Beitragvon Tobias Langolz » 4. November 2004, 22:36
Hallo, Thorin,
meiner Ansicht nach ist die Antwort auf Deine Frage in der recht knapp abgefassten Spielanleitung zu finden, denn die abgedruckte Regel sagt im Abschnitt „Flucht“ mit anderen Worten aus, dass ein Spieler am Ende seines Zuges einen seiner Ritter aus einer belagerten Stadt entfernen und zurück in seinen Vorrat an Gefolgsmännern legen darf, wenn sich unter den maximal acht Karten um die Katharerkarte herum mindestens eine Klosterkarte befindet.
Da ausdrücklich von „Rittern“ und nicht von „Spielfiguren“ die Rede ist, können Baumeister NICHT aus einer belagerten Stadt flüchten.
Außerdem wird im Abschnitt „Versorgung“ explizit die Wertung von Wiesen geregelt, auf denen sich ein oder mehrere Schwein(e) aus der „Händler & Baumeister“-Erweiterung befinden. Gäbe es also auch für den Baumeister eine Besonderheit zu beachten, so wäre diese sicherlich ebenfalls ausformuliert worden. Und auch ohne die „Katharer“-Erweiterung kann es ja durchaus vorkommen, dass ein Baumeister eine Stadt bis zum Spielende nicht mehr verlässt, weil sie einfach nicht fertig gestellt werden kann!
Nicht ganz eindeutig hingegen geht aus der Spielregel hervor, ob man
a) auch mehreren seiner Ritter aus derselben Stadt zur Flucht verhelfen darf, und ob
b) die Flucht eine zusätzliche Aktion darstellt.
In unserer Spielrunde haben wir uns damit beschäftigt und uns wie folgt entschieden:
Zu a) Ja, mehrere Ritter einer Farbe dürfen dieselbe belagerte Stadt verlassen, aber natürlich nacheinander (1 Ritter pro Spielzug), da in der Regel nicht das Wort „einmalig“ verwendet wird und dies sonst auch für jede belagerte Stadt aufwendig notiert werden müsste, um Zweifelsfälle zu verhindern.
Zu b) Nein, die Flucht ist KEINE zusätzliche Aktion, genau wie auch das Einsetzen des Baumeisters oder des Schweins aus der 2. Erweiterung keine zusätzliche Aktion darstellt. Anders ausgedrückt: Wer in seinem Spielzug einen Ritter zurücknehmen möchte, darf KEINE Spielfigur (Gefolgsmann, Baumeister oder Schwein) auf die von ihm angelegte Karte setzen. Denn die einzige Besonderheit bei der Flucht von Rittern besteht darin, dass der Spieler einen Gefolgsmann aus dem Spiel HERAUS statt in das Spiel HINEIN stellt (noch dazu aus einer nicht fertig gestellten Stadt!), und somit kommt ja eine Aktion mit einer Spielfigur zustande, von der es immer nur genau eine pro Spielzug geben darf!
Viele Grüße an Dich, Thorin, und natürlich auch an alle anderen Leser(innen)!
Tobias