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Geld zurück bei Pre-Orders

Sachfremdes
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Frank

Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Frank » 8. August 2008, 06:40

Moin,
ich habe vor Monaten "Confucius" bei JKLM über Pre-Order bestellt. Das Geld wurde Ende April (!) meinem Konto belastet. Eigentlich sollte das Spiel Ende Mai erscheinen, dann gab es Probleme. Immer wieder wurde ich von JKLM vertröstet, jedes Mal hieß es "In 2 Wochen ist es soweit". Nun habe ich die Geduld verloren und will mein Geld zurück. JKLM reagiert aber nicht. Hat jemanmd schon mal Ähnliches erlebt und weiß wie man sich da verhalten kann/muß? Das Ganze wird ja dadurch verkompliziert, dass JKLM in England sitzt.

Gruß
Frank

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peer

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon peer » 8. August 2008, 10:06

Hi,
das Problem ist eher ein anderes, glaub ich: Bislang hab ich noch nie eine Antwort auf irgendeine Email bekommen, die ich an JKLMs offizielleAdresse geschickt habe. Vielleicht versuchst du mal jemanden der Truppe über Boradgamegeek zu erreichen.
ciao
peer

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Braz
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Beiträge: 6431

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Braz » 8. August 2008, 11:10

peer schrieb:
>
> Hi,
> das Problem ist eher ein anderes, glaub ich: Bislang hab ich
> noch nie eine Antwort auf irgendeine Email bekommen, die ich
> an JKLMs offizielleAdresse geschickt habe.

Kann ich nicht bestätigen.
Ich hatte erst letzte Woche wegen Ascendency angefragt und wann denn das Spiel endlich komme, habe ich doch vorbestellt und bezahlt.

2 Tage später erhielt ich eine Antwort, dass das Spiel erst in Essen released werden soll....

Gruß
Braz

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Thomas

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Thomas » 8. August 2008, 13:44

Frank schrieb:
> Das Ganze wird ja dadurch verkompliziert, dass JKLM in
> England sitzt.

Was würdest du denn machen, wenn das Unternehmen in Deutschland sitzen würde?

Da England zur EU gehört, sollte der Firmensitz das nicht wesentlich verkomplizieren. Die Fernabsatzrichtlinie der EU sollte auch in England umgesetzt sein, und man kann wohl sogar Mahnbescheide von deutschen Gerichten an Schulder innerhalb der EU verschicken lassen (§32 AVAG). Aber eigentlich sollte ein Brief mit dem Widerruf zusammen mit einer konkreten (angemessenen, nicht zu kurzen) Fristsetzung zur Rückzahlung und Androhung weiterer Schritte (wie Mahnbescheid) doch ausreichen. Erfahrungen habe ich damit aber noch nicht gemacht.

Links:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997L0007:DE:HTML (Fernabsatzrichlinie des Europäischen Parlaments)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006DC0514:DE:HTML (Überblick über konkrete Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Ländern)
http://bundesrecht.juris.de/avag_2001/__32.html (§32 AVAG)

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Thomas

Korrektur der Links

Beitragvon Thomas » 8. August 2008, 13:49

Da das Forum sich an den Links verschluckt, hier nochmal alternative Links (über einen Weiterleitungsservice):
Richtlinie: http://tinyurl.com/5nv542
Umsetzungsbericht: http://tinyurl.com/5cosmb

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Frank

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Frank » 9. August 2008, 09:02

Hey Thomas,

vielen Dank für die Infos!!

Bisher hat die Drohung mit einer Anzeige nicht ausgereicht, JKLM reagiert gar nicht.
Und ich weiß halt nicht, ob ein Mahnbescheid (bedeutet ja wohl, dass ich einen Anwalt einschalte) wegen 38¤ nicht übertrieben ist.

Dankende Grüße
Frank

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Thomas
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Beiträge: 405

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Thomas » 9. August 2008, 10:21

Frank schrieb:
> Und ich weiß halt nicht, ob ein Mahnbescheid (bedeutet ja
> wohl, dass ich einen Anwalt einschalte) wegen 38¤ nicht
> übertrieben ist.

Das ist bei relativ kleinen Beträgen natürlich immer eine Frage, insbesondere da die Gerichtskosten für den Mahnbescheid schon bei 23 Euro liegen (die du auch erstmal vorstrecken musst, damit das Mahngericht tätig wird). Ich wollte auch nur aufzeigen, dass es rechtlich dank EU nicht viel Unterschied mehr macht, ob das Unternehmen in Deutschland oder in einem anderen EU-Land sitzt. Ich wollte eigentlich nur aufzeigen: Dein Problem, dein Geld zurückzubekommen, hättest du auch, wenn sich ein deutsches Unternehmen taub stellen würde.

Ob es der Aufwand eines Mahnbescheids für einen vergleichsweise kleinen Betrag Wert ist, musst du selber entscheiden. Oftmals reicht es aber auch schon aus, einen Brief zu schreiben, aus dem hervorgeht, dass man seine Rechte kennt (z.B. konkretes Datum als Frist gesetzt, Verweis auf EU-Fernabsatzrecht, Drohung mit EU-Mahnbescheid). Aber was nun genau im konkreten Fall am vielversprechendsten ist, kann ich dir nicht sagen, zum einen weil ich kein Jurist bin, zum anderen weil ich JKLM nicht näher kenne.

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Günter Cornett

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Günter Cornett » 9. August 2008, 10:33

Hallo Frank,

weder eine Anzeige noch eine anonyme Anprangerung im Forum ist imho das geeignete Mittel. Bei einer Anzeige wird die Polizei dich auf den üblichen Weg, Mahnbescheid, verweisen. Das ist mitunter recht nervig, bedarf aber keines Anwaltes. Innerhalb Deutschlands kostet das m.W. eine Gebühr von 5 Euro, möglicherweise ist es innerhalb Europas nicht teurer. (Ich lese gerade Thomas schreibt 23 Euro. Doch im Erfolgsfall zahlt das die andere Seite).

Das öffentliche Anprangern einer in Zahlungsverzug geratenen Firma rechtfertigt u.U. eine Anzeige gegen dich wegen Rufschädigung und zwar unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Zudem leidet deine Glaubwürdigkeit, wenn du den Namen der Firma nennst, selbst aber anonym bleibst, auch wenn viele dich hier eh kennen. Ist nicht die feine Art.

Peers Rat, es über bgg zu versuchen, halte ich da für den besten Weg. Du kannst natürlich auch einen Brief schreiben, aber sich bloß auf email zu verlassen, reicht eben nicht. Es ist durchaus möglich, dass emails im Spamfilter hängenbleiben.

Gruß, Günter

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Frank

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Frank » 9. August 2008, 13:13

Danke für die Info!

Frank

PS: Dass Du meinen Thread als Anprangern negativ beurteilst kann ich nicht nachvollziehen.

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Günter Cornett

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Günter Cornett » 9. August 2008, 14:08

Frank schrieb:

> PS: Dass Du meinen Thread als Anprangern negativ beurteilst
> kann ich nicht nachvollziehen.

Du nennst - ohne Not - den Namen des Verlages.
Inhaltlich hätte auch gereicht: "ein Verlag im EU-Ausland".

Gruß, Günter

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Carsten Wesel | FAIRspielt.de

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Carsten Wesel | FAIRspielt.de » 9. August 2008, 14:09

Frank schrieb:
>
> PS: Dass Du meinen Thread als Anprangern negativ beurteilst
> kann ich nicht nachvollziehen.

Es ist halt die Frage, wie schwarz man etwas sehen möchte. Wenn man vom schlimmsten Fall ausgeht, sieht der "bezeichnete Verlag" es wie Günter im Sinne von "[b]Wir nehmen Geld, lassen die Zinsen für uns arbeiten und reagieren möglichst nicht auf Nachfragen[/b]".

Beim nächsten mal würde ich's evtl. ohne den Namen des Verlages hier vertellen. Das Ergebniss wäre das selbe, ohne daß sich jemand auf den Schlips getreten fühlen kann.

Gruß Carsten (der keinen Schlips trägt)

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Frank

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Frank » 9. August 2008, 20:20

<<
Ja, das ist mir klar.
Nicht klar ist mir, warum das verboten sein sollte!
Mein Thread schildert den geschäftlichen Kontakt, den ich mit JKLM hatte.
Eine Wertung ist nicht enthalten.
Ich wollte wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat (durchaus auch mit demselben Verlag) und was man da machen kann.
Mit Deinem Argument, konsequent weiter gedacht, müßte ein turnusmäßiger Thread in der Spielbox künftig wie folgt lauten:
"Eine bekannte deutsche Spiele-Zeitschrift wurde für August angekündigt. Nun ist es schon Ende August und ich habe das neue Heft immer noch nicht. Was soll ich tun?"

Soll heißen: Ich finde es absolut ok, Roß und Reiter zu nennen, wenn man alleine bei den Fakten bleibt.

Gruß
Frank

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Günter Cornett

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Günter Cornett » 9. August 2008, 21:43

Frank schrieb:
>
> <<>
> Ja, das ist mir klar.
> Nicht klar ist mir, warum das verboten sein sollte!
> Mein Thread schildert den geschäftlichen Kontakt, den ich mit
> JKLM hatte.
> Eine Wertung ist nicht enthalten.

Es geht um das Verhalten einer Firma in Bezug auf Geld. Das ist immer heikel. Zudem berichtest du in diesem Zusammenhang von einer Drohung mit einer Anzeige. Das kann schon sehr geschäftsschädigend sein, weil du damit JKLM strafrechtlich relevantes Verhalten nahelegst.


> Ich wollte wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat
> (durchaus auch mit demselben Verlag) und was man da machen
> kann.

Natürlich müssen Kunden die Möglichkeit haben, Erfahrungen auszutauschen, aber bevor man öffentlich von einer Anzeige redet, braucht es schon Handfestes, imho mindestens die Anzeige, wohl eher aber ein entsprechendes Ergebnis. Und selbst das kann vertraulich zu behandeln sein.

Zudem hat die betroffene Firma keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Sie weiß nichts von den Forumsbeitrag. Und wenn sie es wüßte, weiß sie nicht, wer du bist.


Wenn du den Namen nennen willst, schreib einfach, dass du Schwierigkeiten hast, Kontakt zu JKLM aufzunehmen und dass es um eine Bestellung geht. Zur Problemlösung sollte das erstmal reichen.

> Soll heißen: Ich finde es absolut ok, Roß und Reiter zu
> nennen, wenn man alleine bei den Fakten bleibt.

Kommt auf die Fakten drauf an. Aber du nennst eh nur das Ross (JKLM), nicht den Reiter (Frank wer?). :)

Ansonsten ist es Abwägungssache. Ich bin durchaus dafür Namen von Firmen zu nennen, von denen man verarscht wurde, oder die fortgesetzt Mist bauen, schlechte Leistung liefern. Ich habe hier ja auch schon meine Händler-Erfahrungen mit Amazon geschildert. Wenn es aber (möglicherweise) nur um ein Missgeschick geht, sollte man sich auf das Erforderliche beschränken.

Die Grenzen zwischen unfairer Anprangerung und sinnvollem Erfahrungsaustausch sind sicherlich fließend. Wichtig finde ich allerdings, dass man mit seinem eigenen Namen dazu steht, wenn man den Namen des anderen nennt. Für mich ist das - neben der Sachdarstellung - ein Kriterium die Seriösität eines Vorwurfs zu beurteilen.

Gruß, Günter

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Duchamp

Re: Geld zurück bei Pre-Orders

Beitragvon Duchamp » 10. August 2008, 12:45

Ein paar Gedanken von mir dazu:

Wenn ein Spieleverlag / Vertrieb Pre-orders anbietet, sollte er sich auch einen vernünftigen Kundenkontakt leisten. Die e-mail-Adresse scheint mir aber eher wie eine Sackgasse zu funktionieren ...

Bei BGG ist es permanente Gepflogenheit, bei unverständlichen Geschäftsgebaren diese zu diskutieren. Eine Firma wie JKLM Games weiß genau, worauf sie sich beim internationalen Brettspielemarkt einlässt und wo und mit welchen Reaktionen zu rechnen ist. Außerdem weiß JKLM ja sehr genau, wer Frank ist, schließlich hat er Confucius bei ihnen vorbestellt und noch entsprechende E-mails geschickt, oder?

Glaubwürdigkeit? Sind wir hier ein eingeschworener Bekanntenkreis oder ein Internet-Forum? Kennt mich hier jemand persönlich? Und wenn nicht, na und?

Über die Verzögerung bei Confucius erfährt man auf der homepage immer noch NICHTS, auch meine zwei Mails wurden nicht beantwortet. Man muss in diversen Foren suchen, um zu erfahren, was los ist, oder direkt den Spieleautor kontakten. ??? Ist es soooo schwer, eine kurze Info an die Vorbesteller zu schicken? Wie wichtig sind denen eigentlich ihre Kunden?

Die Frage, die Frank konkret gestellt hat, ist so durchaus berechtigt. Einzige Antwort wohl nur:
Anbieter demnächst meiden, wenn es um Vorbestellungen geht. Schade.


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