VolkiDU schrieb:
>
> Günter Cornett schrieb:
> > > Ach ja, § 19 Absatz 5 AAG
>
> > Nein, Absatz 2
> > und da muss ich mich - in der tat und mal wieder :oops: -
> > selbst korrigieren:
>
> Du hattest doch nach der Zahl 50 gefragt, und die steht im Absatz 5!
Nö. Ich hatte danch gefragt, wo das mit der ethnischen Herkunft steht.
Absatz 5 hatte ich ja selbst zitiert, um die 50-Wohnungen-Grenzen zu belegen.
Ach, ich vergaß, du kannst ja nicht lesen..
> Zur Erinnerung:
> >>>> Volker schrieb:
> >>>> Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen (Massengeschäft) gelten
> >>>> auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle
> >>>> Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.
> >>>Günter Cornett schrieb:
> >>>Wo steht das?
Absatz 5 bezieht sich aber auf den Paragraphen, der ethnische Herkunft und 'Rasse' mit einbezieht. Daher braucht es einen besonderen Absatz (2), der sich nur auf ethnische Herkunft und 'Rasse' bezieht..
> > Und zurück zum Ausgangspunkt, zu 'Kinderfeind' Volker L. - er
> > darf Familien mit Kindern als Mieter ablehnen, sofern er das
> > nicht im Massengeschäft tut.
>
> Volker L. wird keine Kinder ablehnen. Der? Niemals!
Na, sagt der doch selbst.
Ach, ich vergaß: Du kannst nicht lesen.
Gruß, Günter