Moin,
ich habe da mal2 Fragen.
1. Nachbarschaftshilfe. Ich verstehe die Regel so: Ich kann/muss Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen bei Steuerzahlung bzw. bei Kirchenbasar und bei fehlender Nahrung in der Ernährunsphase. Sonst nicht ! ??
2. Wenn ich Waren in Kramerläden verkaufe. Muss ich mich festlegen wieviel Waren ich verkaufe und ziehe dann die Geldstücke oder ist das auch einzeln möglich, Ware-Geld-Ware-Geld...??
Ich wünsche einen schönen Advent !