Beitragvon Stefan Brück - alea » 8. März 2015, 19:03
hans reinhold schrieb:
>
> hier gibts die diskussion, ob man nach dem bau eines
> lustgartens den weißen würfel auch gegen arbeiter eintauschen
> darf wg. "beliebiger Aktion". dagegen spricht "die Zahl des
> weißen würfels". wie haltet ihr es, oder gibts was offizielles?
Nun, eine "beliebige Aktion" ist eine beliebige Aktion, also selbstverst. auch das Holen von Arbeitern!
"*Die Zahl* des weißen Würfels" steht dort nur so explizit, damit niemand auf die Idee kommt, den weißen Würfel selbst an sich zu nehmen und damit wiederum die Regelfrage aufzuwerfen, ob auch der nächste Lustgarten-Erbauer in der Runde ihn nun noch nutzen darf oder ob er "weg" ist (was er eben nicht ist!).
vG
St.