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[RF] Ruhrschifffahrt : Schulden Sonderfälle

Regelfragen und Varianten: Wie geht Spiel XY?
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Ernst-Jürgen Ridder
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[RF] Ruhrschifffahrt : Schulden Sonderfälle

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 8. Januar 2013, 17:51

Hallo,

es geht um folgende Sonderfälle, die auftreten können, wenn Schulden gemacht werden müssen, um einen gültigen Spielzug ausführen zu können, im eigenen Vorrat aber kein Lagerhaus zur Verfügung steht, oder schon alle Schuldenfelder besetzt sind:

a) falls verfügbar, nehme ich ein Lagerhaus von der Zeitleiste und verliere 2 Siegpunkte,

b) auch auf der Zeitleiste gibt es kein Lagerhaus mehr, ich verliere 2 Siegpunkte,

c) es ist zwar noch ein Lagerhaus verfügbar, ich kann es aber nicht aufstellen, weil alle Schuldenplätze schon besetzt sind, ich verliere 2 Siegpunkte.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1) Was geschieht mit den Lagerhäusern bei a) und c)? Laut der inoffiziellen neu geschriebenen englischen Regel bei BGG kommt jeweils ein Lagerhaus aus dem Spiel. Halte ich für richtig, ist das auch die offizielle Lösung? Wäre es bei a) anders, dürfte ich also das von der Zeitleiste vorzeitig genommene Lagerhaus auf ein freies Schuldenfeld setzen, könnte ich dieses durch Rückzahlung der Schulden unter Umständen vorzeitig zum Bauen nutzen, ehe ich es regulär hätte bekommen können, was mir unrichtig zu sein scheint.

2) Können/müssen diese Schulden in den Fällen a) bis c) zurückgezahlt werden? Zählen sie, wenn nicht zurückgezahlt, am Ende nochmals 2 Verlustpunkte? Gesetzt den Fall, solche Schulden können/müssen nicht zurückgezahlt werden und bleiben bis zum Spielende offen, welche Auswirkungen hat das dann auf den Fortschritt Bürgermeister? Wenn man solche Schulden nicht zurückzahlen darf, hätte man am Ende ja nicht zurückbezahlte Schulden, so dass der Fortschritt Bürgermeister nicht genutzt werden kann, Restgeld also nicht in Siegpunkte umgewandelt werden kann.

Wenn es keine offizielle Antwort vom Autor oder von Uli Blennemann gibt, würde ich das so lösen wollen:

Schulden, für die man kein Lagerhaus aufstellen konnte/durfte und für die man während des Spiels 2 Verlustpunkte abgezogen bekommen hat, sind Schulden wie alle anderen auch, können und müssen bis zum Spielende zurückgezahlt werden, sonst gibt es nochmals 2 Verlustpunkte und der Bürgermeister kann nicht genutzt werden. Das scheint mir eine angemessene Konsequenz für eine Spielweise, die dazu führt, dass ich für Schulden nicht einmal ein Lagerhaus aufstellen kann/darf.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen

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TomTom-spielbox
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Re: [RF] Ruhrschifffahrt - Schulden Sonderfälle

Beitragvon TomTom-spielbox » 8. Januar 2013, 18:27

Ja, die Regeln sind sehr unrund und berücksichtigen sehr viele Sonderfälle nicht, leider.

Ich hoffe auf eine komplett überarbeitete Regelversion vom Verlag/Autor, wo weniger "gnädig" umgegangen wird mit den Spielern und dafür die Regeln geradliniger sind.

Gerade bei den Schulden gibt es die von Dir beschriebene Kette:
- Um Schulden aufzunehmen, tue folgendes...
- Es sei denn, das geht nicht mehr, dann ...
- Falls das nicht mehr geht, dann...
- Und wenn auch das nicht mehr, dann...

Usw.

Da wären "sauberere" Regeln schöner gewesen.

Selbe Situation mit den Schleusen und den Ereignissen: Statt einfach zu sagen: "Ist der Beutel leer, wird das oberste Hindernis entfernt und als Ereignis gewertet. Punkt."
gibt es unklare "Pflicht"-Regeln, dass dann alle Spieler bauen "müssen" - wobei eben wieder nicht klar ist, was denn passiert, wenn sie es nicht können - z.B. mangels Technologie oder Geld...

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: [RF] Ruhrschifffahrt - Schulden Sonderfälle

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 8. Januar 2013, 20:29

Hallo,

das Problem mit den Wasserstands-/Nachfragechips und dem Schleusenbau scheint mir durch die FAQ 2 und die inoffizielle neugeschriebene englische Regel bei BGG gelöst. Nach der deutschen FAQ 2 entfällt schlicht die Phase zwei, bis wieder mindestens zwei Marker im Beutel sind, ähnlich in der BGG-Regel.

Während nach der im Spiel befindlichen Regel ja eine Baupflicht besteht, wenn nur noch ein Marker im Beutel ist, ist die Frage nicht beantwortet, was denn geschehen soll, wenn ein Spieler mangels Fortschritt Schleusenbau gar keine Schleuse bauen darf.

In der FAQ 2 heißt es als Ergänzung: "...und die Spieler können oder wollen keine Schleuse bauen (somit kommen keine neuen Marker in den Beutel), entfällt Phase 2 (das Ziehen des Nachfragemarkers) solange, bis wieder mindestens zwei Marker im Beutel sind."

Das verstehe ich so, dass die Pflicht zum Schleusenbau entfallen ist. Sonst wüsste ich nicht, wie ich die FAQ 2 verstehen soll, denn wenn Spieler eine Schleuse bauen müssen, können sie das schlecht nicht wollen, wenn sie es können, oder? Es wäre ja auch nicht richtig, wenn Spieler, die mangels Fortschritt keine Schleuse bauen können, das sanktionslos auch nicht zu tun brauchen, während ein Spieler, der den Fortschritt hat und deshalb eine Schleuse bauen kann, aber kein Geld hat, diese womöglich ungewollte Aktion ausführen und dafür auch noch Schulden aufnehmen müsste.

Na ja, Ruhrschifffahrt ist aus meiner Sicht ein sehr gutes Spiel, aber bei so manchem Punkt der Regel muss man sich halt durchwursteln.

Spielerische Grüße
Ernst-Jürgen

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Uli Blennemann
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Re: [RF] Ruhrschifffahrt - Schulden Sonderfälle

Beitragvon Uli Blennemann » 9. Januar 2013, 11:56

Ernst-Jürgen,

das ist völlig richtig.

Schulden, für die man kein Lagerhaus aufstellen konnte/durfte und für die man während des Spiels 2 Verlustpunkte abgezogen bekommen hat, sind Schulden wie alle anderen auch.

Sie können und müssen bis zum Spielende zurückgezahlt werden, sonst gibt es nochmals 2 Verlustpunkte und der Bürgermeister kann nicht genutzt werden.

Uli

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Ernst-Jürgen Ridder
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Re: Danke

Beitragvon Ernst-Jürgen Ridder » 10. Januar 2013, 01:52

Hallo Uli,

Danke für die Klarstellung

Ernst-Jürgen


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