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Regelfrage Händler von Genua

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Marten Holst

Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Marten Holst » 6. Februar 2002, 16:03

Moinle,

nachdem ich jetzt kürzlich erstmals (jaja, spät, schäm) HvG gespielt habe, waren doch einige Dinge noch nicht so klar, auch wenn es keinerlei Streitigkeiten am Tisch gab...

1) Wie lange darf man was mitbieten, insbesondere: was heißt das "Scheingeschäfte" in den Regeln? Wenn ich keine Aktion mehr habe, darf ich dann noch bieten, um z.B. eine Botschaft zu erfüllen oder weil mir "langweilig" ist?
2) Darf man am Ende eines Zuges nur zwei Gebäude mit Besitzmarkern füllen oder nur zwei Marker verballern (sprich: darf ich in einem Zug zwei alte Marker abschießen und gleich meine zwei setzen)?
3) Darf man Besitzmarker handeln? Eigentlich nein, denn sie sind ja verschiedenfarbig, oder tauscht man dann im Vorrat um?
4) Wir haben das doch richtig verstanden, eine Aktion kann auch als reiner Handelsvorwand dienen: ich biete Dir drei große Aufträge, ein Salz und vier Botschaften gegen Tuch, Seide, 1:1-Tausch, Extraaktion, freies Startfeld und drei andere große Aufträge (über deren Inhalte wir gerade gesprochen haben und nun hoffen, dass uns der andere keinen vom Pferd erzählt hat)...
5) Ist irgendwo geregelt, ob der Spieler, der die Aktion ausführt, ein Recht darauf hat, die z.B. Botschaften zu sehen, die er ja eh nicht bekommt, weil er sie gleich weggehandelt hat (nur interessant, wenn man das beim Rumtauschen vergessen hat...).

Tschüß
Marten (wäre gerne Händler in Genua gewesen, man spaziert so durch die Straßen und bekommt in den Häusern ohne Gegenleistung alle möglichen Dinge zugeschmissen, Wagenräder z.B.)

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Ingo Kasprzak

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Ingo Kasprzak » 6. Februar 2002, 16:19

Moin!

Marten Holst schrieb:
> 1) Wie lange darf man was mitbieten, insbesondere: was heißt
> das "Scheingeschäfte" in den Regeln? Wenn ich keine Aktion
> mehr habe, darf ich dann noch bieten, um z.B. eine Botschaft
> zu erfüllen oder weil mir "langweilig" ist?

"Scheingeschäfte": Du darfst nicht direkt dafür bieten, um einen anderen Spieler von Aktionen abzuhalten.
Du kannst sehr wohl weiterbieten, wenn Du keine Aktion mehr hast, um z.B. noch eine Botschaft zu überbringen.

> 2) Darf man am Ende eines Zuges nur zwei Gebäude mit
> Besitzmarkern füllen oder nur zwei Marker verballern (sprich:
> darf ich in einem Zug zwei alte Marker abschießen und gleich
> meine zwei setzen)?

Wenn Du genügend Marker hast, kannst Du auch zwei alte Marker "abballern". Theoretisch könntest Du auch drei Häuser in Besitz nehmen, aber ich glaube die Konstellation der Häuser lässt dies nicht zu.

> 3) Darf man Besitzmarker handeln? Eigentlich nein, denn sie
> sind ja verschiedenfarbig, oder tauscht man dann im Vorrat um?

Man darf sie handeln und tauscht dann mit dem Vorrat.

> 4) Wir haben das doch richtig verstanden, eine Aktion kann
> auch als reiner Handelsvorwand dienen: ich biete Dir drei
> große Aufträge, ein Salz und vier Botschaften gegen Tuch,
> Seide, 1:1-Tausch, Extraaktion, freies Startfeld und drei
> andere große Aufträge (über deren Inhalte wir gerade
> gesprochen haben und nun hoffen, dass uns der andere keinen
> vom Pferd erzählt hat)...

Und obendrein kannst Du noch die Waren, die Du durch die erhandelte Aktion erst bekommen würdest gleich mit anbieten, obwohl Du sie ja noch gar nicht hast! Aber wie ich gearde sehe, sprichst Du das unter Punkt fünf an:

> 5) Ist irgendwo geregelt, ob der Spieler, der die Aktion
> ausführt, ein Recht darauf hat, die z.B. Botschaften zu
> sehen, die er ja eh nicht bekommt, weil er sie gleich
> weggehandelt hat (nur interessant, wenn man das beim
> Rumtauschen vergessen hat...).

Klar kannst Du sie Dir anschauen. Es sind ja zunächst Deine! Im Zweifelsfall kannst Du aber gleich mitverhandeln, ob man sie sich anschauen darf...! ;-)
> Tschüß
> Marten (wäre gerne Händler in Genua gewesen, man spaziert so
> durch die Straßen und bekommt in den Häusern ohne
> Gegenleistung alle möglichen Dinge zugeschmissen, Wagenräder
> z.B.)

:-D


Leider liegt mir die Regel nicht vor, ich kann Dir also nicht sagen, wo genau diese Punkte angesprochen werden, aber es steht alles ganz sicher drin!

Ciao, Ingo

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Marten Holst

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Marten Holst » 6. Februar 2002, 16:22

Moinle Ingo,

schönen Dank für die Antwort, nur noch eine Nachfrage:

> > 1) Wie lange darf man was mitbieten, insbesondere: was heißt
> > das "Scheingeschäfte" in den Regeln? Wenn ich keine Aktion
> > mehr habe, darf ich dann noch bieten, um z.B. eine Botschaft
> > zu erfüllen oder weil mir "langweilig" ist?
>
> "Scheingeschäfte": Du darfst nicht direkt dafür bieten, um
> einen anderen Spieler von Aktionen abzuhalten.
> Du kannst sehr wohl weiterbieten, wenn Du keine Aktion mehr
> hast, um z.B. noch eine Botschaft zu überbringen.

Ich biete also zehn Dukatillos für die Poststation, der Zugspieler nimmt sie, geht dahin, und ich kann die Aktion nicht ausführen. und nun? Verfällt sie, kann der Zugspieler sie neu anbieten, war schon alles böse, was vorher war? Da diskutierten wir uns nämlich 10 Minuten schöne Spielzeit weg.

Tschüß
Marten (hat trotzdem gewonnen :-))[i][/i])

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Ingo Kasprzak

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Ingo Kasprzak » 6. Februar 2002, 16:36

Marten Holst schrieb:

> Ich biete also zehn Dukatillos für die Poststation, der
> Zugspieler nimmt sie, geht dahin, und ich kann die Aktion
> nicht ausführen. und nun? Verfällt sie, kann der Zugspieler
> sie neu anbieten, war schon alles böse, was vorher war? Da
> diskutierten wir uns nämlich 10 Minuten schöne Spielzeit weg.

Du bezahlst ja nur dafür, dass der Zugspieler in eine bestimmte Richtung geht. Die Aktion kann er natürlich noch zusätzlich verschachern (wenn er schlau ist! ;-) . Verhandeln darf man schliesslich alles (nur Scheingeschäfte sind verboten).

Ciao, Ingo
(hat HvG lange nicht mehr gespielt, würde aber gerne mal wieder)

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Marten Holst

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Marten Holst » 6. Februar 2002, 16:39

Moinle,

und Momentamal: ich dachte, das einzige, was verpflichtend ist, ist, dass wenn ich 10 Ducks biete, dass ins Metalllager gegangen wird, und der Zugspieler nimmt sie, dann bekomme ich auch automatisch die Aktion. Sonst müsste er doch dorthin gehen ohne meine Dukaten zu nehmen, wenn er die Aktion noch versteigern will. Oder haben wir das alle so falsch verstanden?

Tschüß
Marten (will schon seit ner halben Stunde weg sein)

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hannes

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon hannes » 6. Februar 2002, 16:50

Hallo Marten

Schau dir doch zum Thema "Scheingeschäfte" den früheren Thread an. Dort hat auch Sefan Brück geantwortet.

http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=1&i=31088&t=31088

Ciao
hannes (mag den Threadinhalt nicht zusammenfassen, da es momentan eine Ewigkeit dauert, bis die Beiträge (online) geladen werden)

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Peter Steinert

Re: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Peter Steinert » 6. Februar 2002, 16:51

Hallo, das ist ja eine interessante Diskussion. Ich verstehe zwar nicht alles, sehe die Regel aber folgendermaßen:

Der Zugspieler verhandelt in einem angemessenen Zeitraum über die Aktion, die dem momentanen Standort des Händlers entspricht oder führt sie selbst aus. Das darf er auch, wenn schon Gebote vorliegen, allerdings darf er die Aktion dann nicht mehr verfallen lassen.
Dann darf um Aktionen in angrenzenden Gebäuden Verhandelt werden, d.h.: Es ist nicht gestattet, Geld für eine Bewegung in ein angrenzendes Gebäude entgegenzunehmen, um dann die Aktion selbst auszuführen!
Wenn ich als Zugspieler Geld für die Aktion eines angrenzenden Gebäudes entgegennehme, muß ich nicht nur dorthin ziehen, sondern den betreffenden Spieler auch die Aktion ausführen lassen.
Verhandlungen über Gebäudeaktionen, die weiter entfernt liegen, sind so lange unverbindlich, bis die betreffende Aktion durch den Händler unmittelbar erreichbar ist (s.o.).

Gruß

Peter

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Marten Holst

Re:gelfrage Händler von Genua

Beitragvon Marten Holst » 6. Februar 2002, 16:59

Moinle,

schönen Dank für den Thread, hätte ich (mal wieder dieses Problem) gesucht, wären alle Fragen beantwortet, bis auf eine... nämlich die, was aus einer Aktion wird, wenn ich für ein Gebäude biete, ohne noch Aktionen übrig zu haben.

Ach ja, noch eine Frage hatten wir: ist es richtig, dass man von einem einmal gemachten Gebot nicht mehr zurücktreten darf (ich biete 10 Dukaten, 5 Min später: ach nein, ein Salz und ein 1:1-Kartl - führt nur dazu, dass der Zugspieler die Auswahl hat).

Tschüß
Marten (wollte schon seit einer ganzen Stunde weg sein... ;-)[i][/i])

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HBS

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 17:05

Moin Marten, moin Ingo,

leider muß ich Dir in einigen Punkten wiedersprechen...

> Marten Holst schrieb:
>> 1) Wie lange darf man was mitbieten, insbesondere: was heißt
>> das "Scheingeschäfte" in den Regeln? Wenn ich keine Aktion
>> mehr habe, darf ich dann noch bieten, um z.B. eine Botschaft
>> zu erfüllen oder weil mir "langweilig" ist?
>
> "Scheingeschäfte": Du darfst nicht direkt dafür bieten, um
> einen anderen Spieler von Aktionen abzuhalten.
> Du kannst sehr wohl weiterbieten, wenn Du keine Aktion mehr
> hast, um z.B. noch eine Botschaft zu überbringen.

Nein, man darf nur bieten, wenn man tatsächlich die ersteigerte Aktion auch ausführen kann! Eine Botschaft alleine reicht also nicht. Einzige Ausnahme: man darf dafür bieten, daß der Händler auf ein bestimmtes Gassenfeld zieht! (eventuell interessant wegen der Besitzmarken...)


>> 2) Darf man am Ende eines Zuges nur zwei Gebäude mit
>> Besitzmarkern füllen oder nur zwei Marker verballern (sprich:
>> darf ich in einem Zug zwei alte Marker abschießen und gleich
>> meine zwei setzen)?
>
> Wenn Du genügend Marker hast, kannst Du auch zwei alte
> Marker "abballern". Theoretisch könntest Du auch drei
> Häuser in Besitz nehmen, aber ich glaube die Konstellation
> der Häuser lässt dies nicht zu.

Drei Gebäude kann man nicht in Besitz nehmen, weil reihum jeder Mitspieler nur an [b]einen[/b] Händlerstein angrenzende Gebäude in Besitz nehmen darf. Der entsprechende Stein wird dann vom Feld genommen, bevor der nächste Spieler entscheiden darf, ob bzw. wo er Besitzmarker setzen dart (das verhindert in den meisten Fällen, daß gerade gesetzte Marker sofort wieder entfernt werden).


>> 3) Darf man Besitzmarker handeln? Eigentlich nein, denn sie
>> sind ja verschiedenfarbig, oder tauscht man dann im Vorrat um?
>
> Man darf sie handeln und tauscht dann mit dem Vorrat.

genau!


>> 4) Wir haben das doch richtig verstanden, eine Aktion kann
>> auch als reiner Handelsvorwand dienen: ich biete Dir drei
>> große Aufträge, ein Salz und vier Botschaften gegen Tuch,
>> Seide, 1:1-Tausch, Extraaktion, freies Startfeld und drei
>> andere große Aufträge (über deren Inhalte wir gerade
>> gesprochen haben und nun hoffen, dass uns der andere keinen
>> vom Pferd erzählt hat)...
>
> Und obendrein kannst Du noch die Waren, die Du durch die
> erhandelte Aktion erst bekommen würdest gleich mit
> anbieten, obwohl Du sie ja noch gar nicht hast!

Trotzdem gilt, was oben steht: die Aktion muß auch ausgeführt werden (können)!


>> 5) Ist irgendwo geregelt, ob der Spieler, der die Aktion
>> ausführt, ein Recht darauf hat, die z.B. Botschaften zu
>> sehen, die er ja eh nicht bekommt, weil er sie gleich
>> weggehandelt hat (nur interessant, wenn man das beim
>> Rumtauschen vergessen hat...).
>
> Klar kannst Du sie Dir anschauen. Es sind ja zunächst
> Deine! Im Zweifelsfall kannst Du aber gleich mitverhandeln,
> ob man sie sich anschauen darf...! ;-)

Sowas würde ich immer gleich mitverhandeln... ebenso, wie bei uns beim letzten Mal Privilegien verhandelt wurden mit dem Zusatz "aber ich darf aussuchen" bzw. "aber dafür darf ich Deine anderen Privilegien auch angucken". - Alles verhandelbar!

Die meisten dieser Punkte habe ich neulich hier im Forum und bei Alea direkt gelesen, genaue Fundstellen kann ich aber momentan nicht angeben...

Gruß,
Hanna
(freut sich schon darauf, daß ihr momentanes Lieblingsspiel bald von Puerto Rico abgelöst wird)

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HBS

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 17:07

"Marten Holst" hat am 06.02.2002 geschrieben:
> Moinle,
>
> und Momentamal: ich dachte, das einzige, was verpflichtend
> ist, ist, dass wenn ich 10 Ducks biete, dass ins
> Metalllager gegangen wird, und der Zugspieler nimmt sie,
> dann bekomme ich auch automatisch die Aktion. Sonst müsste
> er doch dorthin gehen ohne meine Dukaten zu nehmen, wenn er
> die Aktion noch versteigern will. Oder haben wir das alle
> so falsch verstanden?

hast Du richtig verstanden, Ingos Gebotsmöglichkeiteninterpretation war leider nicht richtig. Wenn Du hingehst, mußt Du die Aktion ausführen bzw. ausführen können!

Siehe meine Antworten unten.

Gruß,
Hanna
(hat die Regel und das Forumsarchiv gründlich studiert...)

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HBS

Re:gelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 17:28

Marten Holst schrieb:
>
> schönen Dank für den Thread, hätte ich (mal wieder dieses
> Problem) gesucht

das war auch der, den ich neulich gerade gelesen hatte und aus dem somit meine Antworten stammen!


> wären alle Fragen beantwortet, bis auf
> eine... nämlich die, was aus einer Aktion wird, wenn ich für
> ein Gebäude biete, ohne noch Aktionen übrig zu haben.

da Du das nicht darfst, tritt diese Frage nicht auf.


> Ach ja, noch eine Frage hatten wir: ist es richtig, dass man
> von einem einmal gemachten Gebot nicht mehr zurücktreten darf
> (ich biete 10 Dukaten, 5 Min später: ach nein, ein Salz und
> ein 1:1-Kartl - führt nur dazu, dass der Zugspieler die
> Auswahl hat).

das "nicht-Zurücktreten-dürfen" gilt nur für Gebote auf das jeweils aktuelle (also nächstliegende noch nicht ausgeführte) Gebäude - die gelten. Alle auf eventuell zukünftig erreichte Gebäude und ihre Aktionen gelten erstmal nur als "Richtungsweiser" für den Zugspieler, sind aber noch nicht bindend! Deshalb ist es so wichtig, bei den Händlern von Genua immer klarzumachen, wo man gerade ist, worüber geredet wird und alles schön der Reihenfolge nach zu machen... zumindest, bis alle genau wissen, wie's geht!

Gruß,
Hanna
(möchte die Händler von Genua endlich mal wieder mit einer Spielrunde spielen, in der es alle schon kennen!)

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Christian Hildenbrand

Re:gelfrage Händler von Genua

Beitragvon Christian Hildenbrand » 6. Februar 2002, 17:49

HBS schrieb:

> Gruß,
> Hanna
> (möchte die Händler von Genua endlich mal wieder mit einer Spielrunde spielen, in der es alle schon kennen!)

Oh, aber jetzt kenne ich es ja !!! :-)

Ich schließe mich dieser Runde also gerne an !

Ciao, Christian (...hat HvG letzte Woche zum 1.Mal gespielt...nach sehr ordentlichem Erklären der Spielregeln durch HBS...)

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HBS

Re:gelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 17:56

Christian Hildenbrand schrieb:

> > Gruß,
> > Hanna
> > (möchte die Händler von Genua endlich mal wieder mit einer
> Spielrunde spielen, in der es alle schon kennen!)
>
> Oh, aber jetzt kenne ich es ja !!! :-)
>
> Ich schließe mich dieser Runde also gerne an !
>
> Ciao, Christian (...hat HvG letzte Woche zum 1.Mal
> gespielt...nach sehr ordentlichem Erklären der Spielregeln
> durch HBS...)

und Du weißt auch, daß dieser Klammersatz nicht gegen Dich gerichtet war! oder? :-/

eher gegen so Leute, die trotz meiner Vorwarnung ("das Spiel ist aber recht komplex und kompliziert, dauert wohl auch lange, gerade wenn man's zum ersten Mal spielt") weder bei meiner Erklärung zuhörten, noch während des Spiels aufpaßten und dann irgendwann mittendrin fast beleidigt ausstiegen... obwohl sie die Gelegenheit gehabt hätten, etwas anderes zu Spielen! Ich gebe zu, das hat mich etwas geärgert!

Mit Dir jederzeit, auch neue Spiele! Wenn wir Glück haben, ja sogar morgen... (Mail kommt)

Gruß,
Hanna
(lernt zur Zeit immer wieder neue "Spielertypen" kennen)

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Gerhard Passler
Kennerspieler
Beiträge: 554

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Gerhard Passler » 6. Februar 2002, 21:03

Hallo Hanna!

Ich wollte gerade auf die Regelfragen von Marten antworten, da habe ich Dein Posting gesehen. Da Du alles perfekt erklärt hast, spare ich mir die die Arbeit ;-) und bestätige hiermit Dir und allen anderen nur mehr, dass Du in allen Punkten vollkommen Recht hast. :-))

Gruß
Gerhard

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HBS

(OT) RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 6. Februar 2002, 23:25

Gerhard Passler schrieb:
>
> Hallo Hanna!
>
> Ich wollte gerade auf die Regelfragen von Marten antworten,
> da habe ich Dein Posting gesehen. Da Du alles perfekt erklärt
> hast, spare ich mir die die Arbeit ;-) und bestätige hiermit
> Dir und allen anderen nur mehr, dass Du in allen Punkten
> vollkommen Recht hast. :-))

Danke! :-)

Gruß,
Hanna
(die sich freut :-)) )

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Ralf Arnemann
Kennerspieler
Beiträge: 2447

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Ralf Arnemann » 7. Februar 2002, 11:06

> Nein, man darf nur bieten, wenn man tatsächlich die ersteigerte
> Aktion auch ausführen kann!
Genau. Und ich hatte das auch immer so verstanden, daß grundsätzlich Händel zwischen Spielern nur statthaft sind, wenn dabei auch eine Aktion verwurstet wird.

Deswegen überrascht mich folgendes:
> Einzige Ausnahme: man darf dafür bieten, daß der Händler auf
> ein bestimmtes Gassenfeld zieht! (eventuell interessant wegen
> der Besitzmarken...)
Falls es da nicht eine explizite Ausnahme in der Regeln gibt, die ich übersehen habe, geht dies eben nicht.
Keine Aktion -> kein Gebot -> kein Handeln -> keine Zahlungen.

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Oli-spielbox

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Oli-spielbox » 7. Februar 2002, 11:58

Sorry Arne, aber das geht, da man dort ja keine Aktion ausführen muß/kann. Meines Wissens steht das sogar explizit in der Regel und aufgrund des aufgeführten Falles von Hanna kann das sogar interessant sein.

Ciao, Oli

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Jürgen Schmidt

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Jürgen Schmidt » 7. Februar 2002, 12:01

Ralf Arnemann schrieb:
> Deswegen überrascht mich folgendes:
> > Einzige Ausnahme: man darf dafür bieten, daß der Händler auf
> > ein bestimmtes Gassenfeld zieht! (eventuell interessant wegen
> > der Besitzmarken...)
> Falls es da nicht eine explizite Ausnahme in der Regeln gibt,
> die ich übersehen habe, geht dies eben nicht.
> Keine Aktion -> kein Gebot -> kein Handeln -> keine Zahlungen.

Lt. Stefan Brück darf man das für Gassenfelder eben doch:
http://www.spielbox-online.de/phorum4/read.php4?f=1&i=29708&t=29592

Grüße
Jürgen (der mal schneller als Hanna recherchiert hat ;-) )

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Ingo Kasprzak

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon Ingo Kasprzak » 7. Februar 2002, 13:17

Jürgen Schmidt schrieb:

> Lt. Stefan Brück darf man das für Gassenfelder eben doch:
> http://www.spielbox-online.de/phorum4/read.php4?f=1&i=29708&t=29592

Das ist doch mal eine Aussage! Dann hab ich es bisher falsch gespielt und die Sache mit den Gassenfeldern und dem zwanghaften Ausführen von Aktionen irgendwie verwurschtelt.
Prima! Danke!

Ciao, Ingo
(der immer wieder dazulernt)

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HBS

RE: Regelfrage Händler von Genua

Beitragvon HBS » 7. Februar 2002, 13:31

Ralf Arnemann schrieb:
>
> Deswegen überrascht mich folgendes:
> > Einzige Ausnahme: man darf dafür bieten, daß der Händler auf
> > ein bestimmtes Gassenfeld zieht! (eventuell interessant wegen
> > der Besitzmarken...)
> Falls es da nicht eine explizite Ausnahme in der Regeln gibt,
> die ich übersehen habe, geht dies eben nicht.
> Keine Aktion -> kein Gebot -> kein Handeln -> keine Zahlungen.

Es gibt, wie ja auch andere schon schneller als ich recherchiert hatten (jaja, so ist das wohl, wenn man mal nicht online ist... ;-) ), eine explizierte Ausnahme in der Regel, die ich hier jetzt mal vollständig zitieren möchte (Stefan Brück zitierte in dem "gelinkten" Beitrag nur einen Halbsatz daraus):

§ 2.10: Dem Zugspieler darf auch etwas dafür geboten werden, den Händler auf ein Gassenfeld zu bewegen; dies ist aber [i]niemals[/i] mit einer Aktion verbunden [i](sondern nur wichtig im Zusammenhang mit Besitzmarkern)[/i]

Gruß,
Hanna
(die die Regel noch auf dem Schreibtisch liegen hat)

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Arne Hoffmann

[OT] Die lieben Namen

Beitragvon Arne Hoffmann » 7. Februar 2002, 13:32

Moin Oli, moin Ralf!

Oli schrieb:
>
> Sorry Arne, aber das geht,

Ich habe mich doch gar nicht dazu geaeussert! ;-) :-))

Das wievielte mal ist das jetzt schon, Ralf? Oder hast Du Dich zur Narrenzeit verkleidet? :-))

Schoene Gruesse,

- Arne -

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Marten Holst

Bedankt

Beitragvon Marten Holst » 7. Februar 2002, 13:46

Moinle,

schönen Dank an alle

Tschüß
Marten (will sich auch mal bedanken)

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Ralf Arnemann
Kennerspieler
Beiträge: 2447

Re: [OT] Die lieben Namen

Beitragvon Ralf Arnemann » 7. Februar 2002, 14:31

> Ich habe mich doch gar nicht dazu geaeussert!
Dann wird es ja mal Zeit ...

> Das wievielte mal ist das jetzt schon, Ralf?
Erstaunlich oft kommt das vor.
Arne (Hoff)mann ist halt doch dicht dran an Arnemann.
Aber wir brauchen wohl beide nicht beleidigt sein.

> Oder hast Du Dich zur Narrenzeit verkleidet?
Nur heute aus Vorsicht die Krawatte weggelassen ;-)


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