Beitragvon Günter Cornett » 30. Juni 2003, 11:27
Jost Schwider schrieb:
>
> "Günter Cornett" hat am 27.06.2003 geschrieben:
>
> > das gilt natürlich nur, wenn das blinzelnde Mädchen von den
> > Werwölfen beim Blinzeln erwischt wurde. Sie ist dann sofort
> > aus dem Spiel.
>
> ...wir hatten schon Fälle, wo die Werwölfe "meinten", das
> Mädchen ertappt zu haben... :-/
>
> Im Ernst: Da niemand (auch der Spielleiter!) nicht weiss, wer
> welche Rolle spielt, kann m.E. das Mädchen doch gar nicht
> anders behandelt werden (als andere Opfer).
Der getötete Charakter kann doch seine Karte umdrehen.
> > Ansonsten wäre es eine sichere Sache für die Dorfbewohner,
> > wenn das Mädchen in der ersten Runde mit mangaweit
> > geöffneten Augen blinzelt, um sich von der Hexe retten zu
> > lassen. Die Hexe muss da natürlich mitmachen, was aber kein
> > Problem sein sollte, wenn sie die Taktik kennt.
>
> Hier steckt m.E. ein großer Denkfehler in vielen der hier
> geäußerten Meinungen zum "übermächtigen" Mädchen:
> [i]Jeder[/i] kann so tun, als ob er eine bestimmte Rolle inne
> hat, also kann durchaus auch ein Werwolf sich als Mädchen
> outen.
Schlauschlau: Nur dumm, dass es nur für die Werwölfe Sinn macht, Verwirrung zu erzeugen. Wer behauptet, er sei das blinzelnde Mädchen, ist also Werwolf oder blinzelndes Mädchen.
> Irgendwelche vorherige "Absprachen" (etwa "Hexe soll Mädchen
> wiederbeleben" - wie soll das überhauüt gehen, wenn niemand
> die Rollen kennen [i]kann[/i]?) machen m.E. keinen Sinn, da
> niemand vorher weiss, welcher Partei er angehört.
Wenn die Hexe das blinzelnde Mädchen wiederbeleben dürfte, brauchte es keine Absprache. Die richtige Taktik für das Mädchen wäre: in der ersten Runde blinzeln, gucken, darauf vertrauen, dass die Hexe diese Taktik kent und es wiederbelebt, und dann den Dorfbewohnern erzählen, wer Werwolf ist.
Daher ist es notwendig, das die Hexe das blinzelnde Mädchen nicht wiederbeleben darf, zumindest wenn es beim Blinzeln erwischt wurde.
Gruß, Günter