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peer

Re: Gema VS Youtube

Beitragvon peer » 13. Mai 2012, 13:35

Hi,
Zottelmonster schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
>
> > > Es geht hier um Urheberrecht - und das ist gut wies ist.
> > >
> > > Ich warte noch auf ein einziges Argument von dir, warum das
> > > geändert werden müsste.
>
> > Meine Antwort bezog sich ja explizit auf den Beitrag von
> > Michael, zu deinem hatte ich noch nichts geschrieben. Ich
> > habe mich im Übrigen nicht darum gedrückt, im Thread im
> > Autorenforum habe ich schon darauf geantwortet.
>
> Wo denn?

Er hat auf einen Teilthread von mir geantwortet, die eigentliche Frage aber nicht.
Ich finde es erstaunlich, dass man ein so komplexes Thema so vereinfacht lesen kann. Ist ja alles ganz einfach :roll: Sieht man besonders an seinen Angriff auf Pharmakonzerne - ja Big Pharam ist böse, aber dass es kurzsichtig ist, Medizinkonzernen jegliche Motoation zu nehmen Forschungsgelder zu investieren sollte jedem Zwölftklässler klar sein...
Für mich ein klarer Fall des Dunning-Kruger-Effekts und damit klinke ich mich hier offiziell aus.

ciao
peer

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Weltherrscher
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 13. Mai 2012, 15:04

peer schrieb:
>
> Hi,
> Weltherrscher schrieb:
>
> > Die GEMA würde es ohne das Urheberrecht nicht geben, würde
> > die Vergütung anders geregelt, das Urheberrecht lässt das
> > soweit ich weiß sogar offen, wäre die GEMA weitgehend
> > überflüssig. Was die GEMA dann doch ganz explizit mit dem
> > Urheberrecht zu tun hat ist, das es wie bei der IHK eine
> > Zwangsmitgliedschaft gibt, man muss sich schon ordentlich
> > wenden damit man nicht Mitglied werden muss als Musiker.
> > Manchmal landet man dann doch unabsichtlich in deren
> > Register. Wären die Rechte der Urheber hier stärker
> > ausgeprägt, und sie könnten wirklich frei über ihr Werk
> > entscheiden, dann dürfte es das überhaupt nicht geben.
>
> Das ist aber eine Diskussion über die GEMA, nicht über das
> Urheberrecht. Die GEMA ist tatsächlich nicht unbedingt nötig,
> sondern ein Kompomiss, um sicherustellen, dass Musiker auch
> dafür Geld bekommen, dass (z.B.) Radiosender mit deren
> Produkten Geld verdienen. Aletrantiv müsste jeder
> Radiosender, jede Disko etc. Geld an alle Bands direkt
> überweisen, was sicherlich komplizierter ist. Zumal die
> Musiker dann auch hinter dem Geld hinterher laufen müssten
> und keine Zeit mehr hätten Musik zu machen.
>
> Du plädierst also für ein neues Konzept für die Bezahlung von
> Musikern (ohne jedoch eines zu nennen) - das hat aber nichts
> mit dem Urheberrecht zu tun.
> Nur weil die Umsetzungsmethode zu wünschen übrig lässt, muss
> man ja das Gesetz nicht weglassen.
>
>

Natürlich hat auch die Vergütung etwas mit dem Urheberrecht zu tun, es ist schließlich Grundlage dafür. Besonders auch die Schranken der Rechte des Urhebers.

Ich könnte das Wort Kulturflatrate in den Raum werfen, die es ja für die öffentlich rechtlichen Sender in Form der GEZ Gebühren sogar schon gibt. Und klar, auch dort gibt es viel Kritik zu üben, und die Erhebung der Gebühren ist zwiespältig zu sehen, genauso wie der Zugang zu den Endprodukten.

Um festzustellen das etwas nicht mehr funktioniert, muss man nicht gleich eine Lösung parat haben. Das primäre Problem ist momentan auch wenig die Gebühren,sondern die Art wie man sie durchsetzen will, auch in Bereichen wo eigentlich keine anfallen sollten.

Es wurde hier oder im anderen Thread ja schon mal auf das Positionspapier der Piraten hingewiesen, das bisher allerdings kein offizielle Meinung der Piraten darstellt.

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q025

Auf der Seite ist in einem Abschnitt relativ gut zusammengefasst, welche Änderungen am Urheberrecht fällig sind, die Punkte hab ich auch schon teilweise aufgeführt, wenn auch über meine Beiträge verteilt.

Ein konkretes Beispiel will ich noch nennen, die Ungleichbehandlung von CDs und MP3s nach Auslegung des Urheberrechts. Eine CD darf ich weiterverkaufen, eine MP3 nicht. Für die MP3 bekomme ich unter Umständen Ersatz,weil ich sie neu laden kann, und ich ja eigentlich die Nutzungsrechte erworben hab. Wenn meine CD nicht mehr lesbar ist, hab ich zwar noch die Nutzungsrechte, kann damit aber nichts mehr anfangen.

Ich bin auf die Kulanz des Herstellers angewiesen,das er mir den Datenträger tauscht, obwohl die Nutzungsrechte die ich erworben habe laut Urheberrecht allgemeine Nutzungsrechte sind, die nicht vertraglich beschränkt wurden.

Das sind zwei Punkte wo ich mir die Frage stelle, warum dieser Unterschied gemacht wird. Und warum meine Nutzungsrechte plötzlich gegenstandslos sind,wenn der Datenträger kaputt geht. Bei CDs kann man sich mittlerweile wieder immer eine Kopie erstellen. Bei DVDs mit DRM ist das aber nicht so einfach möglich, man macht sich zumindest strafbar bei Umgehung des Kopierschutzes, geht aber laut Gesetz wenn man es privat macht trotzdem straflos aus. Die Variante das man darauf verzichten kann, und vom Hersteller einen Ersatz bekommt,wegen mir auch gegen Unkostenbeitrag ist aber nirgends vorgesehen.



> > > Ist es OK, wenn ich deine Forumswerke verkaufe, ohne dir
> > > dafür Geld zu geben?
> > >
> > Ich bezweifele das meine Beiträge im Forum die nötige
> > Schöpfungshöhe erreichen, auf der anderen Seite kann ich sie
> > auch nur schwerlich unter eine CC Lizenz stellen, da die
> > Rechte anderer Autoren mit betroffen sind, und das Forum hier
> > diese Möglichkeit auch nicht bietet. Ich könnte natürlich
> > einen Disclaimer darunter setzen, der darauf hinweist. Wer
> > meine Beiträge verwerten will, der kann das gern tun, ich
> > würde vielleicht eine CC Lizenz verwenden, aber eine
> > Vergütung wäre mir herzlich egal.
> >
> > Also tu Dir keinen Zwang an,wenn Du es schaffst damit Geld zu
> > machen,dann sei es Dir gegönnt. :)
>
> Und wenn ich damit zu 100% die NPD (oder ähnliches)
> unterstütze?
>
> (Nicht das ich das tun würde... Aber ich hätte damit Probleme
> und ich stelle genug ins Netz, bei dem die Schöpfungshöhe
> erreicht ist).
>
>
> ciao
> peer

Wenn Du das tust dann stehen mir Abseits der Urheberrechts noch ganz andere rechtliche Mittel zur Verfügung, um dagegen Vorzugehen, allgemeine Persönlichkeitsrechte zum Beispiel. Ich könnte auch je nach Publikationsform eine Gegendarstellung erwirken, oder eine Unterlassungsklage führen. Alles ganz ohne Urheberrecht.

Oder ich könnte ganz ohne rechtliche Mittel einfach klar stellen, das meine Zitate völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurden.

Im Übrigen schützt hier auch das Urheberrecht nicht vollständig davor, das jemand deine Zitate aus dem Zusammenhang reißt und sie für seine Zwecke benutzt, dann musst Du sowieso auf andere Rechtsnormen zurückgreifen.

Generell halte ich eine völlige Abschaffung des Urheberrechtes auch nicht für notwendig, aber es muss ganz klar anders ausgestaltet werden.

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Zottelmonster
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Zottelmonster » 13. Mai 2012, 15:36

Weltherrscher schrieb:

> Ich könnte das Wort Kulturflatrate in den Raum werfen, die es
> ja für die öffentlich rechtlichen Sender in Form der GEZ
> Gebühren sogar schon gibt. Und klar, auch dort gibt es viel
> Kritik zu üben, und die Erhebung der Gebühren ist zwiespältig
> zu sehen, genauso wie der Zugang zu den Endprodukten.

Naja, das ist schon ein Unterschied. Auf der einen Seite werden quasi die Redakteure bezahlt, um "unabhängige und gute mediale Grundversorgung" zu bewerkstelligen. Das ist nicht wirklich eine Kulturflatrate. Von den Beiträgen werden dann nämlich auch GEMA- und sonstige Gebühren bezahlt. Und wo jetzt von der Grundidee der Unterschied zwischen der Kulturflatrate, wie sie der CCC vorschlägt, und dem GEMA-System ist, erschließt sich mir auch nicht. Einzig, dass ein neues System aml frischen Wind bringt und viele alte verrostete Zöpfe abschneiden könnte. Aber im Grundgedanken macht doch die GEMA genau das eine Kulturflatrate, in der die Künstler danach entlohnt werrden, wie oft sie von Konsumenten angenommen werden. Angenommen die grundprämisse, das Kulturanbieter immer dem Konsumentenverhalten entsprechen.

> Um festzustellen das etwas nicht mehr funktioniert, muss man
> nicht gleich eine Lösung parat haben. Das primäre Problem ist
> momentan auch wenig die Gebühren,sondern die Art wie man sie
> durchsetzen will, auch in Bereichen wo eigentlich keine
> anfallen sollten.

Zum Beispiel? Wieso sollten bei youtube keine Gebühren anfallen?

>
> Ein konkretes Beispiel will ich noch nennen, die
> Ungleichbehandlung von CDs und MP3s nach Auslegung des
> Urheberrechts. Eine CD darf ich weiterverkaufen, eine MP3
> nicht. Für die MP3 bekomme ich unter Umständen Ersatz,weil
> ich sie neu laden kann, und ich ja eigentlich die
> Nutzungsrechte erworben hab. Wenn meine CD nicht mehr lesbar
> ist, hab ich zwar noch die Nutzungsrechte, kann damit aber
> nichts mehr anfangen.
>
> Ich bin auf die Kulanz des Herstellers angewiesen,das er mir
> den Datenträger tauscht, obwohl die Nutzungsrechte die ich
> erworben habe laut Urheberrecht allgemeine Nutzungsrechte
> sind, die nicht vertraglich beschränkt wurden.
> Das sind zwei Punkte wo ich mir die Frage stelle, warum
> dieser Unterschied gemacht wird. Und warum meine
> Nutzungsrechte plötzlich gegenstandslos sind,wenn der
> Datenträger kaputt geht. Bei CDs kann man sich mittlerweile
> wieder immer eine Kopie erstellen. Bei DVDs mit DRM ist das
> aber nicht so einfach möglich, man macht sich zumindest
> strafbar bei Umgehung des Kopierschutzes, geht aber laut
> Gesetz wenn man es privat macht trotzdem straflos aus. Die
> Variante das man darauf verzichten kann, und vom Hersteller
> einen Ersatz bekommt,wegen mir auch gegen Unkostenbeitrag ist
> aber nirgends vorgesehen.


Den letzten Vorschlag finde ich ziemlich gut. Allerdings sind diese ganzen Einschränkungen, die du bringst nicht Bestandteil des Urheberrechts, sondern die Auslegung der Vertreiber. Das sind eben alles Geschäftsmodelle, wie man mit der Vervielfältigung von Schöpfungen umgehen kann. Natürlich ist da die Idee eines "vollkommenen Kopierschutzes" und die Bereitstellung von Sicherungskopien seitens des Vertreibers eine Möglichkeit. SCheint sich aber nicht umsetzen zu lassen. Allerdings bezweifele ich, dass man immer allgemeine Nutzungsrechte erwirbt. Man erwirbt eigenltich immer ziemlich eingeschränkte. (siehe §31 ff)


>
> Wenn Du das tust dann stehen mir Abseits der Urheberrechts
> noch ganz andere rechtliche Mittel zur Verfügung, um dagegen
> Vorzugehen, allgemeine Persönlichkeitsrechte zum Beispiel.
> Ich könnte auch je nach Publikationsform eine
> Gegendarstellung erwirken, oder eine Unterlassungsklage
> führen. Alles ganz ohne Urheberrecht.
>
> Oder ich könnte ganz ohne rechtliche Mittel einfach klar
> stellen, das meine Zitate völlig aus dem Zusammenhang
> gerissen wurden.
>
> Im Übrigen schützt hier auch das Urheberrecht nicht
> vollständig davor, das jemand deine Zitate aus dem
> Zusammenhang reißt und sie für seine Zwecke benutzt, dann
> musst Du sowieso auf andere Rechtsnormen zurückgreifen.

Doch: §14 Entstellung des Werkes.

Allerdings bezweifele ich, dass Forumsdiskussionen unter das Urheberrecht fallen.
<img src="http://boardgamegeek.com/jswidget.php?username=Zottelmonster&numitems=6&text=none&images=small-fixed&show=recentplays&imagesonly=1&imagepos=left&inline=1&showplaydate=1&domains%5B%5D=boardgame&imagewidget=1" border="0"/>

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 13. Mai 2012, 15:44

Zottelmonster schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
>
> > > Es geht hier um Urheberrecht - und das ist gut wies ist.
> > >
> > > Ich warte noch auf ein einziges Argument von dir, warum das
> > > geändert werden müsste.
>
> > Meine Antwort bezog sich ja explizit auf den Beitrag von
> > Michael, zu deinem hatte ich noch nichts geschrieben. Ich
> > habe mich im Übrigen nicht darum gedrückt, im Thread im
> > Autorenforum habe ich schon darauf geantwortet.
>
> Wo denn?
>
> > Was die GEMA dann doch ganz explizit mit dem
> > Urheberrecht zu tun hat ist, das es wie bei der IHK eine
> > Zwangsmitgliedschaft gibt, man muss sich schon ordentlich
> > wenden damit man nicht Mitglied werden muss als Musiker.
> > Manchmal landet man dann doch unabsichtlich in deren
> > Register. Wären die Rechte der Urheber hier stärker
> > ausgeprägt, und sie könnten wirklich frei über ihr Werk
> > entscheiden, dann dürfte es das überhaupt nicht geben.
>
> Man kommt nur in das Register der GEMA, wenn man sich dort
> aktiv anmeldet. Alles andere wäre mir neu. Wenn man natürlich
> mit seiner Musik Geld verdienen möchte, bleibt einem nicht
> viel anderes übrig. Aber versuchen kann man es trotzdem. Man
> findet dann nur kein Label, weil die alle dort angemeldet
> sind und die Überwachung der Verbreitungsrechte ebender GEMA
> überlassen. Es ist aber wirklich niemand gezwungen dort
> Mitglied zu sein. Und es wäre mir ganz neu, dass die GEMA
> einfach so Lieder, Songwriter und Bands in ihr Register
> übernimmt.
>
Hier kannst Du nachlesen wie es mit der GEMA aussieht, und wie schwierig es ist GEMA freie Musik zu vertreiben.

Man findet auch genug Beispiele wo Musiker sich nur mit Mühe von der GEMA befreien konnten,wenn man nämlich erstmal drin ist, wird es noch schwieriger. Und dank der GEMA Vermutung landet man automatisch als Mitglied bei der GEMA, außer man widerspricht dem ganzen explizit.

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

> Und die GEMA ist "nur" genehmigt durch das
> Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und kein direkter Auswuchs
> der Urheberrechts.
>

Ohne Urheberrecht auch keine Begründung für ein Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Welches dem Musiker wie schon beschrieben eindeutig erschwert seine Rechte selbst zu vertreten.

> Weiterhin möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass Passagen,
> die in amerikanisch-angelsächsicschen Copyrights stehen, so
> einfach nicht auf ein Urheberrechtsverständnis übertragbarr> sind, weil beide Rechtssysteme andere Grundlagen haben. Beim
> einen das Vervielfältigen von Werken, beim anderen der Schutz
> des Schöpfers.
>

Das ist so gedacht, die Auslegung fällt meiner Meinung nach aber trotzdem relativ ähnlich aus. Und mit ACTA, ich kann es nicht oft genug wiederholen, war sowieso eine weitere Angleichung geplant.

> Darüber hinaus, ist es auch in Deutschland erlaubt für den
> Unterrichtsbedarf aus Schulbüchern zu kopieren. (UrHG §52a)

Was Du hier anführst ist das Schulbuchprivileg, das erlaubt Verlagen auch ohne Zustimmung des Autors, Teile seines Werkes zu zitieren. Vergütet werden muss das aber natürlich trotzdem.

Für Lehrer sieht das wieder ganz anders aus, obwohl das Urheberrechtsgesetz eigentlich ziemlich eindeutig eine Nutzung von Kopien ihm Unterricht ohne direkte Einschränkung erlaubt, sieht die Realität dann doch ganz anders aus. Das kannst Du hier nachlesen:

http://bildungsklick.de/a/81919/aus-schulbuechern-kopieren-ist-das-erlaubt/

Über den sogenannten Schultrojaner wollen wir überhaupt nicht reden, der wäre quasi noch das Sahnehäubchen.


> Ebenso ist es auch falsch, die Ausrichtung des Urheberrechts
> auf Grundlage eines Eigentumsverständnisses zu machen. Das
> wird in meinen Augen dem nicht gerecht. Es geht im
> Urheberrecht, so weit ich weiß nicht um Eigentum oder gar
> "geistiges Eigentum", sondern um den Schutz der geistigen und
> persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Und
> damit geht es auch hier um ein recht, dass die Person (den
> Urheber schützt) nicht die Sache also das Eigentum.
> Angelsächsisches Copyright ist da anders.
>

Das Urheberrecht leitet sich unter anderem aus Artikel 14 im GG ab, siehe hierzu den unten stehenden Link , und der betrifft das Recht am Eigentum, aber die Verpflichtung die vom Eigentum ausgeht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)#Rechtsquellen


> Ebenso finde ich die Argumentation zur
> GEMA-Youtube-Problematik verwirrend. Auf der einen Seite sind
> immer die Verwerter die Bösen und hier sind sie wieder die
> guten, denn sie finden das Verhalten der GEMA nicht in
> Ordnung. Die vertritt ja aber vielleicht auch nicht die
> Verwerter, sondern die Urheber. Ich finde es auch praktisch,
> dass es die ganzen Videos auf Youtube gibt. Wenn es sie da
> nicht mehr gibt, geh ich eben zu myvideo oder clipfish, die
> zahlen die GEMA-Gebühren. Das youtube die Videos zeigt ohne
> dafür die Rechte zu haben finde ich auch nicht in Ordnung.
>

Ich für meinen Teil stehe immer auf der Seite des gerechten Ausgleichs, und hier sehen es wohl auch die Verwerter so, das ihr Nutzen und der des Urhebers durch die GEMA eher geschmälert wird, als das es ihnen nutzt.

In den USA haben sie die Rechte, wobei ich Dir nicht sagen kann mit wem die dort ausgehandelt werden. Direkt mit dem Verwerter oder mit einer ähnlichen Organisation wie der GEMA. Youtube hat mit ungefähr 40 solcher Gesellschaften Gebührenzahlungen ausgehandelt, ich weiß aber nicht ob auch in den USA, oder ob es dort direkt mit den Verwertern ausgehandelt wurde.

Es ist übrigens auch nicht ganz unkompliziert als Urheber die Erlaubnis zu geben das dein Werk auf Youtube erscheint,wenn Du bei der GEMA Mitglied bist. Es gibt da Sonderklauseln, aber es ist doch arg umständlich da mit der GEMA auf einen Nenner zu kommen. Vor allem ist es nicht möglich einzelne Musikstücke aus der Verwertung rauszunehmen, man kann nur einen kompletten Verwertungstyp, in dem Fall die Onlinerechte rausnehmen. Genauso wenig geht es, nur Youtube die Rechte einzuräumen, und den Rest der GEMA zu überlassen, was andere Onlinemedien angeht.


> Und da der GEMA-Vergütungsschlüssel auf Häufigkeit und
> Verbreitung der verwalteten Werke basiert ist es auch nur
> gerecht, dass von der größten Videoplattform ein höherer
> Beitrag verlangt würde, als von kleineren Plattformen.
> (Obwohl ich nicht mal weiß, ob dass der Fall ist.)
>

Im Streitfall geht es nicht um die Größe von Youtube, sondern darum ob Youtube ein Streamingdienst ist, oder einfach nur eine Plattform die die Stücke bereit stellt. Das macht den Unterschied bei der Vergütung aus. Das viel zitierte Gerichtsurteil hat hier übrigens zu Gunsten von Youtube entschieden. Die Vergütung müsste also deutlich geringer ausfallen, als das die GEMA sich vorstellt.

> Und auch nochmal zum Urheberrecht. Da steht natürlich etwas
> zur Verwertung und zur Veröffentlichung drin. Danach hat aber
> der Urheber die ausschließlichen Verwertungsrechte
> (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung,
> Vortrag/Aufführung, öffentliche Zugänglichmachung, Senderecht
> usw.) Das ist schon Bestandteil des Rechts. Und in großen
> Teilen.

Er kann sie aber auch abtreten, das steht dort natürlich auch drin. Die ganzen Rechte hängen eben doch zusammen. Und wie Du am Beispiel der GEMA siehst, wird der Urheber von denen erstmal pro forma "enteignet", außer wenn er explizit widerspricht. Das er Youtube einfach so die Verbreitungsrechte gegen Gebühr gibt, ist mit der GEMA nicht zu machen.

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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon Zottelmonster » 13. Mai 2012, 15:53

Das Thema Schutzfristen ist glaube ich nciht so einfach, wie sich das viele Denken, denn ohne diese langen Schutzfristen, würden wohl so gut wie keine "Neue Musik"-Komponisten verlegt werden. Um mal ein Beisiel zu bringen, welches dafür spricht. Auf der anderen Seite schränkt es auch die kreative Arbeit sehr ein, da man beispielsweise zeitnahe Literatur nur sehr schwerlich weiter verarbeiten kann.

Das Argument, warum die Fristen nicht zeitgemäß sind, das fehlt mir allerdings noch.

Die Frage, welche andere Branche ien solches Privileg hat, würd eich mit "jede" beantworten.

Da man ja in jeder Branche für seine Arbeit bezahlt wird. Als Künstler schafft man oft immaterielles, was in Zeiten der digitalisieren "einfach" kopiert werden kann. Für zum Teil jahrelange Arbeit soll man dann nith entlohnt werden?

Jedes Auto wird gekauft, bevor es kommerziell genutzt wird. Der Werbejingle könnte für den Supermarkt nebenan einfach kopiert werden, während sich der Bürgermeister von Hildesheim sienen Dienstwagen nicht einfach kopieren kann. Ich sehe da kein Privileg.
<img src="http://boardgamegeek.com/jswidget.php?username=Zottelmonster&numitems=6&text=none&images=small-fixed&show=recentplays&imagesonly=1&imagepos=left&inline=1&showplaydate=1&domains%5B%5D=boardgame&imagewidget=1" border="0"/>

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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon Dicemon » 13. Mai 2012, 15:55

Absolut richtig, wären die Piraten hier anders wären sie aus meiner demokratischen Sicht eine echte Alternative!

Aber zum Thema, der Weg der Entlohnung bei Musik und Film und Büchern muss anders werden, allerdings kann es auchz nicht so billig werden wie die Piraten es gerne hätten. Ein Drehnuchautor kann nicht live auftreten, ein reiner Komponist mit Scheißstimme ebensowenig, es sei denn wir werden mit noch mehr Casting-Shows zugeballert.

Frigolas aka Dicemon

PS: Es gab da einen schönen Beitrag eines u.a. Tatort-Autoren auf das Argument, solche Autoren würden für einen Tatort 25.000 Takken bekommen.
3.-einfach genialster Spieler 2010
2.-einfach genialster Spieler 2012

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Zottelmonster » 13. Mai 2012, 16:17

Weltherrscher schrieb:

> Hier kannst Du nachlesen wie es mit der GEMA aussieht, und
> wie schwierig es ist GEMA freie Musik zu vertreiben.
>
> Man findet auch genug Beispiele wo Musiker sich nur mit Mühe
> von der GEMA befreien konnten,wenn man nämlich erstmal drin
> ist, wird es noch schwieriger. Und dank der GEMA Vermutung
> landet man automatisch als Mitglied bei der GEMA, außer man
> widerspricht dem ganzen explizit.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

Naja, das ist leider keine korrekte Wiedergabe der GEMA-Vermutung. Die Vermutung bedeutet, dass die GEMA davon ausgeht, dass öffenltich abgespielte Musik von Künstlern ist, die in der GEMA ist. Sie geht nicht davon aus, dass jeder Musiker in der GEMA ist. DAs ist ein gravierender Unterschied. Also als Musiker kann man ziemlich gemütlich ohne die GEMA auskommen, indme man sich einfach nicht anmeldet. Allerdings hat man siene Probleme, wenn man seine Musik irgendwo abspielt , da man nachweisen muss, dass die Musik eben nicht von einem GEMA-Mitglied stammt. Es landet aber niemand einfach so in der GEMA. Wie sollte die GEMA denn die Musiker entlohnen, wenn sie keine DAten von denen hat?


> > Weiterhin möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass Passagen,
> > die in amerikanisch-angelsächsicschen Copyrights stehen, so
> > einfach nicht auf ein Urheberrechtsverständnis
> übertragbarr> sind, weil beide Rechtssysteme andere
> Grundlagen haben. Beim
> > einen das Vervielfältigen von Werken, beim anderen der Schutz
> > des Schöpfers.
> >
>
> Das ist so gedacht, die Auslegung fällt meiner Meinung nach
> aber trotzdem relativ ähnlich aus. Und mit ACTA, ich kann es
> nicht oft genug wiederholen, war sowieso eine weitere
> Angleichung geplant.

Das ist sichelrich richtig. Ich bin ja auch dafür, dass das deutsche Urheberrecht weiterhin so besteht wie es ist und nicht in die Form eines Copyrights gedrückt wird. Copyrights sind nämlich nicht so künmstlerfreundlich.

> > Darüber hinaus, ist es auch in Deutschland erlaubt für den
> > Unterrichtsbedarf aus Schulbüchern zu kopieren. (UrHG §52a)
>
> Was Du hier anführst ist das Schulbuchprivileg, das erlaubt
> Verlagen auch ohne Zustimmung des Autors, Teile seines Werkes
> zu zitieren. Vergütet werden muss das aber natürlich trotzdem.
>
> Für Lehrer sieht das wieder ganz anders aus, obwohl das
> Urheberrechtsgesetz eigentlich ziemlich eindeutig eine
> Nutzung von Kopien ihm Unterricht ohne direkte Einschränkung
> erlaubt, sieht die Realität dann doch ganz anders aus. Das
> kannst Du hier nachlesen:
>
> http://bildungsklick.de/a/81919/aus-schulbuechern-kopieren-ist-das-erlaubt/

Ohne Einschräönkung wird die Nutzung nicht erlaubt. §52a erlaubt das kopieren/vervielfältigen von kleinen Teilen eines Werkes zur Veranschaulichung in der Schule. Ich bin da auf deiner Seite, dass man das ausweiten sollte. Dass Kopien für den Unterricht verboten sind ist aber auch nicht richtig.


> > Ebenso ist es auch falsch, die Ausrichtung des Urheberrechts
> > auf Grundlage eines Eigentumsverständnisses zu machen. Das
> > wird in meinen Augen dem nicht gerecht. Es geht im
> > Urheberrecht, so weit ich weiß nicht um Eigentum oder gar
> > "geistiges Eigentum", sondern um den Schutz der geistigen und
> > persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Und
> > damit geht es auch hier um ein recht, dass die Person (den
> > Urheber schützt) nicht die Sache also das Eigentum.
> > Angelsächsisches Copyright ist da anders.
> >
>
> Das Urheberrecht leitet sich unter anderem aus Artikel 14 im
> GG ab, siehe hierzu den unten stehenden Link , und der
> betrifft das Recht am Eigentum, aber die Verpflichtung die
> vom Eigentum ausgeht.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)#Rechtsquellen
>

OK, war mir so mit der Entscheidung von 1965 noch nicht bekannt. Ich würde mich ja eher über dei Begründung auf Art 2 und 5 freuen. Naja, schade...

> > Und auch nochmal zum Urheberrecht. Da steht natürlich etwas
> > zur Verwertung und zur Veröffentlichung drin. Danach hat aber
> > der Urheber die ausschließlichen Verwertungsrechte
> > (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung,
> > Vortrag/Aufführung, öffentliche Zugänglichmachung, Senderecht
> > usw.) Das ist schon Bestandteil des Rechts. Und in großen
> > Teilen.
>
> Er kann sie aber auch abtreten, das steht dort natürlich auch
> drin. Die ganzen Rechte hängen eben doch zusammen. Und wie Du
> am Beispiel der GEMA siehst, wird der Urheber von denen
> erstmal pro forma "enteignet", außer wenn er explizit
> widerspricht. Das er Youtube einfach so die
> Verbreitungsrechte gegen Gebühr gibt, ist mit der GEMA nicht
> zu machen.

Das mit der GEMA stimmt so eben nicht. Hab ich ja oben erläutert. Und er kann die Rechte natürlich anderen einräumen, das muss er aber nicht.
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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon Zottelmonster » 13. Mai 2012, 16:36

Zu der Sache mit den Ureinwohnern:

Auf der einen eite die schutzfristen nach dem Tot zu streichen und sich dann über eine solche Ausbeutung aufregen, wo die ursprünglichen Komponisten sciherlich mehr als 70 Jahre nicht mehr unter uns weilen, passt irgendwie nicht zusammen.
<img src="http://boardgamegeek.com/jswidget.php?username=Zottelmonster&numitems=6&text=none&images=small-fixed&show=recentplays&imagesonly=1&imagepos=left&inline=1&showplaydate=1&domains%5B%5D=boardgame&imagewidget=1" border="0"/>

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon peer » 13. Mai 2012, 16:40

OK, einen noch:

Weltherrscher schrieb:
> [blabla GEMA blablabla]

Noch einmal: Gema ungleich Urheberrecht! Deine Argumentation ist gemäß dem Tenor "Migräne? Ab mit den Kopf, dann ist das Problem weg!".
Beantworte doch einmal die simple Frage: Soll ein Rechteinhaber (z.B. ein Musiker) entlohnt werden oder nicht?

DARUM geht es nämlich.


> Wenn Du das tust dann stehen mir Abseits der Urheberrechts
> noch ganz andere rechtliche Mittel zur Verfügung, um dagegen
> Vorzugehen, allgemeine Persönlichkeitsrechte zum Beispiel.
> Ich könnte auch je nach Publikationsform eine
> Gegendarstellung erwirken, oder eine Unterlassungsklage
> führen. Alles ganz ohne Urheberrecht.
>
> Oder ich könnte ganz ohne rechtliche Mittel einfach klar
> stellen, das meine Zitate völlig aus dem Zusammenhang
> gerissen wurden.

OK, mein Beispiel war zu abstrakt für dich. Also, angenommen du hättest irgendetwas erschaffen mit Werkcharakter - z.B. ein Buch.
Ohne Urheberrecht kann ich das selbst 1:1 herausbringen und das Geld z.B. der NPD spenden. Oder behalten. Oder der GEMA schenken. Das hat nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun und da ist auch nichts "aus dem Zusammenhang gerissen" - ich habs ja nur kopiert.

Der von der Hegemann geschädigte Blogger kam nur aufgrund des Urheberrechts an sein Recht. Da du für die Abschaffung desselben pläsierst, hälst du das Vorgehen von Hegemann (ein anderes Werk als eigenes ausgeben und zu Geld machen) augenscheinlich für legitim. Oder? Ja oder Nein, bitte, kein Geschwurbel!

ciao
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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon Dicemon » 13. Mai 2012, 17:30

Ich glaube, es ging eher darum, dass Ureinwohner von vornherein ihr Kultururheberrecht nicht zugestanden wurde und es den Nachfolgegenerationen der Kolonisten nun verlängert zugestanden werden soll.
3.-einfach genialster Spieler 2010

2.-einfach genialster Spieler 2012

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Re: Auch Brettspielentwickler fahren Rad

Beitragvon Roland G. Hülsmann » 13. Mai 2012, 22:11

So langsam bin ich dafür, dieses Thema in den OffTopic-Bereich zu verschieben, denn in DIESEM Forum hat es nun wirklich nichts zu suchen. (Im Autoren-Forum sieht es anders aus.)

Ich finde ja kaum noch Beiträge zu Spielen.

Gruß
Roland

(Und ja, ich finde die Diskussion wichtig, aber eben nicht überall und schon gar nicht in DIESEM Forum.)

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toolate
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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon toolate » 13. Mai 2012, 22:37

> Das Thema Schutzfristen ist glaube ich nciht so einfach, wie
> sich das viele Denken, denn ohne diese langen Schutzfristen,
> würden wohl so gut wie keine "Neue Musik"-Komponisten verlegt
> werden. Um mal ein Beisiel zu bringen, welches dafür spricht.
> Auf der anderen Seite schränkt es auch die kreative Arbeit
> sehr ein, da man beispielsweise zeitnahe Literatur nur sehr
> schwerlich weiter verarbeiten kann.
>
> Das Argument, warum die Fristen nicht zeitgemäß sind, das
> fehlt mir allerdings noch.

Das sehe ich anders. Betrüge die Schutzfrist 20 Jahre, so wie im Patentrecht maximal möglich, eine Frist, die ich mal als angemessen betrachten würde, wäre das sicher kein Problem.
Und was das Argument betrifft, eigentlich bin ich ja der Meinung, dass nicht ich dir Argumente gegen diese lange Schutzfrist liefern müsste, sondern du mir welche dafür, denn der Ausgangszustand ist nunmal, dass es überhaupt keinen Schutz gibt, alles was darüber hinaus geht ist ein Entgegenkommen des Staates an die Urheber und eben nicht selbstverständlich. Aber seis drum:
Der Urheber schafft also ein Werk und als Dankeschön dafür und um ihn auch in Zukunft zu produktivem künstlerischem Schaffen anzuregen erhält er auf Zeit das exklusive Privileg namens Urheberrecht um an seinem Werk zu verdienen. Gleichzeitig beschränkt dieses Recht die Rechte aller anderer Menschen und hier muss ein gerechter Ausgleich gefunden werden.
Diese lange Schutzfrist konnte sich doch überhaupt nur deshalb durchsetzen, weil die Menschen damals 1. deutlich früher starben als heute und es 2. keine Sozialsysteme gab wie heute und den Menschen damals tatsächlich buchstäblich der Hungertot drohte, wenn sie kein Einkommen mehr hatten, das ist aber heute einfach kein Argument mehr.

> Die Frage, welche andere Branche ien solches Privileg hat,
> würd eich mit "jede" beantworten.
>
> Da man ja in jeder Branche für seine Arbeit bezahlt wird. Als
> Künstler schafft man oft immaterielles, was in Zeiten der
> digitalisieren "einfach" kopiert werden kann. Für zum Teil
> jahrelange Arbeit soll man dann nith entlohnt werden?
>
> Jedes Auto wird gekauft, bevor es kommerziell genutzt wird.
> Der Werbejingle könnte für den Supermarkt nebenan einfach
> kopiert werden, während sich der Bürgermeister von Hildesheim
> sienen Dienstwagen nicht einfach kopieren kann. Ich sehe da
> kein Privileg.

Da hast du wohl mein Beispiel leider nicht ganz verstanden. Also ein Gastronom möchte seine Gäste beim Essen mit etwas Musik erfreuen, darum geht er in den Laden und kauft eine CD (und bezahlt zum ersten Mal), um diese CD aber in seinem Lokal abspielen zu dürfen, muss er zusätzlich Gebühren an die GEMA überweisen (und bezahlt somit zum zweiten Mal, im Übrigen natürlich jeden Monat und nicht einmalig, versteht sich). Das Beispiel können wir noch weiter ausschmücken, wenn er nämlich zum Abspielen seinen PC benutzt, dann bezahlt er auch für diesen Abgaben, weil es damit ja theoretisch möglich wäre, die Musik zu vervielfältigen (oder das tatsächlich tut oder vor hat, spielt natürlich keine Rolle). Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass er den kleinen lokalen Radiosender einschaltet, dann kauft nicht er die CD sondern die und zahlen dann auch nochmal GEMA-Gebühren fürs Senden und für das Equipment, was aber das Restaurant natürlich nicht von dieser Pflicht entbindet und kassiert wird somit ganze fünf Mal. Und nein, das gibt es wohl in keiner anderen Branche.

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toolate
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon toolate » 13. Mai 2012, 23:14

> Es geht hier um Urheberrecht - und das ist gut wies ist.

Ich weiß, dass du dich aus der Diskussion ausklinken wolltest und das kann ich natürlich auch verstehen, dennoch komme ich nicht umhin, dir an dieser Stelle zu wiedersprechen. Aber es ist okay, wenn du auch trotz dieses meines Beitrags bei deiner Meinung bleibst und mir trotzdem nicht antwortest. ;)

Nein, das Urheberrecht ist in meinen Augen nicht so in Ordnung, wie es ist. Neben dem von mir schon weiter unten angesprochenen Schutzfristen finde ich z.B. auch den § 69c Nr. 2 UrhG sehr problematisch. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html
Kurzes Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt Lizenzen für eine Software, nach dem Update auf ein neues Betriebssystem funktioniert das Programm jedoch nicht mehr, eine kleine Korrektur an dem Programm würde das Problem beheben, aber das darf das Unternehmen nicht (jedenfalls nicht ohne Zustimmung).
Wenn ich einen physischen Gegenstand erwerbe, darf ich damit kurz gesagt machen was ich will (ihn modifizieren oder was auch immer) und mir erschließt sich nicht, warum das bei einer Software anders sein sollte. Wohlgemerkt ich rede nicht davon, dass die Software anschließend als eigene vermarktet werden soll, ich meine nur den internen Gebrauch.

Überhaupt bin ich der Meinung, dass das Urheberrecht auf einer ganz falschen Grundannahme beruht, letztlich dient es dazu ein ansich unbegrenzt vorhandenes Gut künstlich zu verknappen, um eine angmessene Entlohnung des Urhebers sicher zu stellen. Das ist vom Grundgedanken her eigentlich vollkommen idiotisch, man stelle sich vor wir hätten das Glück und es gäbe physische Resourcen in unbegrenzter Menge, z.B. Wasser, wir würden mit Sicherheit in einer besseren Welt leben. Aber dem ist eben nunmal nicht so und es entwickelte sich folgerichtig unser Eigentumsrecht, so wie wir es heute kennen. Und dann kommt deine eine neue Technik, die es uns erlaubt dieses Problem wenigstens für Wissen, Kunst und Kultur teilweise zu überwinden und was machen wir? Wir setzten alle Mittel und Hebel in bewegung um ganz sicher zu stellen, dass sich nichts am althergebrachten Weg ändert. Wissen und Kultur frei und unbegrenzt für alle? Scheiss drauf, wer will das schon wirklich. Klar, der Urheber soll leben können, aber das sollte sich wohl auch anders sicherstellen lassen u.U. sogar wesentlich effektiver.

Ich könnte jetzt noch weiter schreiben, aber das hat wohl keinen Sinn mehr, darum belasse ich es dabei und hoffe, dass ich wenigstens den ein oder anderen zumindest etwas zum Nachdenken anregen konnte.

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Familie Tschiep
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Familie Tschiep » 13. Mai 2012, 23:36

Zur Gaststättengeschichte: Mit der CD hast du nur die Nutzungsrechte im privaten bereich erkauft. Wenn du sie in einem Restaurant aufführen möchtest, musst du selbstverständlich und gerechterweise zahlen. Wenn du einen Radiosender hättest, müsstest du auch für die Aufführungsrechte der Musik etwas bezahlen.

Wenn jemand einen Hollywoodfilm für 300 Millionen Euro kauft, darf er es gern an alle verschenken. Weil niemand diese Summe dafür ausgeben würde, bleiben wir beim anteiligen Bezahlen jedes Konsumenten für diese Filmleistung. Diese Verknappung sorgt dafür, dass es das Werk überhaupt gibt. Man muss keinen Mäzen fragen, ob er das gern unterstützen will.
Das ist keine künstliche Verknappung, das ist Notwendigkeit. Das gilt auch für andere Medien, natürlich nicht in diese Höhe. Aber die Kosten sind immer höher, als du bezahlst.

Ich bin mir nicht sicher, aber für den Hausgebrauch kannst auch Werke verändern, wenn du damit nicht an die Öffentlichkeit gehst.

Übrigens Wissen kann immer weiterverbreitet werden. Du darfst nur nicht den Wortlaut kopieren, sondern musst einen eigenen Text schreiben, gegebenfalls musst du deine Quellen offenbaren. Bitte, hört auf mit der Piratenpropaganda: Es ginge um Wissen. Das ist Schwachsinn.

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toolate
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon toolate » 14. Mai 2012, 00:54

> Zur Gaststättengeschichte: [...]
Das ist doch alles klar, worum es mir mit der Geschichte geht ist folgendes:
Es wird immer wieder betont dass die Sache mit der GEMA ja eignetlich ganz prima funktioniert und ansonsten ja wohl sowieso nur eine Angelegenheit der Künstler ist, aber 1. funktioniert ist wohl doch nicht so toll, wenn es notwendig ist einen einheitlichen Vorgang (Musik hören) fünffach abzurechnen und 2. ist es eben doch keine rein interne Angelegenheit der Künstler wenn über Pauschalabgaben auf Elektronik jeder dazu gezwungen ist dieses System mitzufinanzieren.

> Ich bin mir nicht sicher, aber für den Hausgebrauch kannst
> auch Werke verändern, wenn du damit nicht an die
> Öffentlichkeit gehst.

Werke im allgemeinen ja, Software nein, siehe § 69c.

> Übrigens Wissen kann immer weiterverbreitet werden. Du darfst
> nur nicht den Wortlaut kopieren, sondern musst einen eigenen
> Text schreiben, gegebenfalls musst du deine Quellen
> offenbaren.

Und um Wissen verbreiten zu können, muss ich es erstmal haben und damit beisst sich die Katze in den Schwanz, denn woher soll das Wissen kommen, wenn nicht aus Büchern? (Nein natürlich nicht nur, ist klar, aber zu wesentlichen Teilen eben auch.)

> Bitte, hört auf mit der Piratenpropaganda: Es
> ginge um Wissen. Das ist Schwachsinn.

[Ironie an]
Nein, du hast natürlich recht, ich will ja eigentlich nur alles kostenlos kopieren, was ich irgendwie in die Finger kriegen kann, weil ich so gierig und so geizig bin. Und in dieser meiner Gier bin ich so blind, dass ich bereit wäre eine Partei, bestehend aus nur ein paar dummen Jugendlichen, zu wählen, die auch nur dieses eine Ziel vor Augen und sonst keine Ahnung hat und dabei den Untergang des Abendlandes zu riskieren.
[Ironie aus]

Um noch einmal auf dein Filmbeispiel zurück zu kommen, das ist doch genau mein Punkt, wir haben ein System das die Kreativen völlig unabängig von ihrer tatsächlichen Arbeit quasi tröpfchenweise entlohnt, einige werden reich, andere können mal mehr mal weniger davon leben und wiederum andere zahlen drauf. Gleichzeitig hat aber immer nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff auf all diese Werke, obwohl sie im Prinzip in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen. Wir könnten dieses System 1. dahingehend modifizieren, dass jeder von uns auf alles Zugriff hat, das muss doch aber nicht heißen, dass auch nur ein Cent weniger in das System fliessen muss, also genauso viel Geld für die Künstler und ein wesentlich größerer Nutzen für die Allgemeinheit, 2. könnten wir das System aus meiner Sicht auch fairer gestalten, dass auch gerade für "kleinere" Urheber etwas mehr Sicherheit besteht, was ihr auskommen betrifft (ich sage nicht, dass das leicht wäre, aber es lohnt sich doch wohl zumindest mal darüber nachzudenken und ansonsten lässt sich der erste Punkt auch ganz ohne den zweiten umsetzen).

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Re: Auch Brettspielentwickler fahren Rad

Beitragvon Zottelmonster » 14. Mai 2012, 09:55

Würde ich unterstützen.
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Zottelmonster » 14. Mai 2012, 10:35

Diese problematische Computerprogrammgeschichte stimmt wirklich so. Da wird für einen Bestandteil, der im Urheberrecht steht, (und man kann sich hier wohl auch darüber sttretien, ob er da rein gehört, aber die Lobby hat hier gute Arbeit geleistet) eine Ausnahme gemacht, die man/ich so auch nicht unterstützen kann.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass alles, was im Urheberrecht steht so super ist. Aber den Grundsatz (Der Schutz der Beziehung des Schöpfers zu seinem Werk) ist in meinen Augen gut. Und hat in erster Linie/in meinen Augen primär nichts mit Verknappung von Gütern zu tun, sondern mit Achtung vor Schöpferkraft und somit Persönlichkeit.

>zu Gaststättengeschichte:

Um hier mal nicht alle Fäden zu zerfasern: Fünffache Abrechnung ist möglicherweise zu viel, aber doppelt finde ich schon in Ordnung, weil der CD-Erwerb erstmal nur privater Natur ist.
Ich hab ja auch schon anderswo geschrieben, dass die GEMA sicherlich einige bürokratische Auswüchse hat und ein Neuordnung zu eine effizienteren Umsetzung führen könnte. Im Grundsatz wird es aber auf ein sehr ähnliches Modell hinauslaufen, denke ich.

> Wissenserwerb aus Büchern:

Bibliotheken? Fernsehen? Radio? Internet? Unterricht? Es gibt doch genug Orte, an denen dieses Wissen zugänglich gemacht wird.

> Zugänglichmachung für alle:

Wenn ich jetzt aber nicht will, dass jeder Hans und Franz einfach so an jedem Ort einfach so meinen neuen Marsch anhört oder abspielt?

> zu Punkt 2.: gerechtere Verteilung:

Bin ich vollkommen dafür und deshlab freue ich mich auch, dass so eine Diskussion stattfindet.

> zu den Schutzfristen aus dme anderen Thread:

Ein Argument, warum die Schutzfristen sinnvoll sind habe ich ja gebracht: "Neue Musik" und verlagstechnische Unterstützung. Finde deshalb den Vorwurf , dass ich dort kein Argument gebracht hätte, etwas ungerecht :'-(

In anderen BRanchen ist das sicherlich etwas fragwürdiger, gerade in einer so schnelllebigen Zeit. Allerdings sind nicht alle Bereiche der Schöpferchaft so schnellebig. Gerade (isch gern so betilnde) E-Musik und bildende Künste sind doch eher langfristige Projekte.
Und die Schutzristen von 70 Jahren stammen auch nicht aus Zeiten, in denen die Menschen mit Mitte 40 gestorben sind und es keinen Sozialstaat gab, sondern aus den 60ern. In den Zeiten davor gab es kürzere Schutzfristen, 30/50 Jahre. Die Fristen sind wirklich mitnichten in Stein gemeißelt und vielleicht sind 70 Jahre auch wirklich zu viel und betrachtet man die Entstehungsgeschichte hat die Verlängerung der Fristen auch immer mehr oder weniger direkt mit dem Auslaufen von sehr rentablen Fristen zu tun (Diskussion in den USA im Zuge des 70. Todes tages von Disney), aber prinzipiell schlecht sind sie nicht.

Vielleicht sollte man für verschieden Schöpfungen verschiedene Fristen einräumen, obgleich das auch wieder nicht gerecht wäre.

Ich werfe auch den massiven Kritikern niht vor, dass sie nur schlechte Argumente hätten. Aber es gibt eben auch sehr grenzwertige Forderungen, wie das Erlauben von Privatkopien von jeder Quelle (wohl eingeschlossen der bisher ausgeschlossenen rechtswidrigen Vorlagen, sonst bräuchte man da auch nichts fordern). Man fordert doch auch niht, dass man die geklaute S-Klasse, die man für 2000¤ in Rumänien kauft (Preis womöglich nicht realistisch), als sein legales Eigentum deklarieren darf. Natürlich spielt da die Sache mit der Verknappung von Gütern mit hinein. Aber rechtswidriges Handeln sollte nicht unterstützt werden.
Es würde doch reichen zur Fassung von 2003 zurück zu kehren und nur den Ausschluss der öffentlich zugänglich gemachten Vorlage herauszunehmen.

Naja, ich finde die Diskussion gut.
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Familie Tschiep » 14. Mai 2012, 13:11

Ich kann ohnehin nicht programmieren, daher stört es mich nicht, dass ich ein Programm nicht verändern kann.

Frei zugänglich bedeutet nicht kostenlos zugänglich. Bücher sind frei zugänglich und sie kosten für den Einzelnen nicht viel, wenn man bedenkt, dass dahinter mitunter ein Jahr harter Arbeit steckt. Wenn das Geld dafür nicht hat, sollte die örtliche Bibliothek aufsuchen.

Wenn du Außenseiter Künstler unterstützen willst, kaufe seine Musik, seine Bücher. Plattenfirmen, Buchverleger sind opportunistisch, alles was Erfolg verspricht, wird verlegt. Das ist doch ganz einfach.
Aber man kann den meisten nicht vorschreiben, was sie gern sehen wollen.

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Re: Wirklich SO anders?

Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 13:19

Frigolas schrieb:
>
> Ich glaube, es ging eher darum, dass Ureinwohner von
> vornherein ihr Kultururheberrecht nicht zugestanden wurde und
> es den Nachfolgegenerationen der Kolonisten nun verlängert
> zugestanden werden soll.

So ist es, man muss auch andere Kulturen die nicht in das 0815 kapitalistische Gesellschaft passen respektieren. Das man das explizit noch ins Urheberrecht reinschreiben muss, ist dann schon schlimm genug, es wäre aber eine zusätzliche Absicherung.

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 13:33

Zottelmonster schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
>
> > Ich könnte das Wort Kulturflatrate in den Raum werfen, die es
> > ja für die öffentlich rechtlichen Sender in Form der GEZ
> > Gebühren sogar schon gibt. Und klar, auch dort gibt es viel
> > Kritik zu üben, und die Erhebung der Gebühren ist zwiespältig
> > zu sehen, genauso wie der Zugang zu den Endprodukten.
>
> Naja, das ist schon ein Unterschied. Auf der einen Seite
> werden quasi die Redakteure bezahlt, um "unabhängige und gute
> mediale Grundversorgung" zu bewerkstelligen. Das ist nicht
> wirklich eine Kulturflatrate. Von den Beiträgen werden dann
> nämlich auch GEMA- und sonstige Gebühren bezahlt. Und wo
> jetzt von der Grundidee der Unterschied zwischen der
> Kulturflatrate, wie sie der CCC vorschlägt, und dem
> GEMA-System ist, erschließt sich mir auch nicht. Einzig, dass
> ein neues System aml frischen Wind bringt und viele alte
> verrostete Zöpfe abschneiden könnte. Aber im Grundgedanken
> macht doch die GEMA genau das eine Kulturflatrate, in der die
> Künstler danach entlohnt werrden, wie oft sie von Konsumenten
> angenommen werden. Angenommen die grundprämisse, das
> Kulturanbieter immer dem Konsumentenverhalten entsprechen.
>
> > Um festzustellen das etwas nicht mehr funktioniert, muss man
> > nicht gleich eine Lösung parat haben. Das primäre Problem ist
> > momentan auch wenig die Gebühren,sondern die Art wie man sie
> > durchsetzen will, auch in Bereichen wo eigentlich keine
> > anfallen sollten.
>
> Zum Beispiel? Wieso sollten bei youtube keine Gebühren
> anfallen?
>

Hier ging es dann doch nicht um GEMA und Youtube, Youtube soll durchaus Gebühren bezahlen, es sollte aber auch jedem Urheber erlaubt sein diese selbst auszuhandeln, was die GEMA ja erschwert. Und wenn Youtube im Land des Urhebers die Lizenz erworben hat, dann stellt sich zum Beispiel auch die Frage, warum die GEMA noch einmal die Hand aufhalten will. Das Urheberrecht gilt zwar bloss pro Land, aber ein Urheber könnte theoretisch auch die weltweiten Rechte einräumen, mir ist aber nicht bekannt, das die GEMA überhaupt überprüft ob das der Fall ist.


>
>
> Den letzten Vorschlag finde ich ziemlich gut. Allerdings sind
> diese ganzen Einschränkungen, die du bringst nicht
> Bestandteil des Urheberrechts, sondern die Auslegung der
> Vertreiber. Das sind eben alles Geschäftsmodelle, wie man mit
> der Vervielfältigung von Schöpfungen umgehen kann. Natürlich
> ist da die Idee eines "vollkommenen Kopierschutzes" und die
> Bereitstellung von Sicherungskopien seitens des Vertreibers
> eine Möglichkeit. SCheint sich aber nicht umsetzen zu lassen.
> Allerdings bezweifele ich, dass man immer allgemeine
> Nutzungsrechte erwirbt. Man erwirbt eigenltich immer ziemlich
> eingeschränkte. (siehe §31 ff)
>
>

Bei MP3s ist das mit den Einschränkungen der Fall, aber bei CDs die Du kaufst gibt es keine extra Verträge die Du eingehst, da geht es um die einfachen Nutzungsrechte, und die sind ja eigentlich unbegrenzt, mir ist jedenfalls nichts gegenteiliges bekannt. Ich bin aber trotzdem auf die Kulanz des Herstellers angewiesen, das er mir eine neue Kopie schickt.
Einige Hersteller schicken ohne Murren eine neue Kopie,wenn denn überhaupt noch vorhanden, andere Hersteller weigern sich kategorisch.

Und bei MP3s die man nicht weiterverkaufen darf, hat man ja quasi einen Wertverlust von 100% ab Kauf, jedenfalls was den monetären Wert angeht.

Noch ein anderes Beispiel, ich hab mir ein paar Ebooks bei einer Aktion von einem Verlag kostenlos erworben, die waren mit ADOBE DRM beglückt, plötzlich hat da irgendwas nicht mehr funktioniert, und ich konnte sie nicht mehr lesen. Obwohl man ein Konto bei Adobe hat, ist es nicht mehr möglich die Bücher freizuschalten,weil sie an eine bestimmte Hardware und Installation gebunden sind. Auch hier wurde ich quasi meiner Nutzungsrechte "beraubt". Eine Sicherheitskopie wäre in dem Fall übrigens auch sinnlos gewesen. Es wäre umso ärgerlicher gewesen, hätte ich diese gekauft. Zahllose dieser Fälle sind übrigens online gut dokumentiert, und es gibt wohl auch Möglichkeiten mit ein bisschen Glück das DRM zu umgehen, aber mir war das Ganze dann doch zu umständlich. Von ADOBE oder den Verlagen kann man hier keine Hilfe erwarten.
> >

> > Im Übrigen schützt hier auch das Urheberrecht nicht
> > vollständig davor, das jemand deine Zitate aus dem
> > Zusammenhang reißt und sie für seine Zwecke benutzt, dann
> > musst Du sowieso auf andere Rechtsnormen zurückgreifen.
>
> Doch: §14 Entstellung des Werkes.
>
> Allerdings bezweifele ich, dass Forumsdiskussionen unter das
> Urheberrecht fallen.

Ich weiß nicht ob dem nicht das Zitatrecht entgegen steht, und ob eine Entstellung vorliegt,wenn man nur Teile eines Werkes zitiert, wobei man ja auch viel mehr nicht darf, ohne sich wieder am Vervielfältigungsrecht die Zähne auszubeißen.

Ich würde jedenfalls auch die Optionen außerhalb des Urheberrechtes ausschöpfen.

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 14:21

peer schrieb:
>
> OK, einen noch:
>
> Weltherrscher schrieb:
> > [blabla GEMA blablabla]
>
> Noch einmal: Gema ungleich Urheberrecht! Deine Argumentation
> ist gemäß dem Tenor "Migräne? Ab mit den Kopf, dann ist das
> Problem weg!".
> Beantworte doch einmal die simple Frage: Soll ein
> Rechteinhaber (z.B. ein Musiker) entlohnt werden oder nicht?
>
> DARUM geht es nämlich.
>

Gut das Du so ausführlich auf meine Argumente eingehst, und hättest Du zumindest die Zusammenfassung die ich verlinkt habe gelesen, dann wäre Dir ungefähr klar wie die Antwort auf deine Frage lautet.

Wie ich aber schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, wenn ich zwischen Kontrollwahn und Gemeinfreiheit entscheiden muss, dann wähle ich die Gemeinfreiheit. Weil ich bin nicht bereit mich nur wegen Gewinninteressen möglichst nahtlos überwachen zu lassen. Und man bedenke, wenn erstmal solche Strukturen geschaffen sind, dann findet man auch noch viele andere tolle Möglichkeiten diese zu verwenden.

>
> OK, mein Beispiel war zu abstrakt für dich. Also, angenommen
> du hättest irgendetwas erschaffen mit Werkcharakter - z.B.
> ein Buch.
> Ohne Urheberrecht kann ich das selbst 1:1 herausbringen und
> das Geld z.B. der NPD spenden. Oder behalten. Oder der GEMA
> schenken. Das hat nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun
> und da ist auch nichts "aus dem Zusammenhang gerissen" - ich
> habs ja nur kopiert.
>

Das kann man so oder so nicht verhindern, wenn ein Buchhändler das Geld was er mit einer autorisierten Kopie verdient der NPD spendet, dann kann ich ihn auch nicht daran hindern. Der Gewinn wäre halt in dem von Dir geschilderten Fall vermutlich höher, aber was mit dem Geld passiert, was mit meinem Werk verdient wird, darauf habe ich nie Einfluss. Das wäre dann ja auch wirklich übertrieben.

Also hier schützt das Urheberrecht gegen den Missbrauch auch nicht, es macht ihn nur ein bisschen umständlicher.

> Der von der Hegemann geschädigte Blogger kam nur aufgrund des
> Urheberrechts an sein Recht. Da du für die Abschaffung
> desselben pläsierst, hälst du das Vorgehen von Hegemann (ein
> anderes Werk als eigenes ausgeben und zu Geld machen)
> augenscheinlich für legitim. Oder? Ja oder Nein, bitte, kein
> Geschwurbel!
>
> ciao
> peer

Soweit ich weiß ist hier nie ein Urteil gefallen, die Parteien haben sich,wenn überhaupt, wohl außerhalb jedes Rechtes geeinigt. Und ob hier ein Schaden entstanden ist, darf ja auch bezweifelt werden. Das Buch und der Blog des besagten Bloggers waren bis zu dem Zeitpunkt wohl weitgehend unbekannt, die ganze Sache hat ihm als eher genützt als geschadet. Und wenn ein Gericht entscheidet, das die Autorin über die im Urheberrecht zugestandenen Rechte hinaus geschossen ist, und das zitierte Werk auch die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat, dann soll der Urheber auch am Gewinn beteiligt werden.


http://de.wikipedia.org/wiki/Helene_Hegemann#Plagiats-_und_Betrugsvorw.C3.BCrfe_und_folgende_Diskussion

Wie Du aus dem Wikipedia Link ersehen kannst, war gerade in diesem Fall die Diskussion sehr kontrovers. Hier hätte vielleicht eine Fair Use Regel gegriffen, wie es sie ähnlich schon in den USA gibt.

Wäre unsere Urheberrecht hier sinnvoll gestaltet, könnte der Urheber eine angemessene Beteiligung am Gewinn verlangen, auf der anderen Seite aber nicht fordern dass das Werk vom Markt genommen wird. Regelmäßig ist es aber so, das er nicht mal von seinem Verlag eine angemessen Beteiligung am Gewinn erhält. Es ist nicht umsonst so, das erfolgreiche Gründer irgendwann ihr eigenes Label gründen, und versuchen sich ihre Verwertungsrechte zurück zu holen.

Ist die Situation unklar, und der "Kopierer" weigert sich den Urheber zu beteiligen, kann der ja dann eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Verkauf unterbindet, und das ganze gerichtlich klären lassen.

Ich bin nicht gegen ein Urheberrecht, ich würde eben die Schwerpunkte anders setzen, und so Auswüchse wie GEMA und Übervorteilung durch Verwerter, verhindern von Kulturschaffen verhindern.

Im Fall Guttenberg sieht man übrigens wie man trotz heutigem Urheberrecht recht straflos davon kommt, wenn es um deutlich gravierendere Dinge geht als das "Raubkopieren" von Musik, und sogar noch andere Gesetze betroffen sind. Einfach weil das Urheberrecht die wirtschaftliche Verwertung in den Vordergrund stellt, aber nicht die Rechte des Urhebers an sich.

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 14:36

peer schrieb:
>
> Hi,
> Zottelmonster schrieb:
>
> Er hat auf einen Teilthread von mir geantwortet, die
> eigentliche Frage aber nicht.

Ich hab im anderen Thread im Autorenforum geantwortet und darauf verwiesen, ich habe es hier auch nochmal ausgeführt, und um es kurz zu fassen auf eine Diskussionsgrundlage der Piraten verwiesen, mit deren Vorschlägen ich durchaus leben könnte, sofern sie konsequent umgesetzt werden.

Das hier der Überblick verloren geht kann ich nachvollziehen, aber geantwortet habe ich trotzdem.

> Ich finde es erstaunlich, dass man ein so komplexes Thema so
> vereinfacht lesen kann. Ist ja alles ganz einfach :roll:


Nö ist nicht alles ganz einfach, habe ich auch nie behauptet. Und das ich das Urheberrecht generell abschaffen will, habe ich nirgends gesagt.

Nur wenn ich die Wahl zwischen dem Urheberrecht und anderen Menschenrechten habe, dann ist das Urheberrecht für mich nachrangig. Vor allem in seiner jetzigen Ausgestaltung.

> Sieht man besonders an seinen Angriff auf Pharmakonzerne - ja
> Big Pharam ist böse, aber dass es kurzsichtig ist,
> Medizinkonzernen jegliche Motoation zu nehmen
> Forschungsgelder zu investieren sollte jedem Zwölftklässler
> klar sein...

Wenn das jedem Zwölftklässler, und ich vermute mal auch Dir klar ist, dann ist das doch bezeichnend. Es gibt also außerhalb der monetären Dimension keine Motivation an Medikamente zu forschen, eine sehr interessante These. Mit meinem Angriff stehe ich ja auch nicht allein da, es scheint doch noch den ein oder anderen sozial denkenden Menschen zu geben. Auch unter Experten.

Sollte es nicht gesellschaftliche Ziele geben, die abseits von wirtschaftlichen Interessen stehen? Müssen Menschen sterben, nur weil die Verteilung der vorhanden Ressourcen nicht wirtschaftlich ist?

Im Gegenzug dürfen wir natürlich zu recht günstigen Konditionen die Bodenschätze und Ressourcen der betroffenen Regionen ausbeuten, solange wir nur die lokalen Eliten ausreichend beglücken.

Das sollte eigentlich jedem sauer aufstoßen, aber das Menschen verhungern und sterben wegen dieser Bedingungen, das ist dann nur ein Kollateralschaden, ein sehr beliebtes Wort,wenn man das Übel nicht beim Namen nennen will.

> Für mich ein klarer Fall des Dunning-Kruger-Effekts und damit
> klinke ich mich hier offiziell aus.
>
> ciao
> peer

Von dem wären wir dann aber alle gleichmäßig betroffen, weil wir wohl alle keine Experten auf diesem Gebiet sind. Oder reklamierst Du das für Dich?

Also könnte im Endeffekt nur ein sogenannter Experte entscheiden, wer von uns richtiger liegt, aber die streiten sich komischerweise genauso.

Wobei die neutralen Experten in diesem Bereich auch rar gesät sind.

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Zottelmonster » 14. Mai 2012, 15:07

> GEMA vs. Youtube:

Die GEMA erschwert das aushandeln für die Urheber ja nur in so weit, dass sie für die Urheber eintritt, die sihc bei ihr angemeldet haben und ihr somit den Auftrag des Aushandelns gegeben haben. Wer sich da nicht anmeldet, kann sofort mit google selbst verhandeln. Somit ist auch das Überprüfne der Nutzungsrechte so ein Sache. Sie hat ja den Auftrag die Gebüren im Namen der Urheber einzutreiben. Und sie muss da nichts überprüfen, wegen der GEMA-Vermutung und so. DAs kann man kritisch sehen, andersrum ist es aber wohl nicht praktikabel.

> MPs und Wertverlust:

In meinen Augen hat man da keinen Wertverlust, sondern bekommt für sien Geld genau das, was man wollte, die Möglichkeit das Lied zu hören. Man hat keinen körperlichen Balast. Da von Wertverlust zu sprechen ist ganz schön anmaßend. Wenn ich Essen gehe habe ich also auch sofort einen Wertverlust, kann ich ja auch nicht weiter verkaufen?

> §14 und Zitate

Meines Wissens nach, kann man mit §14 uach Zitate verbieten. Und dieser § ist auch einer, den der Urheber nicht weitergeben kann. Und damit kann er immer Beeinträchtigungen und Entstellungen seines Werkes entgegenwirken. Eine Sache, die unheimlich urheberfreundlich ist.
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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Weltherrscher » 14. Mai 2012, 15:54

Zottelmonster schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
>
> > Hier kannst Du nachlesen wie es mit der GEMA aussieht, und
> > wie schwierig es ist GEMA freie Musik zu vertreiben.
> >
> > Man findet auch genug Beispiele wo Musiker sich nur mit Mühe
> > von der GEMA befreien konnten,wenn man nämlich erstmal drin
> > ist, wird es noch schwieriger. Und dank der GEMA Vermutung
> > landet man automatisch als Mitglied bei der GEMA, außer man
> > widerspricht dem ganzen explizit.
> >
> > http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik
>
> Naja, das ist leider keine korrekte Wiedergabe der
> GEMA-Vermutung. Die Vermutung bedeutet, dass die GEMA davon
> ausgeht, dass öffenltich abgespielte Musik von Künstlern ist,
> die in der GEMA ist. Sie geht nicht davon aus, dass jeder
> Musiker in der GEMA ist. DAs ist ein gravierender
> Unterschied. Also als Musiker kann man ziemlich gemütlich
> ohne die GEMA auskommen, indme man sich einfach nicht
> anmeldet. Allerdings hat man siene Probleme, wenn man seine
> Musik irgendwo abspielt , da man nachweisen muss, dass die
> Musik eben nicht von einem GEMA-Mitglied stammt. Es landet
> aber niemand einfach so in der GEMA. Wie sollte die GEMA denn
> die Musiker entlohnen, wenn sie keine DAten von denen hat?
>

Faktisch bedeutet diese GEMA Vermutung erstmal eine Zwangsmitgliedschaft,weil man erstmal beweisen muss das man kein Mitglied ist. Sollte man zufällig so heißen wie jemand der sich bei der GEMA explizit als Mitglied registriert hat, wird es noch lustiger.

Der Begriff Mitgliedspflicht ist zugegebenermaßen im engeren Sinne des Wortes nicht haltbar, faktisch läuft es aber wohl darauf hinaus. Man muss schließlich immer und immer wieder widersprechen, und theoretisch jedes einzelne eigene Werk der GEMA melden,damit diese es aus ihrem Portfolio ausschließt.

Ich werde mich diesbezüglich mal um den Wikipediaartikel zum Thema Pflichtmitgliedschaft kümmern, und die dortige Aussage bzgl. VG Wort und GEMA entsprechend klar stellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13c.html

Wie problematisch das auch bei verwaisten Werken ist, da hier ja kein Urheber widersprechen kann, zeigt die Gier der GEMA in diesen Fällen:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-GEMA-Rechtfertigung-beim-Abzocken-verwaister-Werke-link-inside/forum-228548/msg-21831464/read/

Wie gemütlich man es als Musiker hat, der nicht bei der GEMA ist kannst Du den Kommentaren zu dem folgenden Beitrag erkennen,dort schildern Musiker die nicht bei der GEMA sind ihre Probleme mit der selben.

http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/pressemitteilung/2011/10/08/operation_gema-vermutung-1255

Darüber hinaus wurde bisher die Gründung einer Alternativorganisation verhindert, die vielleicht eine etwas andere Politik der Urheberrechtewahrung hat.

Bei der GEMA ist es nicht möglich einzelne Werke anzumelden,man meldet pauschal alle an, und ist dann auch erstmal festgelegt. Es gibt aber keine Alternativorganisation wo man Mitglied werden könnte. Und man muss wie gesagt für jede Aufführung beweisen,das man nicht Mitglied ist, und das man auch ganz sicher nur Gema freie Werke aufgeführt hat.



> http://bildungsklick.de/a/81919/aus-schulbuechern-kopieren-ist-das-erlaubt/
>
> Ohne Einschräönkung wird die Nutzung nicht erlaubt. §52a
> erlaubt das kopieren/vervielfältigen von kleinen Teilen eines
> Werkes zur Veranschaulichung in der Schule. Ich bin da auf
> deiner Seite, dass man das ausweiten sollte. Dass Kopien für
> den Unterricht verboten sind ist aber auch nicht richtig.
>

Verboten nicht, aber faktisch so erschwert das man mit gutem Gewissen eigentlich nur ganz wenig kopieren kann. Und im Zweifelsfall kopiert man dann halt lieber überhaupt nicht.
>
> > Das Urheberrecht leitet sich unter anderem aus Artikel 14 im
> > GG ab, siehe hierzu den unten stehenden Link , und der
> > betrifft das Recht am Eigentum, aber die Verpflichtung die
> > vom Eigentum ausgeht.
> >
> >
> http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)#Rechtsquellen
> >
>
> OK, war mir so mit der Entscheidung von 1965 noch nicht
> bekannt. Ich würde mich ja eher über dei Begründung auf Art 2
> und 5 freuen. Naja, schade...
>

Es ging ja erstmal ums Eigentum, das andere Sachen noch eine Rolle spielen bestreite ich ja nicht, das Gesetz lässt aber ohne Probleme Auslegungen zu, die weder für den Urheber noch für die Gesellschaft von Vorteil sind.


> >
> > Er kann sie aber auch abtreten, das steht dort natürlich auch
> > drin. Die ganzen Rechte hängen eben doch zusammen. Und wie Du
> > am Beispiel der GEMA siehst, wird der Urheber von denen
> > erstmal pro forma "enteignet", außer wenn er explizit
> > widerspricht. Das er Youtube einfach so die
> > Verbreitungsrechte gegen Gebühr gibt, ist mit der GEMA nicht
> > zu machen.
>
> Das mit der GEMA stimmt so eben nicht. Hab ich ja oben
> erläutert. Und er kann die Rechte natürlich anderen
> einräumen, das muss er aber nicht.

Die GEMA verlangt aber die Abtretung der Rechte für jedes Musikstück des Künstlers, er kann nicht einzelne Musikstücke anmelden, sondern nur bestimmte Verwertungswege ausnehmen.

Er könnte zum Beispiel nicht erlauben das seine Lieder in Kindergärten vergütungslos gesungen werden dürfen, aber ansonsten vergütet werden müssen, wenn er Mitglied bei der GEMA ist.

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Re: Gema VS Youtube

Beitragvon Michael Weber » 14. Mai 2012, 17:24

Mein lieber Herr Gesangsverein, um im Bild zu beiben, jetzt sehe ich mich doch noch einmal "genötigt" zu antworten.

Lieber Weltherrscher, deine Art der Diskussion ist mir schon mehrfach negativ aufgefallen. Immer schön anderen das Wort im Mund umdrehen, schnell mal eben - zum Teil überaus fragwürdige - Links setzen, um damit scheinbares Wissen zu bestätigen und ganz nebenbei allen konkreten Fragen aus dem Weg gehen. Lustig, lustig. Zumal deine Ausführungen sich kaum noch mit gefährlichem Halbwissen bezeichnen lassen. Sollte ich jetzt meinen Ärger zu deutlich Luft machen, bitte ich um Entschuldigung, es nicht persönlich zu nehmen und mir berufsbedingtes Wissen und daher innere Unruhe zu unterstellen.

Jetzt also geht es dir darum, das System GEMA nadelstichartig zu zerreden, weil dir bei den anderen Postings unbequeme Fragen oder nachgewisener Unsinn den Spaß verdirbt? Okay, dann mal los.


> Faktisch bedeutet diese GEMA Vermutung erstmal eine
> Zwangsmitgliedschaft,weil man erstmal beweisen muss das man
> kein Mitglied ist.


Allein dieser Satz ist so unglaublich, dass man sich dem inhaltlich nicht einmal betrunken auf der Zunge zergehen lassen kann. Man ist Zwnagsmitglied, obwohl man gar nicht angemeldet ist ...

Aber richtig ist in der Tat, dass bei einer Namensübereinstimmung die GEMA davon ausgehen muss, dass die Werke des Urhebers bei ihr gemeldet sind. Und das ist auch gut so. Denn wenn es der Urheber wäre, der Mitglied ist, würde diesem sonst Geld entgehen. Dass es etwas einfacher sein könnte, das zu klären mal außen vor. Die Vermutung als solche ist absolut vernünftig.


> Ich werde mich diesbezüglich mal um den Wikipediaartikel zum
> Thema Pflichtmitgliedschaft kümmern, und die dortige Aussage
> bzgl. VG Wort und GEMA entsprechend klar stellen.


Bitte mach es nicht und überlass das Menschen, die etwas von der Materie verstehen. Es wäre ein gesellschaftlicher Schaden, wenn dein gefährliches tendenziöses Halbwissen, das du hir zeigst, auch noch temporär unwidersprochen in Wikipedia einfließt.


> zeigt die Gier der GEMA

Allein dieser Ausdruck. Was ist die GEMA? Wer ist die GEMA? Wieso Gier? Abgesehen davon gibt es sicher Einzelfälle, die diskussionswürdig und extrem ärgerlich sind. Aber bei der Zahl von vertretenen Urhebern bleibt das kaum aus. Auch gibt es garantiert internen Reformbedarf. Aber willst du die GEMA durch solche Sätze als Ungeheuer hinstellen, das man beseitigen muss? Schöne Polemik. Anders gefragt: Was willst du mit solchen Sätzen eigentlich aussagen? Dass die GEMA schlecht für Urheber und die Gesellschaft ist?


> Und man muss wie gesagt für
> jede Aufführung beweisen,das man nicht Mitglied ist, und das
> man auch ganz sicher nur Gema freie Werke aufgeführt hat.

Und das ist auch gut so. Denn wenn nur ein Stück ins GEMA-Repertore fällt, müsste sonst jemand dafür zurecht bezahlt werden. Es ist also auch in der Handhabung richtig, dass die Nachweislast beim "Aufführer" liegt. Wobei du hier zwei Dinge durcheinanderwürfelst. Die Beweislast liegt nicht beim Künstler, sondern beim Veranstalter. Es muss auch nicht beweisen werden, dass man nicht Mitgleid ist, sondern dass nur GEMA-frei Musik gespielt wurde. Das lässt sich anhand von Erklärungen, Songlisten usw. regeln (was in der Tat derzeit zu aufwendig ist). Ist genau wie anders herum. Urheber bzw. Veranstalter reichen für Liveauftritte auch Songlisten ein.


> Es ging ja erstmal ums Eigentum, das andere Sachen noch eine
> Rolle spielen bestreite ich ja nicht, das Gesetz lässt aber
> ohne Probleme Auslegungen zu, die weder für den Urheber noch
> für die Gesellschaft von Vorteil sind.

Aus dem Zusammenhang: Eigentum verpflichtet also, ja? Verpflichtet das Eigentum auch, die eigenen Songs kostenlos im Internet von allen kopieren zu lassen? Warum sollte das so sein? Die Gesellschaft hat auch KEINE Nachteile dadurch, wenn das verboten bleibt. Denn die Originalquelle kann von jedem angetzapft werden. Er muss nur dafür betzahlen, als wenn es eine CD, ein Buch, ein sonstwas wäre ODER der Plattformbetreiber im Web zahlt entsprechend wie es ein Radio, ein TV-Sender usw macht. So wie niemand das Recht hat, ein Buch abzutippen und kostenlso oder nicht auf dem Markt als Kopie zu verkaufen, ist es eben im Web auch. Ich verstehe nicht, wo da dein Problem ist, dass der Gesellschaft angeblich etwas vorenthalten wird oder das Eiegntum verpflichtet. Das ist in dem Sinne kompletter Unfug.

Wenn man das Internet als Medium (als eine Art Zeitung-Radio-TV) begreift, wird schnell klar, dass Internet und Urheberrecht ganz hervorragend harmonieren. Und private Webseiten sind so etwas wie der ungefilterte Bürgerfunk. Aber für alles gibt es eben auch Regeln. Du forderst gesellschaftliche Freiheit im Internet und meinst ganz am Ende eben doch kostenlose Verbreiteung von Musik, Film und Text, weil man den Missbrauch nicht ohne Überwachung einschränken kann. Das ist ein zutiefst krudes Weltbild. Dann kannst du auch sagen, dass auf der Straße Taschendiebstahl oder andere Verbrechen erlaubt sein müssen, weil es eben gemacht wird und nur durch Polizeipräsenz verhindert wird. Komischerweise sind sich da doch alle einig, was richtig ist ...

Die Frage musst du dann bitte auch beantworten: Soll das Internet ein rechtsfreier Raum sein? Doch wohl hoffentlich nicht! Zum Überwachen von Recht und Gesetz ist aber auch erforderlich, dass anlassbezogen eben nachgeforscht wird. Und wer ungenemigt in Massen verbreitet gehört bestraft. Da muss man keine Wortfindungsstörungen wie geistiges Eigentum, Fahrräder oder Raubkopierer bemühen, um zu erkennen, dass ungenehmigte und veröffentlichte Vervielfätltigung eben wie im echten Leben auch verboten ist und bestraft wird! wer das änder will, will meiner Meinung nach nur schmarotzen. Und genau dieses Wort passt wirklich. Nein, ich bin gegen ACTA und ewige Vorratsdatenspeicherungm, aber ich bin für Eingreifen, wo es notwendig ist. Das gilt auch für Hetze, virtuelle Lynchjustiz und Beleidigungen, ebenso wie für Userrabzocke und sonstwas.


> > > am Beispiel der GEMA siehst, wird der Urheber von denen
> > > erstmal pro forma "enteignet", außer wenn er explizit
> > > widerspricht.


Das ist so ein unsäglich dämliches Geschwätz. Ist dir schon einmal in den Sinn gekommen, dass der Urheber FREIWILLIG Mitglied geworden ist und WEIß, was er da macht und warum? Es gibt eben klare Bedingungen und die sind VOR einem Beitritt bekannt. Kein Musiker, der auch nur halbwegs professionell Musik macht, wird auf die GEMA verzichten WOLLEN, weil die SEINE Rechte vertritt und ihm hilft, an die Früchte seiner Arbeit zu kommen! Verstehst du das eigentlich? Die GEMA ist gut für Musiker. Das mögen schmarotzende Umsonsthörwoller anders sehen, weil sie ihre YouTube-Viedos nicht mehr alle sehen können. Aber es ist so. GEMA = gut für Musiker. Ohne Zweifel gibt es internen Reformbedaf, aber das System GEMA als solches ist sinnvoll und von den Urhebern so gewollt. Denn, noch einmal zum Mitdenken: GEMA = Urheber! Das ist also kein obskurer fragwürdiger Verein, sondern das sind die Urheber selbst. Die, denen du und die Piraten vorschreiben wollen, dass ihre Songs ein anderes Geschäftsmodell benötigen. Dumm nur, dass Urheber UNGLEICH Musiker! Die vorgebrachten Vorschläge zu Crowd-Funding, Fair Use oder sonstwas sind also nicht einmal im Ansatz sinnvoll, wei sie völlig am Thema vorbeigehen.

Ausführliche Beispiele und die Aufforderung, dass du auf einige Fragen mal antwortest, habe ich übrigns in anderen Postings gegeben. Aber nein, lieber nochmal einen Link zitieren, um einen halben Nebensatz des Vorposters als fragwürdig hinzustellen, ohne aber selbst mal Butter bei die Fische und so. Ganz abgesehen davon, dass man schon verstehen sollte, worüber man überhaupt diskutiert. Und zwar verstehen, nicht nur Linkquellen unbewertet lesen. Ich habe bisher nicht das Gefühl, dass du im Ansatz überhaupt verstanden hast, was die GEMA ist und was und warum du da eigentlich so dringend reformieren willst.

So, jetzt aber endgültig raus, ehe ich wirklich noch gesperrt werde.


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