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Verlagsdruck auf Onlineshops beim Verkaufspreis

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Tim-spielbox

Re: Völlig absurde Diskussion

Beitragvon Tim-spielbox » 10. November 2006, 10:07

> Fakt ist ebenfalls, dass alle Online-Händler die den Preis
> erhöht haben nun denselben Preis für das Spiel verlangen.
> Wirklich Zufall?

Wenn das wirklich so ist, dürfte es ein Fall fürs Kartellamt sein - wenn die Branche nicht so winzig wäre. :lol:


Tim

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Sven G

§ 14 GWB !

Beitragvon Sven G » 10. November 2006, 12:19

So, ich habe jetzt keine Lust mehr ! Es ist eindeutig, daß
hier keinerlei Kenntnis zugegen ist und einfach nur unkundig
gelabert wird:


§ 164 StGB ... einer Behörde oder ! ... öffentlich !

Sven

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Sven G

§ 14 GWB !

Beitragvon Sven G » 10. November 2006, 12:22

Kleiner Tipp:

Immer erst lesen, dann nachdenken, dann abwägen, dann vielleicht etwas schreiben !

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Sven G

§§§§§

Beitragvon Sven G » 10. November 2006, 12:24

Ich stimme Dir zu und verabschiede mich aus dieser Diskussion !

Sven

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peer

Re: Völlig absurde Diskussion

Beitragvon peer » 10. November 2006, 13:46

Hi,
Eric schrieb:
>
> Fakt ist ebenfalls, dass alle Online-Händler die den Preis
> erhöht haben nun denselben Preis für das Spiel verlangen.
> Wirklich Zufall?

Hat keiner behauptet. Wenn aber ein Verlag den Verkaufspreis erhöht, wäre der Verkaufspreis des Händlers auch betroffen - ganz ohne Preisabsprache.

Wie gesagt: Ich kenne weder die Fakten in diesem Fall (Einkaufspreis, Verkaufspreis, Vorgehen, Grund) noch die gesamte Rechtsgrundlage. Ein einzelner Paragraph reicht in den seltensten Fällen aus, um eine Entscheidung zu fällen (deswegen gibts ja Juristen).

Daher halt ich mich mit einer Bewertung von Händler und/oder Verlag zurück.

Mehr wollte ich mit dem Urposting nicht sagen.

ciao
peer

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Christiane F.

Re: Einzelhandel, Marktwirtschaft, Arbeitsplätze

Beitragvon Christiane F. » 14. November 2006, 00:51

Hi Eric (und alle anderen),

da habe ich andere Erfahrungen.

Also mal ganz abgesehn davon, dass ich nicht zum Buchhändler meines Vertrauens fahre (ausser mit dem Fahrrad), habe ich auch jederzeit die Möglichkeit, dort anzurufen und mir ein Buch zur Ansicht kommen zu lassen - und am nächsten Samstag gehe ich ganz gemütlich dort hin, schaue es mir in aller Ruhe an (wenn ich mag, sogar mit ner Tasse Kaffee dazu) und kaufe es dann, oder auch nicht. Auch dort habe ich Rückgaberecht, genauso wie im Versandhandel.
Und dass die meisten Buchhändler vom Präsenzbuchhandel Abstand genommen haben, halte ich für ein Gerücht. Ganz im Gegenteil, die haben immer viel zu viel vorrätig - viel mehr, als der Platz in meiner Wohnung und mein Geldbeutel vertragen. :seufz:

Ich muss dazu sagen, dass ich eigentlich sehr gerne im Internet einkaufe, weil es sich mit meinem Tagesrhythmus und meinen bescheuerten Arbeitszeiten besser vereinbaren lässt, aber gerade bei Büchern geniesse ich es, in der Buchhandlung zu sein, in Ruhe zu blättern, rumzuschaun, anzulesen - und bei guten Buchhandlungen geht das auch alles ohne Probleme. Und der Preis ist bei Büchern ja ohnehin nicht das wirkliche Thema.

Lesefreudige Grüsse,

Christiane

(hat fast 4000 Bücher in ihrer Wohnung rumstehn, aber zu wenig Zeit, sie alle zu lesen).


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