Beitragvon Thomas » 18. April 2000, 14:31
Das läßt sich nicht eindeutig beantworten. Zunächst muß in jedem konkretem Fall überprüft werden, ob der Text (evtl. auch das Layout, die Bilder, Fotos, Grafiken, Tabellen) überhaupt schützenswert im Sinne des Urheberrechtes sind. Das ist der Fall, wenn er eine eigene geistige Schöpfung ist und ob er das ist, wird wohl im Einzelfall wohl nur ein Richter entscheiden können.
Daher würde ich davon ausgehen, dass Kurzspielregeln, die einem Spiel beiliegen oder von Verlag/Autor stammen generell urheberrechtlich schützenswert sind. Jetzt kommt es darauf an, wie der Urheberrechtsinhaber die Situation sieht. Er kann die Nutzungsrechte verkaufen, vermieten, verleihen oder auch freigeben.
Wenn du allerdings Kurzspielregeln meinst, die eine selbstgeschriebene Zusammenfassung des Spiels darstellen, so liegt vielmehr die Frage vor, ob hier urheberrechtlich gechütztes Material (die Originalregeln) benutzt wird. Und hier sind die Grenzen m.E. fliessend. Wenn du einen "Testbericht" für eine Zeitschrift/Onlinemagazin schreibst, wirst du die Originalregeln sicher in Kurzform wiedergeben, um das Spiel als solches zu beschreiben. Wenn du die Blitzregeln allerdings "herstellst", damit sich andere nicht mehr die Originalregeln/das Originalspiel kaufen müssen, kann das urheberrechtliche Folgen haben.
Frag doch am besten bei den Verlagen nach, ob sie etwas dagegen haben. Dann bist du auf der sicheren Seite.