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Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Das ehemalige spielbox-Spielerforum
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Andreas Keirat

Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Beitragvon Andreas Keirat » 10. April 2006, 21:09

Eine echt wahre Geschichte...


Neulich wollten wir eine neue Hausratsversicherung abschließen. Der Vertreter kam, sah eines unserer Spielezimmer und war erst einmal perplex. Nachdem wir eine Weile mit ihm geredet haben und uns auch auf die Versicherungssumme geeinigt haben, ging er dann wieder. Seiner Meinung nach sollten die Spiele mit normal im Haushaltsbereich mitversichert sein oder sogar als Sammlung in die Klausel "Wertgegenstände" fallen.

Leider hat die Versicherungsgesellschaft dies nicht so gesehen. Laut Statuten (ob nur von ihrer Versicherung oder allgemein vom Verband der Versicherer kann ich nicht sagen) fallen Gesellschaftsspiele nicht in den Bereich "Sammelwürdiges" und gelten auch nicht als Wertsachen (wie z.B. Briefmarken oder Antiquitäten). Wer also eine "nicht geringe Anzahl" (mehr als 50 Spiele...) besitzt, muß diese (zumindest bei unserer Versicherung) gesondert in einer Nebenabsprache erfassen, damit diese bei einem Schadensfall auch abgesichert sind. Dazu gehört dann natürlich eine entsprechende Anpassung an die Versicherungssumme. Die Frage nach der Beweisbarkeit soll mit Fotos und einer Bestandsliste erbracht werden. Obi ich die nun aber jedes Mal zuschicken soll, wenn neue Spiele eintrudeln ? (lach, bei 200 Neuheiten im Jahr...).

Falls ihr also auch ein paar mehr Brettspiele habt, solltet ihr vielleicht mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, nicht daß man nachher für diese Sammlung keinen Ersatz bekommt.

Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

(der hofft, niemals die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen, weil er sonst eBay leerkaufen muß!)

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Knut

RE: Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Beitragvon Knut » 10. April 2006, 22:03

Ich hatte vor knapp 10 Jahren zwei Mal in kurzer Folge einen Wasserschaden, dem zweiten sind diverse Spiele irreparabel zum Opfer gefallen sind. Die Versicherung hat sich seinerzeit von mir eine Liste mit dem ungefähren Neupreis der Spiele zum Zeitpunkt der Anschaffung geben lassen und den Verlust erstattet - ob um irgendeinen Faktor reduziert, weiß ich nicht mehr. Sammlerpreise wurden dabei natürlich nicht angesetzt. Außerdem wollten sie die schadhaften Spiele haben und ließen sie abholen. Dass sie tatsächlich nicht mehr verwendbar weil völlig aufgeweicht waren, hat sie sehr enttäuscht...
Knut

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Ernst Knauth

Re: Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Beitragvon Ernst Knauth » 10. April 2006, 22:19

Ich wollte mit meiner Hausratsversicherung zur HUK wechseln. Als der Versicherungsvertreter meine Spiele-Sammlung sah (4000 Spiele), sah er sich außerstande, ein Angebot zu machen, und verwies mich zur Zentrale.

Nach vier Wochen kam von dort ein schriftliches Angebot mit der Auflage, ein neues Einbruchs-Sicherungssystem für mehr als 10.000 Euro zu installieren.
Das war mir natürlich viel zu teuer. So fragte ich nach, ob es möglich sei, die Spiele vom Einbruch- und Diebstahl-Risiko auszunehmen und auf die Anlage zu verzichten.

Ich habe darauf niemals mehr eine Antwort von der HUK bekommen ...

Ernst

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Roland G. Hülsmann

Re: Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Beitragvon Roland G. Hülsmann » 11. April 2006, 01:17

Andreas Keirat schrieb:

> ... Obi ich die nun aber jedes Mal zuschicken
> soll, wenn neue Spiele eintrudeln ? (lach, bei 200 Neuheiten
> im Jahr...).

Bei 200 Neuanschaffungen im Jahr wird man selbst dann nicht lange ohne Spiele sein, wenn die Versicherung sie nicht ersetzt.

SCNR
Roland

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Dieter NIehoff

Re: Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen

Beitragvon Dieter NIehoff » 11. April 2006, 10:41

Ich meine mich zu erinnern, dass mein Versicherungsagent meine Spielesammlung (in 2005) verglich mit privaten Sammlungen von DVDs, CDs und Büchern. In allen vier Fällen handele es sich nicht um Wertanlagen, sondern eben um persönliche Sammlungen, die man "ganz normal" im Hausrat versichern könne. Man müsse eben nur evtl. die Schadenshöchstsumme beachten.

Dabei seien im Versicherungsfalle Anschaffungspreise zum Neuerwerb zu berücksichtigen. Bei der "Eivnerleibung" meiner nicht ganz kleinen Sammlung in den Hausrat und der Versicherung gab es dann keine Probleme.

mit versicherten Grüßen
Dieter Niehoff


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