Beitragvon Thomas » 9. November 2006, 09:35
Biberle schrieb:
> Eine Ausnahme wären Festpreise, wie sie bei manchem
> Hersteller teurer Exklusivartikel üblich sind.
Kannst du mir mal bitte Beispiele von Festpreisen nennen, bei denen der Hersteller seine Ware über Händler (und nicht bzw. nicht nur selber) vertreibt? Und komm bitte nicht mit Zeitschriften oder Büchern, für die das Gesetz Ausnahmen zulässt.
> Soweit ich bis dahin keine Luftschlösser gebaut habe, bleiben
> für mich deshalb nur zwei Schlüsse übrig:
> - der Onlinehändler will unter dem EK verkaufen bzw. weiß
> seinen EK noch gar nicht
Falls manche der Onlinehändler noch keine Lieferbestätigung für ihre Bestellung bekommen haben bzw. noch gar nicht bestellt haben (eine Stellungnahme von einem Mitarbeiter eines Herstellers in dieser Richtung ist in einem anderen Forum zumindest zu lesen), dann wäre das doch sehr plausibel, oder?
> - der Onlinehändler macht alles "richtig", d.h. er kennt alle
> Preise und kalkuliert einwandfrei erworbene Ware einfach nur
> recht knapp. [...] Nur irgendwo mag sich mir nach wie vor
> nicht so recht der Sinn ergeben. Der Hersteller hat seinen
> Vertriebs-VK, und solange er den erlöst, kann ihm doch der
> Rest egal sein.
Dem Hersteller könnte es egal sein, aber der Hersteller sollte im Normalfall auch an einer langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit mit seinen Vertriebspartnern interessiert sein. Wenn einzelne Händler den Preis schon vor Auslieferung der Ware so deutlich "kaputt" machen, dann verärgert das vieleicht die vielen anderen Händler, für die sich ein Verkauf des Spiels dann nicht mehr lohnt und die sich dann eventuell überlegen, ob sie in Zukunft noch Spiele dieses Verlags ins Sortiment zu nehmen, wenn die Konkurrenz die Preise sowieso wieder "kaputt" macht. Um dem Vorzubeugen, hat der Hersteller möglicherweise sehr wohl ein Interesse, dass seine Vertriebspartner die Ware zu einem profitablen Preis loswerden. Ob und wie er das legal beeinflussen kann/darf, ist eine andere Frage.