Beitragvon Andreas Keirat » 9. November 2010, 10:53
Thygra schrieb:
>
> > Wenn auf der 5ten Ebene also ein Balkon liegt, bekomme ich
> > dann bei 4 Stockwerken und dem Architekten die Punktzahl, die
> > auf dem Balkon steht. Wo aber lege ich dann die Schriftrolle
> > hin? Ich würde sie auf die 4te Etage legen wollen, weil ich
> > die ja physikalisch gebaut/ausgebaut habe. Dadurch würde das
> > Balkon-Element weiterhin liegen bleiben, oder?
>
> Nein. Haben wir denn ein so unterschiedliches Verständnis der
> deutschen Sprache? Tut mir leid, wenn das immer noch unklar
> ist. Wie ich bereits schrieb: Du wertest den Turm so, als
> wäre er eine Etage höher oder niedriger. In deinem Beispiel
> wertest du ihn so, als hätte er 5 Etagen. Anders gesagt: Du
> tust so, als stünde auf deinem Bauplatz ein Turm mit 5
> Etagen. Und zwar in allen Belangen, da nichts Gegenteiliges
> in der Anleitung steht. Also legst du die Schriftrolle auf
> den 5er Balkon.
Ja, haben wir beide. :-) Ich hätte bei diesem Beispiel eben mit der (für mich) normalen Logik gearbeitet. Als Bauherr bastel ich also an der vierten Etage herum und hab sie dann fertig. Stolz zeige ich sie meinem Auftraggeber (Architekten), der mir dann nicht den vereinbarten Lohn gibt, sondern eine Bonuszahlung (entsprechend dem Wert der darüberliegenden Etagen-Ausschreibung in diesem Beispiel). Aber natürlich hätte ich als Bauarbeiter eben eigentlich nur an der vierten Etage gearbeitet, sie mit Fernseher, Modem und Datenleitungen versehen und die Wände mit Prinzessin Lillifee-Tapete bedacht.
Bei dir bastel ich halt eben an der vierten Etage, der Bauherr (Architekt) kommt und findet die so toll, daß er sie gleich komplett mit in Etage 5 mitnimmt. Geht regeltechnisch natürlich, ist aber für mich persönlich vom Thema her recht sinnfrei. Zumal, wenn dort ein passender Balkon sein sollte. Wo kommt der denn plötzlich her? Hatte ich in der vierten Etage bestimmt als Küchenzeile vorgesehen, hehehe...
Vor allem, was passiert denn, wenn die darüberliegende Etage einen Balkon hat, den man noch gar nicht bauen dürfte? Darf man den dann trotzdem werten und mit einer Schriftrolle belegen? Eigentlich nicht, zumindest laut der Regel auf Seite 4. Dann bringt der Architekt also in fast allen Fällen nicht besonders viel an Mehrwert. Meistens 1 oder 2 zusätzliche Punkte (Ausnahme 7te zu 8te Etage bei einigen Türmen und Bau der Etage direkt unter/über dem aktuellen Balkonprojekt).
Warum meine Verwirrung? Das liegt am Wort "werten". Ich bezeichne das Werten immer mit dem Vorgang, der gemeint ist, wenn es Siegpunkte/Geld gibt. Also beim Abschnitt 5 "Aufträge erfüllen". Dort steht nirgends "werten" als Wort und ich habe unter "werten" eben nur den Abschnitt (b) verstanden. Der Verlag (und wohl auch der Autor) meinen aber mit dem Begriff "werten" den ganzen Bereich 5.
Ist vielleicht zu kleingeistig von mir gedacht. Andererseits funktioniert "meine" Version als sogenannte Bonuszahlung ebenso gut und erlaubt sogar höhere Siegpunktzahlen, weil ein entsprechender wertbarer Balkon noch bleiben würde, bis er -physikalisch- dann auch mal gebaut wird. Fühlt sich eben für mich richtig an.
So, genug gesabbelt, jetzt weißt Du aber vielleicht etwas mehr, warum ich da gestolpert bin.
Ciao,
Andreas Keirat
www.spielphase.de