Beitragvon Bernd » 16. April 2000, 17:21
Hallo Mario, ich habe die Regel genauso verstanden wie Du, nämlich, daß Spieler die Bürger durch Abwanderung verlieren, in der nächsten Runde nur 4 Aktionen zur Verfügung haben. Leider sind wir beide der Regel auf den Leim gegangen. Die Sache mit den 4 Aktionen betrifft nämlich Spieler, die eine "Auswanderung" zu beklagen haben. Die Begriffe "Abwanderung" und "Auswanderung", die ich als gleich einstufen würde, haben bei diesem Spiel eine unterschiedliche Bedeutung. "Abwanderung" bedeutet hier, daß man Bürger an eine Nachbarstadt verliert, die in Kultur etc. mehr zu bieten hat. "Auswanderung" bedeutet, daß man Bürger verliert, weil man sie nicht ernähren kann. Nur wenn man also Bürger in Phase 8 verliert (d.h. man kann sie nicht ernähren), muß man in der nächsten Runde mit 4 Aktionen auskommen. Warum die Regel mit den drei Begriffen Zuwanderung, Abwanderung und Auswanderung jongliert ist mir ein Rätsel. Da jeder Spieler nur prüft ob seine Städte mehr Anziehungspunkte haben, und eventuell eine Zuwanderung haben, gibt es für den aktiven Spieler keine Abwanderung. Man hätte gut ohne diesen Begriff auskommen können. Und würde man nichternährte Bürger einfach als verhungert bezeichnen, gäbe es auch keine Auswanderung, und die Regel wesentlich klarer und einfacher zu verstehen. Das wäre gewiß nicht verkehrt, da werder der Autor, noch ein Redaktionsmitglied bemerkt haben, daß bei den Fragen hier im Forum Aus- und Abwanderung verwechselt wurden. Bernd