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Verlagsdruck auf Onlineshops beim Verkaufspreis

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Tim-spielbox

Bedeutung von Spieleläden?

Beitragvon Tim-spielbox » 9. November 2006, 09:11

> Einerseits ist der Ruf groß nach vernünftigen Spieleläden,
> bei denen man auch etwas über Spiele von Kleinverlagen
> erfährt,

Welchen Anteil am Gesamtverkauf haben eigentlich spezialisierte Spieleläden? Mehr als 20 %?


Tim

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Klaus Knechtskern
Kennerspieler
Beiträge: 1660

RE: Verlagsdruck auf Onlineshops beim Verkaufspreis

Beitragvon Klaus Knechtskern » 9. November 2006, 09:25

Danke für die Information Carsten, bei euch haben die Händler ja im Vergleich zu AH in früheren Zeiten wenigstens die Wahl was sie bekommen :-) Bei AH war das wohl teilweise etwas anders.

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Thomas

Re: allgemeines Feedback

Beitragvon Thomas » 9. November 2006, 09:35

Biberle schrieb:
> Eine Ausnahme wären Festpreise, wie sie bei manchem
> Hersteller teurer Exklusivartikel üblich sind.

Kannst du mir mal bitte Beispiele von Festpreisen nennen, bei denen der Hersteller seine Ware über Händler (und nicht bzw. nicht nur selber) vertreibt? Und komm bitte nicht mit Zeitschriften oder Büchern, für die das Gesetz Ausnahmen zulässt.

> Soweit ich bis dahin keine Luftschlösser gebaut habe, bleiben
> für mich deshalb nur zwei Schlüsse übrig:
> - der Onlinehändler will unter dem EK verkaufen bzw. weiß
> seinen EK noch gar nicht

Falls manche der Onlinehändler noch keine Lieferbestätigung für ihre Bestellung bekommen haben bzw. noch gar nicht bestellt haben (eine Stellungnahme von einem Mitarbeiter eines Herstellers in dieser Richtung ist in einem anderen Forum zumindest zu lesen), dann wäre das doch sehr plausibel, oder?

> - der Onlinehändler macht alles "richtig", d.h. er kennt alle
> Preise und kalkuliert einwandfrei erworbene Ware einfach nur
> recht knapp. [...] Nur irgendwo mag sich mir nach wie vor
> nicht so recht der Sinn ergeben. Der Hersteller hat seinen
> Vertriebs-VK, und solange er den erlöst, kann ihm doch der
> Rest egal sein.

Dem Hersteller könnte es egal sein, aber der Hersteller sollte im Normalfall auch an einer langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit mit seinen Vertriebspartnern interessiert sein. Wenn einzelne Händler den Preis schon vor Auslieferung der Ware so deutlich "kaputt" machen, dann verärgert das vieleicht die vielen anderen Händler, für die sich ein Verkauf des Spiels dann nicht mehr lohnt und die sich dann eventuell überlegen, ob sie in Zukunft noch Spiele dieses Verlags ins Sortiment zu nehmen, wenn die Konkurrenz die Preise sowieso wieder "kaputt" macht. Um dem Vorzubeugen, hat der Hersteller möglicherweise sehr wohl ein Interesse, dass seine Vertriebspartner die Ware zu einem profitablen Preis loswerden. Ob und wie er das legal beeinflussen kann/darf, ist eine andere Frage.

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Biberle

Re: Online-Shop bei Herstellern

Beitragvon Biberle » 9. November 2006, 09:46

Ich weiß jetzt auch nicht genau, was er meint. Es ist jedenfalls tatsächlich unüblich, einerseits klassisch zu vertreiben (über Groß- und Zwischenhändler an "Endkundenläden") und gleichzeitig Direktvertrieb zu machen.

Dass passt nicht zusammen. Erst recht nicht, wenn wie beim Verlag, um den es jetzt hier anscheinend geht, noch verschärfte Umstände hinzu kommen: Der D-Vertrieb wird von einem externen "Dienstleister" gemacht, der Shop dagegen sitz offensichtlich noch nicht mal in Deutschland, mal abgesehen davon, dass ihm jegliche Transparenz fehlt.

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Biberle

Re: allgemeines Feedback

Beitragvon Biberle » 9. November 2006, 09:54

Im hochpreisigeren HiFi-Bereich ist es z.B. oft so. Da vertreibt der Herstller dann auch nur über den "echten" Fachhandel, beliefert keine Onlinehändler (bzw. "untersagt" Mischbetrieben den Onlineversand) und kann so ganz gut den Preis kontrollieren, zumal Fachhändler am Preisdumping gar kein Interesse haben. Zu den recht bekannten Beispielen gehört etwa Bose.

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anne

Re: Bedeutung von Spieleläden?

Beitragvon anne » 9. November 2006, 10:20

welchen Anteil haben deiner Meinung eigentlich Onlineshops, 0,5 % ?

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Tim-spielbox

Re: Bedeutung von Spieleläden?

Beitragvon Tim-spielbox » 9. November 2006, 10:28


> welchen Anteil haben deiner Meinung eigentlich Onlineshops,
> 0,5 % ?

Wenn ich das wüßte, würde ich ja nicht fragen ... Ich vermute aber, daß der Großteil des Geschäfts an die üblichen Verdächtigen geht: Wal-Mart & andere Supermärkte, Toys'R'Us, Kaufhäuser. Irgendwann kommt dann wahrscheinlich der Fachhandel und ganz am Ende die Online-Shops?


Tim

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2late

Re: Bedeutung von Spieleläden?

Beitragvon 2late » 9. November 2006, 10:32

Welchen Anteil woran?
An Spielwaren, an Brettspielen oder an Cosims?
Im Falle von Brettspielen: Mit Spielen von Firmen wie MB oder nur "richtige" Brettspiele oder vielleicht gar nur solche die normalerweise nicht die Aufmerksamkeit der Massen finden?

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!!!!

Re: allgemeines Feedback

Beitragvon !!!! » 9. November 2006, 10:34

Danke, so isses

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Ralf Arnemann
Kennerspieler
Beiträge: 2447

Re: allgemeines Feedback - sachliche Diskussion

Beitragvon Ralf Arnemann » 9. November 2006, 11:46

Mir ist nicht klar, welche meiner Formulierungen nicht die von Dir gewünschte Sachlichkeit aufweisen sollen.

Auf jeden Fall bleibt festzuhalten, daß Du in Titel und Text Deines Startbeitrags heftige Vorwürfe gegen einen Verlag formuliert hast (und den meisten Teilnehmern war anhand Deiner Angaben auch klar, gegen welchen Verlag es geht).

Die geschilderten Fakten geben aber m. E. keinerlei Basis für irgendwelche Vorwürfe, das habe ich entsprechend auch begründet, auf diese Argumente bist Du nicht eingegangen.

Die geschilderten Fakten lassen aber sehr wohl große Fragezeichen beim Verhalten von Versender und Besteller zu. Schlüssige Erklärungen dazu fehlen.

Und deswegen erlaube ich mir weiterhin, die vom Besteller behaupteten Motive für unglaubwürdig zu halten.

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Marten Holst
Kennerspieler
Beiträge: 1787

RE: Einzelhandel, Marktwirtschaft, Arbeitsplätze

Beitragvon Marten Holst » 9. November 2006, 12:52

Moin,

> 2. Hat der Einzelhandel die Bücher die Dich interessieren
> häufig nicht vorrätig, da die meistens Buchhändler vom
> Präsenzbuchhandel Abstand genommen haben.

ich würde mal - zugegeben ins Grüne hinein - tippen, dass das so nicht stimmt. Zum einen vermute ich, dass der massiv größte Umsatzanteil im "Präsenzbuchhandel" stattfindet, zum anderen habe ich das subjektive Gefühl, dass sowohl Thalia als auch "Eckbuchhandlung Elfriede Stein" deutlich an vorhandenem Umfang zugelegt haben.

Und um noch eine Lanze für die "Kleinen" zu brechen: ein schwieriger zu bekommendes Buch ("Bloom County Babylon") zu bekommen hat über Amazon nicht geklappt (obwohl angeblich vorrätig), im "Laden" hingegen schon durch Bestellung, auch wenn ich ein paar Monate warten durfte.

Tschüß
Marten (der unabhängig davon, ob es konkret das gesuchte Buch ist, gerne mal bissel blättert, aber auch ab und an amazoniert, weil es bequemer ist, wenn man "nur ein bestimmtes Buch kaufen will")

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peer

Re: Online-Shop bei Herstellern

Beitragvon peer » 9. November 2006, 14:34

Hi,
Biberle schrieb:
> Dass passt nicht zusammen. Erst recht nicht, wenn wie beim
> Verlag, um den es jetzt hier anscheinend geht, noch
> verschärfte Umstände hinzu kommen: Der D-Vertrieb wird von
> einem externen "Dienstleister" gemacht, der Shop dagegen sitz
> offensichtlich noch nicht mal in Deutschland, mal abgesehen
> davon, dass ihm jegliche Transparenz fehlt.

Doch, das passt schon zusammen - Werksverkauf ist in vielen Branchen üblich (einige AutobahnAbfahrten weiter verkauft z.B. Bahlesen ;-) )

ciao
peer

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Biberle

Re: Online-Shop bei Herstellern

Beitragvon Biberle » 9. November 2006, 16:57

Ähm... Werksverkauf *ungleich* Online-Shop. Ist was ganz anderes!

Und bei dem betreffenden Verlag ist's halt wirklich etwas seltsam: Den klassischen Vertrieb, den noch dazu ein anderer macht, aus dem Ausland durch einen Webshop zu torpedieren.

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Eric

Re: Rechtsverstoss des Herstellers !

Beitragvon Eric » 9. November 2006, 17:56

Sven G schrieb:
>
> Ich bleibe dabei ! Die Reaktion war genau richtig, wenn sie
> denn so stattgefunden hat, wie sie hier beschrieben worden
> ist !
>
> Sven

Ist nur leider ein klarer Rechtsverstoss gegen §14 GWB:

Verbot von Vereinbarungen über Preisgestaltung oder Geschäftsbedingungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen über Waren oder gewerbliche Leistungen, die sich auf Märkte innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes beziehen, sind verboten, soweit sie einen Beteiligten in der Freiheit der Gestaltung von Preisen oder Geschäftsbedingungen bei solchen Vereinbarungen beschränken, die er mit Dritten über die gelieferten Waren, über andere Waren oder über gewerbliche Leistungen schließt.

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Volker L.

RE: Einzelhandel, Marktwirtschaft, Arbeitsplätze

Beitragvon Volker L. » 9. November 2006, 20:01

Marten Holst schrieb:
>
> Moin,
>
> > 2. Hat der Einzelhandel die Bücher die Dich interessieren
> > häufig nicht vorrätig, da die meistens Buchhändler vom
> > Präsenzbuchhandel Abstand genommen haben.
>
> ich würde mal - zugegeben ins Grüne hinein - tippen, dass das
> so nicht stimmt. Zum einen vermute ich, dass der massiv
> größte Umsatzanteil im "Präsenzbuchhandel" stattfindet, zum
> anderen habe ich das subjektive Gefühl, dass sowohl Thalia
> als auch "Eckbuchhandlung Elfriede Stein" deutlich an
> vorhandenem Umfang zugelegt haben.

Ist auch mein Eindruck (ersetze dazu "Thalia" durch "Hugendubel" :-) )

Gruß, Volker

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Sven G

Falsch Parken !

Beitragvon Sven G » 9. November 2006, 20:13

Fasch Parken ist auch ein Rechtsverstoß !

Und in der Not macht man es doch manchmal ...

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Eric

Re: Falsch Parken !

Beitragvon Eric » 9. November 2006, 20:39

Solange sie dafür Strafe zahlen ist das ja auch ok...

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Sven G

§ 14 GWB !

Beitragvon Sven G » 9. November 2006, 20:56

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Den § 14 GWB gibt es gar nicht mehr !

Bundesinnenministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html

Und ich dachte es gilt : Nulla poena sine lege !?

Beste Grüße !

Sven

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Sven G

Re: § 14 GWB !

Beitragvon Sven G » 9. November 2006, 20:57

Den § 164 StGB gibt es aber immer noch !

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Armin

Re: Völlig absurde Diskussion

Beitragvon Armin » 9. November 2006, 23:16


Wir wissen aber ganz genau, dass mehrere günstige Online-Versender, auch solche, die ich als seriös bezeichne, innerhalb eines Tages die Preise für ein einziges Spiel um 10 bis 15 Euro angehoben haben. Das ist Fakt.
Es handelt sich um eine gezielte Aktion zu Ungunsten der Käufer, die jetzt 10 bis 15 Euro mehr bezahlen müssen, als vor einer Woche.

Und selbst die günstigsten Angebote um 50€ sind ja noch ein stolzer Preis für ein Brettspiel.

Armin

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Eric

Re: § 14 GWB !

Beitragvon Eric » 10. November 2006, 08:02

Sven G schrieb:
>
> Den § 164 StGB gibt es aber immer noch !

Seit wann ist die Spielbox eine Behörde? lol

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Eric

Re: § 14 GWB !

Beitragvon Eric » 10. November 2006, 08:07

Dann bist du ja sicher bei Deinen Nachforschungen auf den folgenden Absatz gestossen:

"1. Preisbindungen und Preisempfehlungen

Diese sind nach altem Recht grundsätzlich verboten, § 14 GWB. Ebenso Konditionenbindungen-, Festlegungen in einem Erstvertrag über den Inhalt eines Zweitvertrages. Verboten sind nicht nur Fixpreise, sondern auch Höchst- oder Mindestpreise. Verboten sind auch Meistbegünstigungsklauseln. [b]Nach neuem Recht sind diese Preis- und Konditionenbindungen ebenfalls unzulässig.[/b] Eine Änderung tritt aber insofern ein, als nunmehr die nur nach deutschem Recht unzulässigen Meistbegünstigungsklauseln und Höchstpreisbindungen grundsätzlich zulässig sein werden, es sei denn, dass es sich bei den Verwendern um marktbeherrschende Unternehmen handelt."

Quelle:
http://www.law-blog.de/115/anderungen-im-kartellrecht-handlungsbedarf-bei-betriebsvereinbarungen/

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Thomas

Wie wäre es mit dem Artikel 81 des Vertrags zur Gründung der EG?

Beitragvon Thomas » 10. November 2006, 08:11

Sven G schrieb:
> Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
> Den § 14 GWB gibt es gar nicht mehr !

Ich empfehle stattdessen den Artikel 81 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der unter anderem "die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise" zwischen Unternehmen verbietet. Für den genauen Wortlaut verweise ich auf:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/C_2002325DE.003301.html

Aber ansonsten wäre die Diskussion um Paragraphen in einem Jura-Forum sicher besser aufgehoben.

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Eric

Re: Wie wäre es mit dem Artikel 81 des Vertrags zur Gründung der EG?

Beitragvon Eric » 10. November 2006, 08:31

Thomas schrieb:
>
> Aber ansonsten wäre die Diskussion um Paragraphen in einem
> Jura-Forum sicher besser aufgehoben.

Ich liebe es, wenn zwei Jura-Laien (Sven und ich) sich nicht zutreffende Paragraphen an den Kopf werfen, das hat doch einen hohen Unterhaltungswert... ;-)

Aber mit Deinem Hinweis hast Du sicherlich Recht, man sollte sich in diesem Bereich mit seinem Internet-Wissen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen... insofern halte ich mich ab jetzt zurück...

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Eric

Re: Völlig absurde Diskussion

Beitragvon Eric » 10. November 2006, 08:36

Fakt ist ebenfalls, dass alle Online-Händler die den Preis erhöht haben nun denselben Preis für das Spiel verlangen. Wirklich Zufall?


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