Beitragvon Arne Hoffmann » 15. Juli 2002, 22:58
Moin moin!
Ich habe heute morgen mal durch die Fortgeschrittenenregeln von N&S gelesen und bei dem Abschnitt über Versorgung hat sich über meinem Kopf einen großes Fragezeichen gebildet. Vielleicht kann mich ja einer hier aufklären.
Im Regelheft steht unter 2.1: [i] Spielsteine in Rekrutierungs-Städten sind versorgt, wenn sie eine Versorgungslinie zu irgendeiner anderen eigenen Rekrutierungs-Stadt ziehen können. Spielsteine, die scih nicht in einer Rekrutierungs-Stadt befinden, sind versorgt, wenn sie eine Versorgunglienie zu irgendeiner anderen eigenen Rekrutierungs-Stadt, die selbst versorgt ist, ziehen können.[/i]
So, wie ist das jetzt zu verstehen? :-? Muß im ersten Fall die Rekrutierungs-Stadt, zu der ich die Verbindungslinie ziehe, leer sein (also ohne Einheiten)? Oder kann das irgendeine Stadt sein, von der meintewegen auch schon Versorgungslinien hatten gezogen werden müssen. Und was ist im zweiten Fall gemeint, daß die Stadt selbst versorgt ist? Muß dann eine Armee dort anwesend sein?
Zu den Grundregeln habe ich auch noch eine Frage: Unter 4.25 steht zu den Befestigungen, da Einheiten, die nach Errichten der Befestigung in die Box ziehen, nicht von dieser geschützt werden. So weit, so gut. Kann ich aber für die Einheiten einen weiteren Marsch opfern um diese in die Befestigung zu ziehen (oder quasi auch für diese eine Befestigung anzulegen), oder müssen die außerhalb der Befestigung bleiben, solange diese besteht?
Tschö,
- Arne -