Beitragvon Matthias Staber » 21. November 2001, 12:47
´>wahrscheinlich ist gemeint, Allianzen zwischen dem Zugspieler und einem
Mitspieler zu verhindern. Meiner Auffassung nach liegt ein Scheingeschäft
immer dann vor, wenn der Zugspieler effektiv nichts (oder weniger) erhält
für das Ausführen einer Aktion (also, ich gebe Dir 10 Taler, wenn ich die
Aktion ausführen darf, dafür bekomme ich aber noch 10 Taler von Dir und
Spieler XY darf die Aktion nicht ausführen). Sofern der Zugspieler jedoch
durch das Angebot reicher wird, sollte es legal da seine Entscheidung sein.<
Danke, das scheint eine vernünftige Interpretation der Textpassage zu sein. Petras Antwort hatte ich mir auch schon überlegt, aber verworfen: Auf das, was Petra anspricht, wird, glaube ich, in den Regeln mit dem Ausdruckspaar "harte Währung" - "weiche Währung" referiert.
Als Bedeutung für das Gegensatzpaar "Scheingeschäft" - "legales Geschäft" würde es somit wegfallen (sofern im Regeltext terminologisch genau gearbeitet wurde - was ich aber bei den hervorragenden Alea-Regeln annehme).
Grüße,
Matthias