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Urheberrechtsfrage

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Andreas Hallerbach

Urheberrechtsfrage

Beitragvon Andreas Hallerbach » 20. Januar 2006, 11:42

Hallo,
ich habe mir Gedanken gemacht, ob es aufgrund der häufig auftretenden Regelfragen und der manchmal sehr schlechten Anleitungen nicht angebracht wäre, eine Art Spielanleitungs-Wikipedia auf die Beine zu stellen, in der jeder an einer perfekten Anleitung zu Spielen mitschreiben kann. So wie es das damals auch zu FFFF auf der Website von Marcel-André Casasola-Merkle gab.
Bei meinen Gedanken über eine Verwirklichung kam ich dann zu dem Punkt Urheberrecht und hab da mal ein paar Fragen:

- Den Text einer Anleitung 1:1 ins Internet zu stellen ist sicherlich nicht rechtens (zumindest nicht ohne die Einwilligung des jeweiligen Verlages). Wenn der Text aber nun in eigenen Worten verfasst ist, sollte das doch kein Problem sein, oder?

- wie schaut es mit Bildern aus? Es gibt ja massig Rezensionsseiten im Internet, die alle Bilder der entsprechenden Spiele zeigen. Muss dazu auch der Verlag gefragt werden, oder stellen die irgendwo Bilder zu Verfügung, die genutzt werden dürfen, oder darf ich ein selbst gemachtes Foto eines Spieles bzw. eines Spielteiles ohne Einwilligung veröffentlichen?

- Und wenn ja: Darf ich dann auch die Fotos anderer Seiten benutzen, solange diese z.B. nur die Spielschachtel darstellen ohne irgendeinen künstlerischen Wert? Denn bei der reinen Abfotografie einer Schachtel liegt ja keine wirkliche Eigenleistung vor, die ein Urheberrecht rechtfertigen würde.

- seht ihr auch den Besdarf nach einer Regel-Wiki-Seite, oder brauch ich mir da keine weiteren Gedanken drüber machen? (die oberen Fragen hätte ich dann allerdings für ein anderes Projekt, das schon deutlich fortgeschrittener ist, trotzdem beantwortet)

mfg
Andreas Hallerbach

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Günter Cornett

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Günter Cornett » 20. Januar 2006, 12:23

Andreas Hallerbach schrieb:
>
> Hallo,
> ich habe mir Gedanken gemacht, ob es aufgrund der häufig
> auftretenden Regelfragen und der manchmal sehr schlechten
> Anleitungen nicht angebracht wäre, eine Art
> Spielanleitungs-Wikipedia auf die Beine zu stellen, in der
> jeder an einer perfekten Anleitung zu Spielen mitschreiben
> kann. So wie es das damals auch zu FFFF auf der Website von
> Marcel-André Casasola-Merkle gab.
> Bei meinen Gedanken über eine Verwirklichung kam ich dann zu
> dem Punkt Urheberrecht und hab da mal ein paar Fragen:
>
> - Den Text einer Anleitung 1:1 ins Internet zu stellen ist
> sicherlich nicht rechtens (zumindest nicht ohne die
> Einwilligung des jeweiligen Verlages). Wenn der Text aber nun
> in eigenen Worten verfasst ist, sollte das doch kein Problem
> sein, oder?

Doch, es geht bei dem Urheberecht an Spielen nicht so sehr um den konkreten Wortlaut sondern um den Inhalt.
Du musst den Verlag fragen, eventuell auch den Autor. Die meisten Verlage dürften für eine Untertützung dankbar sein. Sie stellen ja selber Spielanleitungen ins Netz, auch um nicht ständig Anfragen beantworten zu müssen.

Wenn du die Regeln umformulierst, kann es sein, dass sich der Inhalt schleichend verändert. Das sehe ich als Nachteil an.

> - wie schaut es mit Bildern aus? Es gibt ja massig
> Rezensionsseiten im Internet, die alle Bilder der
> entsprechenden Spiele zeigen. Muss dazu auch der Verlag
> gefragt werden, oder stellen die irgendwo Bilder zu
> Verfügung, die genutzt werden dürfen, oder darf ich ein
> selbst gemachtes Foto eines Spieles bzw. eines Spielteiles
> ohne Einwilligung veröffentlichen?

Produktfotos darfst du selber machen, wenn du die Produkte präsentieren willst (Shop, Rezension). Du darfst aber nicht so ohne weiteres ein Cover-Bild (oder einen Teil davon) zur Illustration deiner Webseite verwenden, nur weil es thematisch passt (z.B. Grafiken aus OFUA auf einer Mittelalter-Webseite).

Die meisten verlage stellen für Rezies Pressefotos zur Verfügung, die kostenfrei veröffentlicht werden dürfen. Einfach mal nachschauen oder nachfragen.

> - Und wenn ja: Darf ich dann auch die Fotos anderer Seiten
> benutzen, solange diese z.B. nur die Spielschachtel
> darstellen ohne irgendeinen künstlerischen Wert? Denn bei der
> reinen Abfotografie einer Schachtel liegt ja keine wirkliche
> Eigenleistung vor, die ein Urheberrecht rechtfertigen würde.

Auch da gibt es Schutzrechte (Lichtbilder, Lichtbildwerke).

> - seht ihr auch den Besdarf nach einer Regel-Wiki-Seite, oder
> brauch ich mir da keine weiteren Gedanken drüber machen? (die
> oberen Fragen hätte ich dann allerdings für ein anderes
> Projekt, das schon deutlich fortgeschrittener ist, trotzdem
> beantwortet)

Es gibt bereits ein paar Seiten mit Spielanleitungen, zu verschiedenen Spielen auch FAQs. Den Bedarf an neuen Regeln sehe ich eher nur bei einzelnen Spielen als gegeben.

Gruß, Günter (obige Antworten nach bestem Wissen und Gewissen)

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Tim-spielbox

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Tim-spielbox » 20. Januar 2006, 13:40

> Doch, es geht bei dem Urheberecht an Spielen nicht so sehr um
> den konkreten Wortlaut sondern um den Inhalt.

Das hört sich sehr interessant an. Kann man in Deutschland inzwischen reine Ideen urheberrechtlich schützen? Wenn Du da zufällig Links auf Gerichtsurteile hättest, wäre ich Dir sehr dankbar. Hätte ja gigantische Folgen, zum Beispiel auch für Unternehmenswerbung oder Fernsehformate.


Tim

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peer

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon peer » 20. Januar 2006, 13:58

Hi,
Tim schrieb:
>
> > Doch, es geht bei dem Urheberecht an Spielen nicht so sehr um
> > den konkreten Wortlaut sondern um den Inhalt.
>
> Das hört sich sehr interessant an. Kann man in Deutschland
> inzwischen reine Ideen urheberrechtlich schützen?

Soweit ich weiss, ist eine reine Idee nicht schützbar, wohl aber eine gewisse Komplexität (aus mangelndem anderen begriff), die dann "fertiges Produkt genannt" werden kann (Man muss auch zwischen Urheber- und Markenschutz unterscheiden, ich beziehe mich mal auf ersteres)
Ein paar Beispiele:
"Segelflugsimulation: Verschiedene Terme liegen in bestimmten Bereichen, die jeweils weitergedreht werden und eine Höhensteigerung erlauben. Je höher, desto schneller. Wettflug mit anschließender Landung." wäre so noch nicht geschützt, ein entsprechendes, ausgearbeitetes Spiel dagegen schon.

Ein Satz hat noch kein Urheberrecht - ein Buch dagegen schon

Eine Kombination aus e-Mol und e-dur ist erstmal noch keine Schöpfung, ein Lied dagegen schon.

Wo jetzt das eine andfängt und das andere aufhört - Keine Ahnung! (Aufgrund der Unsicherheit gibts wohl auch so viele Plageraterie-Fragen). So weiss ich, dass ein Mechanismus nicht schützbar ist (z.B. ist ja nicht das "tappen" an sich geschützt, nur das entsprechende Begriff-Handlungspaar. Also kann Kramer nicht gegen die Verwendung seiner Leiste klagen.) (Das klang jetzt anders, als beabsichtigt :-)). Andererseits wurde z.B. Tom Jollys Echtzeitmechanismus aus "Camelot" patentiert. Kann aber auch sein, dass das wieder was anderes ist.

"Für den Hausgebrauch" reicht aber erst einmal die Faustregel "Die Summe der Teile ist schützbar, die Teile in der Regel nicht"

ciao
peer

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richard stubenvoll

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon richard stubenvoll » 20. Januar 2006, 14:00


VORSICHT mit der Sprache!

"Kann man in Deutschland inzwischen reine Ideen urheberrechtlich schützen?"

==> Nein, man kann ideen nicht urheberrechtlich schützen, sondern (es ist noch viel besser!):

Ein künstlerisches werk genießt von alleine den schutz des urheberrechts, ohne daß man hierfür irgendetwas tun muß oder tun kann. (Offene Frage ist dann nur die Beweisbarkeit, sollte es zum streit kommen).

==> Die frage ab wann ein künstlerisches Werk beginnt, wird unterschiedlich beantwortet ...

==> Es gibt für das Urheberrecht nichts mit dem Patentrecht vergleichbares (Stichworte: "Eintragen", "Anmelden")

==> Urheberrechte sind auch nicht übertragbar. Übertragbar sind lediglich die verwertungsrechte am urheberrecht.

==> Dann gibt es natürlich die möglichkeit eine marke oder ein gebrauchsmuster anzumelden. Dabei geht es aber weniger um inhalte (=idee) als vielmehr die "form" (meines wissens nach).


==> Das ganze ist ziemlich kompliziert und verwirrend, experte bin ich leider auch nicht, insofern alles ohne gewähr :-)

Ich habe z.B. ziemlich gestaunt, als ich erfahren durfte, daß man 300 jahre alte gemälde nicht einfach so verwenden darf ... zwar dachte ich, da der urheber ja schon längst tot ist, ist das urheberrecht erloschen ... Ich wurde aber von einem urheberrechts-anwalt aufgeklärt, daß es zwar korrekt ist, daß das urheberrecht nicht mehr greift, wohl aber das recht des denkmalschutzes, d.h. es ist trotzdem eine schutz- und verwertungsgebühr an das museum, wo das original hängt, zu zahlen ... :-(


==> Was das verwenden von Bild- und Textmaterial im netz angeht: Auch wenn sie auf irgendeiner site online sind, genießen sie weiterhin urheberrechtsschutz. Dies bedeutet, jede ungefragte verwendung stellt eine verletzung desselbigen dar. Inwieweit das dann von der verletzten seite nun geduldet wird oder nicht, ist eine andere frage.


==> Ich muß günter rechtgeben, daß das umformulieren von regeln problematisch ist (==> "schleichende veränderung" trifft das sehr gut).



richard stubenvoll
www.histogame.de

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Tim-spielbox

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Tim-spielbox » 20. Januar 2006, 15:09

> ==> Dann gibt es natürlich die möglichkeit eine marke oder
> ein gebrauchsmuster anzumelden. Dabei geht es aber weniger um
> inhalte (=idee) als vielmehr die "form" (meines wissens nach).

Genau. Beispiel: Manche Unternehmensberatungen haben bestimmten Beratungsprozessen tolle Markennamen gegeben, die dann geschützt sind. Den Beratungsprozess selbst kannst Du aber problemlos abkupfern (was aber meist gar nicht notwendig ist, weil sie in der Regel trivial sind).


Tim

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Günter Cornett

Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Günter Cornett » 20. Januar 2006, 17:34

Tim schrieb:
>
> > Doch, es geht bei dem Urheberecht an Spielen nicht so sehr um
> > den konkreten Wortlaut sondern um den Inhalt.
>
> Das hört sich sehr interessant an. Kann man in Deutschland
> inzwischen reine Ideen urheberrechtlich schützen? Wenn Du da

Man sollte sehr genau unterscheiden zwischen 'Spielidee' und 'Idee'.

'Spielidee' meint alles Nicht-Materielle an einem Spiel, das Regelwerk losgelöst von seiner konkreten Form. Unter 'Idee' versteht man dagegen nur einen Gedanken oder Einfall.

Auch Konzepte sind schützbar, obwohl sie auch nichts Materielles beinhalten. Was wir unter Spielidee verstehen, ist aber viel mehr als nur ein Konzept.

'Spielidee' ist keine spezielle Form eines einzelnen Gedankens. Von daher macht es Sinn, sich von dem Begriff 'Spielidee' zu verabschieden. Er führt zu Mißverständnissen und wertet die Arbeit von Spieleautoren ab, weil: 'es ist ja nur eine Idee'.


> zufällig Links auf Gerichtsurteile hättest, wäre ich Dir sehr
> dankbar. Hätte ja gigantische Folgen, zum Beispiel auch für
> Unternehmenswerbung oder Fernsehformate.
>

Unter
http://www.forumrecht.com/syndikus/briefings/gr/gr_016.htm habe ich - als der Link noch funktionierte - mal folgendes gefunden:

|: " ... Spielregeln von Shows. Diese sind von den Gerichten als
|: schutzfähig anerkannt worden, wenn sie inhaltlich individuell
|: gestaltet sind (6). Dabei ist aber Voraussetzung, dass sich
|: Spielregeln, um schutzfähig zu sein, in ausreichendem Maße
|: von schon bekannten Regeln unterscheiden müssen. Dies dürfte
|: bei Spielregeln in Shows, die ja für gewöhnlich sehr einfach
|: gestrickt sind, im Regelfall nicht gegeben sein. "

Anmerkung (6) enthält folgende Quellenangabe:

|: BGH, Urt. v. 17.10.1961,
|: GRUR 1962, 51 (52) -
|: Zahlenlotto sowie BGH, Urt.
|: v. 21.1.1993, ZUM 1994,
|: 186 (187)

Ansonsten empfehle ich dir mal die Diskussion in Google groups zu dem Thema zu verfolgen:

http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/browse_frm/thread/cd5404246713a1c6/818ec8ec797ebc10?tvc=1&q=gesellschaftsspiele#818ec8ec797ebc10

Da gibt es auch ein paar Leute, die mir widersprechen. :)


Gruß, Günter


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