Beitragvon Luminarium Games » 4. September 2013, 14:28
Ich habe die Verlinkungen korrigiert und läuft nun. Aber noch mal zum Thema:
/Zitat
Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können.
/Zitat Ende
(Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html)
Ist doch gesetzlich eigentlich geregelt und einen regelmäßigen Blog betreibe ich damit nicht. Aber wie auch immer, sicher ist sicher. Danke an euch.