Beitragvon peer » 13. Januar 2010, 16:46
Hi,
Gut dass du drüber geschrieben hast, dass dein Beitrag ein Müllbeitrag ist, denn der ist doch sehr undifferenziert. So braucht manden nicht ernst zu nehmen :-)
Aber hier muss man doch einige Punkte unterscheiden:
1) Es wird hier öfter über fehlendes oder beschädigten Material geschrieben und es scheint ziemlicher Konsens darüber zu herraschen, dass der Verlag da Abhilfe schaffen muss (und nicht der Händler. Warum auch immer). Warum das für Spielregeln anders sein soll, ist mir ein Rätsel.
Bei "Tatort Theater" war das Spiel durch fehlerhaftes Material unspielbar (bzw. z.T. unlösbar) und der VErlag musste die erste Auflage zurückrufen und verbessern. Für eine Regel müsste das auch gelten (wohlgemerkt: Ich weiß nicht wie das im konkreten Fall aussieht - ist es eine wichtige oder eine Nebenregel? Mir gehts ums grundsätzliches). Also Volker: Warum soll Material ersetzt werden, eine Regel aber nicht? Oder braucht Material nicht ersetzt zu werden?
2) Hier geht es um eine komplette Auflage, nicht um einzelne Exemplare. Ersatz auf Abruf greift also zu kurz. Vor allem, weil die meisten Ravensburger Kunden, kaum mitbekommen dürften, dass ein "Update" im Internet verfügbar ist. Insofern müsste da in den Schachteln selbst bereits eine Korrektur liegen. (Wie gesagt: Wenn die fehlerhafte Regel entscheident ist). Ansonsten hat der Großteilteil der Kunden für ein fehlerhaftes Spiel bezahlt.
3) Ja, in der Computerindustrie sind Patches Gang und Gebe. Und da wollen wir hin? Wirklich? Verzeihung "Woanders ist es noch viel schlimmer!" ist kaum ein gültiges Argument!
Punkt ist: Fehler können immer wieder passieren. Das liegt in der Natur der Sache. Und je enger der Markt ist, desto mehr Fehler passieren, weil weniger Zeit für eine Endkontrolle da ist (unabhängig davon können Fehler immer passieren). Die Frage wie ein Verlag mit massiveren Fehlern umgesehen soll(te) ist eine spannende, meine ich!
Was soll ein Verlag machen, der (hypothetisch und allgemein gesprochen!) feststellt, dass die Auflage, die gerade im Handel ist, mit dem Material/mit der Regel unspielbar ist? Die Auflage zurückrufen? Ein paar nette Worte ins Internet stellen? Aussitzen und sich denken "Die Erstkunden haben Pech gehabt, die Zweitkunden können sich glücklich schätzen"? (letzteres wurde ja hier auch schon im Zusammenhang mit Bagatellfällen, wie der verdruckten Zählleiste bei Zug um Zug diskutiert)
Da gibt es kaum einen Königsweg und ich denke dass auch Verlage nicht uninteressiert sein dürften, wie Spieler dazu stehen.
ciao
peer