Beitragvon Günter Cornett » 28. April 2008, 12:30
Micha A. schrieb:
>
> 2) Selbst wenn dem nicht so wäre: Du möchtest mir ernsthaft
> erzählen, dass Frank bei seinem Posting den Autor im Auge
> hatte? Dem übrigens auch kein direkter "Schaden" entstanden
> ist, denn ihm wird ja nichts weggenommen.
> Oder welcher "Schaden" entsteht jemandem, der ein Spiel
> einreicht, das dann nicht veröffentlicht wird (außer, dass
> man mehr oder weniger Arbeit hineingesteckt hat)?
Die verlorene Zeit kommt nicht zurück. Arbeit für die man nicht entlohnt wurde, kann man schon als Schaden ansehen.
Aber es gehört zur Arbeit eines freischaffenden Spieleautors, dass er Spiele entwickelt, ohne zu wissen, ob er dafür einen Verlag findet.
Wenn er dann einen Vertrag bekommt, hört er auf, das Spiel woanders anzubieten. Erscheint es dann nicht, hat er einen Zeitverlust. Das ist ein Nachteil, der ihm dadurch entsteht. Ein konkreter Schaden ist es nur dann, wenn er ein anderes Vertragsangebot ausschlägt, weil ihm eine Zusage gemacht wurde.
Auch das kommt vor, ebenso dass ins Blaue hinein Vertragszusagen gemacht werden, die verhindern, dass man das Spiel woanders veröffentlicht. Von daher sollte man schon nach einer gewissen Zeit, die das Spiel beim Verlag liegt, Nägel mit Köpfen machen: entweder einen (Options)vertrag mit Mindestzahlung vereinbaren oder das Spiel eben auch woanders anbieten. Hat aber nix mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Generell kann man sagen: Besprich mit deinem Redakteur, was passiert, wenn es anders kommt als beide Seiten denken.
Gruß, Günter