Beitragvon ode » 18. Oktober 2005, 08:21
Das wäre eine Frage, die es zu klären gilt. Wir haben es nämlich anders gespiel!!! Da bei den anderen "Königsgunstaktionen" der 4ten Spalte ja angegeben ist, was man sparen darf, wenn man ein solches Gebäude baut, dachten wir, dass es bei dieser Aktion sich nur um die Erlaubnis des königs handelt, ein solches Gebäude zu errichten. So, als wenn man einen Arbeiter auf dem Architekten stehen hat: dann muss man die Gebäudekosten ja auch noch bezahlen.
Verstehen tu ich übrigens folgende Aussage von Braz nicht:
"anders wärs mE nach ja auch sinnlos, denn dann könnte ich ja schnellstmöglich ein Atelier etc. aktivieren und hätte nach Ausgaben von Rohstoffen dieselbe Wirkung."
Wie willst du denn ein Atelier zu dem Zeitpunkt aktivieren, wenn du mit der Gunst des Königs ein Prestigegebäude bauen willst? Das musst du ja zu dem Zeitpunkt machen, wo du diese Gunst einsetzt. Das geht doch gar nicht, oder? Und die Rohstoffe des Ateliers reichen bei weitem nicht aus um irgendein Prestigegebäude zu bauen...
Ich glaube, ich hab den ganzen Satz nicht verstanden. Vielleicht hast du ja Lust zu erklären, wie du ihn meintest.
Geiles Spiel, oder? ;-)
ode.