Beitragvon Klaus Knechtskern » 18. Juni 2013, 11:23
Für alle die es interessiert hier noch ein paar zusätzliche Informationen bezüglich des CE-Zeichens.
Generell gibt es 2 verschiedene Arten von CE Zeichen:
* Ohne Nummer
Die Erklärung der Konformität erfolgt durch den Inverkehrbringer durch das Anbringen der Kennzeichen. Welche Richtlinien zu beachten sind ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich, der Text der Richtlinien ist, unter anderem, hier: http://eur-lex.europa.eu zu finden. Festzustellen welche Richtlinien anwendbar sind ist ein Vergnügen für sich. Da hat man viel Spielraum mit der Interpretation.
Interessant bei jeder EU-Richtlinie sind erst mal die Artikel 1 "Gegenstand" und Artikel 2 "Anwendungsbereich".
Hier besteht die Möglichkeit durch die entsprechnde Definition festzulegen inwiefern eine Richtlinie überhaupt anwendbar ist. (In Fall der 2009/48/EC ist zum Beispiel die "Altergrenze" von 14 Jahren ein Punkt, an welchen man die Anwendbarkeit ausschließen könnte - dies nur zur Illustration der Komplexität der Materie)
Die Richtlinien erwähnen in ihrem Wortlaut immer wieder "harmonisierte Normen". Dies sind die mit dem Präfix "EN". Der Text dieser Normen ist leider nicht kostenfrei verfügbar; die deutschsprachige Ausgabe kann, zum Beispiel, beim Beuth Verlag www.beuth.de bezogen werden. Die Kosten hierfür sind allerdings teilweise ziemlich happig.
Die Normen haben im Regefall noch einen Zusatz der angibt um welche Landesversion es sich handelt. So ist die deutsche Version der EN 71 eben die "DIN EN 71 - Sicherheit von Spielzeug".
Normen bestehen oft aus mehreren "Teilnormen". Im Fall der EN 71 sind es, zur Zeit, 14 Teile.....
* Mit Nummer
Diese betrifft Produkte, bei denen die formale Feststellung der Konformität durch eine sogenannte "benannte Stelle" erfolgen zu hat. Die angegebene vierstellige Nummer ist einer der benannten Stellen zugeordnet.
Die Ausführungen zur Richtlinien und Normen gelten wie oben beschrieben.
Alles was ich oben geschrieben habe ist keinerlei rechtliche beratung. Vielmehr ist es eine Zusammenfassung der Kenntnisse, die ich beruflich von der Materie "Richtlinien und Normen" habe. Jeder Inverkehrbringer sollte sich, meiner Meinung nach, selbst umfassend informieren oder eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.
regulatorische Grüße
Klaus