Beitragvon Roland G. Hülsmann » 24. Mai 2006, 13:03
Tim schrieb:
> Außerdem evtl. noch Verletzung der Markenrechte des Spiel des
> Jahres e.V. ...
Das wird schwierig: Wenn ich zu Dir sage "Das ist ein Spiel des Jahres 2006.", dann ist es mit Sicherheit keine Verletzung von Markenrechten, sondern lediglich die Angabe des Jahrgangs des Spiels. Der Satz "Ein Spiel des Jahres 2006" könnte also auch lediglich ein Hinweis auf das Entstehungsdatum des spieles sein. (Ok, neudeutsche Genitiv-Verächter würden eher schreiben: "Ein Spiel vom Jahr 2006" ;) )
Andererseits würd der Hinweis "Das Spiel des Jahre 2006" (mit bestimmtem Artike) schon auf den Preis zielen. Wenn ich allerdings ein "Spiel des Jahres" verkaufte, stellte ich den Namen des Preises in Anführungszeichen, um Zweifel auszuschließen. Und wenn z.B. es "nur" auf der Auswahl oder Nominierungsliste stand, schreibe ich das dazu. Dies ist ja auch schon eine Auszeichnung der jury "Spiel des Jahres". In die eBay-Rubrik "Spiele des Jahres" könnten auch alle von der Jury in irgendeiner Form ausgezeichneten Spiele - natürlich mit korrekter Angabe der Art der Auszeichnung, so wie sie auf dem Pöppel steht, hineinpassen.
BTW: Wer sich nicht so gut auskennt, könnte natürlich auf den Gedanken kommen, daß mit "Spiele des Jahres" alle Spiele des aktuellen Jahrganges gemeint sind, zumal der Plural ein Abweichung von der ähnlich lautenden Preisauszeichnung darstellt. Selbst hier gibt es also Interpretations- und Irrtumsmöglichkeiten.
Gruß
Roland
(Ein Mensch des Jahres 1955)