Beitragvon Günter Cornett » 31. Januar 2003, 09:50
Manuel schrieb:
>
> Roland hat Recht!
Ein schöner Titel, wenn auch - in diesem Fall - inhaltlich falsch ;-)
Man muß schon ein wenig unterscheiden zwischen Urheberecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Titelschutz.
Titelschutz hat man automatisch spätestens ab Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches oder Spieles. Sofern man keine Rechte anderer verletzt, kann man jedes Wort als Titel wähen. Bringe ich ein Spiel namens Kartoffel heraus, darf kein anderer ein Spiel mit diesem Titel herausbringen, solange meines am Markt ist (und meines Wissens auch noch ne Weile danach).
Will ich das Spiel z.B. Fanta nennen, kann es sein, dass ich Markenrechte verletze. Ich bin mir da aber nicht sicher, da Fanta zwar ne Marke ist, aber vermutlich nicht für Spiele eingetragen ist.
Will man sich sicher sein, dass einem keiner den Titel wegschnappt, muss man den bloßen Titel vor Veröffentlichung des Werkes veröffentlichen, z.B.durch Anzeige in einer Fachzeitschrift: Ich beanspruche Titelschutz für den Spieletitel 'Kartoffel'.
> Es ist in Deutschland nicht nur Schwierig sondern rechtlich
> sogar unmöglich, sich einen Namen sichern zu lassen der aus
> "Allerweltswörtern" besteht. So lange nicht die Idee (also
> das Spiel) das hinter einem doppelten Namen steckt, auch
Urheberechtlich besteht ein großer Unterschied zwischen Idee und Spiel.
Ideen sind nicht geschützt, Spiele geniessen zumindest theroetisch Urheberechtsschutz.
> identisch (oder zumindest ähnlich) ist, darf man den Namen
> auch verwenden.
Ein völlig identisches Spiel herauszubringen wäre eine grobe Verletzung von Urheberechten. Es sei denn, es handelt sich dabei bspw. um einen alten Klassiker wie Schach.
Ein ähnliches Spiel unter gleichem Namen herauszubringen wäre ein Verstoß gegen Wettbewerbsbestimmungen. Es kommt dann aber sehr darauf an, wie ähnlich Spiel und Titel sind.
Das Spiel Mensch-Ärgere-Dich-Nicht darf zum Beispiel jeder herausbringen, allerdings nicht unter diesem Titel (sowohl Markenschutz als auch Titelschutz).
> Begriffe wie Siedler von Catan kann man sich als Marke im
> Sinne des Urheberrechts eintragen lassen, aber ich denke bei
> einem Wort wie "Catan" wird auch ohne diesen Rechtsschutz die
> Lage eindeutig sein und das geistige Eigentum beim Urheber zu
> finden sein.
Goldland geniesst als Spieletitel den gleichen Schutz wie DieSiedlervonCatan, Sticheln, Nix, Speed, AberHallo,Netzwerk... (siehe auch: Diskussion im Autorenforum vor einigen Tagen)
> Im Konkreten Fall ist es aber wirklich so, dass Hasbro durch
> die Firmenübernahme auch das Recht am Namen des Spiels
> erworben hat (wobei ich mich jetzt frage, wieso diese Rechte
> nicht automatisch an den Autoren fallen, aber anscheinend ist
> das Urheberrecht so gestrickt, dass es eher den Verlagen zu
> Gute kommt als den eigentlich Kreativen).
Wenn eine Firma eine andere aufkauft, werden -sofern im Vertrag nichts anderes drin steht - auch Verwertungsrechte mitgekauft. Das ist normal und oftmals Grund für den Kauf einer Firma.
Aber eine interessante Frage ist:
Wem gehört der Titel gehört, wenn ein Spiel aus dem Programm genommen wird ?
Oftmals stammt der Titel vom Verlag, ist aber durch die Verwendung im an das Spiel gebunden, dessen Rechte an den Autoren zurückfallen.
Gruß, Günter