Beitragvon Andreas Keirat » 5. Juli 2009, 18:51
Niki schrieb:
> Darf ich das so einfach? Muss ich was beachten? Darf ich z.B.
> von der hall9000 einen Text nehmen ihn in meine Versteigerung
> kopieren wenn ich am Ende eine Klammer setze und dort steht
> (Text von der Internetseite hall9000.de)?
>
Das kommt darauf an, von welcher Internetseite Du dies machst. Wenn Du eine Verlags-Webseite benutzt, bei dem der Pressetext steht, gibt es keine Probleme, da diese Texte explizit zur Verbreitung geschrieben wurden.
Wenn du dagegen aber z.B. unsere Texte von www.spielphase.de nimmst, bekommst Du ein nettes Abmahnschreiben, denn wir erlauben es nicht, diese Texte zu kopieren und für Verkäufe zu nutzen. Dies wurde nämlich früher gerne mal gemacht (ohne Nennung, von wem der Text stammt. Die Konditionen der Nutzung legen die Webseiten selbst fest, da musst Du dich vorab informieren.
Gegen kenntlich gemachte Zitate hat sicherlich niemand etwas, aber die ganzen Texte mal eben so zu klauen, ist bei ausführlichen Testberichten von Hall9000, Spielphase, Reich der Spiele und anderen Webseiten durchaus gefährlich. Bei unseren Texten wurde jedenfalls ausreichende Schöpfungshöhe zuerkannt. Gleiches gilt für Fotos, wenn es sich nicht um Pressefotos von den Verlagen handelt. Da haben die Webseiten natürlich auch ein Mitspracherecht bei der Benutzung durch Dritte.
Links sind bei eBay nicht erlaubt, weil es ja auch mal ein Gerichtsurteil gab oder noch gibt, bei dem der Besitzer einer Webseite auch verpflichtet ist, die Links entsprechend zu kontrollieren und dafür zur Verantwortung gezogen werden kann/konnte, wenn die verlinkte Webseite Viren oder illegale Inhalte zeigte.
Ciao,
Andreas Keirat
www.spielphase.de