1) Muß der Herzog entfernt werden, wenn man in einem 2er Herzogtum einen Ritter mittels Bischof austauscht? (Die Regel fordert für den Besitz des Herzogtums 2 Ritter, fordert das Entfernen des Herzogs aber nur beim Verbinden von Herzogtümern)
2) Darf man EIGENE Herzogtümer durch Erweiterung verbinden?