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[RF] Ringkrieg Erweiterung

Regelfragen und Varianten: Wie geht Spiel XY?
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Jochen Schwinghammer

[RF] Ringkrieg Erweiterung

Beitragvon Jochen Schwinghammer » 24. Mai 2006, 00:14

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Aufstellen von Katapulten (Die Schlachten des dritten Zeitalters).

Beispiel: Minas Tirith wird von einer Armee der Freien Völker kontrolliert und gerade nicht belagert. Damit kontrollieren die freien Völker also die Festung. Spielregel: "Der Spieler der freien Völker kann einen Rekrutierungs-Würfel dazu verwenden, ein Katapult in einer von ihm kontrollierten Festung der freien Völker zu platzieren." Meine Schlussfolgerung: Laut Spielregel darf ich auch dann rekrutieren, wenn die Festung nicht belagert wird. Sehe ich das richtig? Ich setze dann also einfach ein Katapult in die leere Festungs-Box? "Das Katapult wird in die Festungs-Box gestellt."

Für den Schatten ist es jedenfalls eindeutig. Er darf nur rekrutiren, wenn er eine Festung belagert. Von daher kann man nun wiederum die Vermutung haben, dass es für die freien Völker ähnlich sein sollte. Allerdings ist es für mich aus der Anleitung nicht ersichtlich.

Es schließt sich auch noch folgende Frage an: Wenn die freien Völker eine Schatten-Festung erobert haben, so dürfen sie dort laut Regel keine Katapulte bauen bauen (s.o.). Der Schatten darf jedoch laut Regel Belagerungstürme bauen, um die Festung zurückzuerobern. Ist das wirklich so gewollt oder ist das beim Testen einfach nur nicht vorgekommen?

Ich bin gespannt auf die Antworten.

Viele Grüße, Jochen Schwinghammer

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Phil

Re: [RF] Ringkrieg Erweiterung

Beitragvon Phil » 24. Mai 2006, 09:02

Ja, die freien Völker dürfen schon vor der Belagerung Katapulte aufstellen (wenn sie aktiviert sind).

Zur zweiten Frage:
Hab grad einen Blick in meine englischen Regeln geworfen und es sieht so aus, als wenn dies gewollt ist. Ist in meinen Augen auch kein zu großer Vorteil.

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Matthias Staber

Re: [RF] Ringkrieg Erweiterung

Beitragvon Matthias Staber » 24. Mai 2006, 11:20

>Für den Schatten ist es jedenfalls eindeutig. Er darf nur rekrutiren, wenn er eine Festung belagert. Von daher kann man nun wiederum die Vermutung haben, dass es für die freien Völker ähnlich sein sollte. Allerdings ist es für mich aus der Anleitung nicht ersichtlich.<

Es ist nicht aus der Anleitung ersichtlich, weil es nicht der Fall ist.
Wenn du dem Wortlaut der Regel auf Seite 6 folgst, unter 5.1 "Das Rekrutieren von Belagerungsmaschinen", machst du nichts falsch:

Belagerungsmaschinen rekrutieren können:

- Freie Völker: Katapulte in Festungen der Freien Völker (das sind Festungen, die der Spieler der freien Völker zu Beginn des Spiels kontrollierte, also z.B. Waldlandreich oder Minas Tirith, also nicht: eroberte Festungen des Schattens), die aktuell von den Freien Völkern kontrolliert werden, und die zu einer Nation gehören, deren Politikmarker auf der aktiven Seite liegt.

- Schatten: Belagerungstürme zu Festungen, die aktuell vom Spieler der Freien Völker kontrolliert werden (können auch eroberte Festungen des Schattens sein), die aktuell vom Schattenspieler belagert werden.

Matthias


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