Beitragvon Steffen » 1. Juni 2001, 13:11
Hallo Don,
die Antwort lautet: JA, es ist erlaubt. Man darf einen Ritter nicht auf "verbundene" Stadtteile stellen - wobei man verbunden tatsächlich am besten interpretiert wie es Sylvia getan hat: als "definitiv zur selben Stadt gehörend".
Den Beweis dafür, daß Du in deinem Fall setzen darfst, findet sich in der leicht überarbeiteten Anleitung der 2. AUflage con Carcassonne, auf Seite 4 oben rechts (Bild). Hier ist zwar der Fall C-Stück und "durchgehendes" Stadtstück, aber die Situation bleibt sich dieselbe: zwar ecken auch hier die Stadtmauern aneinander an (übers Eck), aber es ist ohne die beiden Stadtteile, die in diesem Fall im Eck der Abbildung liegt (unten links) nicht gesagt, ob das C-STück und das durchgehene Stadtstück letztendlich zur selben Stadt gehören. In der Abbildung sitzen in jedem Stadteil ein Ritter (grün und schwarz, oben sogar noch ein grüner für den der Fall ebenfalls zutrifft). Überlegt man sich, wie das ganze nur entstanden sein kann, ergibt sich ein eindeutiges JA, DU DARFST SETZEN in deinem Problemfall.
Gruß,
Steffen (der hofft, daß Don dieselbe Anleitung hat, weil die Erklärung oben mal wieder so umständlich ausfällt... :( )