Beitragvon AndreBu » 22. Oktober 2005, 10:54
Andrea schrieb:
>
> Hallo André ,
>
> vielen Dank für deine schnelle Antwort !
Gern ich will Regelfragen am besten sofort geklärt haben ^^
> Du meinst damit also, daß derjenige sein Geld vorher aus der
> Staatskasse bekommen kann und erst danach geblockt wird,
> falls jnd. von mir Geld möchte ?!
Ja in der Anleitung steht:
Das Veto kann einmalig zur eigenen Verteidigung gegen die Aktion des Mitspieler eingesetzt werden.
Das heißt, wenn dein Mitspieler z. B. den Wegelagerer spielt überfällt er alle Spieler und wenn Du das Veto spielst bleibst nur Du verschont
Gruß,
André
P.S: Bin ich froh, dass ich eine Version auf der Messe bekommen habe!