Einen wunderschönen Guten Morgen,
ein kurze aber sehr entscheidenden Frage, die gerade mal wieder aufgetaucht ist:
"6.17 Besitzwechsel von Provinzen und Städten" besagt, dass die absolute Mehrheit innerhalb einer Provinz für die Übernahme der Kontrolle nötig ist. Zählen dabei ausschliesslich die Marker in der Provinz oder auch die Marker in Ortschaften/Städten mit? In 5.7 (korrespondierende Phase in der 0. Runde) gibt es da einen erklärenden Hinweis. Jetzt weiss ich nicht, ob der hier als "bekannt" vorausgesetzt wird und die Verteilung genauso gehandhabt wird, oder ob es in den späteren Zügen explizit anders gemacht werden soll.
Wir haben bislang mit den Regeln wie im 0. Zug gespielt und es hat ganz gut geklappt, aber wissen würd ich es schon gerne ;-)
Ein Hinweis darauf, dass es in 6.17 anders gehandhabt werden könnte als in der 0. Runde ist die Anmerkung am Ende von 6.18. Dort steht, dass Ortschaften und Städte keinen Einfluss auf die Konzessionszugehörigkeit von Diözesen (schweres Wort) haben. Demnach also komplett ohne Ortschaften/Städte für die Provinzkontrolle?
Vielen Dank für Eure Zeit,
Olav