Beitragvon Thomas » 18. März 2010, 08:20
tech7 schrieb:
>Wenn nur ein Teil des spiels in englisch ist, ist es ein
> Konfektionsfehler, dann wäre Queens zuständig. Gut, in
> 99% der Fälle, wird es aber wohl schlicht ein Fehler des
> Händlers sein.
Da muss ich widersprechen: Selsbt wenn es ein Konfektionsfehler sein sollte, der Kunde hat nur mit seinem Händler einen Vertrag und rein rechtlich daher auch nur gegenüber seinem Händler entsprechende Ansprüche. Der Händler muss daher ein fehlerhaft konfektioniertes Produkt umtauschen, egal, ob es ein Fehler des Händlers oder des Herstellers ist.
Der Händler kann sich seinerseits dann natürlich an seinen Vertragspartner (Großhändler oder Verlag) wenden. Daher landet der Umtausch letztlich eh beim Verlag, und daher sind die meisten Verlage so kulant, fehlerhafte Spiele dem Endverbraucher umzutauschen, auch wenn sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind. Wenn man diesen Weg versucht, sollte man meinen Erfahrungen nach immer dirket seine eigene Straßen-Adresse angeben; denn zumeist wird ohne vorherige Antwort-E-Mail einfach das reklamierte Material nachgechickt (was aber schon mal mehr als nur ein paar Werktage dauern kann).