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Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

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f-p-p-m
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Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon f-p-p-m » 26. November 2009, 11:15

Vielleicht hat es ja schon der/die ein oder andere mitbekommen oder ist gar selbst betroffen !?

Games Workshop hat die Anwälte auf BGG losgelassen und veranlaßt das praktisch alle von Fans kreirten Dateien ( Spielhilfen und Regelzusammenfassungen usw. ) gelöscht wurden.

Dieses Verhalten finde ich den langjährigen Fans der Spiele gegenüber geradezu skandalös.
Meist wurden die GW Spiele von den Fans länger und besser unterstützt als von GW selbst und jetzt dieser Schuß gegen die Unterstützer der Spiele.

Mehr dazu hier:
http://www.boardgamegeek.com/geeklist/48933
und hier:
http://www.boardgamegeek.com/thread/467048

Wenn das so weitergeht, dann macht es nicht mehr viel Sinn sich die Mühe zu machen und für andere hilfreiche Dateien anzufertigen.

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Jerry

Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Jerry » 26. November 2009, 11:41

f-p-p-m schrieb:

> Games Workshop hat die Anwälte auf BGG losgelassen und
> veranlaßt das praktisch alle von Fans kreirten Dateien (
> Spielhilfen und Regelzusammenfassungen usw. ) gelöscht wurden.
>
> Dieses Verhalten finde ich den langjährigen Fans der Spiele
> gegenüber geradezu skandalös.

Skandalös? Hirnlos & idiotisch trifft es wohl eher. Haben sie Angst dass sich die Leute auf heruntergeladenen PDFs eigene Figuren gießen oder was soll das?

GW produziert Nischenprodukte und lebt von der Treue seiner Fans. Wem soll so eine Aktion helfen? :roll:

J.


PS: Danke für den Hinweis!







[i]Die Inhalte dieses Postings wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder einfach nur so dahingeschludert. Der Autor übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtschriftlichkeit und Aktualität der bereit gestellten Inhalte. Ferner kann dieses Posting eine nicht näher spezifizierte Menge nicht explizit gekennzeichneter Passagen von Ironie, Sarkasmus, Provokationen, eigener Meinung oder sonstwie unangemessener Inhaltsformen beeinhalten. Zitierte Beiträge Dritter geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder und können abschnittsweise grob aus dem Kontext gerissen sein. Wie in allen Internetforen üblich behält sich der Autor das Recht vor Richtigstellungen, Einwände, Gegenargumente, Beschimpfungen oder andere Reaktionen auf dieses Posting geflissentlich zu ignorieren.[/i]

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Jerry

[OT]: Serverzeit fehlerhaft?

Beitragvon Jerry » 26. November 2009, 11:43

Seltsam ... meine Uhr zeigt 11:29, das Posting wird aber mit 11:41 markiert. Geht die Uhr vom spielbox-Webserver falsch?

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KMW

Re: [OT]: Serverzeit fehlerhaft?

Beitragvon KMW » 26. November 2009, 12:17

Ja. Wird demnächst korrigiert, danke für den Hinweis.
Knut

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Nafets
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Nafets » 26. November 2009, 12:49

Na ja. Was soll man zu dieser Firma und ihrem Geschäftsgebaren noch großartig sagen. Seit Ewigkeiten läßt GW doch keine Peinlichkeit aus den Kunden zu verschrecken. Bei mir haben sie das schon vor Jahren geschafft und seitdem gehen wir getrennter Wege durch die Spielewelt. Ich komme sehr gut damit zurecht auch wenn ich bei der Neuauflage von Space Hulk beinahe schwach geworden wäre. Aber ob GW damit zurecht kommt, daß sie immer und immer wieder Kundschaft vergrault? Scheinbar ja - leider. Aber wie sagt man so schön: "Die Mutter der Doofen ist immer schwanger". Also wird es wohl niemanden bei GW kratzen keinen festen Kundenstamm halten zu können, solange immer wieder neue Doofe gefunden werden. :seufz:

Stefan

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Michael Weber
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Michael Weber » 26. November 2009, 13:49

Ohne da jetzt reingelesen zu haben: Wer so dumm ist, zu einem Spiel eines Verlages etwas zu veröffentlichen, ohne die Genehmigung zu haben, ist im Grunde selbst schuld. Ob gut gemeint oder nicht, spielt keine Rolle. Das ist das eine.

Das andere ist, dass GW sich damit ganz bestimmt keinen Gefallen getan hat und das Image erheblich ins Negative rutscht. So etwas kann man genauso anders handhaben wie die Spieler um Erlaubnis zur Veröffentlichung bitten können. Ein solches Vorgehen ist meiner Meinung nach absolut nicht in Ordnung und hätte grundsätzlich anders gelöst werden können. Wohl aber habe ich Verständnis, dass ein Verlag gegen ungenehmigte Veröffentlichungen dieser Art vorgeht. Die Frage ist eben, wie.

Bitte nicht vergessen: Eine ungenehmigte Veröffentlichung von für das Spiel ggf wesentliche Materialien ist eben nicht nur nicht okay, sondern verstößt ggf. gegen Urherberrecht, Nutzungsrecht oder/und Markenrecht. Deshalb IMMER eine Erlaubnis einholen, wenn man Spielhilfen o. ä. erstellt. Das besonders dann, wenn dazu noch z. B. Logos usw. genutzt werden, was der Sache einen offiziellen Anstrich geben könnte. Ansonsten kann es passieren, dass ein Verlag gezwungen ist, so zu reagieren (Beispiel Ravensburger, Hans im Glück).

Michael

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Jerry

Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Jerry » 26. November 2009, 14:31

Michael Weber schrieb:

> Bitte nicht vergessen: Eine ungenehmigte Veröffentlichung von
> für das Spiel ggf wesentliche Materialien ist eben nicht nur
> nicht okay, sondern verstößt ggf. gegen Urherberrecht,
> Nutzungsrecht oder/und Markenrecht.

... und, schwups, hat man eine Abmahung am Hals.

Da fällt mir eine alte Scherzfrage ein:

F: Wie holt man den Anwalt vom Baum runter?
A: Einfach den Strick durchschneiden!

J.









[i]Die Inhalte dieses Postings wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder einfach nur so dahin geschludert. Der Autor übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtschriftlichkeit und Aktualität der bereit gestellten Inhalte. Ferner kann dieses Posting eine nicht näher spezifizierte Menge nicht explizit gekennzeichneter Passagen von Ironie, Sarkasmus, Provokationen, eigener Meinung oder sonstwie unangemessener Inhaltsformen beinhalten. Zitierte Beiträge Dritter geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder und können abschnittsweise grob aus dem Kontext gerissen sein. Wie in allen Internetforen üblich behält sich der Autor das Recht vor Richtigstellungen, Einwände, Gegenargumente, Beschimpfungen oder andere Reaktionen auf dieses Posting geflissentlich zu ignorieren.[/i]

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Weltherrscher
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 15:28


>
> Bitte nicht vergessen: Eine ungenehmigte Veröffentlichung von
> für das Spiel ggf wesentliche Materialien ist eben nicht nur
> nicht okay, sondern verstößt ggf. gegen Urherberrecht,
> Nutzungsrecht oder/und Markenrecht. Deshalb IMMER eine
> Erlaubnis einholen, wenn man Spielhilfen o. ä. erstellt. Das
> besonders dann, wenn dazu noch z. B. Logos usw. genutzt
> werden, was der Sache einen offiziellen Anstrich geben
> könnte. Ansonsten kann es passieren, dass ein Verlag
> gezwungen ist, so zu reagieren (Beispiel Ravensburger, Hans
> im Glück).
>

Es geht hier nicht um den Nachdruck von Karten, sondern scheinbar nur um Spielhilfen und Ergänzungen. Ich bezweifele daß da wirklich ein Gesetz eindeutig greift.

Bzw welches konkrete Gesetz sollte in diesem Fall greifen? Eine Erweiterung zum Ausdrucken und Nachbasteln ist da vielleicht eher grenzwertig,aber ohne Gewinnerzielungsabsicht wohl auch nicht wirklich rechtlich angreifbar.

Man könnte sie aber zur "Sicherheit" ja auch für ein anderes Spiel, das genauso gespielt wird nur anders heißt rausgeben. Siehe die Erweiterung
"Nichts als Ärger" für das Spiel Mensch Ärger Dich nicht,welches ja zumindestens markenrechtlich geschützt ist.

Du darfst ja auch zu einem Buch eine Rezension schreiben, oder eine Lektürehilfe anbieten, was im Prinzip auch nichts anderes als eine Erweiterung darstellt. Ob da die Rückfrage beim Urheber nötig ist,wenn man diese verkauft,weiß ich allerdings nicht. Bin mir gerade unsicher ;)

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Weltherrscher
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 15:31

Weltherrscher schrieb:
>
> Du darfst ja auch zu einem Buch eine Rezension schreiben,
> oder eine Lektürehilfe anbieten, was im Prinzip auch nichts
> anderes als eine Erweiterung darstellt. Ob da die Rückfrage
> beim Urheber nötig ist,wenn man diese verkauft,weiß ich
> allerdings nicht. Bin mir gerade unsicher ;)

Es ist keine Rückfrage notwendig, hab gerade nachgesehen. :)

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Attila
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Attila » 26. November 2009, 15:31

Weltherrscher schrieb:
>
> Es geht hier nicht um den Nachdruck von Karten, sondern
> scheinbar nur um Spielhilfen und Ergänzungen. Ich bezweifele
> daß da wirklich ein Gesetz eindeutig greift.

Das tut es sogar ziemlich eindeutig nicht. Sofern man nicht Grafiken, Logos, etc. verwendet die nicht dafür freigegeben sind ...

GW nutzt da imo eher das "Recht desjeniger der mehr Geld hat".

Atti

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Weltherrscher
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 15:33

Attila schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
> >
> > Es geht hier nicht um den Nachdruck von Karten, sondern
> > scheinbar nur um Spielhilfen und Ergänzungen. Ich bezweifele
> > daß da wirklich ein Gesetz eindeutig greift.
>
> Das tut es sogar ziemlich eindeutig nicht. Sofern man nicht
> Grafiken, Logos, etc. verwendet die nicht dafür freigegeben
> sind ...
>
> GW nutzt da imo eher das "Recht desjeniger der mehr Geld hat".
>
> Atti

Ja in Deutschland bin ich mir da auch ziemlich sicher,aber wie es in Amerika aussieht weiß ich leider nicht.

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Günter Cornett

§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Günter Cornett » 26. November 2009, 16:05

§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Und siehe auch:
'Laras Tochter' der Nachfolge-Roman zu Dr. Schiwago
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/0609/feuilleton/0069/index.html

Gruß, Günter

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SpieleHolger
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon SpieleHolger » 26. November 2009, 16:16

In wie weit wird durch eine Spielhilfe das Werk bearbeitet oder umgestaltet??

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Günter Cornett

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Günter Cornett » 26. November 2009, 16:23


Mit Spielhilfe ist es das selbe Spiel in veränderter Form. Ähnlich wie wenn man neue Karten zu Dominion oder Carcassonne veröffentlicht.

Ich sehe da eine Analogie zur Fortsetzung des Schiwago-Romans. Daher habe ich den Link dazu ergänzt.

Interessant finde ich auch, das Ende des Artikels, wo auf die Problematik eingegangen wird, dass manche Urheberechtsverletzungen im Grunde nichts weiter sind als Liebeserklärungen an das Werk, aber eben doch Urheberrechtsverletzungen sind.

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Weltherrscher
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 16:36

Günter Cornett schrieb:
>
> § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen
>
> Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen
> nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder
> umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
>
> Und siehe auch:
> 'Laras Tochter' der Nachfolge-Roman zu Dr. Schiwago
> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/0609/feuilleton/0069/index.html
>
> Gruß, Günter

Das Orginalwerk wird ja nicht bearbeitet oder umgestaltet, es wird nicht angerührt. Es bleibt ja Jedem selbst überlassen ob er eine Erweiterung nutzt oder nicht. Analogie : Dolby Surround wäre somit eine Bearbeitung eines Musikstücks,weil die Ausgabe verändert wird. Ok, der Vergleich hinkt,weil hier wirklich eine Veränderung des Orginals vorliegt. Natürlich auch nur je nach Sichtweise,weil das Orginal ja unangetastet bleibt. :)

Solche Urteile halte ich für höchst bedenklich, und mal abgesehen von der Qualität des Romans schädlich für die Kultur und Kunst. Siehe die Anmerkung im Artikel zu Madame Bovary und Co.

Die ganze Postmoderne Bewegung in der Literatur wäre so heute vermutlich nicht mehr möglich. Ein Trauerspiel.

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achim

Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon achim » 26. November 2009, 16:42

Weltherrscher schrieb:
> Bzw welches konkrete Gesetz sollte in diesem Fall greifen?
> Eine Erweiterung zum Ausdrucken und Nachbasteln ist da
> vielleicht eher grenzwertig,aber ohne Gewinnerzielungsabsicht
> wohl auch nicht wirklich rechtlich angreifbar.

Hallo Weltherrscher,

unabhängig wie hier die Rechtslage ist, eines ist aber bestimmt komplett zu vernachlässigen, nämlich die Gewinnerzielungsabsicht. Kenne da in diesem Zusammenhang keine Grundlagen, die die Gewinnerzielung als Voraussetzung anführen. Selbst das kostenlose Überlassen ohne ausreichende Legitimation an einer "Ware" oder "Leistung" kann strafrechtlich verfolgt werden. Dürfte daher Wunschdenken sein.

Gruß
achim

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Weltherrscher
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Re: Games Workshop läßt von Fans kreirte Inhalte auf BGG löschen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 16:56

achim schrieb:
>
> Weltherrscher schrieb:
> > Bzw welches konkrete Gesetz sollte in diesem Fall greifen?
> > Eine Erweiterung zum Ausdrucken und Nachbasteln ist da
> > vielleicht eher grenzwertig,aber ohne Gewinnerzielungsabsicht
> > wohl auch nicht wirklich rechtlich angreifbar.
>
> Hallo Weltherrscher,
>
> unabhängig wie hier die Rechtslage ist, eines ist aber
> bestimmt komplett zu vernachlässigen, nämlich die
> Gewinnerzielungsabsicht. Kenne da in diesem Zusammenhang
> keine Grundlagen, die die Gewinnerzielung als Voraussetzung
> anführen. Selbst das kostenlose Überlassen ohne ausreichende
> Legitimation an einer "Ware" oder "Leistung" kann
> strafrechtlich verfolgt werden. Dürfte daher Wunschdenken sein.
>
> Gruß
> achim

Ja da hast Du Recht, für Urheber und Markenrecht ist das unerheblich. Beim Wettbewerbsrecht aber soweit ich weiß nicht. Der Wettbewerber muss ja ein Unternehmer sein. Und dazu gehört unter Umständen auch eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn auch nicht immer. Aber da kenn ich mich wirklich nicht gut aus.

Da ich davon ausging das Urheberrecht und Markenrecht nicht greifen, hatte ich überlegt ob das Wettbewerbsrecht greift, dies aber nicht explizit erwähnt.

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Günter Cornett

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Günter Cornett » 26. November 2009, 17:19


Die andere Seite ist die:

Nehmen wir mal Carcassonne oder Dominion. Das Recht weitere Karten zu gestalten, liegt bei den Autoren. Wenn jemand anders Karten veröffentlichen dürfte, wären die Autoren um ihr Recht gebracht, ihr Werk alleine weiterzuentwickeln. Denn die Karten, an denen sie selbst vielleicht gerade arbeiten wollen - oder die sie aus irgendwelchen Gründen nicht im Spiel haben wollen - werden von jemand anderem angeboten, der damit Geld verdient und auch die Rechte daran hat.

Wäre auch nicht fair. Es ist eben schwierig da einen Königsweg zu finden. Ich möchte die Aktion von GamesWorkshop weder gutheißen noch kritisieren sondern einfach nur mal auf die andere Seite hinweisen.

Und bei bloßen Spielhilfen mag die rechtliche Situation auch wieder etwas anders aussehen als bei neuen Karten.


Ich selbst bin durchaus stolz auf die vielen Autoscooter-Nachbildungen, die manche Fans von dem Spiel gemacht haben und z.T. ohne mein Wissen ins Netz gestellt haben, auch wenn es rechtlich nicht ganz unproblematisch ist. Das Problem ist ja, dass in ähnlichen Fällen u.U. Rechte aus einer Veröffentlichung abgeleitet werden könnten.


Gruß, Günter

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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Weltherrscher » 26. November 2009, 17:41

Günter Cornett schrieb:
>
>
> Die andere Seite ist die:
>
> Nehmen wir mal Carcassonne oder Dominion. Das Recht weitere
> Karten zu gestalten, liegt bei den Autoren. Wenn jemand
> anders Karten veröffentlichen dürfte, wären die Autoren um
> ihr Recht gebracht, ihr Werk alleine weiterzuentwickeln. Denn
> die Karten, an denen sie selbst vielleicht gerade arbeiten
> wollen - oder die sie aus irgendwelchen Gründen nicht im
> Spiel haben wollen - werden von jemand anderem angeboten, der
> damit Geld verdient und auch die Rechte daran hat.
>
> Wäre auch nicht fair. Es ist eben schwierig da einen
> Königsweg zu finden. Ich möchte die Aktion von GamesWorkshop
> weder gutheißen noch kritisieren sondern einfach nur mal auf
> die andere Seite hinweisen.
>
> Und bei bloßen Spielhilfen mag die rechtliche Situation auch
> wieder etwas anders aussehen als bei neuen Karten.
>
>
> Ich selbst bin durchaus stolz auf die vielen
> Autoscooter-Nachbildungen, die manche Fans von dem Spiel
> gemacht haben und z.T. ohne mein Wissen ins Netz gestellt
> haben, auch wenn es rechtlich nicht ganz unproblematisch ist.
> Das Problem ist ja, dass in ähnlichen Fällen u.U. Rechte aus
> einer Veröffentlichung abgeleitet werden könnten.

Ja das Problem ist ein Fair Use zu ermöglichen, ohne diese Totschlag Automatik die das Urheberrechte heute so an sich hat.

Hier einen Ausgleich zu schaffen ist natürlich viel schwieriger als radikales Vorgehen.

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Michael Weber
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Michael Weber » 26. November 2009, 18:54

Weltherrscher schrieb:
> Ja das Problem ist ein Fair Use zu ermöglichen, ohne diese
> Totschlag Automatik die das Urheberrechte heute so an sich hat.

Hat ja nichts mit Totschlagautomatik zu tun. Ich bin ein leidenschaftlicher Verfechter für das Urheberrecht. Wer etwas erschafft, muss vor Missbrauch geschützt sein.


> Hier einen Ausgleich zu schaffen ist natürlich viel
> schwieriger als radikales Vorgehen.


Es wäre ein Leichtes für alle, die solche "Spielhilfen" [b]veröffentlichen[/b] wollen, [b]vorher[/b] um [b]Erlaubnis zu fragen[/b]. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist. Mit dem Internet scheint sich eine "ist-mir-doch-egal-wer-daran-die-Rechte-hält-Haltung" durchzusetzen (siehe "selbstverständlicher" Fotoklau usw.). Unabhängig vom konkreten Fall mal dahingemosert.

Mitunter geht Fansein eben auch etwas zu weit und gerät leider auch mal zum Schaden des Verlages ...

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Volker L.

Re: [OT]: Serverzeit fehlerhaft?

Beitragvon Volker L. » 26. November 2009, 19:52

KMW schrieb:
>
> Ja. Wird demnächst korrigiert, danke für den Hinweis.
> Knut

Habt Ihr das erst durch Jerrys Nachfrage gemerkt? Oder
ist nur inzwischen die Abweichung zu groß geworden? Denn
dass die Serveruhr zumindest einige wenige Minuten
vorgeht, ist doch schon laaaaange so (gefühlte 1 bis 2
Jahre)

Gruß, Volker

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SpieleHolger
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Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon SpieleHolger » 26. November 2009, 20:21

> Es wäre ein Leichtes für alle, die solche "Spielhilfen"
> [b]veröffentlichen[/b] wollen, [b]vorher[/b] um [b]Erlaubnis
> zu fragen[/b]. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist.
> Mit dem Internet scheint sich eine
> "ist-mir-doch-egal-wer-daran-die-Rechte-hält-Haltung"
> durchzusetzen (siehe "selbstverständlicher" Fotoklau usw.).

Ein Spielhilfe fördert aber die Nutzung des Originalwerks, während ein Fotoklau die (legale) Nutzung des Original senkt.

Wie dem auch sei, ich hoffe, dass der Markt solche Praktiken sehr schnell regelt.

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Günter Cornett

Re: § 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen

Beitragvon Günter Cornett » 27. November 2009, 00:48

SpieleHolger schrieb:
>
> > Es wäre ein Leichtes für alle, die solche "Spielhilfen"
> > [b]veröffentlichen[/b] wollen, [b]vorher[/b] um [b]Erlaubnis
> > zu fragen[/b]. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist.

Zu fragen ist eine saubere Sache und auch meine Standard-Empfehlung.

Aber es gibt auch Situationen, wo es für den Autor ungünstig ist, wenn er sich entscheiden muss zwischen erlauben (und damit u.U. Rechte aus der Hand geben) und verbieten (und damit Fans vor den Kopf stoßen). Da ist es in der Praxis manchmal gar nicht so gut, alles zu wissen. ;)

Das Problem ist aber, dass die Fans eines Spiels nicht wissen können, wie Autor und Verlag darüber denken. Von daher halte ich beiderseits Augenmaß und Verständnis für sinnvoll. Ich halte nichts davon Kleinigkeiten zu verfolgen. Bei vielen Urheberrechtsverletzungen, die offensichtlich in gutem Glauben geschehen sind, aber die mir nicht gefallen, wende ich mich daher direkt an die Person und verlange die Löschung. Nur in dreisten Fällen emühe ich einen Anwalt (bisher zweimal bei Textklau mit kommerzieller Verwendung).

Von Seiten gutwilliger Urheberrechtsverletzer sollte man es aber akzeptieren, wenn Verlag oder Autor keine Genehmigung geben. Man kann das Verhalten von GamesWorkshop bedauern, aber sollte es als deren gutes recht akzeptieren.


> > Mit dem Internet scheint sich eine
> > "ist-mir-doch-egal-wer-daran-die-Rechte-hält-Haltung"
> > durchzusetzen (siehe "selbstverständlicher" Fotoklau usw.).
>
> Ein Spielhilfe fördert aber die Nutzung des Originalwerks,
> während ein Fotoklau die (legale) Nutzung des Original senkt.

Es ist aber Recht des Autors darüber zu entscheiden und - so er möchte - auch eine eigene Spielhife herauszugeben.


Gruß, Günter

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Ferendra
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GW macht nur weiter wie bisher...

Beitragvon Ferendra » 27. November 2009, 07:52

Hallo zusammen,

Wenn wunderts. GW war noch nie bekannt für seine Freundlichkeit. Die Händler werden mit hohen Preisen und eingeschränkter Produktpalette abgeschreckt und den Kunden wird Geld aus der Tasche gezogen indem im Spiel besonders mächtige Kreaturen (bei Tabletops) auch besonders viel Geld kosten.

Die Panikattacke auf bgg, das Fernbleiben in Essen und das schlißen von Filialen deuten für mich eher darauf hin,daß man sich wieder mal kräftig
Verluste einfährt.

Gruss
Furrea

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Marc
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Wird immer nachgefragt?

Beitragvon Marc » 27. November 2009, 08:34

Günter Cornett schrieb:
> > Ein Spielhilfe fördert aber die Nutzung des Originalwerks,
> > während ein Fotoklau die (legale) Nutzung des Original senkt.
>
> Es ist aber Recht des Autors darüber zu entscheiden und - so
> er möchte - auch eine eigene Spielhife herauszugeben.

Das bedeutet Microsoft oder Adobe werden vorher gefragt, wenn einer ein Arbeitsbuch, alternatives Handbuch für Word oder Photoshop herausgibt? Und die PC-Spielzeitschriften fragen vor der Veröffentlichung von Cheats, Lösungen oder Walkthroughs beim Hersteller nach ob sie das dürfen?

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http://www.spielekreis-darmstadt.de


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