Beitragvon Marten Holst » 25. März 2006, 07:55
Moin,
> Das Reinheitsgebot als Gesetzesnorm gibt es schon viele
> Jahre nicht mehr.
> Viele Brauereien halten sich noch dran, das ist dann aber
> eigene Entscheidung.
Und hängt mit der Marktsituation zusammen. Ausländische (oder auch deutsche) Biere, die nicht reinheitsgebotskompatibel sind, haben nur Nischenmärkte erobern können (Szenebiere wie die mexikanischen, blegisches Trappistenbier). Konsumbiere wurden "vom Verbraucher" ohne Reinheitssiegel weiterhin nicht angenommen. Wenn mich nicht alles täuscht, hat deswegen zum Beispiel Foster's seine Rezeptur umgestellt, und sich erst danach "richtig" etwablieren können.
> Man darf jetzt aber genauso andere Biersorten (importierte
> wie einheimische) anbieten und konsumieren.
Das war auch bereits immer erlaubt - nur die Bezeichnung "Bier" war durch die Gesetzesnorm geschützt. Weiterhin geschützt ist die Behauptung, konform zum Gebot zu brauen, weswegen das auch immer gerne drauf steht.
> Schon witzig: Jahrelang wurde der Untergang des Abendlandes
> beschworen, wenn das Reinheitsgebot fällt.
> Und hinterher merkt keiner, wenn es weg ist.
Dass das Abendland untergeht, war sicherlich übertrieben. Dennoch war (und ist) es eine bequeme Art, bestimmte Eigenschaften eines Bieres abzuprüfen. Ob die nun wirklich immer einen echten Mehrwert bieten, sei dahingestellt. Aber der "deutsche Konsument" ist eben bestimmte Eckwerte gewohnt. Aus diesem Grunde hat zum Beispiel Guinness die Absenkung des Alkoholgehalts von (deutschlandüblichen) 4,8% auf (guinnessübliche) 4,2% sicherheitshalber nicht groß beworben. Ein "echtes" Bier hat halt knapp 5% zu haben, und so wie Bockbier einigen zu stark ist, ist Guinness denen zu schwach. Wat de Buur nich kennt, freet he nich.
Tschüß
Marten