Beitragvon Weltherrscher » 2. November 2010, 13:50
Touch schrieb:
>
> Laut Ebay-Verkäufer-Infoseite ist es untersagt, Artikel
> anzubieten, die über Internet bereitgestellt oder versandt
> werden (z.B. Eine Datei, die nach Angebotsende per E-Mail an
> den Käufer verschickt wird.).
> Es werden aber auch oft genug Spielstände von Computerspielen
> versteigert, die noch dazu so verwirrend beschrieben sind,
> dass manch einer offensichtlich glaubt, das eigentliche Spiel
> zu ersteigern...
Ritter Sport hat mir geschrieben das sie keine Handhabe gegen die Auktionen haben, die einzige Möglichkeit geht also über den von Dir geschilderten Weg.