenn ich den Juristen richtig verstanden habe, geht es immer darum, dass ein gewisser Abstand zur verwendeten Originalquelle vorhanden ist. Du darfst kopieren, aber das Originalwerk muss darin "verblassen" bzw muss dein eigener "Schöpfwert" (oder so ein ähnliches Juristenwort) erkennbar sein.
Peterlerock hat geschrieben:Im Klartext: ein Spiel zu kopieren und unter seinem Namen zu veröffentlichen, das geht eindeutig nicht.
Ein Bild von einem Foto abzumalen, das ist kein Problem.
Peterlerock hat geschrieben:Außer du verdienst Geld damit oder entwürdigst die betroffene Person, dann hat sie eine gewisse Handhabe.
Peterlerock hat geschrieben:"Aber etwas zu tun und dabei zu fragen, ist es erlaubt was ich tue, entbehrt auch nicht einer gewissen Komik. Daher meine ironische Bemerkung."
Ich bewege mich - und das war mir vorher klar - erstmal auf der sicheren Seite. Ich mache mir keine Sorgen, dass Xenas Privatanwalt mir Abmahnungen sendet, weil ich ein Bildchen von ihr auf meinem Blog stehen habe.
Interesse am Thema ist auch mein wesentliches Motiv. Was Karikaturen bei Agricola betrifft, so würde ich da an deiner Stelle einfach mal bei Lookout nachfragen, und, wenn du die Erlaubnis dazu bekommst, die Antworten hier posten.Peterlerock hat geschrieben:Ich finde das Thema an sich sehr interessant, nicht unbedingt, weil ich meinen Quatsch da verkaufen will, sondern weil mich das wirklich interessiert. Von mir aus können wir auch gerne nur noch über "Agricola" und die dort verwendeten Karikaturen reden.
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