Beitragvon Kathrin Nos » 16. April 2002, 21:02
Hallo Bettina,
also, ich will's mal versuchen - möchte allerdings gerne hinzufügen, dass es sich bei meinen Antworten wohl eher um meine/unsere persönlichen Regelauslegungen handelt, als belegbare, sowie hieb- und stichfeste Aussagen aus der Regel...
Mir liegt übrigens die deutsche Regel vor (wir haben das Spiel letztes Jahr in Essen bei den gebrauchten Spielen erstanden).
"Bettina" hat am 16.04.2002 geschrieben:
> 1. Per mündlichem Gesuch kann ich jemanden aus der Bastille
> befreien.
> Muss ich bei Stattgabe des Gesuchs würfeln, wie bei der
> Karte Justice, oder kommt der Gefangene einfach so frei?
In der Regel bei "Bastille" steht: "Er (der Spieler) kann auf Erlaubnis des Königs oder der Regentin die Bastille verlassen, wenn ein anderer Spieler sich in einer Audienz erfolgreich dafür einsetzte, (...)"
Und die Audienz wiederum muss an den König gerichtet werden, der einem nur dann Gehör schenkt, wenn man gegen sein Ansehen würfelt, und bei diesem Würfelwurf kleiner oder gleich seinem momentanen Ansehen beim König geblieben ist (alternativ kann man ja zweimal gegen sein Ansehen bei der Königin würfeln, falls dieses signifikant besser ist).
Fazit: Man muss also schon würfeln, nämlich wegen der Audienz, aber eben nicht wie bei der Gerechtigkeit (Justice) - dort bestimmt ja das Würfelergebnis, ob die Todesstrafe, das Exil, eine Geldstrafe oder Freispruch erfolgt.
> 2. Eine Witwe behält die Titel ihres verstorbenen Ehemannes.
> Heisst das, dass sie auch die entsprechende Karte vor sich
> ablegt und die Einnahmen daraus kassiert? Oder gilt diese
> Regelung nur für die Einhaltung der Etikette (Anrede)?
Ich will auch hier mal eine Regelpassage zitieren: "(...) Die Frau nimmt den Familiennamen und die Adelstitel ihres Gatten an, aber nicht die Karten (beachten Sie die Etikette). Das Paar teilt seine Einkommen zu gleichen Teilen auf, außer wenn einer von ihnen in der Bastille ist. Eine Witwe behält den Adelstitel ihres verstorbenen Gatten bei."
Also, ich würde das so interpretieren, dass man kein Einkommen mehr erhält, weil ja die Einkommenskarte nicht vor einem liegt. Man kann an Einkommen des Ehegatten teilhaben, wenn dieser eine entsprechende Karte vor sich liegen hat und Einkommen erhält. Aber wie gesagt, das ist nur meine persönliche Auslegung.
> 3. Die Karte [i]F qui a utilisé le Poison / un Philtre[/i]
> Es heisst in der Anleitung, die Karte wird gegen eine Frau
> gespielt, die [b]im Laufe des Spiels[/b] Gift oder
> Liebestrank gespielt hat. Heisst das, man kann eine Gift-
> oder Liebestrank-Ausspielerin auch Runden später dafür
> "strafen"?
Würde ich auch sagen, dass man es auch Runden später noch spielen kann.
Insgesamt fanden wir die Spielregeln auch ziemlich gewöhnugnsbedürftig und sind immer wieder beim Spielen auf Fragen gestossen. Mit wievielen Leuten habt Ihr denn gespielt? Wir waren zu viert, was uns aber zu wenig vorkam.
Was wir übrigens kürzlich mal gespielt haben, und was vom Setting her ähnlich ist, ist Vive le Roi vom Heidelberger Spieleverlag. Während Versailles/Aristo einen grösseren Verhandlungsanteil hat, erschien uns das Vive le Roi taktischer. Auch dieses Spiel hat aber eine ziemlich konfuse Regel - wir haben es beim ersten Mal auch ziemlich falsch gespielt, weil uns nicht klar war, wann man Karten nachzieht (und hatten dadurch immer ziemlich viele Karten zur Verfügung, weil wir zu oft nachgezogen haben).
HTH ( = Hope this helps),
alles Gute von
Kathrin.
Spielerin, früher auch Rezensentin