Beitragvon Günter Cornett » 23. August 2006, 16:33
Andreas Keirat schrieb:
>
> Erich schrieb:
> >
> > Danke, das ging ja flott.
> > Gibt es denn da keinen Ärger, wenn jemand anderes (Verlag)
> > ein gleichnamiges Spiel auf den Markt bringt?
> >
> > Erich
>
> Nicht, wenn der Verlag den Namen nicht geschützt hält (nennt
> sich dann glaub ich TITELSCHUTZ oder so). Beide anderen
> "Shogun"-Spiele sind bereits seit mehr als einem Jahrzehnt
> aus den Spieleregalen der Händler/Hersteller verschwunden.
Es müsste schon eine Anmeldung als Marke sein.
Titelschutz gibt es nur kurzfristig (für ca. 6 Monate) und ist gedacht, um einen Titel in der Zeit unmittelbar vor der Veröffentlichung zu schützen. Titelschutz erhält man durch eine Vorveröffentlichung des Titels im Titelschutzanzeiger oder in einem anerkannten Fachmagazin (welches Magauin dafür in Frage kommt, wird im Zweifelsfall im Nachhinein entschieden).
Gruß, Günter