Beitragvon larse » 24. Mai 2009, 20:54
@Ferdinand:
> Na, Recht haben kann ich besser
absolut nicht! ;-)
> wenn schon denn schon "Handelsmarke"
auf keinen Fall, denn der in Deutschland juristisch festgelegte Begriff ist MARKE (s.zB. "Markengesetz" oder "deutsches Patent-und Markenamt"). Ich kann in Deutschland einen Spieletittel weder zum Patent noch als Handelsmarke sondern lediglich als MARKE anmelden.
"Handelsmarken sind etwas anderes, nämlich laut wikipedia:
Produkte (Markenwaren), deren Markenzeichen sich im Eigentum eines Handelsunternehmens bzw. einer Handelsorganisation befinden. Sie unterliegen einer beschränkten Distribution und werden in der Regel nur in eigenen oder angeschlossenen Einzelhandelsbetrieben abgesetzt“
> Und "patent" heißt im Englischen u. a. einfach nur "gesetzlich geschützt"
Wär mir neu, halte ich auch für falsch. So bedeutet "Patent pending" beispielsweise zum patent angemeldet, und wenn ich eine Marke eintragen lasse heisst es "registered trademark", vielleicht meinst du eher "protected"?
Gruß,
larse,
der sich beruflich mit solchen Sachen beschäftigt