Beitragvon Thomas O. » 23. März 2011, 21:24
Hi Peer,
sollte die Mietsache wirklich nach Stunden vermietet (und bezahlt) werden, so wäre ich ziemlich optimistisch, eine Mietdauer von 7 Stunden auch juristisch durchsetzen zu können. Letztlich ist es ja die Nutzungsdauer, die bezahlt wird, und die beträgt definitiv 7 Stunden. Auch der Wertverlust entspricht einer 7-stündigen Benutzung, so dass der Vermieter doch gar keinen Anspruch auf 8 x Stundenmiete haben kann.
Oder täusche ich mich? Mit dem "common sense" sind schon viele im Rechtsbereich auf die Nase gefallen...
Prost
Thomas