Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 30. Dezember 2003, 16:52
Aus dem Gedächtnis geantwortet (da mich 72 Kilometer vom nächsten erreichbaren Regelheft trennen): Die Spielregel führt nur eine einzige negative Konsequenz für den jungen Vater auf, dessen Gattin im Kindbett stirbt, nämlich dass er eine Besitzkarte, die er nur durch Heirat erworben hat, sofort nach dem Hinscheiden seiner Gemahlin abgeben muss.
Andererseits ergibt sich daraus natürlich die Frage, ob es sich allein deswegen lohnen würde, die Gemahlin eines Mitspielers umzubringen. Es müssen also wohl noch mehr unangenehme Konsequenzen damit verbunden sein.
Wir haben das in unseren Spielrunden so gelöst, dass wir die "weichen" Konsequenzen einer Eheschließung (z.B. eine Aktion mehr zu haben) mit der Ehefrau sterben ließen, die "harten" Konsequenzen (z.B. neu angesiedelte Bürger) bestehen ließen. Unsere Überlegung war dabei, dass solche Dinge wie eine Aktion mehr zu haben simuliert, dass die Ehefrau bei der Verwaltung des Reiches mithilft (was sie nach ihrem Tod natürlich nicht mehr tut), solche Dinge wie angesiedelte Bürger aber zur Mitgift gehören und in den Besitz des Ehemannes über gehen.
Es gibt aber meines Wissens keine definitive Klärung dieses Punktes im Regeltext.
Auf Xuntheit!
Gustav der Bär