Beitragvon Marten Holst » 29. August 2007, 18:04
Moin,
>> Zensur ist das sicher nicht. In den Grundrechten wurde auch
>> keiner beschnitten, [b]eher im Gegenteil[/b].
>
> :???:
ich denke, was peer meint, ist, dass es ein Grundrecht ist, von ehrabträglichen Äußerungen verschont zu bleiben (ein Recht "von" statt eines Rechtes "zu"), das hier geschützt wurde. "Zensur" selber ist es nicht, da Zensur zum Beispiel vom Staat oder einer großen Machtgruppe ausgehen muss, und eine Meinung in einem großen Einzugsgebiet, nicht nur lokal in einem Forum, zu verhindern suchen muss.
>> Zumal "Beleidigung" ja nun eine Straftat ist.
>
> Wo endet die freie Meinungsäusserung im Sinne einer Kritik
> und wo beginnt die Beleidigung?
Früher als manche glauben - ganz speziell aus Sicht eines Betreibers eines Forums, der sich nämlich im Forum getätigte Äußerungen, die er kennt oder kennen müsste zu eigen machen kann, nicht jedoch der "freien Meinungäußerung" als solcher verpflichtet ist, da diese nicht das Eintragsrecht in Foren betrifft.
> Eine Beleidigung bedarf meines Erachtens Unsachlichkeit und
> einen persönlicher Angriff (Du Arsch bspw.).
> Eine Beurteilung der Arbeitsweise bzw. der Resultate
> (Verspätungen) sind immer noch Kritik.
... die geschäftsschädigend sein kann. Das ist dann zwar keine Beleidigung mehr, sondern üble Nachrede, aber ebenso verboten und zivilrechtlich gerne noch teurer.
Ich fand die Komplettlöschung nach meinem letzten Stand des Threads auch überraschend, aber ich gehe stark davon aus, dass sie eine Berechtigung hatte, und sei es nur eine Haftbarkeitsrisikominimierung der Spielbox.
Tschüß
Marten